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CODEX DIPLOMATICUS

SAXONIAE REGIAE

IM AUFTRAGE

DER

KÖNIGLICH SÄCHSISCHEN STAATSREGIERUNG

HERAUSGEGEBEN

VON

E. G. GERSDORF

UND

K. FR. VON POSERN-KLETT.

ZWEITER HAUPTTHEIL.

VIII. BAND.

LEIPZIG

GIESECKE & DEVRIENT.

1868.

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einer der var theollster Beiträge zur die Sschen Städtegeffichter".

F. Frensdorff, gött. Gul. Aug. 1869 d. 1750.

VORBERICHT.

Eine der Hauptaufgaben des sächsischen Urkundenbuches soll in Sammlung der Urkunden der sächsischen Städte bestehen; es wird deshalb gestattet sein, an der Spitze des Bandes, welcher den ersten Beitrag zu Lösung dieses Theils der Gesammtaufgabe bringt, in der Kürze die Grundsätze anzugeben, welche bei der Zusammenstellung desselben befolgt worden sind. — In früheren Zeiten wurde das urkundliche Material zur Städtegeschichte entweder als Beigabe zu den Chroniken einzelner Städte, oder in Sammelwerken als Beiträge zu einer künftigen Stadtchronik publicirt, abgesehen von demjenigen, was in den biographischen Werken von Schöttgen, Horn, Wilke und in den Scriptorensammlungen von Mencke, Schöttgen und Kreysig u. A. vereinzelt und gelegentlich zur Mittheilung kam. Da man nun vordem von dem Lokalhistoriker nächst den annalistisch an einander gereiheten Bränden, Selbstmorden, Wasserfluthen und andern Unglücksfällen vorzugsweise die Baugeschichte der Kirchen, Verzeichnisse der kirchlichen Erwerbungen, der Altäre und Seelengeräthsstiftungen, Geschichte der städtischen Behörden und möglichst vollständige Listen der Geistlichen, Schuldiener, Bürgermeister, Rathsherren und sonstigen ,,gelehrten Stadtkinder" verlangte, so wurden auch die den Chroniken beigefügten oder für künftige Chronikanten bestimmten Diplomatarien mit besonderer Berücksichtigung dieser Hauptforderungen angelegt. Bei so äusserlicher Auffassung der dem Lokalhistoriker gestellten Aufgabe konnte es nicht fehlen, dass die Geschichte der einzelnen Städte fast durchweg dieselbe Physiognomie zeigt, so dass es im einzelnen Falle auch dem schärfsten Auge kaum möglich wird, einen charakteristischen Unterschied in der Entwickelung einer grossen und bedeutenden Stadt und einer gewöhnlichen Landstadt zu entdecken. Zuweilen bietet noch der spätere Glanz eines Ortes einen ganz ungehörigen Massstab für Beurtheilung der Vergangenheit. Wer würde z. B. aus Weck's oder Hasche's Büchern über Dresden abnehmen können, dass diese Stadt noch im 15. Jahrhundert viel geringer als Zwickau war und mit Rochlitz in gleichem Range stand (Tittmann Heinr. d. Erl. I. S. 362), dass ihr noch immer einige Reste alter Hofhörigkeit anhafteten? Trotz der grossen Zahl der Chroniken sächsischer Städte werden. doch nur die Arbeiten von Hoffmann (Oschatz), Herzog (Zwickau) und insbesondere Lorenz (Grimma) ihrer Aufgabe gerecht.

Die sächsische Städtegeschichte bedarf dringend einer tiefer gehenden Behandlung als ihr bisher zu Theil geworden ist, und um eine solche für die Zukunft zu ermöglichen, werden die Herausgeber des sächsischen Urkundenbuchs bestrebt sein, in den Diplomatarien der einzelnen Städte, insoweit sich solche zusammenstellen lassen, Alles zu vereinigen, was sich auf die äussere wie die innere Entwickelung des betreffenden Ortes bezieht, auf die eigenartige Ausbildung der kirchlichen Verhältnisse, der städtischen Verfassung, der Innungen und Zünfte, auf die finanzielle und militärische Leistungsfähigkeit der Bürger. Selbstverständlich kann hierbei der Urkunden im engern Sinne, welche auch zum Theil schon von den Bearbeitern der Städtegeschichte benutzt worden sind, nicht entrathen werden, aber ebenso wichtig sind die bisher

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