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Serben innerhalb des Zeitraumes von 1690 — 1792. Zunächst weist der Vf. nach, daß das wichtige Privilegium Leopold's I. die Serben immer nur als zeitweilige Gäste betrachtete, deren Repatriirung in Aussicht gestellt war. Nach dem Karlowißer Frieden änderte sich allerdings die Sachlage. Wenn nun der Wiener Hof unter geänderten Verhältnissen die großen Zugeständnisse jenes Privilegs wiederholt bestätigte, so geschah dies zunächst, um in den nunmehr zu Unterthanen Gewordenen ein Gegengewicht gegen das ungarische nationale Element zu gewinnen. Die Folge davon waren Reibungen und ein stetig zunehmender Gegensatz zwischen dem unga= rischen Reichstag und der ungarischen Hofkanzlei einerseits, und dem serbischen Kongreß und der illyrischen Hofdeputation andrerseits. Da die Serben als Grenzmiliz und in den mannigfachen Kriegen der Habsburger der Dynastie gute Dienste leisteten, blieb ihnen längere Zeit die Gunst des Hofes bewahrt. Der ungarische Reichstag weigerte sich wieder entschieden, den Serben das ungarische Staatsbürgerrecht zu verleihen und ihre Privilegien geseßlich anzuerkennen. Erst Maria Theresia sah ein, daß die Inartikulirung der Privilegien der Serben in vollem Umfang ein Ding der Unmöglichkeit sei, wie das selbst ein so eifriger Vertheidiger der lezteren, Graf Kolowrat, der erste Präses der illyrischen Hofdeputation anerkannte. Zunächst wurden die von Ungarn abgetrennten fünf südungarischen Grenz"-Comitate reinkorporirt, sodann in den zwei „Regulements" eine Restringirung der Privilegien angestrebt, und endlich 1777 die illyrische Hofdepu= tation aufgelöst. Lettere Maßregel geschah weniger auf Andringen der ungarischen Hofkanzlei (wie noch Jirecek, österr. Revue 1864 8, 56 meinte), sondern war die naturgemäße Folge der 30jährigen, an Mißerfolgen reichen Thätigkeit jener Körperschaft. Die Reformen Joseph's II. hatten nur vorübergehende Wirkungen. Um so größere Wichtigkeit gewann der von Leopold II. allsogleich berufene Temesvárer Kongreß (1790), dessen Forderungen jenen des gleichzeitigen ungarischen Krönungsreichstages diametral entgegenliefen und die Stellung des allseits gefährdeten jungen Regenten bedenklich gestalteten, bis endlich der ungarische Gesezartikel 27 vom Jahre 1791 den Nationalitätenhader beendete. Man hat diesen Artikel oft getadelt, daß er die serbischen Privilegien nicht genauer betone und die Serben nicht als „Nation" geseßlich inartikulire. Eine Inkorporation als „moralische Körperschaft" widerstrebte aber unbedingt sowohl den ungarischen Geseßen, als der ungarischen Staatsraison. Die Serben Historische Zeitschrift N. F. Bd. XIX.

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erhielten das ungarische Staatsbürgerrecht, die Fähigkeit zum Besißerwerb von Gütern und zur Bekleidung aller Amtsstellen und Be= stätigung ihrer Privilegien, insofern sie mit den Grundgeseßen der ungarischen Verfassung nicht im Widerspruche stünden. Zugleich schuf Leopold II. die „illyrische Hofkanzlei", welche freilich schon von Franz I. (1792) wieder aufgehoben wurde.

Eine kurze Schlußbetrachtung schildert die ferneren wechselnden Schicksale der Serben in Ungarn bis auf unsere Tage.

Das Buch füllt ohne Zweifel eine Lücke in der vaterländischen Geschichte, der Standpunkt des Verfassers ist ein objectiver1).

L. Mangold.

Die Vereinigung der serbischen Metropolien von Belgrad und Carlowiz im Jahre 1731. Von J. H. Schwicker. Wien, in Kommission bei C. Gerold. 1881. (Sonderabdruck aus dem Archiv für österr. Geschichte Bd. 62.)

Seit 1690 waren die in Ungarn eingewanderten Serben dem Metropolitan von Carlowiz untergeordnet. Als nun der Friede von Passarowiz Donau - Serbien der Monarchie einverleibte, freirte die Wiener Regierung zu Belgrad einen zweiten unabhängigen serbischen Metropolitensiz, welche Würde der vielgewandte Moses Petrovich erhielt. Das Serbenvolk selbst war aber dem neugeschaffenen Dualismus durchaus abhold, und Petrovich selbst war es, der durch erlaubte und unerlaubte Mittel, um welch lettere er Rußland anging, die kirchliche Einheit wieder herzustellen suchte.

Vorliegendes, auf archivalischen Studien beruhendes Buch schildert diesen Kampf, welcher einerseits von den zäh an ihren Vorrechten festhaltenden Serben, andrerseits von dem schwankenden, ungeschickten und, um kein stärkeres Wort zu gebrauchen, unglaublich gedächtnisschwachen Hofkriegsrath und der Hofkammer zu Wien geführt wurde, bis endlich der nach Petrovich's Ableben vom Nationalkongreß ge= wählte Erzbischof Vincenz Joannovich beide Metropolien in seiner Hand vereinigen konnte (1731).

Im Anhang finden sich mehrere Urkunden, u. a.: Konfirmationspatent für den Erzbischof M. Petrovich (1718); dessen Eidesformel; Extensionspatent für denselben; Schreiben des serbischen Klerus und

1) Vgl. Jahresberichte der Geschichtswissenschaft Bd. 4 (1881) Abschnitt III S. 124. Literarisches Centralblatt 1880 S. 777.

der Nation an Petrovich in Angelegenheit des kaiserlichen Deklara= toriums (1727); Erläuterungsreskript des Hofkriegsraths über die serbischen Privilegien (1732)'). L. M.

Calvinist of Libertynsch? (1572-1631) door J. C. Naber. Utrecht, J. L Beyers. 1884.

Es ist dem Vf. dieser sich der Essayform annähernden Arbeit gelungen, einem, man möchte sagen fast erschöpften Thema auf's neue Interesse abzugewinnen. Der religiös-politische Parteikampf, der in den beiden ersten Dezennien des 17. Jahrhunderts die niederländische Republik in zwei feindliche Lager spaltete und den tragischen Untergang des berühmtesten Staatsmannes seiner Zeit, des Advokaten Oldenbarnevelt, herbeiführte, ist von Niederländern und Fremden stets mit Vorliebe und Eifer behandelt, doch nie so, wie es hier geschehen ist.

Es wird schlagend nachgewiesen, wie dieser Kampf den beiden Principien entsprang, welche dem Aufstand der Niederländer gegen ihren spanischen Landesherrn zu Grunde lagen. Denn das Volk erhob sich um der Religion willen, nicht, wie es so oft, namentlich von Ausländern, dargestellt wird, um Religionsfreiheit zu erkämpfen, sondern um anstatt des Katholizismus den Calvinismus zur Staatsreligion zu erheben. Die Aristokratie, der Adel und die städtischen Regenten dagegen stritten für die nationalen und lokalen Gerechtsame gegen den absolutistischen Einheitsstaat. Freilich waren beide eng verbunden, jedoch schon 1572, als Holland und Seeland sich unter Oranien gegen den Herzog von Alba erhoben, stießen sie ziemlich hart auf einander. Zwar gelang es Oranien, sie zu versöhnen, doch von jezt an war ein Bruch unvermeidlich. Die städtischen Regenten waren meistens einer milderen freisinnigeren Richtung zugethan als die calvinistische Volksmenge, sie waren bereit, auch Katholiken, auch protestantische Dissenter zu gedulden, wenn diese sich nur der bürgerlichen Obrigkeit unterwarfen und den Reformirten keinen Anstoß gaben und so die Ruhe störten, sie forderten Unterordnung der Kirche dem Staat gegenüber, ja eine Oberaufsicht des leßteren. Sie waren, wie man es damals nannte, Libertiner. Sie stellten nicht, wie die Calvinisten (N. nennt sie darum wohl dann und wann Theokraten), das religiöse Interesse in erster Reihe, sie konnten nicht, wie diese,

1) Vgl. Deutsche Literaturzeitung 1882 Nr. 14. Geschichtswissenschaft Bd. 4 (1881) Abschnitt III S. 124.

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Jahresberichte der

den Staat als Diener Gottes ansehen, als verpflichtet, die wahre Religion ausschließlich zu pflegen und zu schüßen. Dazu forderten die Calvinisten vollkommene Unabhängigkeit der Kirche, die zwar den Staat in seiner Wirkungssphäre frei ließ, der jedoch das Recht zustand, die weltlichen Geseze an dem göttlichen Geseze zu prüfen. Zwischen zwei Parteien, deren Ansichten sich so schnurgerade entgegenliefen, war kein Friede möglich. Die Regenten beschüßten natürlicherweise die Freisinnigen und Gemäßigten in der Kirche, welche sich ihren Geboten fügsam bewiesen, sie suchten durch Kirchenördnungen, welche ihrer Einmischung einen großen Spielraum verliehen, die Kirche unter ihrer Botmäßigkeit zu halten, was ebenso natürlich den heftigen Widerwillen der Calvinisten hervorrief. So lange er lebte, konnte Oranien, mit seiner beispiellosen Autorität über die Gemüther, die Parteien wenigstens im großen und ganzen in Schranken halten. Doch selbst er verspürte, wie seine allgemeine Toleranz, seine Annäherung zu katholischen Bundesgenossen seine Popularität verringerte. N. steht nicht an, den Widerstand Amsterdams gegen seine Erhebung zum Grafen eben den daselbst auch in der Stadtregierung herrschenden Calvinisten zuzuschreiben. Als er todt war, plaßten die Parteien. hart auf einander. Doch die Calvinisten verdarben durch ihren Bund mit dem Grafen von Leicester ihr Spiel, während die holländischen Regenten, von Oldenbarnevelt trefflich geführt, durch ein ebenso energisches wie taktvolles Auftreten alle diejenigen Elemente der Nation um sich scharten, die nicht in erster Linie den Sieg der theokratischen Ideen wollten. Als Leicester von seiner Königin den Frieden mit Spanien zu befürworten gezwungen wurde, versezte er sich und seinen Genossen den Todesstoß. Die Nation wandte sich entschieden den Ständen zu. Mit Mäßigung und Talent nußten dieselben ihren Sieg aus; dazu ließ der Krieg, von jezt an glorreich geführt, nicht zu, an eine Erneuerung des Kampfes zu denken. Die Kirche ertrug, wenn auch ungern, die Autorität der Obrigkeit. Katholiken, Dissenter und sogar Juden wurden geduldet und alles schien sich friedlich zu gestalten. So währte es, bis der Streit der Arminianer mit den Calvinisten die Landeskirche spaltete und bald darauf die holländischen Regenten dem Stillstand, wenn nicht dem Frieden mit Spanien zuzuneigen begannen. Denn dadurch wurde zu gleicher Zeit die Obrig= keit gezwungen, energisch in den kirchlichen Hader einzugreifen, und wurden die Gemüther derjenigen, die den Krieg um jeden Preis fortseßen wollten, ihr abgewandt.

Die Regenten freilich suchten in der Kirche bloß zu vermitteln, bloß unparteiisch zu bleiben, doch eben das ertrugen die Calvinisten nicht. Gerade die ihnen auferlegte Duldung war ihnen ein Greuel, galt ihnen als eine entschiedene Parteinahme gegen die wahre Religion. Sie griffen darum zu jeder Waffe, in der sonderbaren Utrechter Revolution des Jahres 1610 (Utrecht war von jeher die auserlesene Wahlstatt der beiden Parteien) verschmähten sie nicht einmal ein Bündnis mit den Katholiken. Zwar siegte auch jezt noch die Regenten= partei, doch es waren Zeichen sichtbar geworden, die jeden weniger entschlossenen Staatsmann als Oldenbarnevelt, jede weniger sieggewohnte Partei hätten stußig machen müssen. Voll Zuversicht, weil sie sich im Besitz des formellen Rechtes und darum auch der Staatsgewalt meinten, fuhren sie fort, den Calvinisten die einzige Entscheidung zu verweigern, welcher diese sich beugen wollten, der einer nationalen Synode, weil diese ihnen ungeseßlich und parteiisch erschien, und alle, die sich ihrem Gebot der Duldung, der Fügsamkeit unter der geseglichen Ordnung in kirchlichen Sachen nicht fügen wollten, zu strafen, ohne zu beachten, daß mit jedem Jahre, ja mit jedem Tage die Zahl der Calvinisten wuchs, daß mit jedem Jahre, ja mit jedem Tage sich Einige, die bis jetzt sich ihrer Politik angeschlossen hatten, von ihnen abwandten. Es kam so weit, daß sie nur mit Gewalt ihre Politik aufrecht erhalten konnten, selbst in ihrer eigenen Hauptstadt, im Haag, selbst in den meisten Städten, deren Regierung zu ihrer Partei hielt. Dennoch beschlossen sie fortzufahren, als ob sie in die Tage Leicester's zurückverseßt wären, und im Nothfall Gewalt anzuwenden. Doch da stellte es sich auf einmal heraus, daß nicht sie die Gewalt in Händen hatten, sondern eine andere Macht, die jezt einschritt: Moriß von Oranien.

Bis jezt habe ich so viel wie möglich die Darstellung N.'s wiedergegeben; ich glaube es wenigstens, wenn ich auch vielleicht das Eine und das Andere meiner eigenen Ideen niederschrieb; in diesen Punkten werden sie wohl im allgemeinen mit den seinigen übereinstimmen. Denn auch schon früher habe ich mich, wenn auch weniger bestimmt, ein paar Mal in diesem Sinne ausgesprochen. Doch jezt erreiche ich einen Punkt, wo ich nicht mit ihm einverstanden sein kann. Schon ein Referent in der niederländischen Zeitschrift de Gids" hat Einspruch erhoben gegen seine Darstellung der monarchischen Gewalt, welche Morig besessen haben soll. Derselbe hat schon nachgewiesen, wie er aus einer Stelle in meinem Buche: „De Staat der Vereenigde

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