Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, 58. cilt

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1863
 

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Popüler pasajlar

Sayfa 31 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Sayfa 28 - Im Falle einer böslichen Handlungsweise der Eisenbahnverwaltung oder ihrer Leute kann die Beschränkung der Haftpflicht auf den Normalsatz oder den angegebenen Werth des Guts nicht geltend gemacht werden.
Sayfa 32 - Die evangelische und römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber den Staatsgesetzen und der gesetzlich geordneten Aufsicht des Staates unterworfen.
Sayfa 8 - Belgien, wo der neue Staat durchaus auf der Basis der Trennung von Staat und Kirche auferbaut wurde, die rechtliche Stellung der Kirchenfabrik zur Gemeinde und zum Staate, wie sie das Dekret vom 30, December 1809 gesetzlich festgestellt, unverändert dieselbe geblieben ist; Daß im Besonderen die prozeßführendcn Kirchenfabriken dort zur Erlangung keiner anderen als der durch den Art, ?? dieses Dekrets vorgeschriebenen staatlichen Autorisation verpflichtet sind: c>»e le...
Sayfa 4 - Proceiaen herbeigeführt worden sei; dass vielmehr sie, die Kirchenfabriken, nach der hierarchischen Einrichtung der katholischen Kirche, die sie den Bischöfen, als ihren Vorstehern, unterordne, zur Anerkennung und Beobachtung derjenigen allgemeinen und besonderen Anordnungen verpflichtet seien, die von den Bischöfen im...
Sayfa 189 - Anslande wohnhaft, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes. 823. Die wesentlichen Erfordernisse eines im Auslande ausgestellten Wechsels, sowie jeder andern im Auslande ausgestellten Wechselerklärung-, werden nach den Gesetzen des Ortes beurtheilt, an welchem die Erklärung erfolgt ist. Entsprechen jedoch die im Auslande geschehenen Wechselerklärungen den Anforderungen des schweizerischen Gesetzes, so kann daraus...
Sayfa 8 - Kurfürsten Karl Theodor und des Kölnischen Kurfürsten und Erzbischofs Joseph Clemens, — also sowohl unter der Herrschaft der dortigen früheren weltlichen als geistlichen Landesherren die Verwaltung des...
Sayfa 4 - Artikel des Fabrikdekrets, welcher die Selbstständigkeit der Kirche bei Verwaltung ihrer Fonds staatlich beschränke und sich daher mit der- bezeichneten Verfassungsbestimmung im Widerspruch befinde , sofort ausser Kraft gesetzt worden sei, da nach der ferneren Bestimmung des Artikels 109.
Sayfa 6 - Messidor IX. zu der öffentlichen Anerkennung der katholischen Religion , als der Religion der grossen Mehrheit der französischen Bürger, zurückkehrte und durch dag Gesetz vom 18.
Sayfa 12 - Artikels 77. dieses Dekrets in keiner Weise geschlossen werden darf; dass, der Bestimmung des Artikels 15. der Verfassung ungeachtet, die Vorschrift des Artikels 77. des Dekrets vom 30. Dezember 1809. vielmehr noch gegenwärtig in voller Kraft fortbesteht und dass der Appellations-Richter diesen Artikel daher durch unrichtige Anwendung verletzte, indem er auf Grund desselben die intervenirende Kirchenfabrik z...

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