Die Rechte der Protestanten in Österreich. Sammlung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen über protestantische Kirchen- und Schulangelegenheiten in den deutsch-slavischen Kronländern Österreichs von G. Porubszky

Ön Kapak
Gustav Porubszky
1867
 

İçindekiler

Erläuterung zu
17
Ehekonsens in Tirol und Vorarlberg
18
Für Unterthanen aus Galizien und Lodomerien ist keine geburts obrigkeitliche Ehebewilligung nöthig
19
Das Ehegericht derer die zur kath Religion übergetreten sind
20
Eheschliessung der Beamten beim Handelsministerium 39 Eheschliessung der FinanzwachIndividuen
21
Ehebewilligung für MilitärPersonen im Allgemeinen 41 Ehebewilligung für MilitärPersonen insbesondere
22
Ehebewilligung für Landwehrmänner 43 Ehebewilligung für Beurlaubte und dem Reservestande angehörigen Soldaten
25
Militärehen erster und zweiter Klassen 45 Heirathen bei der Gensdarmerie
27
Die Heirathen der Kadetten betreffend 47 Heirathen der Militärbeamten
28
Besondere Vorschriften für Baiern
29
Besondere Vorschriften für Badensche Unterthanen 52 Besondere Vorschriften für Graubündner
31
Ehebewilligung für Ausländer nach den Berichten sämmtlicher Ge sandten
32
Kapitel Von den Ehehindernissen 53 Rasende Wahnsinnige Blödsinnige und Unmündige
33
Minderjährigkeit
34
Rechtmässige Gründe die Einwilligung zur Ehe zu versagen 56 Furcht Zwang Entführung
35
Kapitel
37
118
41
Das Aufgebot beim Militär
41
Dispensen vom Aufgebote bei MilitärHeirathen
46
Eingehung einer gesetzwidrigen Ehe ohne Dispensation ist straffällig
53
Irrthum
57
27
58
113
61
29
62
31
104
Aufstellung eines Vormundes für uneheliche Kinder
112
Ausnahmen von dieser Befreiung
118
Die Mädchenschulen
124
Evangelische SchullehrerSeminare
139
Evangelische LehramtsKandidaten sind einstweilen in kath Bildungs anstalten aufzunehmen
140
Kapitel Das Lehrpersonale 264 Die rechtliche Stellung der evang Lehrer in der Kirchengemeinde
142
Die Wahl der evang Lehrer durch die Gemeinde 266 Für den evang Schuldienst können Ausländer berufen werden
143
Bestätigung evang Lehrer
144
32
145
Militärbefreiung der Lehrer
146
DiätenNormale der Lehrer
147
Das Aufsteigen der Lehrer in der Hauptschule
157
Die Aufnahme der Schüler
158
Uebertritt in eine höhere Klasse
159
Alle Kinder vom 6 bis 12 Lebensjahr sind schulpflichtig
160
Beschreibung der schulpflichtigen Kinder 300 Genaue Bestimmungen über die Verpflichtung zum Schulbesuch
161
Schulstrafgelder
161
161
172
Reparaturen an Schulgebäuden
185
Aus dem Traktate zu Warschau vom 24 Februar 1768
202
Aus dem Patent vom 13 Oktober 1772 für Galizien
203
ToleranzZirkulare der n ö Reg vom 13 Okt 1781
205
Anhang
207
Kapitel Die allgemeinen Rechts bestimmungen aus jüngster Zeit 349 Gewährleistung der vollen Glaubensfreiheit
208
Wiederholte Gewährleistung voller Glaubensfreiheit 352 Aus dem OktoberDiplom
209
Provisorische Kirchenverfassung
210
Die Vereine der Deutschkatholiken werden nicht als Kirche anerkannt
211
Verbot der Genossenschaften der Lichtfreunde Deutschkatholiken freien Christen und ähnlicher Vereine
212
NeuJerusalem Johannes brüder Bekenner der reinen christlichen Lehre
213
Nazarener Nazaräer oder Nachfolger Christi
214
Organische Gliederung der evang Kirche und des evang Kirchenre gimentes
215
Kapitel Besondere Bestimmungen in staatsrechtlicher Beziehung 365 Vom Kircheneigenthum Stiftungen und Fonden
216
Keine Giebigkeiten an die kath Kirche
217
Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religions Ge sellschaft
218
Gerichtsstand der Kirche in bürgl Rechtssachen 375 Bezeichnung der Konfession in den ReiseUrkunden
219
Militärische Ehrenbezeigungen bei KultusHandlungen akatholischer Bekenntnisse 378 Das Militär mit bedecktem Haupte beim Gottesdienste
220
Die Feier des Geburts und Namensfestes Sr Majestät 380 Feierlichkeit der Eidesablegung in Zivil und KriminalRechtsfällen 281 Feierlichkeiten bei Ei...
221
VerlassenschaftsBeiträge
222
Vorschriften über die Bildung und Prüfung von Lehramtskandidaten für
260
33
268
Porubazky Gesetzsammlung
274
34
278
Oberste staatliche Schulaufsicht
331
Schulbericht des Seniors
333
Welche Vorlagen an die Behörden zu bringen sind
337
Die Altranstädter Convention zwischen Kaiser Josef I und Karl XII
351

Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri

Popüler pasajlar

Sayfa 13 - Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er keinen eigentlichen Wohnsitz hat. vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheüen;1) in so fern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas anderes verordnet ist.
Sayfa 124 - Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und...
Sayfa 65 - Der ganze Unterricht der katholischen Jugend wird in allen sowohl öffentlichen als nicht öffentlichen Schulen der Lehre der katholischen Religion angemessen sein; die Bischöfe aber werden kraft des ihnen eigenen Hirtenamtes die religiöse , Erziehung der Jugend in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Lehranstalten leiten und sorgsam darüber wachen, dass bei keinem Lehrgegenstande Etwas vorkomme, was dem katholischen Glauben und der sittlichen Reinheit zuwiderläuft.
Sayfa 41 - Wer auf eine in der Gerichtsordnung vorgeschriebene Art überwiesen wird, dass er der Mutter eines Kindes innerhalb des Zeitraumes beigewohnt habe, von welchem bis zu ihrer Entbindung nicht weniger als...
Sayfa 55 - Nicht katholischen christlichen Religionsverwandten gestattet das Gesetz nach ihren Religionsbegriffen, aus erheblichen Gründen die Trennung der Ehe zu fordern.
Sayfa 41 - ihre ehelichen Kinder zu erziehen, das ist, für ihr Leben und ihre Gesundheit zu sorgen, ihnen den anständigen Unterhalt zu verschaffen, ihre körperlichen und Geisteskräfte zu entwickeln und durch Unterricht in der Religion und in nützlichen Kenntnissen den Grund zu ihrer künftigen Wohlfahrt zu legen".
Sayfa 38 - Der Mann ist das Haupt der Familie. In dieser Eigenschaft steht ihm vorzüglich das Recht zu, das Hauswesen zu leiten; es liegt ihm aber auch die Verbindlichkeit ob, der Ehegattin nach seinem Vermögen den anständigen Unterhalt zu verschaffen, und sie in allen Vorfällen zu vertreten.
Sayfa 122 - Wir erklären jedoch durch gegenwärtiges Patent ausdrücklich, dass wir jede in den eingangs erwähnten Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem Rechte der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen...
Sayfa 41 - Uneheliche Kinder sind überhaupt von den Rechten der Familie und der Verwandtschaft ausgeschlossen; sie haben weder auf den Familiennamen des Vaters, noch auf den Adel, das Wappen und andere Vorzüge der Eltern Anspruch ; sie führen den Geschlechtsnamen der Mutter.
Sayfa 58 - Wenn eine Ehe für ungültig erkannt, oder für getrennt erklärt wird, so soll dieser Erfolg in dem Trauungsbuche an der Stelle, wo die Trauung eingetragen ist, angemerkt, und zu dem Ende von dem Gerichte, wo die Verhandlung über die Ungültigkeit oder Trennung vor sich gegangen ist, die Erinnerung an die Behörde, welche für die Richtigkeit des Trauungsbuches zu sorgen hat, erlassen werden.

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