| Salzburg, Aus. (Archdiocese) - 1840 - 386 sayfa
...Gesetzbuches aber ausdrücklich bestimmt, daß die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er mnen eigentlichen Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt , zu beurtheilen sey... | |
| Anton Johann Gross-Hoffinger - 1847 - 418 sayfa
...österreichischem Staatsgebiete bald als ungültig, bald als gültig zu betrachten, je nachdem die Gesetze des Ortes, denen der Fremde, vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er keinen Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, jenen Umstand ebenfalls für ein, dessen... | |
| Franz Rieder - 1848 - 680 sayfa
...keinen eigentlichen Wuhnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheilen seu, insofern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas anderes verordnet ist ; so haben Se. Majestät zu beschließen geruht, daß jeder in Höchstdero Staaten sich verehelichende... | |
| 1872 - 456 sayfa
...Allgem. Bürgerl. Gesetzbuches*) zur Anwendung, wonach die persönliche Fähigkeit zu Rechtsgeschäften insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge seines Wohnsitzes unterliegt, also im vorliegenden Falle nach dem ungarischen Gesetze zu beurtheilen ist. Ganz dasselbe... | |
| Karl Kuzmány - 1856 - 750 sayfa
...des Ehevertrags auf den 34. §. des allg. bürgl. GB gesehen werden müsse. Dieser Paragraph lautet: „Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu .Rechtsgeschäften...vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beur tlieilen, in so fern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas Anderes verordnet ist." Die... | |
| 1857 - 920 sayfa
...persünliche Fähigheit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, dem der Fremde vermöge seines Wohnsitzes, oder, wenn...eigentlichen Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Untcrthnn unterliegt, zu bcurtheilen." Und „wenn ein Ausländer Inerlnndes ein wechselseilig verbindendes... | |
| 1859 - 850 sayfa
...persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften, also auch zur Umschließung von Eheverlöbnissen ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der...seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheilen, in so fem nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas Anderes vorgeschrieben ist x). Ausnahmsweise... | |
| Karl Kuzmány - 1860 - 604 sayfa
...Ansehung ihrer persönlichen Fähigkeit auf den §. 34 des ab GB gesehen werden müsse. Dieser lautet: „Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften...den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge seiner Geburt als Untcrthan unterliegt, zu beurtheilen, in so fern nicht für einzelne Fälle in dem... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1860 - 678 sayfa
...beurlheilt, unu>r welcher derselbe seinen eigentlichen Wohnsitz hat. 3. Oeslerr cicltisches Geietz. g. 31. Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ort«, denen der Fremde und wohl auch in Nordamerika. Dann sind diese auch anderwärts nach dem Rechte... | |
| dr. Friedrich H vering - 1866 - 966 sayfa
...Prof. Dr. Friedrieb H. Verlng. I. Der §. 34. des Ocsterr. Allgem. bürgert. Gesetzbuchs bestimmte : »Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften...Fälle in dem Gesetze etwas Anderes verordnet ist.« Demnach richtet sich auch die persönliche Fähigkeit des Ausländers zur Ehcschliessung in Oesterreich... | |
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