Die Rechte der Protestanten in Österreich. Sammlung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen über protestantische Kirchen- und Schulangelegenheiten in den deutsch-slavischen Kronländern Österreichs von G. PorubszkyGustav Porubszky 1867 |
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Sayfa 210
... und Zator , von Teschen , Friaul , Ragusa und Zara ; gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol , von Kyburg , Görz und Gradiska ; Fürst von Trient und Brixen ; Markgraf von Ober und Nieder - Lausitz und in Istrien ; Graf von Hohenembs ...
... und Zator , von Teschen , Friaul , Ragusa und Zara ; gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol , von Kyburg , Görz und Gradiska ; Fürst von Trient und Brixen ; Markgraf von Ober und Nieder - Lausitz und in Istrien ; Graf von Hohenembs ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
a. h. Entschliessung allergnädigst Amtswegen Anstand April Aufgebot Auslande B. G. B. siehe bairischer Behörde Beibringung beide besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden Bewilligung Brautleute christlichen diessfalls Dispens Ehebandes Ehegatten Ehegericht Ehehinderniss Ehekonsens Eheleute ehelichen Ehen Einwilligung Eltern Entschl Erklärung ersten ertheilen Erziehung evang evangelischen Falle Gatten Geburt gehörigen geistlichen Gemeinden Genehmigung Gerichte Gerichtsstande geruht geschlossen Gesetze Gesuch Giltigkeit Grund Hauptschulen helvetischen Hinderniss Hofdekret Hofkanzleidekret Hofkzld Jahre Jänner Juli kais Karl Wache Katecheten katholischen Religion kirchlichen Klasse Konfession Konsistorium Kultus Landesstelle Lehranstalt Lehrer lichen Majestät Minderjährigen Ministeriums muss Mutter nichtkatholischen nöthigen nothwendig Oberkirchenrath öffentlichen Patent Personen Pfarrer politischen Presbyteriums R. G. B. Nr Rechte Rubriken Rücksicht Sammlung Scheidung Schule Schuljahres Schullehrer Schwägerschaft Seelsorger Seniorate soll Stand Statthalterei Superintendenten Taufe Taufschein Theil Tisch und Bett Todeserklärung Trauung Trauungsbuch Trennung Trivialschulen Ueber Uebertritt Umstände unehelichen Kinder Ungiltigkeit Unterricht Unterthanen Vater Verehelichung Vermögen Verordn Volksschulen vorgeschriebenen Vorschrift Wahleltern Wahlkind Zeugen Zeugniss zwei
Popüler pasajlar
Sayfa 13 - Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er keinen eigentlichen Wohnsitz hat. vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheüen;1) in so fern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas anderes verordnet ist.
Sayfa 124 - Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und...
Sayfa 65 - Der ganze Unterricht der katholischen Jugend wird in allen sowohl öffentlichen als nicht öffentlichen Schulen der Lehre der katholischen Religion angemessen sein; die Bischöfe aber werden kraft des ihnen eigenen Hirtenamtes die religiöse , Erziehung der Jugend in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Lehranstalten leiten und sorgsam darüber wachen, dass bei keinem Lehrgegenstande Etwas vorkomme, was dem katholischen Glauben und der sittlichen Reinheit zuwiderläuft.
Sayfa 41 - Wer auf eine in der Gerichtsordnung vorgeschriebene Art überwiesen wird, dass er der Mutter eines Kindes innerhalb des Zeitraumes beigewohnt habe, von welchem bis zu ihrer Entbindung nicht weniger als...
Sayfa 55 - Nicht katholischen christlichen Religionsverwandten gestattet das Gesetz nach ihren Religionsbegriffen, aus erheblichen Gründen die Trennung der Ehe zu fordern.
Sayfa 41 - ihre ehelichen Kinder zu erziehen, das ist, für ihr Leben und ihre Gesundheit zu sorgen, ihnen den anständigen Unterhalt zu verschaffen, ihre körperlichen und Geisteskräfte zu entwickeln und durch Unterricht in der Religion und in nützlichen Kenntnissen den Grund zu ihrer künftigen Wohlfahrt zu legen".
Sayfa 38 - Der Mann ist das Haupt der Familie. In dieser Eigenschaft steht ihm vorzüglich das Recht zu, das Hauswesen zu leiten; es liegt ihm aber auch die Verbindlichkeit ob, der Ehegattin nach seinem Vermögen den anständigen Unterhalt zu verschaffen, und sie in allen Vorfällen zu vertreten.
Sayfa 122 - Wir erklären jedoch durch gegenwärtiges Patent ausdrücklich, dass wir jede in den eingangs erwähnten Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem Rechte der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen...
Sayfa 41 - Uneheliche Kinder sind überhaupt von den Rechten der Familie und der Verwandtschaft ausgeschlossen; sie haben weder auf den Familiennamen des Vaters, noch auf den Adel, das Wappen und andere Vorzüge der Eltern Anspruch ; sie führen den Geschlechtsnamen der Mutter.
Sayfa 58 - Wenn eine Ehe für ungültig erkannt, oder für getrennt erklärt wird, so soll dieser Erfolg in dem Trauungsbuche an der Stelle, wo die Trauung eingetragen ist, angemerkt, und zu dem Ende von dem Gerichte, wo die Verhandlung über die Ungültigkeit oder Trennung vor sich gegangen ist, die Erinnerung an die Behörde, welche für die Richtigkeit des Trauungsbuches zu sorgen hat, erlassen werden.