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als leicht mit dem Schwerte wieder zu gewinnen, was er in Worten hinzugeben genöthiget war. Was Beide Einzelnen von den Gütern und Rechten des Reiches durch Schenkungen und Verleihungen bewilliget haben, kann hier weder uns tersuchet noch aufgezdhiet werden. Auf einem öffentlichen Tage aber, der im Jahre zwölf Hundert ein und dreißig zu Worms gehalten wurde, stellte Heinrich eine Urkunde aus, welche im folgenden Jahre von Friedrich bei einer Zusammenkunft mit seinem Sohn ihrem ganzen Inhalte nach bestätiget ward, und welche allein zu beweisen scheinet, daß Beide bewilligen mußten, was von den Fürsten gefordert worden war [25]. Ob der König, als er die Urkunde ausstellte, daran gedacht, daß sein Vater dieselbe bestätigen sollte, oder ob er nur mit den teutschen Fürsten die Bestätigung gewünschet habe, als er der Zusammenkunft in Friaul nicht ausweichen konnte, muß unausgemacht bleiben. Er richtete dieselbe, an alle Getreue des Kaiserthumes [26];» und dieser Ausdruck scheinet allerdings zweideutiger Art zu sein, wohl geeignet, den Argwohn aufzurufen, Heinrich habe den Gedanken, sich von seinem Vater loszusagen, genähret. Von derselben Art ist auch die Verficherung, er habe diesen Brief ausgestellet, „weil er die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Freiheit und Ehre zu erhalten und zu fördern beabsichtige," so wie der Schluß: mit solchen Beneficien habe die königliche Majestät seinen geliebten und hochzuehrenden Fürsten entgegen zu kommen beschlossen, unbeschadet der Vorrechte, welche sie schon von seinem Vater erhalten håtten, oder noch ferner von demselben und von ihm selbst erhalten möchten [27]. » Friedrich dagegen sagt in seiner Bestätigung nur: die Fürsten und Herren håtten ihn um die Bestätigung gebeten, und er habe diese Bitte in der Absicht bewilliget, um durch die Förderung derselben das Reich zu fördern. Von dem Inhalt beider Urkunden wird in der Folge, weil er gegen die Städte zum Vortheile

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der Fürsten gerichtet ist, noch ein Mat die Rede sein; hier mag die Bemerkung genügen, daß der König die Fürsten Landes - Herren nennet, und daß der Kaiser diese Benennung in seiner Bestätigung wiederholet. Denn also heisset es: „Wir sehen fest, daß keine neue Burg oder Stadt zum Nachtheile der Fürsten angeleget werden darf [28]. Ein jeder der Fürsten soll die Freiheiten, Gerichtsbarkeiten, Grafschaften und Centen, fie mögen frei oder zu Lehen ertheilet sein, ruhig nach der bewährten Gewohnheit seines Landes benußen. Die Centgras fen sollen die Tente von dem Landes - Herrn empfangen, oder von Dem, welcher von dem Landes- Herrn belehnet worden ist [29]. Niemand soll den Ort der Cent verändern ohne des Landes Herrn Zustimmung.» Und in dieser Bezeichnung der Fürsten als Landes-Herrn allein lieget ja wohl hinlänglicher® Aufschluß über die Stellung der Fürsten zum Reiche, und Niemand wird sich dadurch täuschen lassen, daß Heinrich die Fürsten seine Fürsten zu nennen fortfähret.

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Endem aber die teutschen Fürsten die Landesherrlichkeit übernahmen und begründeten, mußten sie nothwendig der alten Weise ihres Thuns und Treibens mehr und mehr entsagen, und ihrer Thätigkeit eine andere Richtung geben. Ihre Abs neigung gegen neue Kreuzzüge nach dem Morgenlande, die Gleichgültigkeit der Meisten bei den stärksten Aufforderungen der Kreuzprediger, die Emsigkeit, mit welcher sie Entschuldigungen aufsuchten, um ein Gelübde, das sie sich hatten ab dringen lassen, entweder gar nicht, oder, dem Kaiser Friedrich gleich, so spåt als möglich zu erfüllen, gingen allerdings zum Theil wohl aus der Ueberzeugung hervor, zu welcher eine große Erfahrung gebracht hatte, daß diese heiligen Fahrten niemals gelingen würden; da aber der Glaube an die Wirksamkeit des Kreuzes für das eigene Seelenheil noch stets lebendig war, so mögen sie doch auch zum Theil in der neuen Beschäftigung ihren Grund gehabt haben, zu welcher die Landesherrlichkeit

hintrieb. Dagegen leidet es keinen Zweifel, daß der Friede, der jest zwischen den Fürsten zu herrschen begann, und die bessere Ordnung, deren sich die Teutschen erfreueten, eine Wirkung der neuen Landesherrlichkeit gewesen seien, in Vers bindung mit der Einwirkung der Städte, von welchen alsobald die Rede sein wird. Allerdings fehlte es auch jest nicht an Fehden; es verlief nicht ein einziges Jahr, ohne daß hier oder dort zu den Waffen gegriffen worden wäre; aber diese einzelnen Raufereien und Bånkereien, obgleich zum Theil mit wahrer Grausamkeit geführet, sind nicht mit den wüsten Kåmpfen zu vergleichen, welche in früheren Tagen Teutschland von einer Gränze bis zur anderen zu erfüllen pflegten, wenn die Zügel des Reiches von schwachen Händen gehalten wurden, die Könige fich aus Teutschland entfernet hatten, oder selbst dem Geiste der Parteiung dienten. Sie haben Nichts Eigens thümliches im Ursprunge, Nichts in der Entwickelung, Nichts im Ausgange. Aber ausbleiben konnten sie nicht. Die Läns der, die nunmehr ihre Herren erhalten hatten, waren seltsam verschlungen; besonders hatten sich die Besizungen und Güter der Kirche, durch Beleihung und Schenkungen erworben, so krumm und kraus in die Länder der weltlichen Fürsten hinein gedrånget, daß Zwiste, daß Ansprüche, Verweigerungen, Reibungen und Streitigkeiten unvermeidlich waren. Auch fanden die Fehden fast nur zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten Statt; und gewöhnlich mögen sie aus Mißverständniß und Noth, selten aus Uebermuth und Rauflust unternommen wors den sein. Denn wenn auch kein Fürst, ob er Vieles besaß oder Weniges, ob er ein Geistlicher war oder ein Weltlicher, ohne den Wunsch sein mochte, sein Land und sein Recht zu erweitern und zu vermehren, so wurde doch von Vielen, vielleicht von den Meisten, gar wohl erkennt, daß das Sicherste fei, vor Allem zu benußen, was man hatte, um aus demselben zu machen, was es werden zu können schien. Daher be

riethen sie sich mit ihren Vassallen und Dienstmannen auf öffentlichen Landtagen über die Verhältnisse ihres Landes, volls führten, was nach dem Beirathe derselben als das Nöthigste oder Beßte angesehen ward, und halfen und förderten, wo Hülfe oder Förderung heilsam zu sein schien. Die Uebung in den Waffen wurde nicht versäumet, die Wehrhaftigkeit nicht gering geachtet, vielmehr galten Tapferkeit und Kühnheit als die ersten Tugenden des Mannes für und für; auch wurde der Kampf, wo er erforderlich zu sein schien, keinesweges abgewendet, und der Preis des Sieges fand stets seine Feier; aber aufgesuchet wurden Händel seltener als in früheren Las gen, und vor den Bestrebungen, den Städten gegenüber, in friedlichen Künsten die schönste Beute zu gewinnen, wohlhabend und stark zu werden, fähig zu jeglichem Widerstande, zog sich die wilde Abenteuerlichkeit nach und nach zurück, die bisher das Leben so wüst und wirr gemacht hatte.

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Fünftes Capitel,

Entstehung der freien städtischen Gemeinden.

Während in der erzählten Weise die Landesherrlichkeit der teutschen Fürsten begründet wurde, hatten diese Fürsten, wie schon ein Mal bemerket worden ist, keinesweges die Absicht, sich von dem Reiche oder von dem Könige zu trennen; auch wurden sie durch das Auftreten eines neuen Feindes im Innern Teutschland's selbst zu dem Reich und dem Könige zurück gewiesen, weil sie wohl erkannten, daß sie gegen denselben nur mit gemeinsamer Kraft zu bestehen vermöchten; und eine Vereinigung war nur im Angesichte des Thrones, auf Reichstagen oder Hoftagen, möglich. Dieser Feind waren die Städte. Schon seit einer Reihe von Menschen - Altern hatten sich die Städte, wie auch in diesem Werke nicht unbemerket geblieben ist, zu rühren angefangen, bald hier und bald dort, und die Bewegung war weder den Kaisern noch den Fürsten entgangen. Aber eine große Aufmerksamkeit derselben hatte diese Bewegungen nicht auf sich gezogen, weil einzelne Vorgänge auf das Klarste bewiesen, daß jede Stadt leicht zu bezwingen war, wenn sie ein Mal über die Gränze hinaus zu gehen versuchte; innerhalb welcher fie für unschädlich gehalten wurde. Zwar

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