| 1867 - 852 sayfa
...die hohen Contrahenten n. Api-ü gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder und verpflichten sich, im Falle eines Krieges Ihre...Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. Art. 2. In Beziehung auf den Oberbefehl Sr. Mnj. des Königs von Preussen über die Grossh. Hessischen Truppen... | |
| Baden (Germany) - 1867 - 772 sayfa
...garantiren Sich die hohen Kontrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder und verpflichten Sich im Falle eines Krieges Ihre...diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. Artikel 2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden überträgt für diesen Fall den Oberbefehl... | |
| 1867
...Sich die hohe» Contrahentcn gegenseitig die Integrität des Gebiete« Ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten sich im Falle eines Krieges Ihre...Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stelle». Art. 2. Sc, Maj, der König von Bayern (Württemberg und Baden) überträgt für diesen Fall... | |
| Norddeutscher Bund (1866-1870). - 1867 - 52 sayfa
...bezüglichen Länder und verpslich» ten Sich, im Falle eines Krieges Ihre volle Kriegsmacht zu diefem Zweäe einander zur Verfügung zu stellen. Art. 2. Se. Majestät der König von Bayern (refv. Se. Ma, jeftät der König von Würtemberg, refp. Se. Königliche Hobeit der Großherzog von... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 512 sayfa
...garantiren sich die hohen Contrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder und verpflichten sich, im Falle eines Krieges Ihre...Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. Art. 2. In Beziehung auf den Oberbefehl Sr. Maj. des Königs von Preussen über die grossh. hessischen Truppen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 466 sayfa
...gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder und verpflichten sich, im Fall« eines Krieges Ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. Art. 2. In Beziehung auf den Oberbefehl Sr. Maj. des Königs von Preussen über die grossh. hessischen Truppen... | |
| G. A. Grotefend - 1869 - 890 sayfa
...tirten sich gegenseitig die Integrität des Gebietes ihrer bezüglichen Länder nnd verpflichteten sich im Falle eines Krieges ihre volle Kriegsmacht...diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. Der Oberbefehl über die Truppen der süddeutschen Staaten wird in solehem Falle nach Art. 2 dem Könige... | |
| Henry de Worms baron Pirbright - 1870 - 332 sayfa
...garantiren Sich die hohen Contrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten Sich, im Falle eines Krieges Ihre...diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. Art. II. Se. Majestät der König von Bayern überträgt für diesen Fall den Oberbefehl über Seine Truppen... | |
| Wolfgang Menzel - 1871 - 984 sayfa
...garantiren sich die hohen Contrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten sich im Falle eines Krieges ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Versügung zu stellen." Schließlich machte der Minister daraus ausmerksam, daß ein tüchtiges Heerwesen... | |
| Heinrich Zoepfl - 1872 - 468 sayfa
...garantiren sich die hohen Contrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten sich, im Falle eines Krieges Ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zweck einander zur Verfügung zu stellen." Art. 2. „Se. M. der König von Bayern überträgt für... | |
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