Österreichs Kämpfe im Jahre 1866: Bd. Der Krieg in Böhmen. 2. Th.: Vom 4. Juli bis zum Friedensschluss im Norden und SüdenVerlag des K.K. Generalstabes, in Commission bei C. Gerold's Sohn, Druck von R. v. Waldheim, 1869 |
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Sayfa 186 - Mains begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird.
Sayfa 186 - Majestät der König von Preußen nördlich von der Linie des Mains begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen...
Sayfa 221 - Schutz- und Trutzbündniß geschlossen. Es garantieren sich die hohen Contrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten sich, im Falle eines Krieges ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen.
Sayfa 37 - Majeität der König von Sachsen erklärt sich damit einverstanden, dass das in Sachsen wie in der Mehrzahl der übrigen bisherigen Zollvereinsstaaten bestehende Salzmonopol aufgehoben wird, sobald die Aufhebung in Preussen erfolgt und das von dem Zeitpunkte dieser Aufhebung ab die Besteuerung des Salzes für gemeinschaftliche Rechnung sämmtlicher betheiligten Staaten bewirkt wird.
Sayfa 186 - Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Sayfa 219 - Die österreichische Armee -hat, auf zwei Seiten angegriffen von den Heeren mächtiger Staaten und am entscheidenden Kriegsschauplatze vom Unglück heimgesucht, unter den obwaltenden Umständen das Möglichste geleistet und erreicht. Der Krieg hat dem Kaiserstaate schwere Opfer gekostet; das Blut von Tausenden seiner Helden ist aber nicht umsonst geflossen. Es hat dem Stolze und Schilde...
Sayfa 38 - Tender, Wagen und Schienen, sowie die auf den königlichen Hüttenwerken bei Freiberg weggenommenen Vorräthe an edlen Metallen und sonst verkäuflichen Produkten. Hinsichtlich der letzteren ist bei der darüber erforderlichen Auseinandersetzung davon auszugehen, dass das darunter befindliche Werkblei der königlich sächsischen Regierung gegen Erstattung des Werthes des darin enthaltenen Bleies zurückgegeben wird.
Sayfa 29 - Nieder-Schlesien, 15» von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und...
Sayfa 41 - Seine Majestät der Kaiser von Österreich und Seine Majestät der König von Preußen...
Sayfa 31 - General-Gouvernements ihre Funktionen auf den rein militärischen Wirkungskreis beschränken. Die besonderen Bestimmungen, nach welchen diese Räumung stattzufinden hat, sind in einem abgesonderten Protokolle festgestellt, welches eine Beilage des gegenwärtigen Vertrages bildet.