Die württembergische Convention: eine StudieHerder, 1858 - 149 sayfa |
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Sayfa 13
... Schug für ihre individuellen Meinungen und Strebungen an- geboten ( SS 83. 87. 91. 92. ) . Eine genauere Vergleichung mit dem Gallicanismus und dem Jo- sephinismus müßte herausstellen , daß in den Grundzügen oder den „ ger- manischen ...
... Schug für ihre individuellen Meinungen und Strebungen an- geboten ( SS 83. 87. 91. 92. ) . Eine genauere Vergleichung mit dem Gallicanismus und dem Jo- sephinismus müßte herausstellen , daß in den Grundzügen oder den „ ger- manischen ...
Sayfa 22
... Schug wurde ihnen zugesagt , allein seine Früchte gestalteten sich ganz anders , als worauf die Erwartung abgezielt hatte . Kaum 20 Jahre später sehen wir ihre Stühle aller irdischen Pracht und Herrlichkeit beraubt und nahezu in den ...
... Schug wurde ihnen zugesagt , allein seine Früchte gestalteten sich ganz anders , als worauf die Erwartung abgezielt hatte . Kaum 20 Jahre später sehen wir ihre Stühle aller irdischen Pracht und Herrlichkeit beraubt und nahezu in den ...
Sayfa 32
... Schug und dem Aufsichtsrechte des Staates gegenüber von der Kirche die Rede ist ; ebenso gut hat die Kirche die Pflicht , den Staat zu achten , ihn als eine nügliche Anstalt zu betrachten , ihn ihren An- hängern als solche darzustellen ...
... Schug und dem Aufsichtsrechte des Staates gegenüber von der Kirche die Rede ist ; ebenso gut hat die Kirche die Pflicht , den Staat zu achten , ihn als eine nügliche Anstalt zu betrachten , ihn ihren An- hängern als solche darzustellen ...
Sayfa 37
... Schug- und Aufsichtsrecht " äußerte sich zuerst in einer ausgedehnten und bis in's Einzelnste des kirchlichen Lebens sich erstreckenden Ueberwachung . Keine Verfügung einer Kirchengewalt , auch eine rein Kirchliches betreffende nicht ...
... Schug- und Aufsichtsrecht " äußerte sich zuerst in einer ausgedehnten und bis in's Einzelnste des kirchlichen Lebens sich erstreckenden Ueberwachung . Keine Verfügung einer Kirchengewalt , auch eine rein Kirchliches betreffende nicht ...
Sayfa 47
... Schug des Staates gestellt in dem nächsten Träger ihrer Gewalt , dem Bischof und seinen bischöflichen Rechten ( Diöcesanrecht ) ; anerkannt und geschügt wird weiter die Grundlage davon , die gegenwärtig in Uebung und in Geltung ...
... Schug des Staates gestellt in dem nächsten Träger ihrer Gewalt , dem Bischof und seinen bischöflichen Rechten ( Diöcesanrecht ) ; anerkannt und geschügt wird weiter die Grundlage davon , die gegenwärtig in Uebung und in Geltung ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
allgemeinen anerkannt Anstalten Aufsicht Beſegung besondere bestehenden Bestimmungen Bischof bischöflichen Gewalt bischöflichen Rechte Bisthums bloß Bulle canonischen chriftlichen Convention Convicte Decane Denkschrift deßhalb deutschen dieſe dieß Diöcese Dotation Eigenthum Einfluß Episcopi Erklärung ersten ertheilt Erzbischof Erziehung Facultät Frieden geistlichen gemischten Genehmigung Gerichtsbarkeit gesammte geseglich Geseze Gesezgebung göttliche Grund Grundsäge heiligen in's Intercalarfonds Josephinismus Kapitel katholischen Kirche Kenntniß Kirchendiener Kirchengut Kirchenrath Kirchenrecht Kirchenverfassung Kirchenvermögen kirchlichen Angelegenheiten Klerus königl Königreich Württemberg Königreichs Landes landesherrlichen läßt legten Lehre Leo XII lichen Longner Maß muß neuen nothwendig oberrheinischen Kirchenprovinz Ordinariat österreichische Concordat Papstes paritätischen Pfründen politischen positiven Rechtes protestantischen Rationalismus Recht der Kirche Regierung rein kirchlichen Religion Rottenburg schen Schug Schule Schuß Seminarien ſich ſie soll sowie Specialeingabe Staat und Kirche staatliche Staatsanzeiger Staatsgewalt Stände Stuhl Synoden theils Tridentinum Ueber Unsere Verf.-Urk Verfaſſung Verhältniß Verordnung von 1830 Verwaltung Vorschriften Vrgl weltlichen Gerichte wesentlich Wilhelmsstift Württemberg Würzburger Synode Zuständigkeit
Popüler pasajlar
Sayfa 148 - Episcopo nunquam non acta iudiciaria communicabuntur, et condemnatum audiendi facultas fiet, in quantum necessarium sit, ut de poena ecclesiastica eidem infligenda cognoscere possit. Hoc idem Antistite petente praestabitur, si minor poena decreta fuerit. Clerici carceris poenam semper in locis a saecularibus separatis luent.
Sayfa 148 - Sedes, ut, quando de laicali patronatu agatur, tribunalia saecularia iudicare possint de successione quoad eumdem patronatum, seu controversiae ipsae inter veros et suppositos patronos agantur seu inter ecclesiasticos viros, qui ab iisdem patronis designati fuerint.
Sayfa 144 - Majestati et Successoribus Suis ; juro item et promitto, me nullam communicationem habiturum nullique consilio interfuturum, quod tranquillitati publicae noceat, nullamque suspectam unionem neque intra neque extra Imperii limites conservaturum , atque si publicum aliquod...
Sayfa 144 - Apostolicam Imperatorem Austriae, et a Consiliis Legationum Secretis. Qui Plenipotentiarii, post sibi mutuo tradita legitima et authentica suae quisque plenipotentiae instrumenta, de sequentibus articulis convenerunt. Art. I. Circa provisionem Sedis Episcopalis Rottemburgensis , Canonicatuum , et Praebendarum Cathedralis Ecclesiae ea tantum servabuntur, de quibus cum Sancta Sede jam conventum est.
Sayfa 142 - SRE Cardinalibus Congregationis negotiis ecclesiasticis extraordinariis praepositae examinata cum eodem Serenissimo Rege fuit inita, atque ad optatum exitum perducta. Cum...