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der Orden sich stets rechtgläubig und rein von Freveln erhalten hat, verzichte ich freudig auf mein Leben." Dafür ließ sie der erzürnte König Philipp auf einer Insel der Seine langsam verbrennen (18. März 1314), wie schon 1311 einige 60 standhafte Ritter von dem Gerichte des feindseligen Erzbischofs Philipp Marigny von Sens mit gleichem Tode bestraft worden waren.

Doch bald darauf starben schnell nacheinander P. Clemens (im April) und König Philipp (im September 1314)! Viele wollten darin ein göttliches Strafgericht wegen Unterdrückung der Templer erkennen; das Urtheil der Geschichte ist bei dem nicht vollständig aufgehellten Thatbestande, zu mal die vollständigen Acten des Concils von Vienne nicht erhalten sind, und die vorhandenen vielfach als gefälscht gelten, immer noch unentschieden. Auf König Philipp folgte Ludwig X.

§. 267. Johannes XXII. (7. Aug. 1316-4. Decbr. 1334); Benedict XII. (20. Decbr. 1334-25. Apr. 1342); Clemens VI. (7. Mai 1342-6. Decbr. 1352)

im Kampfe mit Ludwig dem Bayer.

Chronicon Ludov. IV. imp. (Pezii scriptt. Aust. T. II. p. 415.). Henrici de Rebdorf chronica 1295-1363. Freheri scriptt. Germ. ed. Struve. T. I. p. 598.) Gualvanei de la Flamma de reb. gestis a vicecomitib. (Muratori, scriptt. T. XII.). Viti Arnpeckhii chronicon Bavar. (Pezii thesaur. anecdot. T. III. P. III.). Christoph 1. c. deutsch von Ritter Bd. II. S. 1–28. Herwart ab Hohenburg, Ludov. IV. imp. defensus contra Bzovium (annal. eccl. T. I. P. I. p. 412 sq.) Monach. 618. 4. Gewoldi defensio Ludov. IV. imp. Ingolst. 618. 4. Olenschläger, Staatsgesch. des röm. Kaiserthums in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. Frkf. 755. 4; die Werke v. Weech u. Schreiber. Erst nach einer zweijährigen Sedisvacanz und einer langen stürmischen Wahl, bei welcher die italienischen und französischen Cardinäle sich heftig bekämpften, wurde in einem Conclave zu Lyon der Cardinalbischof von Porto, Jakob von Ossa aus Cahors, als Johannes XXII. gewählt. Villani schildert ihn als gottesfürchtig, gelehrt in der Theologie und dem kanonischen Rechte, beredt, als Freund der Universitäten, als scharfsinnig und großmüthig in wichtigen Geschäften. Auch er nahm sofort seinen Sig zu Avignon, legte sogar den Grund zu einem päpstlichen Palaste, und ernannte, um noch deutlicher zu zeigen, daß er im Geiste seines Vorgängers die Kirche regieren wolle, sieben neue französische Cardinäle. Anderseits entwickelte er in seinem Pontificate eine staunenswerthe Thätigkeit 1). Wiewohl von Frankreich abhängig, suchte er bei der nach Heinrich's VII. Ableben zwischen Herzog Friedrich von Oestreich und Herzog Ludwig von Bayern schwankenden Wahl und dem darüber entstandenen Kampfe seine Autorität geltend zu machen (1317). Auf frühere Beispiele fußend erklärte er: Daß die Verwaltung der zum Reiche gehörigen italienischen Länder dem Papste gebühre, und hierzu nur von ihm ein Vicar ernannt werden könne. Wirklich stellte er, wie bereits sein Vorgänger Clemens V., dafür König Robert auf, während der Kaiser Heinrich schon mehrere Glieder der ghibellinischen Partei dazu ernannt hatte, welche diese Würde zur Bedrückung der Welfen mißbrauchten. Der Papst bedrohte sie mit dem Banne, wofern sie der Würde nicht entsagten, und bestätigte

1) Die Regesten daraus füllen 59 Bände mit 60,000 Actenstücken, während vergleichungsweise die von P. Clemens V. nur 7 Bände mit 7248 Briefen enthalten. Bgl. Dudik, iter romanum, Wien 855. T. II, p. 46 sq.

dem König Robert die Reichsstatthalterschaft in Italien bis zur Krönung eines Kaisers. Als dann Ludwig der Bayer den Herzog Friedrich von Destreich bei Mühldorf gefangen genommen hatte (1322), sich ohne päpstliche Bestätigung als römischer König benahm, und den bedrängten lom bardischen Ghibellinen Hilfe sandte, lud ihn Johannes binnen drei Monaten zum päpstlichen Urtheilsspruche vor. (Octob. 1323)1).

Während Ludwig hier schwankend den Papst um Verlängerung des Terminés bat, protestirte er auf dem Fürstentage zu Nürnberg troßig gegen das Recht des Papstes, seine Wahl zu untersuchen und zu genehmigen, seine Würde allein auf die Wahl der Churfürsten gründend. Der Papst hatte einen verlängerten Termin bewilligt; als aber Ludwig hartnäckig troßte und dem P. Johannes wiederholt vorwarf: „ein Beschüßer der Kezer und Störer des kirchlichen Friedens zu sein," belegte dieser ihn mit dem Banne, dem ein Interdict folgte (1. Oct. 1324).

In der Entrüstung darüber nahm Ludwig sich Kaiser Heinrich IV. und Philipp den Schönen zum Muster, und erklärte zu Frankfurt in einer Denkschrift den angeblichen P. Johannes für einen Feind des Friedens, einen Keter, Vernichter der Rechte der Fürsten und Ürheber aller Zwietracht in Deutschland und Italien. Es entspann sich ein höchst leidenschaftlicher Schriftwechsel*) für und gegen den Papst und Kaiser, in welchem sich schon recht sichtbar herausstellte, daß die theilweise willkür liche Leitung des Pontificats, besonders aber die von den lezten Päpsten kundgegebene Parteilichkeit für Frankreich in weitern Kreisen Gleichgültigkeit und Mißtrauen gegen die jeßigen Kirchenoberhäupter erzeugt hatten. Die Theilnahme für den Papst büßte der Erzbischof von Magdeburg mit dem Leben, dagegen nahmen die drei geistlichen Churfürsten, unbekümmert um den päpstlichen Bann, an der Hochzeitsfeier Ludwig's Theil.

In die Reihe der Feinde des Papstes stellten sich die Doctoren der Pariser Universität Marsilius (de Raymundinis) von Padua († 1328); sein Gehilfe Johann von Jandun (Jand in Champagne, † nach 1338), auf welche wahrscheinlich der zur verfolgten Partei der strengen Minoriten (Spiritualen) gehörende Übertino von Casale einwirkte; Hangenör von Augsburg, Geheimschreiber des Kaisers, besonders aber der Minoriten-Provincial Wilhelm Occam (1342), der ebenfalls zu den verfolgten Spiritualen gehörte. Ihnen gesellte sich bei der vielfach gemäßigte Dominicaner Johann von Paris und Lupold von Bebenberg († 1354 als Bischof von Bamberg), ein Geistlicher, der sonst eifrig bemüht ist, den in seiner Zeit noch tief wurzelnden Glauben an die päpstliche Vollgewalt möglichst zu schonen. In dem großentheils mit blendender Sophistik verfaßten defensor pacis verirrten sich Marsilius, Johann von Jandun u. A. bereits bis zu der extremen Behauptung: Alle legislative und richterliche Gewalt der Kirche ruhe im Volke, welches sie erst dem Klerus übertragen habe; die Unterscheidung der hierarchischen Abstufungen sei erst spätere Erfindung herrschsüchtiger Geistlichen; auch dem römischen Bischofe sei nur

1) Die Bulle bei Raynald. ad a. 1323. nr. 30. vollständiger bei Herwart. 1. c. P. I. p. 194. Ludwig's Protestat. zu Nürnb. bei Herwart. P. I. p. 248. und in Olenschläger's Urkundenb. S. 84. Vgl. v. Weech, Kaiser Ludwig der Bayer und König Johann von Böhmen mit urkundl. Beilagen, München 860. Desselben 60 Urkunden Kaiser Ludw. d. Bayern, München 863.

*) Eine arge Mißstimmung gegen die seither vereinte geistliche und weltliche Gewalt der Hierarchie zeigt sich bereits bei Dante, purgator. canto XVI. v. 106-129; Joannes de Parrhisiis (Dominican. † 1304), de potest. regia et papali. in Goldasti Monarchia S. Rom. Imp. Frcf. 611 sq. III. T. in welcher sich auch die andern Schriften für den Kaiser finden. Vgl. Wilh. Schreiber, die polit. und relig. Doctrinen unter Ludw. d. Bayer, Lpz. 858.

aus äußerer Convenienz durch die Autorität des höchsten Gesetzgebers, d. i. der gesammten Gläubigen oder des Kaisers als ihres Repräsentanten, die Prärogative des Primates übertragen worden, und dieser beschränke sich nur auf die Befugniß, ökumenische Concilien zu berufen. Der Kaiser, welchem zugleich alle zeitlichen Güter der Kirche gehörten, und das Strafrecht allein gebühre, könne daher sogar den Papst abund einsehen, oder strafen.

Bei dem anfangs etwas weniger extremen Occam, welcher sich mehrfach an Dante's monarchia (v. 3. 1321) anschloß, tritt in Folge des erneuten Studiums des Alterthums besonders die antike Staatsansicht in der Behauptung hervor: Der Kaiser habe die absolute Gewalt der alten römischen Kaiser über den ganzen Erdkreis geerbt, und diese Gewalt stamme unmittelbar von Gott. Ganz im Widerspruch mit der Geschichte will er die Identität der Würde eines römischen Königs mit der eines Kaisers nachweisen, und vertheidigt die Ansicht, daß bei einer Wahlherrschaft, wie sie im römischen Reiche bestehe, dem Könige die höchste unbe schränkte Gewalt mittelst der Wahl auch ohne die päpstliche Krönung übertragen werde. Ja, er habe den Papst zu wählen und zu richten, die allgemeinen Concilien zu berufen. Als solche Behauptungen mit dem Anathem belegt wurden, stei gerte sich die Polemik Occam's bis zum gänzlichen Aufgeben des katholischen Princips in der Ableugnung der den ökumenischen Concilien der Kirche zukommenden Unfehlbarkeit.

Obschon ungleich verständiger als die genannten Schriftsteller verfolgte Lupold von Bebenberg (Bamberg) dieselbe Tendenz, und suchte in seinem tractatus de juribus regni et imperii Romanorum die Selbständigkeit des römischen Reiches gegenüber den Ansprüchen des Papstthums nachzuweisen.

Solche Doctrinen von der Omnipotenz des Kaisers mußten nun die Gegenlehre von der Omnipotenz des Papstes steigern, welche nach einer naiven Behauptung eines Gloffators des kanonischen Rechtes die kaiserliche Würde 57mal überragen soll 1). Der Augustinereremit Augustinus Triumphus († 1328) und der Franziscaner Alvarus Pelagius († nach 1340) stellten die Antithese auf: Da nur die Gewalt des Papstes unmittelbar von Gott stamme, so sei alle Gewalt des Kaisers und der Könige rücksichtlich der päpstlichen Macht subdelegirt. Der Papst kann für sich allein den Kaiser erwählen und den seitherigen Wählern das ertheilte Recht der Wahl wieder nehmen; der Gewählte darf nicht ohne die Bestätigung und Krönung des Papstes die Verwaltung des Reiches übernehmen, wohl aber die Regierung Deutschlands unmittelbar antreten. Der Papst kann den Kaiser entweder durch Erbfolge oder mittelst der Wahl ernennen u. A. 2). Diese Entgeg nungen waren nicht geeignet, jene Angriffe der politischen Skepsis auf die Autorität der päpstlichen Gewalt unwirksam zu machen. Dieß zeigt sich unter anderm in dem einschläglichen spätern Werke des 1475 verstorbenen Domherrn Peter von Andlo3), welcher bei aller Anhänglichkeit an die hierarchische Ordnung doch nur einen erschütterten Glauben an sein Unternehmen mitbringt.

Als Ludwig sich endlich mit Friedrich von Oestreich ausgeföhnt hatte, zog er nach Italien (1327), und ließ sich zu Mailand die eiserne Krone auffeßen. Umgeben von schismatischen Bischöfen und Mönchen übte er die Doctrinen seiner Anhänger und Vertheidiger praktisch aus: In Rom sezte ihm Sciarra Colonna die Kaiserkrone auf, und zwei Bischöfe ertheilten ihm

1) Anschließend an die Vergleichung des Papstthums und Kaiserthums mit der Sonne und dem Monde heißt es in der Glossa ad cap. Solitae. 6. de majorit. et obedientia: Igitur cum terra sit septies major luna, sol autem octies est major terra, restat ergo ut pontificalis dignitas quinquagesies septies sit major regali dignitate etc. Vgl. Phillips KR. Bd. III. S. 183.

2) Augustinus Triumphus, summa de potestate ecclesiastica ad Joh. Pap. XXII. Aug. Vind. 473. Rom. 582. Alvarus Pelagius, de planctu ecclesiae, libb. II. Ulm. 474. Ven. 560 f. Vgl. Schwab, Gerson S. 24 ff.

3) De imperio romano, regis et Augusti creatione, inauguratione, administratione; officio et potestate Electorum etc. libb. II. ed. cum notis Marg. Freheri Argent. 603. 612. Norimb. 657. Vgl. Buß in der Freib. Zeitschr. Bd. IV. S. 413-16,

die Salbung. Darauf übertrug er die Senatorswürde dem Tyrannen von Lucca, und an Marsilius von Padua das Vicariat des römischen Staates; ja er verhängte im Uebermuthe die Todesstrafe gegen Jeden, welcher der Häresie oder der beleidigten Majestät schuldig sei 1). Endlich ließ er gegen den Papst eine Reihe von Klagen selbst über Hochverrath verkünden und ihn seiner Würde entseßen mit dem Befehle, daß er den kaiserlichen Beamten ausgeliefert und mit dem Tode bestraft werden solle. An seine Stelle ernannte er einen Franziscaner aus der Partei der Spiritualen, Petrus Rainalducci, als Nicolaus V. zum Papste, welcher der lezte kaiserliche Afterpapst, wie Ludwig der leßte excommunicirte deutsche Kaiser war.

Diesem Possenspiele machte der siegreich vordringende Robert von Neapel und der Hohn der Römer ein Ende. Ludwig und sein Papst mußten abziehen; die meisten Städte Italiens und die ghibellinischen Häupter verließen den Kaiser. Der in Pisa zurückgelassene Gegenpapst überlieferte sich selbst dem Johannes XXII. zu Avignon, welcher ihn in seinem Palaste zurückbehielt und großmüthig behandelte (1333).

In Deutschland ward das wegen der Bannung Ludwig's verhängte Interdict schwer empfunden; daher bot Ludwig Alles auf (seit 1330), um von den kirchlichen Censuren befreit zu werden. Zu Vermittlern erwählte er König Johann von Böhmen und Erzbischof Balduin von Trier,. durch welche er demüthigende Anerbietungen machen ließ 2). Doch P. Johannes wies alle Friedensbedingungen zur Erhaltung der Kaiserwürde Ludwig's von sich, so daß dieser endlich zu Gunsten seines Vetters Heinrich von Niederbayern resigniren wollte. Gleich darauf aber nahm er die äußerste Opposition gegen den Papst nochmals auf und wollte, von den Spiritualen aufgestachelt, ein allgemeines Concil berufen, auf dem der Papst einer Häresie beschuldigt und abgesezt werden sollte. Dieser hatte nämlich geLegentlich in einigen Predigten sich scheinbar mehr für die Ansicht der orientalischen Kirche geäußert: Daß die Seelen der Verstorbenen erst nach der Auferstehung und Wiedervereinigung mit den Leibern zur unmittelbaren Anschauung Gottes gelangen, was die Dominicaner und die Pariser Universität alsbald verworfen hatten. Darüber starb Johannes und ließ durch die von ihm eingeführten Annaten und Beseßung vieler höhern Beneficien einen Schaß mit achtzehn Millionen Goldgulden und sieben Millionen Kostbarkeiten zurück, welchen er zu einem Kreuzzuge nach Palästina und zur Zurückführung des apostolischen Stuhles nach Rom gesammelt haben soll. Auf dem Sterbebette hatte er übrigens noch bekannt: Die gereinigten Seelen seien bei Christus in Gemeinschaft der Engel im Himmel, wo sie Gott von Angesicht schauten.

Jest folgte der Cardinal Jacob Fournier aus dem Cistercienserorden als Benedict XII. und leitete eine Vereinfachung der päpstlichen Umgebung und Aufhebung der ungebührlichen päpstlichen Auflagen, aber auch eine Reform für die Mönche und den Säcularklerus 3) ein. Er war entschlossen, die schimpfliche französische Herrschaft abzuwälzen, wie er auch den durch seinen Vorgänger angeregten Streit über den Zustand der Seele nach dem

1) Fider, Urkunden z. Gesch. d. Römerzugs Ludw. des Bayern, Innsbr. 865. Kopp, die Gegenkönige Friedrich und Ludwig, Brl. 865.

2) Dominicus, Balduin v. Lüzelburg, EB. v. Trier, Coblenz 862.

3) Ordinationes et Reformationes etc. in bullario magno T. I. p. 242 sq. und Constitutio totius ordin. Canonicor, regulae ord. Sti. Aug. ibid. p. 259.

Tode mittelst Decrets vom 4. Februar 1336 beseitigte. Doch vollendete er den Palast der Päpste in Avignon. Dem Kaiser Ludwig, der sich zu allen billigen Forderungen erbot, zeigte er sich geneigt, dachte auch daran, den päpstlichen Stuhl wieder nach Rom zu verseßen. Nur war er durch das Uebergewicht der französischen Cardinäle und die Könige von Frankreich und Neapel zu sehr gebunden. Diese suchten die Aussöhnung mit Ludwig zu hintertreiben, so daß der wohlmeinende Papst dem schwergeprüften Deutschland nur dadurch seine Theilnahme bezeigen konnte, daß er sich neuer Censuren enthielt.

Als man dieß in Deutschland erkannte, sprachen die Churfürsten zu Frankfurt (1338) Ludwig von aller Schuld am Interdict frei, und be schlossen: daß die Geistlichen, welche dasselbe anerkennen würden, als öffentliche Ruhestörer behandelt werden sollten 1). Bald darauf (15. Juli d. J.) erklärten sie zu Rhense, gleich den oben S. 10. angeführten Schriftstellern, den Kaiser als Schirmvogt der Kirche mit dem deutschen Könige verwechselnd: der römische König empfange durch die Churfürsten seine Würde und Macht; der Bestätigung durch den Papst bedürfe er nicht, da die Kaiserwürde unmittelbar von Gott stamme. Der Schriftwechsel wurde jezt durch Wilhelm von Occam mit größerer Leidenschaftlichkeit geführt.

Da Ludwig nun bald übermüthig in die Rechte der Kirche eingriff, das päpstliche Recht der Dispensation von Blutsverwandtschaft und Scheidung der Ehe zwischen dem böhmischen Prinzen Johann Heinrich und Margaretha Maultasch, der Erbin von Tyrol, zu Gunsten seines Sohnes selbst ausübte, bald kleinmüthig verzagte, war seine Aussöhnung mit dem Papste unmöglich, und auch sein Vertrauen beim Volke verloren 2).

Daher konnte sein prachtliebender und verschwenderischer Nachfolger Clemens VI. entschiedener gegen ihn auftreten, und der Kaiser mußte von den Churfürsten über sein Benehmen harte Vorwürfe hören. Jest zeigte fich Ludwig zur Unterwerfung unter demüthigenden Bedingungen bereit

aber auf die weitere Forderung des Papstes einzugehen: Alles zu widerrufen, was er als deutscher König gethan habe, und fünftig ohne die Genehmigung des Papstes keine öffentliche Handlung auszuführen, verbot ihm sein fürstliches Gefühl, und erschien dem Reichstage zu Frankfurt (September 1344) schimpflich und dem Reiche verderblich. Da schleuderte Clemens einen entseßlichen Bann voller jüdischer Fluchformeln auf den Kaiser 3), und forderte die Churfürsten zu einer neuen Wahl auf, indem er dazu den Markgrafen Carl von Mähren, Sohn des Königs Johann von Böhmen empfahl, welcher auch von fünf Churfürsten in Rhense als

1) Erster Churverein bei Gewold 1. c. p. 146.; Olenschläger's Urkundenbuch S. 188. 2) Tota terra illud matrimonium multifariam multisque modis diris vocibus inculpavit sagt Joh. Vitoduran. chron. ad a. 1342.

3) Vgl. Raynald. ad a. 1346. nr. 3 sq. Der Bannfluch lautet u. A. nr. 7. so: Veniat ei laqueus, quem ignorat, et cadat in ipsum. Sit maledictus ingrediens, sit maledictus egrediens. Percutiat cum Dominus amentia et caccitate ac mentis furore. Coelum super eum fulgura mittat. Omnipotentis Dei ira et beatorum Petri et Pauli, quorum ecclesiam praesumpsit et praesumit suo posse confundere, in hoc et futuro saeculo exardescat in ipsum. Orbis terrarum pugnet contra eum; aperiatur terra et ipsum absorbeat vivum. In generatione una deleatur nomen ejus, et dispereat de terra memoria ejus etc.

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