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Seite des Papstes gestanden hatte. Er nannte sich Clemens V. Troß der dringenden Aufforderung der Cardinäle kam er nicht nach Italien, sondern beschied diese sogar zur Krönung nach Lyon, was in weiterer Entwickelung zu der siebenzigjährigen Knechtschaft des Pontificats führte. Schon bei der Krönung in Lyon ereignete sich während der feierlichen Procession, wo Philipp das Pferd des Papstes führte, der ominöfe Einsturz einer Mauer, wodurch 12 Personen getödtet, Carl von Valois, der Bruder des Königs, verwundet wurde, der Papst vom Pferde stürzte und aus seiner Tiara einen kostbaren Edelstein verlor.

Mehrere seiner Handlungen zeugen von Nepotismus und Ergebenheit gegen den französischen Hof: die Bulle Clericis Laicos nahm er ganz zurück, und die andere Unam Sanctam legte er so aus, daß sie für Frankreich keine nachtheiligen Folgen hatte; die Colonna seßte er wieder in ihre Aemter ein, und dem König bewilligte er den Zehnten der französischen Kirchen auf fünf Jahre. Endlich verlegte er, Rom die anderthalbtausendjährige Hauptstadt aller abendländischen Provinzen, den Stuhl Petri und das Grab der Apostelfürsten verlassend, seinen Siz in einen Winkel des südlichen Frankreichs, nach Avignon (1309), welches auch in klimatischer Beziehung nicht besonders anlockend war 1). Er übersah, daß dem Statt halter Christi nicht ohne besondere göttliche Providenz die alte Roma mit einem weltlichen Staate überwiesen worden sei, der, wie Chateaubriand sagt, groß genug ist, um ihm die nöthige Unabhängigkeit zu sichern, zu klein, als daß man etwas von seinen Anstrengungen zu fürchten hätte *). Für seinen Entschluß konnte Clemens nur anführen: Schon Benedict XI. habe Rom verlassen müssen, weil er dort zwischen zwei Parteien machtlos stand. Dasselbe Loos würde ihn treffen, zumal er noch sehr wenig oder gar keinen Anhang in den römischen Familien habe; und ebenso sei das übrige Italien von den Parteien der Welfen und Ghibellinen zerrissen.

Eine schwere Krankheit brachte Clemens auf kurze Zeit zur Besinnung, so daß er die von den frühern Päpsten zu großem Anstoße verübten Verleihungen von Bisthümern und Klöstern als Commenden widerrief, und auch dem Ansinnen Philipp's, seinen Vorgänger Bonifacius aus der Reihe der Päpste zu streichen, widerstand. Dazu bedürfe es eines allgemeinen Concils, welches er nach Vienne ausschreiben wolle. Doch zeigte er sich im Uebrigen dem Könige gefällig und nahm endlich auf wiederholtes Drängen auch die Anklage Philipp's gegen Bonifacius noch vor dem nach Vienne ausgeschriebenen allgemeinen Concil an, indem er Ankläger und Vertheidiger des verstorbenen Papstes vor das Consistorium in Avignon citirte

1) Avenio ventosa ein bekanntes Sprichwort.

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*) Chateaubriand, génie du christianisme. Partie IV. livre VI. chapitre VI.: Papes et cour de Rome (éd. Par. 802. T. IV. p. 280.) Bossuet's berühmter Ausspruch: Gott wollte, daß die römische Kirche, die allgemeine Mutter aller Königreiche, von keinem Reiche im Zeitlichen abhinge, und daß der apostolische Stuhl, wo alle Gläubigen zugleich die Einheit bewahren müssen, über die Parteilichkeiten hinausgesezt würde, welche die verschiedenen Staatsinteressen und Streitigkeiten erregen könnten u. s. w." Vgl. Artaud, Gesch. Pius' VII. deutsche Uebers. Bd. II. Th. 1. S. 198. u. Pacca, histor. Denkir. über Pius VII. Bd. I. S. 16. Aehnlich Joh. v. Müller, Schweizergesch. Buch III. Cap. 1.: Der Papst muß durchaus eine Hauptstadt haben, worin er Niemanden fürchten muß." Vgl. Höfler, die avign. Päpste, ihre Machtfülle und ihr Untergang, Vortrag in der 1. k. Akademie, Wien 871.

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(1310), wo die frechen Anschuldigungen von Keßerei, Abgötterei und widernatürlicher Wollust gegen Bonifacius durch Nogaret, du Plessis u. A. großen Unwillen erregten. Durch die Ernennung von neun französischen Cardinälen sorgte Clemens dafür, daß die nächsten Päpste ihm in der Gesinnung glichen, zumal die unmittelbar folgenden sechs auch Franzosen waren.

Aber gegen andere Fürsten wie kirchliche Würdenträger war Clemens rücksichtslos. Ueber die Venetianer verhängte er wegen gewaltsamer Besignahme von Ferrara und der Beleidigung päpstlicher Nuntien ein Interdict (1309), welches allen Handel mit ihnen verbot1). In Deutschland wußte er nach Albrecht's Tode (1308) die von Philipp gewünschte Erhebung seines Bruders Carl von Valois zu hintertreiben, und unterstüßte die Wahl des Grafen Heinrich von Lüzelburg als Heinrich VII. Als die Gesandten des leßtern dem Papste zu Avignon den Eid der Treue und des Schußes geschworen, verhieß Clemens durch fünf delegirte Cardinäle dem Gewählten die Kaiserkrönung in Rom. Zur Aufrechthaltung der kaiserlichen Gewalt unternahm Heinrich einen Zug nach Italien), welches in Abwesenheit des Papstes von den Parteien der Welfen und Ghibellinen zerrüttet wurde. Dante, der schon über das Ausbleiben Kaiser Albrecht's heftig gezürnt hatte, begrüßte Heinrich mit dem ganzen Feuer seines cholerischen Temperaments als den alleinigen Retter der erliegenden Freiheit gegen die kleinen Tyrannen. Als die Ghibellinen sich an den Kaiser, die Welfen an Robert von Anjou, den seit 1309 vom Papste bestätigten König von Neapel, anschlossen, entstand jezt zwischen beiden Häuptern ein heftiger Kampf. Clemens forderte sie zum Gehorsam auf, müßte aber vom Kaiser hören: Daß er als Schirmvogt der Kirche, der kein Lehen vom heil. Stuhle besite, nicht in gleicher Weise wie der König von Sicilien dem Papste in weltlichen Dingen unterworfen sei. Und hier überschritt der Kaiser bereits seine Macht so weit, daß er über Robert die Reichsacht und das Todesurtheil aussprach; doch starb er bald (24. Aug. 1313).

Anderweitig wurde Clemens V. von König Philipp wegen der Angelegenheit des Bonifacius VIII., wie noch wegen der von ihm eigenmächtig gefangen genommenen und incriminirten Templer gedrängt, das allgemeine Concil nach Vienne auszuschreiben (12. Aug. 1308). Hatten die Templer schon in Palästina Stolz und Widerseßlichkeit gegen den Patriarchen von Jerusalem wie Unverträglichkeit gegen die Johanniter gezeigt, auch durch ihre Habsucht und Ueppigkeit viele Klagen bei den Päpsten veranlaßt, so zeigten sie nach ihrer Ansiedelung in Frankreich eine starke Abneigung gegen König Philipp. In dem Kriege zwischen den Dynastien Aragonien und Anjou standen sie zu der erstern; im Streite Philipp's mit Bonifacius VIII. erklärten sie sich für den leztern; ja sie verweigerten sogar dem Könige den nachträglich von Clemens V. bewilligten Zehnten. Und dabei argwöhnte Philipp, daß die Templer auch an dem gegen ihn wegen Münzverschlechterung erregten Aufstande in Paris Antheil gehabt hätten. Er wartete daher nur auf einen passenden Anlaß, den Orden zu unterdrücken, der auch wegen seiner übergroßen Privilegien und immensen Reichthümer und zur Schau getragenen Pracht viele andere Feinde und

1) Vgl. Raynald. annal. ad a. 1309, nr. 6 u. 7.

2) Nicolai episc. Botrontin. relatio de Henrici VII. itinere (Muratori. T. XIII.). Berthold, Römerzug Heinr. von Lüzelb. Königsb. 830 ff. 2 Bde.

Neider sich erweckt hatte. Der Ordenspalast,,Temple" in Paris war umfangreicher als das großartigste Königsschloß und konnte ein zahlreiches Heer aufnehmen.

Die erwünschte Gelegenheit fand der König in der Denunciation des Bürgers Squin de Florian, welche dieser machte, um sich die Freiheit aus dem Gefängnisse zu erringen. Er stellte für diesen Preis außerordentliche Eröffnungen in Aussicht, die er in seiner Haft von seinem Mitgefangenen, einem abgefallenen Templer, über die unter den Ordensrittern verübten schauerlichen Laster vernommen zu haben vorgab. Darauf ließ König Philipp einige verdächtige Templer verhaften und inquiriren, welche die Aussagen Squin's bestätigt haben sollen (1307). Nun unterlag aber die Fortführung der Procedur Schwierigkeiten, weil die Templer unter der unmittelbaren Jurisdiction des Papstes standen, und der König die Intercession desselben thunlichst fern zu halten suchte. Auch wollte der Papst lange Zeit den gar zu ungeheuerlichen Anklagen keinen Glauben schenken. Da entschloß sich der König zu dem Gewaltstreiche, alle Templer in seinem Reiche gefangen sehen zu lassen (13. October 1307), worauf er selbst den „Temple" bezog. Und als über die so unerwartete Maßregel unter dem Volke Verwunderung, ja Mißstimmung entstand, ward eine königliche Erklärung proclamirt, in welcher jener Schritt gerechtfertigt werden sollte. Diese bezüchtigte den Templerorden als verderbt, kezerisch und sittenlos: Schon bei der Aufnahme neuer Ordensglieder müßten diese Christum anspeien, ein Crucifix mit Füßen treten, dagegen ein Idol mit langem Haare und stechend rothen Augen anbeten; und wie sie an keinen Gott glaubten, sei widernatürliche Wollust allen Ordensbrüdern erlaubt; und wenn ein Templer gegen sein Gelübde ein Kind zeuge, so werde es geröstet, und mit dem Fette der Bart des Gößenbildes bestrichen. Solche rohe Beschuldigungen waren darauf berechnet, die Phantasie des Volkes zu erregen und dasselbe mit Abscheu gegen die Templer zu erfüllen.

Wie entrüstet sich P. Clemens auch anfangs über solche Gewaltthätigfeit zeigte und gegen dieselbe nachdrücklich reclamirte, auch den Bischöfen und Inquisitoren die Vollmachten entzog, an der Untersuchung Theil zu nehmen: so sah er sich doch nach den vorgelegten Acten über die Geständnisse der Templer genöthigt, die Verhaftung derselben durch die Bulle Pastoralis praeeminentiae solio (22. Nov. 1307) gut zu heißen, und die weitere Untersuchung in den einzelnen Diöcesen anzuordnen, nachdem der König die gefangenen Personen und sequestrirten Güter den päpstlichen Commissären ausgeliefert hatte.

Die Nachrichten nun über das frühere Inquiriren der weltlichen Gerichte, wie über das nachmalige kanonische Verfahren gegen die Templer sind aber im höchsten Grade widersprechend. Während die Geständnisse der Templer bis zum Großmeister Jacob Molay einerseits als frei, ohne irgend welchen. Zwang geschehen bezeichnet werden, wird anderseits von Anwendung der schrecklichsten Tortur berichtet, so daß z. B. Aymer v. Villars betheuert haben soll: Er habe sich vorgenommen, aus Angst vor der Todesqual Alles einzugestehen, was man über den Orden von ihm wissen wolle; ja, selbst zu bekennen, daß er Christus den Herrn selbst gemordet habe! Dabei erscheint der Mangel standhaften Märtyrerthums, wie es sich in den frühesten christl. Jahrhunderten selbst bei dem zarten Geschlechte kund gab, immerhin auf

fallend. Doch muß es anderseits wieder befremden, daß die aussagenden Zeugen nie mit ihren Ordensbrüdern confrontirt wurden; die Obern auch trog ihrer wiederholten Gesuche nie vor dem Papste erscheinen durften, daß dagegen jene, welche sich schuldig erklärten und namentlich gegen den Örden Nachtheiliges aussagten, mild behandelt wurden. Endlich ergaben auch die Untersuchungen außerhalb Frankreichs ein den Templern viel günstigeres Resultat. Ja, in Spanien fanden es die verhörten Ordensritter geradezu unbegreiflich, daß ihre Brüder in Frankreich só unerhörte Schlechtigkeit über ihren Orden ausgesagt haben sollten.

Nach solchen Vorgängen trat endlich das Concil zu Vienne zusammen, auf dem über P. Bonifacius wie über die Templer verhandelt und außerdem eine Reform in der Kirche erstrebt werden sollte, für welche der Bischof Wilhelm Durandus d. j. von Mende eine treffliche Denkschrift überreicht hatte 1), welche auf eine reformatio in capite et in membris drang.

Dieses von 114 Erzbischöfen und Bischöfen (nicht 300), unter welchen der Patriarch von Alexandrien und Antiochien mit andern orientalischen Bischöfen, repräsentirte 2)

Fünfzehnte ökumenische Concil (16. October 1311 - 6. Mai 1312) erklärte nun zwar Bonifacius VIII., obschon nicht alle üblen Gerüchte über ihn ver: stummt waren 3), frei von der Anschuldigung der Keßerei und Unsittlichkeit, gab aber dem Anfinnen des Königs bezüglich der Templer nach *), indem Philipp sich bereit er

1) De modo celebrandi generalis concilii ed. Probus, Par. 545. u. öft. ed. (Fabre) Par. 671. Vgl. Bzovii, annal. ad a. 1311. nr. 1.

2) Die Einlad. zu diesem Conc. in der Bulle v. 27. Apr. 1311. bei Raynald ad a. 1311. nr. 26 sq. Die Acten bei Mansi. T. XXV. p. 367-426. Harduin. T. VII. p. 1321-61. Vgl. *Hefele, Conc. Gesch. Bd. VI. Š. 388 ff.

3) So hatte auch der Cardinal Nicolaus, früherer Beichtvater des franz. Königs eidlich versichert: „Als die Nachricht von der Canonisation Ludwig des Heil. einge troffen, habe man sich darüber allgemein gefreut, doch vielfach gewünscht: Quod ejusmodi canonisatio fuisset facta ab alio Papa probo viro et catholico et bonae famae." Vgl. bei Hefele S. 391-415.

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*) Die Aufhebungsbulle Ad providam Christi bei Mansi. T. XXV. p. 389 sq. Harduin. T. VII. p. 1340 sq. Der Papst sagt: Ordinis statum, habitum atque nomen, non sine cordis amaritudine et dolore et sacro approbante concilio, non per modum definitae sententiae, cum eam super hoc, secundum inquisitiones et processus super his habitos, non possemus ferre de jure, sed per viam provisionis seu ordinationis Apostolicae irrefragabili ac perpetuo valitura sustulimus sanctione, ipsum prohibitioni perpetuae supponentes. Universa etiam bona ordinis praelibati Apostolicae sedis ordinationi et dispositioni Apostolica auctoritate duximus reservanda. Die Unterdrückung schrieben die Zeitgenossen der Habsucht zu, obschon die Güter der Templer größtentheils dem Johanniterorden zugewiesen wurden: J. Bulaei hist. Univ. Par. T. IV. p. 110. Natal. Alexandri, h. e. saecul. XIV. diss. X. de causa Templariorum. Die Unterdrückung ward noch als ungerecht bezeichnet von Antoninus Florent. bei Raynald ad a. 1307. nr. 12. u. Trithemius († 1516). Vgl. P. Dupuy. hist. de la condemnation des Templiers. Par. 650. 4. erweitert Brux. 751. 4.

Dagegen behaupteten fast alle französischen Schriftsteller im 14. und 15. Jahr hundert die Schuld des Ordens als erwiesen. Raynouard, monumens hist. relatifs à la condamnation des chevaliers du temple etc. Par. 813. Hammer-Purgstall, mysterium Baphometis (der Name eines Symbols der Templer) revelatum, seu fratres militiae templi. Viennae 818.; darauf erfolgten Gegenbemerkungen von Raynouard im Journal des savans 1819. und von Puttrich, Denkmale der Bau

klärte, im Falle der Aufhebung des Ordens die eingezogenen Güter desselben für einen Kreuzzug oder für einen andern Ritterorden zu verwenden, aber auch drohend mit einem kleinen Heere sich vor Vienne aufgestellt hatte.

Obschon die Väter des Concils anfangs, wegen der bedenklichen Führung des Processes, die eigene Vertheidigung der Templer vor dem Concile gefordert hatten, so gaben sie doch in dem geheimen Consistorium (22. März 1312) ihre Zustimmung dafür: Daß der Papst den Templerorden zwar nicht via condemnationis, wohl aber via provisionis aufheben solle, d. h. nicht weil seine Verbrechen de jure erwiesen, sondern weil seine Unterdrückung vom Wohle der Kirche gefordert sei, und daß die Entscheidung über Personen und Güter dem Papste reservirt werde. Sie be gnügten sich mit den vorgelegten Geständnissen zahlreicher Ordensmitglieder vor den päpstlichen (doch meist französischen) Commissarien, die ohne allen Zwang abgelegt worden seien und Abirrung vom Glauben, Verkommenheit in den Sitten u. A. constatirten, für welche erst in neuerer Zeit bestimmtere Beweise vorgebracht worden find. Manche fürchteten wohl auch aus der Publication solcher Acten nach Be endigung des Processes eine Corruption der Sitten in weitern Kreisen. Uebrigens hatte die mit der Angelegenheit der Templer betraute Untersuchungscommission mit großer Majorität verlangt, daß den Templern weiteres Gehör und Vertheidigung ge stattet würde.

Außerdem wurde eine Unterstüßung für das heilige Land durch einen sech 8jährigen Zehnten von allen kirchlichen Beneficien bewilligt; darauf die Fratricel len, die Anhänger Dolcino's wie die häretischen Begharden und Beghinen verdammt; Decrete promulgirt zur Verbesserung der Manns- und Frauenklöster, und der Sitten des Weltklerus; für besser geordnete Verwaltung der Spitalgüter durch tüchtige Laien, nicht durch Weltgeistliche; zur Errichtung von je zwei Lehrstühlen für hebräische, arabische und haldäische Sprache am päpstlichen Hofe und an den Universitäten zu Paris, Oxford, Bologna und 'Salamanca.

Als das dem Papste über den Großmeister und einige andere Würdenträger vorbehaltene Urtheil schließlich auf lebenslängliches Gefängniß erkannte, widerriefen der Großmeister Jacob de Molay und Guy, Bruder des Dauphins von Auvergne, Großpräceptor von Narbonne, die frühern Geständnisse als erzwungen, die Unschuld und Reinheit des Ordens betheuernd. Molay's leßte Erklärung lautete: „Auf der Schwelle des Todes, wo auch die leiseste Lüge schwer wiegt, gestehe ich im Angesichte des Himmels und der Erde, daß ich große Sünden gegen mich und die Meinigen begangen und mich des bittern Todes schuldig gemacht habe, weil ich, um mein Leben zu retten und dem Uebermaß der Martern zu ent gehen, zugleich durch Schmeichelworte des Königs und des Papstes verlockt, gegen meinen Orden mich erhoben habe. Jezt aber, indem ich erkläre, daß

kunst des MA. in Sachsen. Bd. I. Abthl. 3. S. 29. Auch die in neuester Zeit be: kannt gewordenen französischen Quellen Procès des Templiers etc. Par. 841— 851. haben ein wenig günstiges Resultat für den Orden geliefert. f. Theiner in der Tüb. D.-Schr. 832. S. 681 ff. Ebenso beschuldigt das englische Werk: History of the knight templars by C. C. Adisson bei aller Parteinahme für den Orden die Templer eines gewissen religiösen Scepticismus über die Gottheit Christi; s. auch: Règle et statuts secrets (?) des Templiers précédés de l'histoire de l'établissement, de la destruction et de la continuation moderne de l'ordre du Temple etc. par C. H. Maillard de Chambure. Par. 841. Aber troß der strengsten Nachforschungen wurden bei der Aufhebung des Ordens nirgends andere Statuten aufgefunden, als die Bd. I. S. 688. Note 2. angeführten allgemein bekannten. Vgl. *Palma, praelectiones h. e. T. III. P. II. p. 191-210. Soldan, über den Proceß der Templer und die Beschuldigung gegen den Orden. (Raumer, histor. Taschenbuch 844.) Havemann, Gesch. der Aufhebung des Tempelherrnordens. Tüb. 846. Sorgfältige Forschung über den ganzen Proceß bei Damberger Bd. XII. u. XIII. insbesondere bei Hefele, Conc. Gesch. 1. c. Vgl. *Freiburger Kirchenley. Bd. X. S. 716-36.

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