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DEC 181922
J

·923

9-12

Vorbemerkung.

Daß eine kritische Ausgabe der christlichen Glaubenslehre Schleiermachers einem dringenden Bedürfnis entspricht, wird von keinem Sachkundigen bezweifelt werden. Nachdem bereits vor 40 Jahren Pünjer mit seiner kritischen Ausgabe der „Reden über die Religion" (1879) den Anfang zu einer den Grundsätzen der Philologie entsprechenden Bearbeitung des Schleiermacherschen Erbes gemacht hatte, sind seit dem Anfang des neuen Jahrhunderts die Arbeiten von Otto (Reden, in ihrer ursprünglichen Gestalt, 1899), Schiele (Monologen, Philos. Bibl. Bd. 84, 1902), Halpern (Dialektik, mit Unterstützung der Kgl. Preuß. Akad. d. Wiss., 1903; vgl. dazu meine Besprechung in der Ztschr. f. Philos. u. philos. Kritik 128, 1, S. 76 ff.) und Mulert (Sendschreiben an Lücke, Stud. z. Gesch. d. neueren Protest. 1908) gefolgt. Aber das theologische Hauptwerk Schleiermachers hat bisher noch keine Bearbeitung gefunden, welche seiner Bedeutung entspräche. In der Fassung der zweiten Auflage hat die Glaubenslehre allerdings noch mehrere neue Ausgaben erlebt (3. Aufl. 1835; 4. Aufl. 1842; 5. Aufl. 1861; 6. Aufl. 1884; außerdem Bibliothek theol. Klassiker, Bd. 13—16, 1889; Hendels Bibl. der Gesamtliteratur, Bd. 1027–1038, 1897); aber alle diese Ausgaben stellen keine Verbesserung, sondern eine erhebliche Verschlechterung des Textes der zweiten Auflage dar. Sie beschränken sich insgesamt darauf, kritiklos den Text der dritten Auflage zu reproduzieren, und fügen zu den überaus zahlreichen Flüchtigkeitsfehlern der dritten Auflage noch eine Reihe von neuen Fehlern hinzu. Keine einzige dieser Ausgaben hat es für nötig gehalten, den Text der zweiten Auflage zur Vergleichung heranzuziehen, obgleich es doch hinlänglich bekannt ist, daß die Sämtlichen Werke Schleiermachers, zu denen die kanonisch gewordene dritte Auflage gehört, eine außerordentlich mangelhafte Wiedergabe sind.

Dazu kommt, daß das Verhältnis der beiden von Schleiermacher selbst besorgten Auflagen von 1821 und 1830 die einseitige Berücksichtigung der zweiten Auflage, wie sie im allgemeinen üblich ist, nicht rechtfertigt. Für die meisten Bearbeiter

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