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D. v. Kuhn, D. v. Hefele, D. Welte, D. Zukrigl

und D. Aberle,

Professoren der kath. Theologie an der K. Universität Tübingen.

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Druck von H. Laupp jr.

I.

Abhandlungen.

1.

Das Anathem über Papst Honorius.

"

Wenn wir nachstehende Abhandlung als einen Pendant zu unserer Untersuchung über Papst Liberius und sein Verhältniß zum Arianismus und zum nicänischen Symbolum" im Jahrgang 1853 dieser Zeitschrift bezeichnen, so berechtigt uns dazu der Umstand, daß da wie dort einer der strittigsten Punkte der Papstgeschichte vorliegt und beide causes célèbres einander ganz ähnlich sind. In beiden dreht sich Alles um die gleiche Hauptfrage: „ist der Papst ein Kezer gewesen"; und während es sich bei Liberius darum handelt, ob er eine allgemeine Synode, die von Nicäa, verworfen habe, fragt es sich bei Honorius: „hat das sechste allgemeine Concil ihn verworfen und mit dem Anatheme belegt?" Die Quellen unparteiisch geprüft, mögen darauf antworten.

Honorius, aus einer angesehenen Familie Campaniens entsprossen, bestieg am 27. Oktober 625 nach dem Tode Bonifazius' IV. den römischen Stuhl. Der Abt Jonas von

Bobio, sein Zeitgenosse, schildert ihn als sagax animo, vigens consilio, doctrina clarus, dulcedine et humilitate pollens 1). Er mag alle diese schönen Eigenschaften gehabt, insbesondere gute Kenntnisse in der Religion beseffen und die bisherige dogmatische Entwicklung verstanden haben; aber der eben auftauchenden neuen und wichtigen christologischen Frage war er nicht gewachsen und da er die Sache nicht gehörig durchschaute, trugen wohl auch seine Freundlichkeit und Gefälligkeit (die dulcedo und humilitates) gegen Andere, besonders gegenüber dem Kaiser und Patriarchen von Constantinopel, das Ihrige bei, um ihn irre zu führen.

Um die beiden Naturen in Christus, die göttliche und die menschliche, unversehrt zu bewahren, hatten die Nestorianer die wahre Einheit der Person geopfert; um aber wieder leztere zu retten, war von den Monophysiten die dauernde Zweiheit der Naturen preisgegeben und der Sag behauptet worden: Christus sei wohl aus zwei Naturen, aber nach deren Einigung bei der Menschwerdung dürfe nur mehr von einer Natur gesprochen werden. Beiden Jrrlehren gegenüber galt es, sowohl die Zweiheit der Naturen als die Einheit der Person, das Eine so vollständig wie das Andere festzuhalten; und diese Aufgabe löste das Concil von Chalcedon durch die Lehre, daß beide Naturen ohne ein Zusammenfließen und ohne Verwandlung, ohne Zerreißung und ohne Trennung in der einen Person des Logos zusammenlaufen. Das Personirende auch für die menschliche Seite Christi ist der Logos, und die Person, nicht die göttliche Natur des Logos, hat die Menschheit angenommen, denn leßtere, die göttliche Natur

1) In . vita S. Bertulphi bei Baron. Annal. ad ann. 626, 39.

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