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dem ersteren, ohne jedoch dem geschriebenen Worte die lebendige dogmatische Fortbildung in einer reinen geschichtlichen Entwickelung zu entziehen “), bei deren Würdigung fie freilich alle Vorsicht anwenden heißt, und enthält sich aller willkührlichen Bestimmung über ein Vermögen der Kirche, das wie sie auch ausdrücklich anerkennt 66) - der wahren Kirche und ihrem Haupte allerdings zusteht, der katholischen Kirche in ihrer historischen Erscheinung geschichtlich nachweislich aber nur allzu oft gefehlt hat, und von ihr im Grunde auch nie in recht eigentliche Ausübung gebracht werden kann (vergl. S. 163 und unten §. 68.). Dabei aber ist sie doch so ferp davon, mit dem Falschen in der katholischen Lehre von der Tradition das ihr beigemischte Wahre zu verwerfen, in Verfolgung eines neuerlich geltend gemachten ss. g. protestantischen Princips, daß sie vielmehr in ihren älteren Bekenntnißschriften, der Augsb. Conf., der Apologie und den Schmalk. Artifeln, die traditiones humanas nur in Beziehung auf gewisse kirchliche Mißbräuche, namentlich die f. g. Satisfactiones, vers wirft 67), (wogegen sie factisch die Bedeutung einer doctrinellen

etwa

Wahrheit und Sicherheit aufzuweisen im Stande seyn. Licße sich etwas davon in den mehr oder minder zweifelhaften Schriften der s. g. Apostoliker oder apostol. Väter finden und vorläufig anerkennen, so müßte es doch erst wieder an der Uebereinstimmung mit der unzweifelbaren Lehre und Schrift der Apostel oder mit dem Canon erprobt werden.“

65) Vergl. §. 28, 1. Anm. 3:

66) Vergl. Luther an Albrecht von Preußen (in nächster Beziehung auf die Tradition über die Lehre von der Gegenwart Christi im Abendmahl, nach Anführung der Stellen Matth. 28, 20 und 1 Tim. 3, 15):,,Kann Gott nicht lügen, also auch die Kirche nicht irren;" und mehr, nach den Symbolen, unten §. 68.

67) Vergl. Aug. Conf. art. 15. (,, Admonentur etiam, quod traditiones humanae institutae ad placandum Deum, ad promerendam gratiam et satisfaciendum pro peccatis adversentur evangelio et doctrinae fidei"); abus. 5. (art. 26.); Apol. art. 8. de traditionib. human. in eccl. p. 205 sqq.; Art. Sm. 3, 15. (de hum. traditt.) p. 337 ed. Rechenb. Nach dem 21. Artikel bekennt die Augsb. Conf. ausdrücklich (namentlich die deutsche), „wenn schon bei uns der Tradition halben ein Mangel wäre," daß doch immer nur,, etliche Tradition und Mißbräuche geändert sind;" und eben so ausdrücklich erklärt dieselbe Art. 26. p. 31, im Einzelnen, viel Ceremonien und Tradition,“ „plerasque traditiones," behalten zu haben.

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patristischen Tradition in allen diesen Bekenntnißschriften, um sine auctoritate scripturae et veterum scriptorum ecclesiasticorum" [Apol. A. C. p. 185] nichts zu sehen 68), durch eine Menge von Allegaten anerkennt), und in der Concordienformel 69) nur einfach, wenn auch entschieden, die Unterordnung aller mensch= lichen Schriften unter die h. Schrift als einzige Norm, wiewohl mit ausdrücklicher Anerkennung der reinen Wahrheit auch in menschlichen Erzeugnissen 7°), behauptet (vergl. §. 28, 1.); wäh rend hingegen die reformirte Kirche, zufolge der oben (§. 28, 2.) angegebenen Richtung, in ihrer Praxis vorzüglich, aber felbst schon auch andeutend in ihren Symbolen, wie Conf. Helvet. II, 1. 2. "); Conf. Gall. art. 5.; Conf. Belg. 7. 72), und noch mehr Secten, wie die Socinianer 2c., den strengen Gegensat gegen den traditionsgläubigen Katholicismus bis ins Extrem, in die Verwerfung aller Tradition schlechthin, ausdehnen. Kurz zusammengefaßt, die katholische Kirche, indem sie das Christenthum nur in der Form einer gewissen zeitlichen historischen Ueberlieferung will, verfällt in denselben Fehler, den der Apostel 1 Cor. 1, 11. bei denen rügt, die da Paulisch, Kephisch 2. zu seyn sich rühmten, und verliert über dem Ueberschäßen der menschlichen Entwicke

68) Wenn gleich,, ex patrum verbis et factis non sunt exstruendi articuli fidei" Art. Smalc. II, 2. p. 308.

69) S. die wichtige Stelle der Vorrede oben bei §. 28, 1. Anm. 7.

70) Hinsichtlich der doctrinellen patristischen Tradition gilt dabei auch von ihr das von den früheren Bekenntnissen Bemerkte, ebenfalls selbst bis zum Gebrauche gewissermaßen coordinirender Argumentationsweisen, wie:,,Sacrae enim literae et orthodoxi patres scripturae verbis edocti praeclare testantur" cet. (p. 773 ed. Rechenb.).

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71) Sie bekennt cap. 2, nach vorausgeschickter Erklärung, daß allein die Schrift bekunde, „, quid verum sit, quid falsum, quid sequendum 'sit, quidve fugiendum," auch nach Cap. I.—in Beziehung auf clesiarum gubernationem,“ schlechthin: „Reputamus traditiones huma“ und zwar nicht nur der h. Schrift geradezu widerstreitende (wie sie auch die luth. Kirche verwirft), sondern schon alle, die nur irgend,, positae cum scripturis ab his discrepant.“

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72) Nicht bloß in Beziehung auf die Lehre, sondern auch auf den „,cul, tus Dei," verbieten die beiden legteren Stellen (Conf. Gall. namentlich) -ausdrücklich, „quidquam verbo adiicere vel detrahere vel quidquam prorsus in eo immutare."

lung, des ungeschriebenen Menschlichen auf Unkosten des geschriebenen Göttlichen, - zumal da sie dabei das Sündliche in allem Menschlichen verkennt - großentheils das göttliche Wesen selbst (vergl. §. 28. Ende), während die reformirte Kirche und beson, ders kleinere Secten in dem Menschlichen das Göttliche, in der

Sünde die Gnade hier übersehend sich des Tadels schuldig machen, oder wenigstens der Gefahr des Ladels nahe kommen, welchen Paulus gegen die Christisch seyn wollenden ausspricht, die ein über alle menschliche Ueberlieferung erhabenes Christenthum wollen, das eben darum gar leicht aufhören kann, ein wirkliches, immer nur historisches, Christenthum zu seyn, und während nur die lutherische Kirche die reine apostolische Mitte zwischen beiden Abwes gen, dem materialistischen und idealistischen, in gleich tiefer Ere kenntniß der Sünde und der Gnade behauptet.

§. 31.

Griechische Kirche.

Die griechische Kirche unterscheidet sich von der römischen in ihrer Ansicht von der h. Schrift dadurch, daß sie zuvörderst natürlich die sanctionirte Form der lat. Vulgata nicht anerkennt, und sodann auch, wenn des Metrophanes Kritopulus Versicherung glaubhaft ist 73), (die freilich mit einer anderen griechisch kirchlichen Erscheinung 74) in Widerspruch steht, so daß doch aber immer wes nigstens ein sehr unrömisches Schwanken der orthodox griechischen Kirche, eine nicht völlige Klarheit mit sich selbst, hinsichtlich des Urtheils über die Apokryphen noch übrig bleiben würde), den alttest. Apokryphen kein canonisches Ansehen einräumt, sondern fie lutherisch betrachtet; hinsichtlich der Grundsäße über Schrifters klärung aber, - und im Grunde auch wohl über Schriftges

73) Gr belennt Conf. c. 7: Τὰ λοιπὰ βιβλία, ἅπερ τινὲς βούλονται συγκαταλέγειν τῇ ἁγίᾳ γραφῇ, οἷον τὸ τοῦ Τωβὴτ cet., ἀποβλήτους μὲν οὐχ ἡγούμεθα, πολλὰ γὰρ ἠθικὰ πλείστου ἐπαίνου ἄξια εμπεριέχεται ταύ ταις· ὡς κανονικὰς δὲ καὶ αὐθεντικὰς οὐδέ ποτ ̓ ἀπεδέξατο ἡ τοῦ Χριστοῦ ἐκκλησία, . . διὸ οὐδὲ τὰ δόγματα ἡμῶν πειρώμεθα ἐκ τούτων παραστῆναι, ἀλλ ̓ ἐκ τῶν τριάκοντα τριῶν κανονικῶν καὶ αὐθεντικῶν βιβλίων, ἃ δὴ καὶ Θεόπνευστον καὶ ἁγίαν γραφήν καλοῦμεν.

74) Die Synode zu Jerusalem 1672 stellt, nach Harduin, Concill. XI. p. 258, die Apokryphen den canonischen Büchern gleich.

brauch"), und in ihren Ansichten von Tradition überhaupt kommt sie mit der römischen Kirche in der Hauptsache überein. Auch die griechische Kirche coordinirt nehmlich, wie die römische und in gleicher Vermischung des 'Göttlichen und Menschlichen, Schrift und Tradition zur Erkenntniß und Feststellung chriftlicher Lehre 7); auch sie wendet demgemäß die Tradition, die Aussprüche der Kirchenväter und Concilien 77), zur selbstständigen Fixirung der Glaubenslehren an, indem sie eben glaubt, daß sich viele Lehren bloß mündlich von den Aposteln her in der Kirche er halten haben, die dann von den Synoden und Kirchenvätern richtig erklärt worden seien 78). Damit hängt nun nothwendig zus sammen, daß auch von den Griechen ihre sichtbare Kirche als die einzige Inhaberin des seligmachenden Glaubens und deren Repräs

75) Zugänglich gemacht wenigstens hat die griechische Kirche den Laien die Bibel nicht (sie wird beim Gottesdienste bis jegt in einer dem Volke unverständlichen Sprache verlesen, und Uebersegungen haben von Seiten der Kirche keine Verbreitung gefunden); ja der Synode zu Jerusalem 1672 wird selbst ein Verwerfungsurtheil des Bibellesens der Laien in den Mund gelegt (f. Harduin. Concill. XI, p. 255 sqq.).

76) G. Conf. orthod. p. 18 sq.: Φανερὸν πῶς τὰ ἄρθρα τῆς πίσ στεως ἔχουσι τὸ κῦρος καὶ τὴν δοκιμασίαν, μέρος ἀπὸ τὴν ἁγίαν γρα φὴν, μέρος ἀπὸ τὴν ἐκκλησιαστικὴν παράδοσιν .. ̓Αλλα δόγματα) παραδίδει ἡ γραφὴ . καὶ ἄλλα εἶναι δόγματα παραδεδομένα ἐκ στόματος από τοὺς ἀποστόλους, καὶ ταῦτα ἑρμηνεύθησαν ἀπὸ τὰς συνόδους καὶ τοὺς ἁγίους πατέρας· καὶ εἰς τὰ δύο τοῦτα ἡ πίστις εἶναι τεθεμε λιωμένη. Bergl. Metroph. Critop.. Conf. c. 7. p. 82: Διαιρεῖται τὸ Θεῖον ῥῆμα εἴς τε τὸ γραπτὸν καὶ ἄγραφον. καὶ ἄγραφον μὲν εἶεν ἂν αἱ ἐκκλησιαστικαὶ παραδόσεις. Desgleiden aud nod Dosithei Conf. c. 2.: Τὴν τῆς καθολ. ἐκκλησίας μαρτυρίαν οὐχ ἧττον τῆς ἣν κέκτηται ἡ θεία γραφή (fura juvor bicß es aber: πιστεύομεν τὴν Θείαν γραφὴν εἶναι θεοδίδακτον) εἶναι πιστεύομεν. ἑνὸς γὰρ καὶ τοῦ αὐτοῦ ἁγίου πνεύματος ὄνα τος ἀμφοτέρων δημιουργοῦ, ἰσόν ἐστι πάντως ὑπὸ τὴς γραφῆς καὶ ὑπὸ τῆς καθολ. ἐκκλ. διδάσκεσθαι.

77) Το (διδασκαλίαν τῶν συνόδων καὶ τῶν ἁγίων πατέρων) beftimmt dieselbe ausdrücklich die Confessio orthodoxa p. 18. Insbesondere erkennt fie dabei (p. 17) den ökumenischen Concilien ausdrücklich richterliches Anses hen in Beziehung auf den orthodoxen Glauben zu. Daß man von den tras ditionellen Erklärungen der heil. Väter, welche von den Synoden bestätigt worden sind, nicht abweichen dürfe, urgirt auch wörtlich der Patr. Jeremias in den Actis Würtemb. p. 260.

78) S. Anm. 76,

sentation auf den Concilien als entscheidendes dogmatisches Tribunal verehrt wird 79). Doch legt die griechische Hauptconfession nicht ganz deutlich, wenigstens nicht gleich unumwunden und deutlich, wie das Concil. Trident., der Kirche allein das Recht der Schriftauslegung bei 80), und der griechische Begriff der Kirchenrepräsentation modifiert sich dadurch, daß diese Kirche (f. §. 69.) kein eigentliches sichtbares (päpstliches) Dberhaupt anerkennt. Endlich ist auch der Inhalt der Tradition, deren Gültigkeit im Allgemeinen allerdings die griechische, wie die römische Kirche annimmt, doch in beiden Kirchen verschieden genug, indem die griechische Kirche ihre besondere dogmatische und exegetische Ueberlieferung wahrt, die sie natürlich vornehmlich aus den griechischen Vätern und aus den 7 kumenischen Concilien schöpft, und die von dem Einflusse des abendländischen Scholasticismus sich ganz unabhängig erhalten hat.

§. 32.

Socinianer insbesondere.

Die Antwort auf die Frage über die Erkenntnißquelle der göttlichen Offenbarung nach dem socinianischen System wird durch einen Blick auf die socinianisch dogmatischen Grundbegriffe anschaulicher und verständlicher. Faustus Socinus, der den Geist des ganzen Socinianismus bestimmte, betrachtete die Religion überhaupt und die chriftliche insbesondere von einem dürr praktischen, Glauben und Leben willkührlich scheidenden und jenen diesem unterordnenden Standpunkte 8). Zielpunkt aller Religion ist ihm Gesetz und Moral, nur Hülfsmittel dazu Evangelium und Glaube, Frömmigkeit und Religion an sich lediglich ein Werkzeug der Sittlichkeit: eine Ansicht, die bei strenger Consequenz freilich zulezt dazu führen müßte, die Religion, die kein selbststän

79) Vergl. Conf. orthod. p. 152 sq. und unten §. 68.

80) Die Stelle der Conf. orthod. p. 140: † tunλnola Exei tĥv ¿žovolav taútyy, wote.. doxiμáčy tùs reaqús, ist wohl von menschlichen Schriften zu verstehen. Wohl aber fordert Dosithei Conf. c. 2. unerschütterliden Glauben (διαστάκτως πιστεύειν) für δίε Θdrift, οὐκ ἄλλως μέντοι ἀλλ ̓ ἢ ὡς ἡ καθολ. ἐκκλησία ταύτην ἡρμήνευσε καὶ παρέδωκεν.

81),,(Conscientiae) qui obedit, ipsi Deo obedit, etiamsi aliquis ipsum Deum ne esse quidem aut sciat aut cogitet" Socin. Praelectt. theol. c. 2.

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