| 1861 - 736 sayfa
...besonders aufmerksam machen, in sofern dieselbe auch noch in anderer ßichtung einen Anhaltspunkt dafüi bieten dürfte, dass die Verfassung die Erblichkeit...der ersten Kammer ist gestattet, ihre Stimme einem andern in der Versammlung anwesenden Mitgliede dieser Kammer oder einem Sohne, oder dem sonstigen präsumtiven... | |
| G. A. Grotefend - 1869 - 890 sayfa
...Königreich Sachsen mit einem Rittergute angesessen sind;" und Würterabergsches Verfassungsgesetz §. 156: „Nur den erblichen Mitgliedern der ersten Kammer ist gestattet, ihre Stimme einem andern in der Versammlung anwesenden Mitgliede dieser Kammer oder einem Sohne oder einem sonstigen... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - 552 sayfa
...wäre, erteilt werden. § 156. Die Mitglieder beider Kammern haben ihr Stimmrecht in Person auszuüben; nur den erblichen Mitgliedern der ersten Kammer ist gestattet, ihre Stimme einem andern in der Versammlung anwesenden Mitgliede dieser Kammer oder einem Sohne oder dem sonstigen präsumtiven... | |
| Dietrich Schäfer - 1911 - 570 sayfa
...beider Kammern haben ihr Stimmrecht in Person auszuüben; nur den erblichen Mitgliedern der ersten 16 Kammer ist gestattet, ihre Stimme einem ändern in...anwesenden Mitgliede dieser Kammer, oder einem Sohne, oder dein sonstigen präsunitiveu Nachfolger in der Standesherrschaft zu übertragen. Dieses besondere Recht... | |
| |