VII Vorwort. Dieses Buch ist eine Frucht der im akademischen Unterricht gemachten Erfahrung, daß ein gründliches Studium des Katholizismus nur dann möglich wird, wenn die Quellen seiner Geschichte zugänglich gemacht werden. Auch bei der vorliegenden Bearbeitung ist dieser praktische Zweck im Auge behalten. Aber der Vergleich dieser vierten Auflage mit den vorhergehenden Auflagen zeigt, daß die Sammlung nunmehr so erweitert ist, daß sie den Versuch darstellt, den gesamten Katholizismus in seinen wichtigsten und charakteristischsten Lebensäußerungen zu umspannen. Allerdings waren mir bestimmte räumliche Grenzen gezogen, an die ich mich dauernd zu erinnern hatte. Aber die mir durch das Entgegenkommen des Verlegers gewährte Bewegungsfreiheit hat es mir ermöglicht, zahlreiche neue Stücke aufzunehmen, von denen ich hoffe, daß sie Interesse finden werden. Da die Geschichte des Papsttums und des römischen Katholizismus zugleich eine Geschichte des abendländischen Geisteslebens ist und große Gebiete des Rechtswesens umschließt, will ich nicht unterlassen, auf einige Gesichtspunkte hinzuweisen, die mich bei der Stoffauswahl geleitet haben. Von besonderer Bedeutung erschienen mir die Anfänge und Schlußpunkte der in Betracht gezogenen Entwicklungsreihen. Aus der dazwischen liegenden Geschichte haben nur die wichtigsten Etappen und Wendepunkte Berücksichtigung erfahren. Die Anwendung dieses Grundsatzes führte dazu, die grundlegende Periode der Geschichte des Papsttums, d. h. die Entwicklung des römischen Primats zum Papsttum, und ebenso seine gegenwärtige Stellung, die durch das Vatikanum begründet worden ist und in dem Codex iuris canonici seine klare rechtliche Bestimmung gefunden hat, verhältnismäßig eingehend darzustellen. Aus der Geschichte der kirchenpolitischen Kämpfe wurden die weltgeschichtlich bedeutungsvollen Zusammenstöße zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt sowie die Aeußerungen des römischen Stuhles herausgegriffen, die als grundsätzliche Kundgebungen über das Verhältnis von Kirche und Staat eine über den zeitgeschichtlichen Anlaß hinausgreifende Bedeutung besitzen. Dabei sind alle Päpste, die in der Geschichte der Gesamtkirche oder auf einzelnen Gebieten des Katholizismus eine führende Rolle gespielt haben, irgendwie zu Worte gekommen. Eine wesentliche Neuerung liegt darin vor, daß die Quellen zur Geschichte des inneren Lebens der katholischen Kirche erheblich vermehrt worden sind. So sind über den Jesuitenorden mehrere Stücke hinzugefügt worden, um den großen Einfluß, der von ihm auf die katholische Kirche ausgegangen ist und den er zur Zeit ausübt, stärker, als es bisher geschah, zum Ausdruck zu bringen. Eine ganz neue Situation hat die Veröffentlichung des Codex iuris canonici geschaffen. Er ist für das ganze katholische Kirchenrecht von so epochemachender Bedeutung, daß zwar zweifelhaft sein kann, ob die in diese Sammlung aufgenommenen Canones zweckmäßig ausgewählt sind, aber kaum die Notwendigkeit Die Literaturangaben haben eine nicht unbeträchtliche Erweiterung erfahren. Ich Es ist mir eine angenehme Pflicht, vor allem auch meinen lieben Schülern Herrn Göttingen, den 21. Juli 1924. Carl Mirbt. 6. Ende des Petrus und Paulus; Ansehen der römischen Gemeinde 7. Ursprung des Episkopats; Klemens, B. v. Rom 9. Buẞedikt des röm. Bischofs Kalixt; Eheschließung; Todsünden 31 |