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Alsatia dipl. I. 150 n. 189: regnantis XVI), imperii

autem IV«.

Dass Grandidier bei diesen Ergänzungen, trotz allen Scharfsinns, nicht das richtige getroffen und sowohl die Regierungsjahre wie den Ortsnamen falsch angegeben hat, wodurch die Forschung bis in die neueste Zeit irre geführt worden ist, daraus soll dem grossen Gelehrten kein strenger Vorwurf gemacht werden, so wenig es auch unseren heutigen und wohl auch den damaligen Anschauungen gewissenhafterer Urkundenherausgeber entspricht, dass er seine Conjecturen dreist für mittelalterliche Überlieferung ausgab. Unentschuldbar aber ist, wie er an einer Stelle mit dem Texte der Urkunde umzuspringen wagte.

Dieser zufolge war der Kaiser dem Kloster Hohenburg gnädig »interventu venerabilis nostrique dilecti fidelis Werenharii Argentinensis ecclesie episcopi et Hezelini eiusdem ecclesie filii«. So steht in dem Grandidier vorliegenden Transsumpt, und so - nur mit dem Lesefehler »Hemgelini« statt >>Hezelini«< hatte Albrecht gedruckt; glücklicherweise ist auch das Original Heinrichs II. selbst an dieser Stelle unverletzt, und auch in ihm steht »Hezilini eiusdem acclesiae (!) filii«. Den Strassburger Kleriker Heinrich, der hier zusammen mit seinem Bischof als Bittsteller genannt wird, kennen wir sonst nicht sicher 2); und Grandidier kannte ihn. auch nicht. Aber er kannte einen Würzburger Bischof dieses Namens (vgl. Hist. de Strasbourg II, 25), und es mochte ihm angemessener erscheinen, dass der Würzburger Prälat und nicht ein einfacher Kleriker sich für die Hohenburger Äbtissin

1) In Grandidiers eigenem Drucke von St. 1685 steht fälschlich »regnantis XV«. Im Vorbeigehen sei hier bemerkt, dass Grandidier bei seinem Abdruck von St. 1685 (Hist. d'Alsace I, pièces just. CCXI n. 371) wiederum Schöpflin den Vorwurf macht, er habe »vitiose« ediert. In Wirklichkeit unterscheidet sich sein Druck von demjenigen Schöpflins zum besseren nu an drei Stellen durch je einen Buchstaben (»cum« statt >tum«, »Argentinae«< statt >>Argentine« und »Phaffenhoven<< statt »Pfaffenhoven«); dagegen hat an drei anderen Stellen Schöpflin ihm gegenüber das richtige. 2) In der wahrscheinlich gefälschten Urkunde Bischof Werners für S. Stephan (Strassburger U.B. I, 41 n. 51) kommt ein Hezelo scolasticus vor, den man für denselben halten könnte, wenn man sich auf die Zeugennamen dieser Urkunde verlassen dürfte; vgl. Wiegand in dieser Zeitschrift N. F. IX, 420.

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bemüht habe. So druckte er denn kühnlich: interventu venerabilis nostrique dilecti fidelis Wernharii Argentinensis ecclesie episcopi et Hezelini Wurceburgensis1) ecclesie episcopi. Jede Möglichkeit eines Lesefehlers ist hier ebenso ausgeschlossen, wie die Annahme, dass Grandidier durch einen Anderen getäuscht worden sei. Was er gethan hat, vermögen wir auf gut deutsch nicht anders auszudrücken als mit dem Urteil: er hat den ihm vorliegenden Text wissentlich und absichtlich verfälscht! Auch in französischer Sprache wird sich kaum ein anderer Ausdruck für sein Verfahren finden lassen.

1) Die Namensform »Wurceburgensis entlehnte er aus der Urkunde Heinrichs II. Stumpf n. 1590 (vgl. Hist. d'Alsace I, pièces just. CCVI n. 367), wo Bischof Heinrich von Würzburg wirklich mit Werner zusammen genannt wird.

Ulrich von Richental.

Von

Konrad Beyerle.

Die Herkunft

chronisten konnte

des berühmten Konstanzer Konzilbisher nicht genügend aufgehellt werden. Nachdem früher über denselben die widersprechendsten Angaben im Laufe waren, ist durch die Forschungen von Buck'), Heyck 2) und Ruppert3) soviel sicher gestellt worden, dass Ulrich von Richental der Sohn des Konstanzer Stadtschreibers Johannes von Richental, selbst Konstanzer Bürger, Laie, verheiratet war, sowie dass er im Jahre 1437 starb. Eine Reihe von Einzelnachrichten über seine Vermögensverhältnisse brachte Ruppert aus den Konstanzer Steuerbüchern bei, seine Verwendung zu politischen Sendungen während der Konzilszeit hat von Buck gebührende Beachtung gefunden. Dagegen herrscht über die entferntere Herkunft der Familie Richentai bis heute völliges Dunkel, das lediglich der Vermutung Raum verstattete, der Name möge von dem Dorfe Richenthal im Kanton Luzern herrühren.

Eine Urkunde, auf die ich während anderweitiger Nachforschungen im Grossh, Generallandesarchive zu Karlsruhe stiess und die ich in Beilage I wiedergebe, scheint endlich die erwünschte Klarheit schaffen zu wollen. Datiert vom 19. April 1361, ausgestellt vom bischöflichen Offiziale zu Konstanz, enthält sie den Verzicht zweier Frauen von

1) Einleitung zu dessen Ausgabe der Chronik Richentals in der Bibliothek des litterarischen Vereins, Band 158 S. 9 ff. -2) Forschungen zur deutschen Geschichte, Band XXV S. 553-555. Heft 1, S. 151 ff.

- 3) Konstanzer geschichtliche Beiträge,

Konstanz auf alle Ansprüche, die sie an das Mesnereiamt der Domkirche zu Konstanz inbetreff des Hauses zum Rappen, gelegen an der Münstergasse in Konstanz, haben mochten. Die zwei Frauen sind Katharina, die Tochter des verstorbenen Konstanzer Geschlechters Hugo Schnewiss, die Witwe des bischöflichen Notars. Johannes von Sünchingen, und ihre Tochter Margaretha, die Witwe des Konstanzer Schmiedes Georg Richental. Keine Frage, in dem zuletzt Genannten haben wir den Grossvater des Chronisten vor uns, und so ist durch diese Urkunde der Zusammenhang Ulrichs von Richental und seines Vaters, des lateinkundigen Protonotars, mit dem Konstanzer Patriziate Dank der ausführlichen Personalangaben der Offizialatskanzlei mit einem Male erschlossen.

Bisher war wohl bekannt, dass um die Wende des dreizehnten und zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts ein Konstanzer Domherr Ulrich von Richental existierte. Man durfte daher annehmen, dass die Familie schon seit dieser Zeit in Konstanz ansässig war. Allein für die Abstammung des Chronisten war damit nichts anzufangen. In dem ehrsamen Schmiedmeister Georg Richental ist das Glied gefunden, das uns weitere unerwartete Einblicke in die Familiengeschichte des Chronisten gewährt. Bei dem überaus seltenen Vorkommen des Namens Richental in den. Konstanzer Urkundenbeständen liegt die Annahme der Verwandtschaft jenes Domherren Ulrich von Richental mit dem Schmiede sehr nahe. Wir werden in ihm nicht mit Unrecht einen Vaterbruder des Georg Richental erblicken dürfen.

Es verlohnt sich, zunächst für die Person jenes Domherrn Ulrich von Richental hier zusammenzustellen, was die Konstanzer Bischofsregesten zu seiner Lebensgeschichte berichten. Bislang fand die auf Eiselein zurückgehende Ansicht Vertretung, es habe in Konstanz mehrere Domherrn aus der Familie von Richental gegeben. Noch Ruppert liess dahingestellt 1), ob der zum Jahre 1282 erwähnte Chorherr von St. Stephan in Konstanz eine andere

1) A. a. O. S. 149.

Person sei als der Domherr Ulrich von Richental, der seit dem letzten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts mehrfach genannt wird. Allerdings verhielt er sich dem weiter von Eiselein für die Jahre 1340-1344 angeführten Domherrn von Richental gegenüber zweifelnd. Mit vollem Recht. Denn die Annahme einer solchen Persönlichkeit findet in den bereits bis zum Jahre 1351 reichenden Konstanzer Bischofsregesten keine Stütze. Aber es handelt sich überhaupt nur um einen Domherrn von Richental, denn der 1282-1284 erwähnte1) Chorherr von St. Stephan ist niemand anders als der spätere Domherr Ulrich von Richental, welcher für die Jahre 1289-1314 häufig belegt ist2). Aus seinem am 11. Mai 1314 abgefassten Testamente 3) geht mit Sicherheit hervor, dass er aus dem Gebiet des heutigen Kantons Luzern stammt. Er besass ein eigenes Haus in dem Städtchen Sursee. Und was anderes hätte ihn veranlassen sollen, an das Kirchlein des Dorfes Richenthal eine letztwillige Vergabung zu machen, wenn es sich nicht um die Kirche seiner Heimat gehandelt hätte? Wir dürfen als festgestellt betrachten, dass die Familie Richental wirklich aus jenem innerschweizerischen Dorfe stammt, und da unser Domherr offenbar noch persönliche Beziehungen zu der alten Heimat unterhielt, wird die Vermutung nicht unangebracht sein, dass die Familie nicht allzu lange vorher in die Bischofsstadt übergesiedelt ist. Mir scheint es am natürlichsten, dass der Domherr Ulrich von Richental selbst es gewesen sein wird, der jenen Georg, einen Schmied, seinen vermutlichen Neffen, in die Stadt zum Zwecke des bessern Fortkommens gezogen hat.

Der Domherr Ulrich von Richental stand schon zu Bischof Rudolf II. von Habsburg in guten Beziehungen. Er stiftete nach dessen Hinscheiden zur Gedächtnisfeier des Verstorbenen zwei Wachskerzen von seinem unweit Konstanz gelegenen sog. Höwersgarten). Welche Vertrauensstellung derselbe bei dem Klingenberger einnahm, ergiebt die Thatsache, dass der letztere ihn mit zum Voll

1) Regesten zur Gesch. d. Bisch. von Konstanz II, Nr. 2566, Nr. 2607. 2) Regg. Nr. 2710, 2786, 2815, 2941b, 2972, 3007, 3181, 3245. 3) Reg. Nr. 3674. 4) Regg. Nr. 2844.

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