Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 14. cilt;53. ciltG. Braun., 1899 |
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Sayfa 5
... Herr Justizrat Freiherr von Kress in Nürnberg , die Direktionen des Strassburger Stadt- archivs , des Düsseldorfer Staatsarchivs , des Nürnberger Kreis- und des Karlsruher Generallandesarchivs haben die Arbeit in dankenswerter Weise ...
... Herr Justizrat Freiherr von Kress in Nürnberg , die Direktionen des Strassburger Stadt- archivs , des Düsseldorfer Staatsarchivs , des Nürnberger Kreis- und des Karlsruher Generallandesarchivs haben die Arbeit in dankenswerter Weise ...
Sayfa 7
... herr Kindler von Knobloch in Berlin seine Thätigkeit wieder aufgenommen . Die Sammlung und Zeichnung der Siegel und Wappen der badischen Gemeinden wurde fortgesetzt . Der Zeich- ner Held war wie bisher dafür thätig . Insgesamt sind nun ...
... herr Kindler von Knobloch in Berlin seine Thätigkeit wieder aufgenommen . Die Sammlung und Zeichnung der Siegel und Wappen der badischen Gemeinden wurde fortgesetzt . Der Zeich- ner Held war wie bisher dafür thätig . Insgesamt sind nun ...
Sayfa 19
... herr der bischof alle und geloubete in das << 1 ) . Mangels früherer Quellen müssen wir diesen Hug Schnewiss als Stammvater der Familie betrachten . Als dessen Sohn hat der ein Menschenalter später erwähnte Arnolt Snewisser zu gelten ...
... herr der bischof alle und geloubete in das << 1 ) . Mangels früherer Quellen müssen wir diesen Hug Schnewiss als Stammvater der Familie betrachten . Als dessen Sohn hat der ein Menschenalter später erwähnte Arnolt Snewisser zu gelten ...
Sayfa 32
... Herr zu Wildenstein , war ein Sohn des trefflichen Ritters Hemmann I. und der Ursula von Homberg . Er war eine abenteuerliche Natur , der wohl seines Vaters Helm und Schild , nicht aber dessen thatkräftiges und ritterliches Wesen geerbt ...
... Herr zu Wildenstein , war ein Sohn des trefflichen Ritters Hemmann I. und der Ursula von Homberg . Er war eine abenteuerliche Natur , der wohl seines Vaters Helm und Schild , nicht aber dessen thatkräftiges und ritterliches Wesen geerbt ...
Sayfa 86
... Herr gestattete ihm zwar immer eine grosse Bewegungsfreiheit und liess es zu , wenn er bei wichtigen Dingen die Initiative ergriff . Aber damals , als man ihn von der Verhandlung auszuschliessen trachtete , wurde sein selbstherrisches ...
... Herr gestattete ihm zwar immer eine grosse Bewegungsfreiheit und liess es zu , wenn er bei wichtigen Dingen die Initiative ergriff . Aber damals , als man ihn von der Verhandlung auszuschliessen trachtete , wurde sein selbstherrisches ...
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Sayfa 38 - Hinc est quod nos tuis devotis supplicationibus inclinati ut liceat tibi habere altare portatile cum debita reverentia et honore, super quo in locis ad hoc congruentibus et honestis...
Sayfa 37 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostrae commendationis, hortationis, requisitionis, donationis, concessionis, assignationis, constitutionis, deputationis, decreti, mandati, inhibitionis et voluntatis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attentare praesumpserit, indignationem Omnipotentis Dei ac Beatorum Petri et Pauli Apostolorum ejus se noverit incursurum. Datum Romae apud Sanctum Petrum, anno Incarnationis Dominicae millesimo quadrigentessimo nonagesimo tertio,...
Sayfa 156 - Konstanz (1604-1626) und die katholische Reform der Diözese im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts, in Studien aus dem Collegium Sapientiae in Freiburg/Br.
Sayfa 33 - Ho. 546 S. Bey Hrn. Rathsherrn Leu zu Zürich. Auch auf der öffentlichen Bibliothek zu Zürich. Es ist diese Schrift eigentlich keine Chronick, sondern eine ohne Ordnung verfasste Sammlung von Auszügen aus Urkunden und sonst, die eben deswegen sehr schätzbar sind, besonders da sie an vielen Orten Nachrichten liefern, die man sonst nirgends antreffen würde.
Sayfa 481 - Prebendan! vero, si qua in dicta ecclesia vacat ad presens vel cum vacaverit...
Sayfa 287 - ... dicimus, unum in interiori scilicet veteri urbe et duos in exteriori, et custodem cippi sive carceris, in quo rei custodiuntur. Hec autem singulorum sunt officia: [10] Causidicus iudicabit pro furto, pro frevela, pro geltschulda in omnes cives urbis et in omnes ingredientes eam de episcopatu isto, nisi rationabilem opponant exceptionem, preter ministeriales ecclesie et eos, qui sunt de familia .episcopi et qui ab ipso sunt officiati. [11] Habet autem potestatem cogendi et constringendi iudicatos,...
Sayfa 166 - glücklich, als ein Kind dieses Jahrhunderts durch das Leben gegangen zu sein«, in dem sich die Medizin vom Heilgewerbe zur wissenschaftlichen Disziplin entwickelte. »Sielöste«, wie er selbst sagt, »die unnatürliche Allianz, die sie mit der Spekulation geschlossen hatte, und nahm ihren richtigen Platz bei den Erfahrungswissenschaften.
Sayfa 406 - Henrici senioris. Da diese Verse auch Heinrichs V. Erwähnung thun, könnnen sie erst nach dessen Beisetzung auf den Gräbern angebracht worden sein. Was die zweite (Königs-) Reihe anlangt, so überliefert Johann v. Mutterstadt die Inschriften Rudolfs, Adolfs und Albrechts und schildert den schon besprochenen Grabfund von 1309. Die Grabschriften lauteten: Rudolphus de Habisburg Romanorum Rex. Anno regni sui XVIII. obiit anno domini MCCXCI mense lulio in die division. apostolorum. Anno domini MCCXCVIII...
Sayfa 644 - Der Erfolg krönt die Unternehmungen; an ihm ist es, das, was Sie gethan, zu rechtfertigen. Als verbündeter Monarch habe ich Ihnen nichts weiter zu sagen; als Mensch jedoch erkläre ich Ihnen, dass Sie mir ein nicht mehr gut zu machendes Leid zugefügt haben.
Sayfa 643 - Es erübrigte noch die Schwierigkeit, Seiner Majestät dem Kaiser von Russland den Verlauf eines Ereignisses vorzutragen, das er sich als ein unmögliches vorgestellt hatte. Der Kaiser Franz befahl mir, mich dieser Aufgabe am folgenden Tage, an welchem man die Ankunft seines Verbündeten erwartete, zu entledigen. Am 22. Dezember ging der Kaiser dem russischen Monarchen eine halbe Stunde weit ausserhalb der Stadt entgegen.