Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 14. cilt;53. ciltG. Braun., 1899 |
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Sayfa v
... Reformation , von Gustav Knod Briefwechsel Balthasar Neumanns mit Kardinal Schönborn ( 1728-1730 ) 438 nebst einer Denkschrift von 1749. Mitgeteilt von Jakob Wille Schloss Bilstein im Ober - Elsass , von Heino Pfannenschmid Zur ...
... Reformation , von Gustav Knod Briefwechsel Balthasar Neumanns mit Kardinal Schönborn ( 1728-1730 ) 438 nebst einer Denkschrift von 1749. Mitgeteilt von Jakob Wille Schloss Bilstein im Ober - Elsass , von Heino Pfannenschmid Zur ...
Sayfa 51
... Reformation der Stadtordnung vom 12. September 14051 ) das grosse Sparsystem in der ganzen Verwaltung eingeführt und alle Ausgaben auf das unbedingt notwendige zurückgeführt wurden , mussten sich auch die Wechsler eine Beschränkung ...
... Reformation der Stadtordnung vom 12. September 14051 ) das grosse Sparsystem in der ganzen Verwaltung eingeführt und alle Ausgaben auf das unbedingt notwendige zurückgeführt wurden , mussten sich auch die Wechsler eine Beschränkung ...
Sayfa 52
... Reformation der Stadtordnung von 1405 tritt dieser Name noch nicht auf , sie scheinen vielmehr hier noch mit den » Dreien , die über das Ungelt gesetzet sind « identisch zu sein , was später nicht mehr der Fall war . Die in den ...
... Reformation der Stadtordnung von 1405 tritt dieser Name noch nicht auf , sie scheinen vielmehr hier noch mit den » Dreien , die über das Ungelt gesetzet sind « identisch zu sein , was später nicht mehr der Fall war . Die in den ...
Sayfa 54
... Reformation von 1405 war die genaueste Rechnungslegung und Buchung sämtlicher Ein- nahmen und Ausgaben für alle städtischen Kassen vor- geschrieben worden . Zudem besass man seit 1433 in dem Kollegium der XVer eine Behörde , die ...
... Reformation von 1405 war die genaueste Rechnungslegung und Buchung sämtlicher Ein- nahmen und Ausgaben für alle städtischen Kassen vor- geschrieben worden . Zudem besass man seit 1433 in dem Kollegium der XVer eine Behörde , die ...
Sayfa 55
... Reformation von 1405 werden die drei Umgeld- herren angewiesen , die » zinse , precarie und ander sogetane gelt von der stette wegen joreliche « auszuzahlen und zu buchen . Diese Funktion übten später die » Drei vom Pfennigturm << aus ...
... Reformation von 1405 werden die drei Umgeld- herren angewiesen , die » zinse , precarie und ander sogetane gelt von der stette wegen joreliche « auszuzahlen und zu buchen . Diese Funktion übten später die » Drei vom Pfennigturm << aus ...
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Sayfa 38 - Hinc est quod nos tuis devotis supplicationibus inclinati ut liceat tibi habere altare portatile cum debita reverentia et honore, super quo in locis ad hoc congruentibus et honestis...
Sayfa 37 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostrae commendationis, hortationis, requisitionis, donationis, concessionis, assignationis, constitutionis, deputationis, decreti, mandati, inhibitionis et voluntatis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attentare praesumpserit, indignationem Omnipotentis Dei ac Beatorum Petri et Pauli Apostolorum ejus se noverit incursurum. Datum Romae apud Sanctum Petrum, anno Incarnationis Dominicae millesimo quadrigentessimo nonagesimo tertio,...
Sayfa 156 - Konstanz (1604-1626) und die katholische Reform der Diözese im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts, in Studien aus dem Collegium Sapientiae in Freiburg/Br.
Sayfa 33 - Ho. 546 S. Bey Hrn. Rathsherrn Leu zu Zürich. Auch auf der öffentlichen Bibliothek zu Zürich. Es ist diese Schrift eigentlich keine Chronick, sondern eine ohne Ordnung verfasste Sammlung von Auszügen aus Urkunden und sonst, die eben deswegen sehr schätzbar sind, besonders da sie an vielen Orten Nachrichten liefern, die man sonst nirgends antreffen würde.
Sayfa 481 - Prebendan! vero, si qua in dicta ecclesia vacat ad presens vel cum vacaverit...
Sayfa 287 - ... dicimus, unum in interiori scilicet veteri urbe et duos in exteriori, et custodem cippi sive carceris, in quo rei custodiuntur. Hec autem singulorum sunt officia: [10] Causidicus iudicabit pro furto, pro frevela, pro geltschulda in omnes cives urbis et in omnes ingredientes eam de episcopatu isto, nisi rationabilem opponant exceptionem, preter ministeriales ecclesie et eos, qui sunt de familia .episcopi et qui ab ipso sunt officiati. [11] Habet autem potestatem cogendi et constringendi iudicatos,...
Sayfa 166 - glücklich, als ein Kind dieses Jahrhunderts durch das Leben gegangen zu sein«, in dem sich die Medizin vom Heilgewerbe zur wissenschaftlichen Disziplin entwickelte. »Sielöste«, wie er selbst sagt, »die unnatürliche Allianz, die sie mit der Spekulation geschlossen hatte, und nahm ihren richtigen Platz bei den Erfahrungswissenschaften.
Sayfa 406 - Henrici senioris. Da diese Verse auch Heinrichs V. Erwähnung thun, könnnen sie erst nach dessen Beisetzung auf den Gräbern angebracht worden sein. Was die zweite (Königs-) Reihe anlangt, so überliefert Johann v. Mutterstadt die Inschriften Rudolfs, Adolfs und Albrechts und schildert den schon besprochenen Grabfund von 1309. Die Grabschriften lauteten: Rudolphus de Habisburg Romanorum Rex. Anno regni sui XVIII. obiit anno domini MCCXCI mense lulio in die division. apostolorum. Anno domini MCCXCVIII...
Sayfa 644 - Der Erfolg krönt die Unternehmungen; an ihm ist es, das, was Sie gethan, zu rechtfertigen. Als verbündeter Monarch habe ich Ihnen nichts weiter zu sagen; als Mensch jedoch erkläre ich Ihnen, dass Sie mir ein nicht mehr gut zu machendes Leid zugefügt haben.
Sayfa 643 - Es erübrigte noch die Schwierigkeit, Seiner Majestät dem Kaiser von Russland den Verlauf eines Ereignisses vorzutragen, das er sich als ein unmögliches vorgestellt hatte. Der Kaiser Franz befahl mir, mich dieser Aufgabe am folgenden Tage, an welchem man die Ankunft seines Verbündeten erwartete, zu entledigen. Am 22. Dezember ging der Kaiser dem russischen Monarchen eine halbe Stunde weit ausserhalb der Stadt entgegen.