Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 14. cilt;53. ciltG. Braun., 1899 |
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... früher noch voll- ständigeren Originaldiplom am Rande nachgetragen . Während nun Albrecht , der die Urkunde zuerst im Jahre 1751 aus dem Transsumpt herausgegeben hatte , sich mit einem einfachen Abdrucke dessen , was er in seiner Vor ...
... früher noch voll- ständigeren Originaldiplom am Rande nachgetragen . Während nun Albrecht , der die Urkunde zuerst im Jahre 1751 aus dem Transsumpt herausgegeben hatte , sich mit einem einfachen Abdrucke dessen , was er in seiner Vor ...
Sayfa 13
... früher über denselben die wider- sprechendsten Angaben im Laufe waren , ist durch die Forschungen von Buck ' ) , Heyck 2 ) und Ruppert3 ) soviel sicher gestellt worden , dass Ulrich von Richental der Sohn des Konstanzer Stadtschreibers ...
... früher über denselben die wider- sprechendsten Angaben im Laufe waren , ist durch die Forschungen von Buck ' ) , Heyck 2 ) und Ruppert3 ) soviel sicher gestellt worden , dass Ulrich von Richental der Sohn des Konstanzer Stadtschreibers ...
Sayfa 31
... früher Jugend dem Kloster zu den Elftausend Jungfrauen in Köln übergeben worden waren , später entgegen der väterlichen Verordnung zur Ehe : die eine , Katharina , mit Schenk Friedrich von Limburg , die andere , Anna , mit dem Grafen ...
... früher Jugend dem Kloster zu den Elftausend Jungfrauen in Köln übergeben worden waren , später entgegen der väterlichen Verordnung zur Ehe : die eine , Katharina , mit Schenk Friedrich von Limburg , die andere , Anna , mit dem Grafen ...
Sayfa 46
... früher war ihr mit der selbständigen Marktpolizei das Recht zugefallen , den Umlauf fremden Geldes und den Handel mit Edelmetall zu regeln . Bereits vom 15. Dezember 1292 haben wir ein derartiges Gesetz , welches von Meister und Rat ...
... früher war ihr mit der selbständigen Marktpolizei das Recht zugefallen , den Umlauf fremden Geldes und den Handel mit Edelmetall zu regeln . Bereits vom 15. Dezember 1292 haben wir ein derartiges Gesetz , welches von Meister und Rat ...
Sayfa 49
... früher , das für die städtische Münze notwendige Silber durch Kauf beschaffen und dreimal im Jahr vor der Kommission der Drei , » die uber das ungelt gesetzet sind « , Rechnung legen . Wichtig für die Folgezeit war die Bestimmung , dass ...
... früher , das für die städtische Münze notwendige Silber durch Kauf beschaffen und dreimal im Jahr vor der Kommission der Drei , » die uber das ungelt gesetzet sind « , Rechnung legen . Wichtig für die Folgezeit war die Bestimmung , dass ...
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Sayfa 38 - Hinc est quod nos tuis devotis supplicationibus inclinati ut liceat tibi habere altare portatile cum debita reverentia et honore, super quo in locis ad hoc congruentibus et honestis...
Sayfa 37 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostrae commendationis, hortationis, requisitionis, donationis, concessionis, assignationis, constitutionis, deputationis, decreti, mandati, inhibitionis et voluntatis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attentare praesumpserit, indignationem Omnipotentis Dei ac Beatorum Petri et Pauli Apostolorum ejus se noverit incursurum. Datum Romae apud Sanctum Petrum, anno Incarnationis Dominicae millesimo quadrigentessimo nonagesimo tertio,...
Sayfa 156 - Konstanz (1604-1626) und die katholische Reform der Diözese im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts, in Studien aus dem Collegium Sapientiae in Freiburg/Br.
Sayfa 33 - Ho. 546 S. Bey Hrn. Rathsherrn Leu zu Zürich. Auch auf der öffentlichen Bibliothek zu Zürich. Es ist diese Schrift eigentlich keine Chronick, sondern eine ohne Ordnung verfasste Sammlung von Auszügen aus Urkunden und sonst, die eben deswegen sehr schätzbar sind, besonders da sie an vielen Orten Nachrichten liefern, die man sonst nirgends antreffen würde.
Sayfa 481 - Prebendan! vero, si qua in dicta ecclesia vacat ad presens vel cum vacaverit...
Sayfa 287 - ... dicimus, unum in interiori scilicet veteri urbe et duos in exteriori, et custodem cippi sive carceris, in quo rei custodiuntur. Hec autem singulorum sunt officia: [10] Causidicus iudicabit pro furto, pro frevela, pro geltschulda in omnes cives urbis et in omnes ingredientes eam de episcopatu isto, nisi rationabilem opponant exceptionem, preter ministeriales ecclesie et eos, qui sunt de familia .episcopi et qui ab ipso sunt officiati. [11] Habet autem potestatem cogendi et constringendi iudicatos,...
Sayfa 166 - glücklich, als ein Kind dieses Jahrhunderts durch das Leben gegangen zu sein«, in dem sich die Medizin vom Heilgewerbe zur wissenschaftlichen Disziplin entwickelte. »Sielöste«, wie er selbst sagt, »die unnatürliche Allianz, die sie mit der Spekulation geschlossen hatte, und nahm ihren richtigen Platz bei den Erfahrungswissenschaften.
Sayfa 406 - Henrici senioris. Da diese Verse auch Heinrichs V. Erwähnung thun, könnnen sie erst nach dessen Beisetzung auf den Gräbern angebracht worden sein. Was die zweite (Königs-) Reihe anlangt, so überliefert Johann v. Mutterstadt die Inschriften Rudolfs, Adolfs und Albrechts und schildert den schon besprochenen Grabfund von 1309. Die Grabschriften lauteten: Rudolphus de Habisburg Romanorum Rex. Anno regni sui XVIII. obiit anno domini MCCXCI mense lulio in die division. apostolorum. Anno domini MCCXCVIII...
Sayfa 644 - Der Erfolg krönt die Unternehmungen; an ihm ist es, das, was Sie gethan, zu rechtfertigen. Als verbündeter Monarch habe ich Ihnen nichts weiter zu sagen; als Mensch jedoch erkläre ich Ihnen, dass Sie mir ein nicht mehr gut zu machendes Leid zugefügt haben.
Sayfa 643 - Es erübrigte noch die Schwierigkeit, Seiner Majestät dem Kaiser von Russland den Verlauf eines Ereignisses vorzutragen, das er sich als ein unmögliches vorgestellt hatte. Der Kaiser Franz befahl mir, mich dieser Aufgabe am folgenden Tage, an welchem man die Ankunft seines Verbündeten erwartete, zu entledigen. Am 22. Dezember ging der Kaiser dem russischen Monarchen eine halbe Stunde weit ausserhalb der Stadt entgegen.