Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 14. cilt;53. ciltG. Braun., 1899 |
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Sayfa 15
... weiter von Eiselein für die Jahre 1340-1344 angeführten Domherrn von Richen- tal gegenüber zweifelnd . Mit vollem Recht . Denn die Annahme einer solchen Persönlichkeit findet in den bereits bis zum Jahre 1351 reichenden Konstanzer ...
... weiter von Eiselein für die Jahre 1340-1344 angeführten Domherrn von Richen- tal gegenüber zweifelnd . Mit vollem Recht . Denn die Annahme einer solchen Persönlichkeit findet in den bereits bis zum Jahre 1351 reichenden Konstanzer ...
Sayfa 19
... weiter entnehmen , dass damals , es war der 12. März 1320 , Arnolt Schnewiss , der » Alte , noch am Leben war . Ein weiteres Zeugnis für den Reichtum dieses Hugo Schnewiss ist die Thatsache , dass er im Jahre 1325 für Bischof Rudolf III ...
... weiter entnehmen , dass damals , es war der 12. März 1320 , Arnolt Schnewiss , der » Alte , noch am Leben war . Ein weiteres Zeugnis für den Reichtum dieses Hugo Schnewiss ist die Thatsache , dass er im Jahre 1325 für Bischof Rudolf III ...
Sayfa 20
... weiter vorkommenden Rudolf Schne- wiss , der 1375 Bürge des Rates und dabei wahrscheinlich selbst Ratsmitglied war , von 1377 bis 1383 im vierten Rate sass und in der Ratsliste des letztern Jahres durchgestrichen , ---- 1 ) Ratslisten S ...
... weiter vorkommenden Rudolf Schne- wiss , der 1375 Bürge des Rates und dabei wahrscheinlich selbst Ratsmitglied war , von 1377 bis 1383 im vierten Rate sass und in der Ratsliste des letztern Jahres durchgestrichen , ---- 1 ) Ratslisten S ...
Sayfa 66
... << In derselben Verordnung steht weiter unten noch ein- mal eine ausführlichere Aufzählung der Waren , welche die 1 ) Rotbuch I 171 . Krämer feil haben dürfen ; darunter befinden sich auch > Urkundliches über Colmarer Maler des ...
... << In derselben Verordnung steht weiter unten noch ein- mal eine ausführlichere Aufzählung der Waren , welche die 1 ) Rotbuch I 171 . Krämer feil haben dürfen ; darunter befinden sich auch > Urkundliches über Colmarer Maler des ...
Sayfa 74
... weiter zurück- verfolgen . Im Jahre 1463 nämlich schenkte der Domherr Walther Kennelin dem St. Martinsbau » zwey húsere vnd gesesse hinder vnd vor ... gelegen . . . im gesselin zwúschent den Augustinern vnd der Schedelgassen , einsite ...
... weiter zurück- verfolgen . Im Jahre 1463 nämlich schenkte der Domherr Walther Kennelin dem St. Martinsbau » zwey húsere vnd gesesse hinder vnd vor ... gelegen . . . im gesselin zwúschent den Augustinern vnd der Schedelgassen , einsite ...
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Sayfa 38 - Hinc est quod nos tuis devotis supplicationibus inclinati ut liceat tibi habere altare portatile cum debita reverentia et honore, super quo in locis ad hoc congruentibus et honestis...
Sayfa 37 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostrae commendationis, hortationis, requisitionis, donationis, concessionis, assignationis, constitutionis, deputationis, decreti, mandati, inhibitionis et voluntatis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attentare praesumpserit, indignationem Omnipotentis Dei ac Beatorum Petri et Pauli Apostolorum ejus se noverit incursurum. Datum Romae apud Sanctum Petrum, anno Incarnationis Dominicae millesimo quadrigentessimo nonagesimo tertio,...
Sayfa 156 - Konstanz (1604-1626) und die katholische Reform der Diözese im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts, in Studien aus dem Collegium Sapientiae in Freiburg/Br.
Sayfa 33 - Ho. 546 S. Bey Hrn. Rathsherrn Leu zu Zürich. Auch auf der öffentlichen Bibliothek zu Zürich. Es ist diese Schrift eigentlich keine Chronick, sondern eine ohne Ordnung verfasste Sammlung von Auszügen aus Urkunden und sonst, die eben deswegen sehr schätzbar sind, besonders da sie an vielen Orten Nachrichten liefern, die man sonst nirgends antreffen würde.
Sayfa 481 - Prebendan! vero, si qua in dicta ecclesia vacat ad presens vel cum vacaverit...
Sayfa 287 - ... dicimus, unum in interiori scilicet veteri urbe et duos in exteriori, et custodem cippi sive carceris, in quo rei custodiuntur. Hec autem singulorum sunt officia: [10] Causidicus iudicabit pro furto, pro frevela, pro geltschulda in omnes cives urbis et in omnes ingredientes eam de episcopatu isto, nisi rationabilem opponant exceptionem, preter ministeriales ecclesie et eos, qui sunt de familia .episcopi et qui ab ipso sunt officiati. [11] Habet autem potestatem cogendi et constringendi iudicatos,...
Sayfa 166 - glücklich, als ein Kind dieses Jahrhunderts durch das Leben gegangen zu sein«, in dem sich die Medizin vom Heilgewerbe zur wissenschaftlichen Disziplin entwickelte. »Sielöste«, wie er selbst sagt, »die unnatürliche Allianz, die sie mit der Spekulation geschlossen hatte, und nahm ihren richtigen Platz bei den Erfahrungswissenschaften.
Sayfa 406 - Henrici senioris. Da diese Verse auch Heinrichs V. Erwähnung thun, könnnen sie erst nach dessen Beisetzung auf den Gräbern angebracht worden sein. Was die zweite (Königs-) Reihe anlangt, so überliefert Johann v. Mutterstadt die Inschriften Rudolfs, Adolfs und Albrechts und schildert den schon besprochenen Grabfund von 1309. Die Grabschriften lauteten: Rudolphus de Habisburg Romanorum Rex. Anno regni sui XVIII. obiit anno domini MCCXCI mense lulio in die division. apostolorum. Anno domini MCCXCVIII...
Sayfa 644 - Der Erfolg krönt die Unternehmungen; an ihm ist es, das, was Sie gethan, zu rechtfertigen. Als verbündeter Monarch habe ich Ihnen nichts weiter zu sagen; als Mensch jedoch erkläre ich Ihnen, dass Sie mir ein nicht mehr gut zu machendes Leid zugefügt haben.
Sayfa 643 - Es erübrigte noch die Schwierigkeit, Seiner Majestät dem Kaiser von Russland den Verlauf eines Ereignisses vorzutragen, das er sich als ein unmögliches vorgestellt hatte. Der Kaiser Franz befahl mir, mich dieser Aufgabe am folgenden Tage, an welchem man die Ankunft seines Verbündeten erwartete, zu entledigen. Am 22. Dezember ging der Kaiser dem russischen Monarchen eine halbe Stunde weit ausserhalb der Stadt entgegen.