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Diese Urkunde erhielt am 25. December 1833 ihrem ganzen Inhalte nach die Genehmigung der Königlichen Regierung. Bei der Ausführung erhoben sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten in Betreff der Wohnung. Der Baumeister Harperath gab sein Gutachten dahin ab, daß im zweiten Stockwerk, im östlichen Flügel des Pfarrhauses eine Wohnung ohne große Kosten sich einrichten lasse. Der ernannte Kaplan Dohmen nahm diesen Vorschlag nicht an, weil er dadurch seiner Selbst= ständigkeit beraubt würde, auch keine eigene Haushaltung führen konnte. Er zog es daher einstweilen vor, sich auf eigene Kosten eine Wohnung in der Berggasse zu miethen. Pastor Scheurer suchte diesem Uebelstande abzuhelfen, indem er vorschlug, den nördlichen Flügel des Pfarrhauses von der Wohnung des Pfarrers zu trennen und als KaplansWohnung einzurichten. So würden sich zwei Wohnzimmer im Erdgeschoß nebst Küche und Keller, drei Zimmer im ersten Stockwerk herstellen lassen. Der hierauf bezügliche Antrag, welcher eine Kostenauslage von 241 Rthlr. 7 Silbergroschen 9 Pfennigen erforderte, wurde damals von der Gemeinde abgewiesen, kam aber schließlich nach sechsjährigen Verhandlungen der Ortsbehörden mit dem General-Vicariat und der Regierung als einzig probates Project mit einer unwesentlichen Abänderung zur Ausführung.

Johann Michael Dohmen, geboren zu Köln am 10. Februar 1805, zum Priester geweiht am 21. September 1833, der erste nach Errichtung der selbständigen Kaplanei vom Pfarrer (Scheurer) präsentirte Kaplan1). Er wird von Pastor Emans, seinem UniversitätsStudiengenossen, als innig fromm, bescheiden, gutmüthig, anima candida, geschildert und erwarb sich durch eifriges Wirken in der Seelsorge in hohem Grade die Liebe und Anhänglichkeit der Gemeinde. Er starb am 26. Juni 1849.

Heinrich Joseph Krücken, geboren zu Neukirchen-Hülchrath am 14. Mai 1824, Priester seit 8. September 1849; am 25. deff. M. ernannt, arbeitete er mit unverdrossenem Eifer in größter Bescheidenheit. „Er war die Freude seines Pfarrers und steht bei der Gemeinde in gesegnetem Andenken." Am 11. Februar 1861 wurde er zum Pfarrer in Schönberg, Dekanat St. Vith, am 2. Juli 1869 zum Pfarrer in Broich, Dekanat Jülich, und am 1. Januar 1887 zum Pfarrer in Hasselsweiler befördert.

Konrad Joseph Paulus, geb. zu Düsseldorf am 11. Februar 1827, Priester seit 4. September 1854, 29. September dess. I. Vicar zu

1) Amtsblatt K. Regierung, Stück 48, S. 392, Jahr 1833: „Der Priester Michael Dohmen von hier ist zum Kaplan der Pfarre Honnef ernannt und von uns bestätigt worden."

Pfarreien (XXVIII Königswinter).

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Garzweiler, am 14. Februar 1861 auf Bitte (nicht Präsentation) Pastor Emans' zum Kaplan in Honnef ernannt, am 5. November 1867 zu der Pfarrstelle in Kettwig befördert, seit 8. März 1868 Pfarrer in Altenkirchen, seit 9. December 1887 in Lommersum.

Joseph Hermes, geboren zu Mainz am 23. April 1842, in Minoriten zu Köln zum Priester geweiht am 1. September 1867, am 9. November dess. I. als Kaplan von Honnef ernannt, seit 23. März 1888 Pfarrer in Niederzündorf.

Errichtung einer zweiten Kaplanei.

Die Seelenzahl der Pfarre, 3500 übersteigend und in fortwährendem Wachsen begriffen, erforderte vermehrte Arbeitskraft. Auch glaubte Pastor Emans, die Kirche biete nicht hinreichenden Raum, wofern nicht statt der zwei üblichen Messen an Sonn- und Feiertagen drei Messen gehalten würden. Dem Mangel sei auch unmöglich durch Vergrößerung der Kirche abzuhelfen. Der Kirchenvorstand erbot sich, aus der Kirchenkasse 60 Thaler zur Errichtung einer zweiten Kaplanei beizu= tragen in der Erwartung, daß die Gemeinde den noch fehlenden Betrag von 150 Thalern aufbringen werde.

Der Gemeinderath bewilligte die Zahlung durch Beschluß vom 26. September 1859 mit acht gegen sieben Stimmen unter der Bedingung, daß „von anderer Seite für die Wohnung des zweiten Kaplans Sorge getragen" würde. Die Genehmigung zur Auszahlung der 60 Thaler aus der Kirchenkasse wurde auf Antrag des Kirchenvorstandes vom 9. October 1859 stillschweigend ertheilt, und der Pfarrer miethete eine Wohnung im Hause des Fräulein Katharina Kemp gegen jährliche Zahlung von 40 Thalern. Dieser Betrag sollte durch freiwillige Spenden zusammengebracht werden.

Im Verlaufe einiger Jahre erlahmte der Opfersinn der Contribuenten. Um so mehr Anerkennung verdient der Stadtrath, welcher sich nun auch bereit fand, der bereits bewilligten Summe von 150 Thlr. (Sept. im J. 1865) noch 40 Thlr. für Wohnungsmiethe beizufügen. Diese Zulage ist aber in Wirklichkeit nicht gezahlt worden; es bedurfte der= selben auch nicht, weil von der bekannten Wohlthäterin Katharina Kemp durch testamentarische Verfügung Fürsorge für zwei Kaplans-Wohnungen getroffen war. Man wird sich erinnern, daß die Erblasserin im J. 1864 ihr Haus in der Berggasse der Kirche zu Honnef als Pfarrwohnung übertrug.

An dieses Vermächtniß schließt sich im Testament folgende Bestimmung: Dagegen müssen aus dem jezigen Pfarrhause und der Kaplanei zwei Wohnungen für die beiden Kapläne hergestellt werden, und zu jeder dieser Wohnungen muß die Hälfte des jezigen PastoratsGartens als Garten gehören. Hierdurch wird der jezige Kaplans

Garten frei und kann dann, wie es mein Wunsch ist, zur Beschaffung einer Wohnung für die Nönnchen verwendet werden.“

Die armen Dienstmägde Christi haben zeitweilig das Kemp'sche Haus bewohnt, sind aber im J. 1888 in das neue Spital übergesiedelt. Einstweilen hat der einzige Kaplan Rüpgen darin seine Wohnung.

Bisher sind zwei Priester als Inhaber der zweiten Kaplanei zu verzeichnen.

August Aloys Heinrich Hubert Antwerpen, geboren zu Kaiserswerth am 24. Juli 1835, Priester seit 29. August 1859, vom 17. November 1859 bis 1862 Kaplan in Honnef, hierauf bis 7. Juli 1869 Vicar zu Niederfrüchten, danach Pfarrer in Hallschlag im Dekanat Blankenheim, seit dem 30. October 1886 Pfarrer in Würselen.

Friedrich Wilhelm Anton Rüpgen, geboren zu Köln am 15. September 1833, zum Priester geweiht am 27. April 1862, am 7. Mai dess. I. zum Vicar in Honnef ernannt. Rüpgen wird im Handbuch der Erzdiöcese von 1878 als erster Kaplan aufgeführt.

Nachtrag. In Folge § 10 des Gesetzes vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für römischkatholische Bisthümer und Geistliche, wurden den beiden Kaplänen durch höhere Verfügung die Bezüge aus der Gemeindekasse vom Monate Juni an vorenthalten. Der Verlust betrug für den Einen 190, für den Andern 200 Thaler, nebst einer vom Stadtrath pro 1875 bewilligten Zulage von je 50 Thalern. Am 22. August legte der Kirchenvorstand bei dem Bürgermeister Adams Protest ein wegen der Rente von 140 Thalern, wofür die Pfarrstelle an die Gemeinde Honnef den Zehnten bei Errichtung der ersten Kaplanstelle abgetreten hatte. Am folgenden Tage theilte der Bürgermeister dem Pfarrer mit, daß diese Rente zufolge einer Verfügung des Ober-Präsidenten fortgezahlt werden könne.

Rüfter.

Außer den Geschenken, welche bei Taufen, Ausweihungen, Copulationen und Begräbnissen verabreicht werden, wozu noch die halbe Einnahme der Ostereier kommt, bestand das Einkommen des Küsters in einer Miethsentschädigung von 11 Thalern 15 Silbergroschen 8 Pfennigen und einer Weinlieferung. Jedes Haus in den Honschaften Selhof, Beuel und Mülheim hatte nämlich die Verpflichtung, dem Küster jährlich zwei Maß weißen Wein oder 12 Stüber (46 Reichspfennige) zu geben. Eine gleiche Rente hatte der Organist in den Honschaften Bondorf, Rommersdorf und Rhöndorf zu erheben, nebst einer Miethsentschädigung von 12 Thalern 21 Sgr. 1 Pf. aus der Gemeindekasse. Seit 1833 mußte die Miethsentschädigung für beide Stellen im Betrage von

24 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. in das Kirchenbudget aufgenommen werden 1). Man sagte, wo die Kirchenrevenuen nicht reichen, muß die Gemeinde subsidiarisch eintreten, strich dann aber so viel an nothwendigen Ausgaben, daß die Gemeinde für Miethe wenig oder nichts zu zahlen hatte. Der Kirchenvorstand widersprach, konnte aber nichts ausrichten. Die Weinlieferung war früher unweigerlich geleistet worden; jezt aber erhoben viele Einwohner Einwendungen dagegen. In guten Weinjahren wurde fast kein Wein, meist nur Geld gegeben; in schlechten Jahren kein Geld, sondern Wein. Wurde die Leistung verweigert, so war man nicht ein Mal in der Lage, sein Recht zu verfolgen, weil der authentische Titel fehlte. Um allen diesen Verdrießlichkeiten ein Ende zu machen, ließ man schließlich die Miethsentschädigung und Naturalleistung fallen und firirte die Gehälter des Küsters und Organisten in Geld. Die königliche Regierung bestimmte durch Verfügung vom 8. Februar 2) dem Organisten jährlich 45 Thaler, dem Küster 60 Thaler, demselben als Glöckner 40 Thaler und eine Zulage aus der Gemeindekasse von 20 Thalern. Am 6. December 1824 legte der altersschwache Küster Christian Heinrich Stang die Stelle nieder. Ihm folgte sein Sohn Johann im Auftrage des Kirchenvorstandes, diesem († 1. April 1860) ohne besondere Anstellung, mit stillschweigender Zustimmung der älteste Sohn Christian Heinrich. Eine Dienst-Instruction vom 10. December 1824 mit der üblichen Verpflichtung ist unverändert in Kraft geblieben.

Haus der Dienstmägde Iefu Chrifti.

Seit dem Jahre 1857 besteht in Honnef eine Filiale der Genossenschaft der armen Dienstmägde Jesu Christi aus dem Mutterhause zu Dernbach in Nassau zum Zweck der Krankenpflege und zum Unterricht der weiblichen Jugend in Handarbeiten. Nachdem die betreffenden Ordinariate in Köln und Limburg die Genehmigung der Niederlassung ertheilt hatten, überließ Fräulein Katharina Kemp, als Wohlthäterin der Pfarre uns bereits bekannt, ein Nebengebäude ihres Hauses der neuen Anstalt zur einstweiligen Benußung. Als ehemaliges Brennhaus mußte dasselke vorerst umgebaut und wohnlich eingerichtet werden. Von den leer stehenden, für die Kaplanswohnung nicht erforderlichen Räumen wurden für die Nonnen drei Zimmer durch Vermauerung der Thüröffnungen abgetrennt. Zur Bestreitung der Baukosten hatte Pastor Emans eine Summe von 200 Thalern zusammengebracht. Staatsprocurator Kannegießer fügte 140 Thaler aus der Kasse eines ehemaligen Frauenvereins

1) Vor 1883 war die Organistenstelle einem Lehrer übertragen. Als dann die neue Orgel fertig gestellt war, berief man einen eigenen Organisten in der Person des Johann Pleh aus Rosbach und erhöhte dessen Gehalt auf 600 Mark. Die Nebengefälle werden auf 150 Mark geschätzt. — 2) Jahreszahl fehlt.

hinzu. Fräulein Kemp behielt sich vor, zur Wahrung ihres Eigenthumsrechts die Baukosten dem Pfarrer zu erstatten. Bis dahin hatten die geistlichen Schwestern das Recht, in dem bezeichneten Local umsonst zu wohnen. Am 12. December 1860 zahlte Fräulein Kemp den Kostenbetrag mit 213 Thalern 3 Sgr. 8 Pf. zurück, und von dieser Zeit an zahlte der Pfarrer eine jährliche Miethe von 25 Thalern bis zum 2. Jan. 1865, dem Todestage der Besizerin. Auf Anregung Pastor Emans' besorgten Frau Gödderz, Frau Dr. de Berghes und Fräulein von Proff die innere Einrichtung des Hauses, theils aus den vorhandenen Fonds, theils aus neuen freiwilligen Beiträgen. „Das ganze Inventar war also Eigenthum des Filialhauses, beziehungsweise der Kirche, an welche Pfarrer Emans alle ihm hier zustehenden Rechte übertragen hat" 1).

Am 10. November 1857 gab die General-Oberin Maria (Katharina Kasper) zweien Schwestern zum Antritt ihrer Stelle in Honnef das Geleite; am 5. Januar 1858 folgte die dritte. Es sind diese: Beatrix (Anna Volk), Oberin, Ludwina (Christina Orth) und Alexia (Clara Graef). Die Schwestern," schreibt Emans, sind ein Trost für die Kranken (Arme und Wohlhabende) und ein Segen für die Gemeinde.“

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Philomene-Elise-Stift.

Das am 12. Mai 1868 verstorbene Fräulein Elisabeth Schülgen vermachte, im Einverständnisse mit ihrer am 20. August 1867 verlebten Schwester Philomene, ein in Honnef gelegenes, ca. 3 Morgen großes Grundstück und ein Capital von 55 000 Thalern zur Gründung eines der Leitung der armen Dienstmägde Jesu Christi zu unterstellenden Krankenhauses. Ihre beiden mit der Ausführung betrauten Brüder Franz und Everhard Schülgen in Köln boten das Grundstück und ein Capital von 55000 Thalern der Pfarrkirche zu dem gedachten Zwecke an. Die landesherrliche Genehmigung - es war Ministerium Falk wurde nach längern Unterhandlungen mit der Königl. Regierung zu Köln versagt, und die Herren Schülgen zogen die Schenkung zurück. Nachdem die Erklärung gegeben worden war, es werde die landesherrliche Genehmigung der Stiftung, nach dem Willen der Stifterinnen unter Leitung der Ordensschwestern, an die Pfarrkirche erfolgen, sicherte Herr Franz Schülgen am 7. Juli 1885 der Kirche 120 000 Mark für die Stiftung zu, und zwar 75 000 für den Bau und 45 000 für die Unterhaltung des Hospitals. Die Genehmigung Sr. Majestät des Königs und Kaisers Wilhelm's I. vom 27. Sept. 1885 erfolgte aus Baden-Baden. Everhard Schülgen überwies die Hälfte seines Eigenthumsrechtes an dem Grundstücke zu gedachtem Zwecke. Im Frühjahr 1886 konnte der Bau beginnen,

1) Aufzeichnungen des Pastors Emans. Urkundenb. 192.

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