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Bilich.

Vilich ist ein kleines Dorf mit vierzig Wohnhäusern auf dem erhöhten Ufer eines alten Siegbettes, 25 Minuten vom Rhein, der Stadt Bonn gegenüber, zwar klein an sich, aber bedeutend als Mutterkirche fünf anderer Pfarreien, und berühmt durch das ehemalige Benedictinerkloster und nachmalige adelige Damenstist.

Die Pfarre Vilich ist auf zwei Bürgermeistereien vertheilt: Vilich und Menden.

Zur Bürgermeisterei Vilich, Kreis Bonn, gehören:

1. Vilich mit 202 katholischen Einwohnern.

2. Geislar an der Sieg, 15 Minuten vom Pfarrort, mit 779 Katholiken, 2 Protestanten, 11 Juden.

3. Vilich-Müldorf, 15 Minuten von Vilich in der Richtung nach Siegburg mit 406 Katholiken.

4. Beuel-Combahn am Rheinufer mit 2019 Katholiken, 125 Prote= stanten, 122 Juden 1).

5. Püßchen, 25 Minuten südlich von Vilich, hat 331 katholische Einwohner, 22 Protestanten 2).

Zu der Bürgermeisterei Menden im Siegkreise gehören:

6. Bechlinghofen mit 236 Katholiken, 1 Protestanten.

7. Hangelar3) mit 638 Katholiken, 8 Protestanten.

8. Kohlkaul und 9. Holzlahr haben zusammen 189 Katholiken und 38 Protestanten.

Der Name Vilich, in älterer Zeit Vilche (973), Vilike (987), Vylke, Vilike, Vilecge (1233) und Filiche ist nach F. W. Oligschläger gleichbedeutend mit Fluß und Bach 4). Diese Deutung findet ihre Stüße in dem alten Siegbett zwischen Vilich und Geislar, womit sich dem Schänzchen bei

1) Die Angaben der Bevölkerungszahl sind nach der lezten Zählung aufgenommen, find aber kaum noch als maßgebend für Beuel-Combahn anzusehen bei dem Zuwachs, welcher sich fortwährend durch neue Ansiedler vollzieht. Die Ortschaften Combahn-Beuel und das nach Schwarz-Rheindorf eingepfarrte Vilich-Rheindorf bilden am Rhein eine ge= schlossene Reihe.

2) Nach Pütchen gelangt man von Beuel auf der Siegburger Straße mit einer Schwenkung nach rechts in einer halben Stunde. Die Ortschaften Bechlinghofen, Kohlkaul und Holzlar folgen in kurzer Entfernung hinter Pühchen.

*) An der Beuel-Siegburger Straße, eine Stunde vom Rhein.

4) Annalen d. h. V. XXI 202 f.

Bonn gegenüber ein 1000 Meter langer, 60 Meter breiter Rheinarm verband, welcher zur Aufnahme einer Flotte zur Römerzeit diente 1).

Vilich ist eine der ältesten Pfarreien auf dem rechten Rheinufer. Es war eine Taufkirche und die Mutterkirche von fünf Filialen: Küdinghofen, Obercaffel, Ober- und Niederdollendorf und Königswinter. Die enge Verbindung mit Bonn mag zur Christianisirang und dem frühen Aufblühen der Vilicher Gemeinde nicht unwesentlich beigetragen haben. Daher war auch in Vilich der Boden zur Aufnahme einer klösterlichen Anstalt im Verhältniß mit andern Orten der Siegburger Christianität frühzeitig vorbereitet. Das Kloster zu Vilich entstand im Jahre 983, zu einer Zeit, wo in Siegburg und Heisterbach noch keine Abtei, in Oberpleis keine Propstei, in Schwarz-Rheindorf, Zissendorf, Merten an der Sieg kein Frauenkloster bestand, und zu Bödingen noch keine Augustinermönche existirten.

Die älteste Geschichte, welche in die Zeit der Franken zurückdatirt, ist in Dunkel gehüllt. Erst mit Errichtung des BenedictinerinnenKlosters erhalten wir die Kunde ihres frühern Daseins. Seitdem ist das Kloster mit der Pfarrkirche zu Vilich und den abhängigen Filialen auf das engste verbunden, so daß wir mit der Geschichte des Klosters beginnen müssen, um die der Pfarre richtig zu verstehen.

Das Kloster der Benedictinerinnen.

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Der Edelherr Megingoz 2), Graf von Geldern und Zütphen, Vasall des Herzogs Heinrich von Baiern3), des Bruders Kaisers Otto's I., und 1) Bonner Jahrbücher LXXXVII 186. Mit obiger Darlegung läßt sich die Ansicht des verstorbenen Pfarrers Peiffer in Einklang bringen. Derselbe setzt Villach gleich Vilich, die Endsilbe für lacus (See) und bemerkt, daß sich nach starken Regenschauern in der Senkung (Vil) und Vilich ein oft Monate lang stehender See bildet. Uebrigens sind derartige Worterklärungen mit Vorsicht aufzunehmen. Jeder hält diejenige für die beste, welche seiner individuellen Auffassung entspricht. Wenigstens gleichberechtigt ist die andere, welche Vilich von villa Herren- oder Frohnhof ableitet. Villicus ist der Verwalter der Villa (Schultheiß), villani sind die untergebenen Leute oder Leibeigenen, der Bezirk, den dieselben bewohnen, heißt villica, was mit Vilike vollkommen übereinstimmt. 2) Von dem Namen finden sich Varianten, wie Meingoz und Megingaud, Mengojus. Ueber die Abstammung unseres Stifters schreibt Professor Braun: „Dieser Meingoz darf vielleicht, wenn man die in jenen Jahrhunderten übliche Fortpflanzung der Namen berücksichtigt, als Abkömmling von den am Rhein im 9. Jahrhundert mächtigen Meingozen betrachtet werden. 868 wohnte Meingoz, Graf im Nahegau, Bruder oder Schwager des mächtigen neustrischen Grafen Robert des Starken, Ahnherr der Kapetinger, einer Schenkung zu Gunsten der Abtei Prüm bei. (Annalen d. h. V., VI, S. 6, Note 1.) Die beiden Stifter standen in engen Beziehungen zu den Pfalzgrafen von Aachen und waren im Besitz ausgedehnter pfalzgräflicher Lehngüter. 1. c.

3) In dem Aufstande Heinrich's gegen seinen kaiserlichen Bruder hatte Megingoz wegen Theilnahme durch Confiscation seine Güter verloren, erhielt sie aber, nachdem der Herzog

seine Gemahlin Gerbirga, Tochter Gottfried's II., Herzogs von Ardennes1), stifteten das Jungfrauenkloster zu Vilich um 983 und dotirten es mit ihren Gütern zwischen der Sieg und dem Rhönbach oberhalb Königswinter. Veranlassung zu der großmüthigen Stiftung war ein erschütterndes Familien-Ereigniß. Gottfried, der Lieblingssohn des Edelherrn, hatte im Kriege Otto's II. mit Herzog Boleslav von Böhmen im J. 976 einen heldenmüthigen Tod gefunden. Von Schmerz er= griffen entsagte Megingoz der Welt und entschloß sich, ein geistliches Leben zu führen. In Ausführung dieses großen Entschlusses erbaute er das Kloster zu Vilich und zog sich mit seiner Gemahlin Gerbirga und seinen Töchtern Bertrada und Adelheid in dasselbe zurück, und sie fanden allesammt daselbst ihre Ruhestätte 2).

Megingoz starb zu Geldern zwischen 996 und 10003). Zu Vilich zeigte man sein Haupt in spätern Jahrhunderten unter den Reliquien des Klosters. Gerbirga. war bereits im I. 996 aus dem Leben geschieden. Gelenius führt beide Eheleute in seinen kölnischen Kalender am 19. December unter den Heiligen auf *).

Bertrada ward Abtissin des Stifts Maria im Capitol zu Köln. Ihre jüngere Schwester Azela, die h. Adelheid, auf Wunsch ihrer Eltern erste Abtissin zu Vilich 5).

Die h. Adelheid ") war im zarten Kindesalter dem Kloster der h.

sich mit dem Kaiser versöhnt hatte, auf des Erstern Fürsprache zurück. Lac. I, Nr. 96, G. 53.

1),,Filia Godefridi ducis Franconiae" (Gelen., de adm. 748).

2),,Mengosus Greve van Gelre ind van Zütphen der hait gelevet by den tziiden Keyser Otto de derden. Derselve Greve ouergaff die welt ind wart eyn geistlich man. He dede buwen eyn koestlich jouffrawen Cloister tzo Vilich genoempt ind is gelegen gegen Bonn ouer Ryn ind bejavet mit erven ind goederen. Ind hi mit synre huysfrawen ind mit sijnen tzweijen doechteren gengen in dat Cloister ind is vam sent Benedictus orden, ind dae wurden sy alle begrauen. (Cronica van der hilligen stat van Cöllen", Blatt 154.)

3) Da Gerbirga laut Urkunde Papst Gregor's vom 24. Mai 996 (vgl. Lac. I, Nr. 126, S. 77) gestorben war, und Schwester Bertha, welche das Leben der h. Adelheid geschrieben hat, den Megingoz der Gattin nach drei Jahren im Tode nachfolgen läßt, so ist für legtern das Jahr 998 oder 999 anzusehen.

4) De admir. mag. Col. p. 748. cember.

Surius sezt den Todestag auf den 12. De

5) Ihre Kinder waren : 1. Bertrada, † 1012, 2. Remintrud, vermählt mit Herzog Friedrich von Lothringen, 3. Alveradis (vgl. Vogtei unten), 4. Gottfried (f. oben), 5. Azela

=

Adelheid.

6) Zur Geschichte der h. Adelheid vergl.: Vita der Bertrada (Bertha), Schwester des seligen Wolphelmus von Brauweiler - Acta sanctorum der Bollandisten. T. I Februa rius p. 715. Gelen de admiranda magnitudine 668. Annalen d. h. V. XXXI 54 f.

Pfeiffer, Die h. Adelheid, Bonn 1878.

Jungfrauen zu St. Ursula in Köln übergeben (960) und daselbst in reinster Unschuld und christlicher Tugend erzogen worden. In einer von den Bollandisten mitgetheilten Lebensbeschreibung wird berichtet, daß die h. Adelheid in dem Kloster der h. Jungfrauen das süße Joch des Herrn nach der Ordensregel des h. Hieronymus auf sich genommen habe. Diese Regel ist nicht unmittelbar vom H. Hieronymus verfaßt, sondern nach dessen Schriften auf dem Concil zu Aachen im J. 816 festgestellt. „Sie empfiehlt zwar die heilige Armuth, schreibt sie aber in ihrer Vollkommen= heit nicht mit Strenge vor, gestattet vielmehr den Klosterjungfrauen den Besiz und die Nuznießung ihres Privatvermögens." Auch soll in_damaliger Zeit an St. Ursula und verwandten klösterlichen Genossenschaften das Gelübde beständiger Ehelosigkeit nicht verlangt, sondern der Austritt aus dem Kloster zum Eintritt in den Ehestand gestattet worden sein. Diese milde Auffassung vom „süßen Joch“ entsprach nicht dem Ideal der Vollkommenheit und dem hohen Ernst, wie sie dem Geiste der h. Adelheid vorschwebten. Nicht lange nach Errichtung des Klosters zu Vilich vertauschte sie die milde Regel des h. Hieronymus mit der strengen des h. Benedictus, anfangs für sich allein, gleichsam versuchsweise, ob sie die menschlichen Kräfte nicht übersteige, dann aber, nachdem sie die Probe bestanden, für die gesammte Genossenschaft.

Schon im I. 996 den 24. Mai erhielt das Kloster der Benedictinerinnen zu Vilich die Bestätigung des Papstes Gregor V.1). Auf Bitten der Bischöfe Hildibald von Worms und Notger von Lüttich nimmt der Papst das von dem Grafen Megingoz und dessen Gattin Gerburga zu Ehren der heiligen Martyrer Cornelius und Ciprianus erbaute Kloster der Dienerinnen Gottes im Comitate des Pfalzgrafen Hermann im Orte Filiche" in seinen Schuß, gestattet ihm, nach der Regel des h. Benedictus sich einzurichten, ertheilt ihm die Freiheit, seine Abtissin zu wählen, und erklärt, die erste Abtissin „Azela“ als solche zu belassen.

Die weise Leitung und das leuchtende Vorbild der h. Adelheid brachte das Kloster bald zu hoher Blüthe. Ihre Thätigkeit beschränkte sich nicht auf die Handhabung der Zucht innerhalb der Klausur, auf die erhebende würdevolle Feier des Gottesdienstes und die Pflege frommer Andacht, sondern sie griff über die Klostermauern hinaus in das praktische Leben ein durch Uebung der Barmherzigkeit gegen Arme und Nothleidende, durch Schulunterricht und Jugenderziehung. Dafür zeugt das aus Klostergütern gestiftete Hospital; dafür zeugen die reichen Armenspenden, welche jährlich aus bestimmten Fonds zur Vertheilung kamen und theilweise noch heute fortbestehen; davon zeugt die Schule, welche

1) Lac. I 126, S. 77.

in den Klostergebäuden bis in das gegenwärtige Jahrhundert bestanden hat. Eine ausführliche Schilderung der großen Verdienste der h. Adelheid und des reichen Segens, den ihre Hand gespendet, ist wegen zu beschränkten Raumes nicht statthaft.

Schon bei Lebzeiten stand die h. Adelheid in hohen Ehren beim Volke, wie bei den Großen des Reiches und den Würdenträgern der Kirche. In Anerkennung ihrer außerordentlichen Begabung und ausgezeichneten Verdienste übertrug der Erzbischof der h. Adelheid nach dem Tode ihrer Schwester Bertrada († 1012) die Stelle der Abtissin von St. Maria im Capitol zu Köln, und sie erfüllte die doppelt schwere Aufgabe an beiden Klöstern mit unwandelbarer Berufstreue bis zu ihrem seligen Hinscheiden am 5. Februar 1015.

Schuhbriefe.

Kaiser Otto III. verleiht dem Kloster, welches der Edelherr Megingoz und seine Gemahlin Gerbirga zu Zeiten Otto's II. zu Vilich aus ihrem Patrimonial-Vermögen errichtet haben, kaiserlichen Schuß und Bestand, Freiheit von jeder weltlichen Herrschaft, wie die beiden Stifter es beantragt und auf den Rath seiner (Otto's) geliebten Mutter, der Kaiserin Theophano, und mehrerer „unserer Fürsten, des Erzbischofs Vuifiligisus von Mainz, Gisilhards, Erzbischofs von Magdeburg, Hildibald's, Bischofs von Worms, Notkar's, Bischofs von Lüttich, Adalbero's, Bischofs von Verdun, der Herzoge Heinrich, Cuno, Thiedrich, sowie verschiedener anderer Grafen und Richter. Kraft kaiserlicher Anordnung und Gewalt erhält demnach das Kloster zu Vilich das Recht, nach dem Gesez und der Ordensregel zu leben, wie die andern Klöster zu Quedlinburg, Gandersheim und Essen, befreit dasselbe von jeder weltlichen Einschränkung der eigenen Gerichtsbarkeit, so daß kein Bischof, Graf, Richter oder Vogt daran Theil hat, dessen Unterthanen oder Leibeigenen belasten, oder zu Dienstleistungen heranziehen kann, oder den Send im Bereich der Herrlichkeit des Klosters zu halten berechtigt ist, als nur in so fern die Abtissin es gestattet.

„Damit die gottgeweihten Schwestern ihre Rechte und Privilegien mit voller Freiheit genießen und handhaben können, wird die Abtissin den Schirmvogt nach eigener Wahl anstellen. So geschehen am 18. Januar 987" 1).

Auf Grund kaiserlicher Verordnung Otto's III. erfolgte die Bestätigung Papst Gregor's V. im J. 996.

1) Lac. I 122, S. 74.

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