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Kaiser Heinrich II. bestätigte der Abtissin Adelheyde“, auf Fürsprache seiner Gemahlin Cunigunde, die dem Kloster von Otto III. verliehenen Rechte und Privilegien am 25. Februar 1003 1).

Von weittragender Bedeutung ist der Schußbrief Kaiser Konrad's III. von 1144, welcher auf Anstehen des Reichskanzlers Erzbischofs Arnold I. von Köln und dessen Schwester, der Abtissin Hizeka, die Freiheiten und Güter des Klosters bestätigt und demselben das Patronat der Pfarrkirche zu Vilich, ihrer fünf Filialen im jeßigen Dekanat Königswinter, sowie der beiden Kirchen zu Himmelgeist und Wittlaer zusichert 2).

„Das Dorf Vilich mit der Taufkirche und dem gesammten Zehnten, mit den fünf Kapellen und Gemeinden zu Königswinter, Oberdollendorf, Niederdollendorf, Obercassel und Küdinghofen und dem Zehnten 3) von Aeckern, Weingärten, Gärten, Novalland sammt dem ganzen Pfarrrecht, die in diesem Bezirk befindlichen herrschaftlichen Kapellen, welche nicht der Seelsorge der Mutterkirche unterstellt sind; die Kirche in Himmelgeist mit dem ganzen Zehnten, dazu eine Mühle, einen Hof, vier Mansus Salland und 171⁄2 andere Mansus; im Dorfe Wittlaer die Kirche mit dem ganzen Zehnten, zwei Mansus Salland und vierzehn andere Mansus ; in Marafa (Morp bei Gerresheim) drei herrschaftliche Mansus und 251⁄2 andere, zwei Mühlen, einen Wald; in Bilk acht Mansus und zwei Mühlen; in Wormelingen drei herrschaftliche, zwanzig andere Mansus, eine Mühle; in Warneblach sechs herrschaftliche, dreißig andere Mansus, der Novalzehnte von achtzig Morgen; in Römershagen vier Mansus ; in Winterbüren sechs Schillinge; in Richezhagen fünf Schillinge, sechs Denare; in Gladbach zwei herrschaftliche, sechs andere Mansus, zwei Mühlen; in Roden (Rott bei Siegburg) vier herrschaftliche, zwölf andere Mansus; in Bergheim fünf Herren-Mansus“.

Die Fischerei von Asenweiden bis „Monnendorperhiden“ (Mondorfer Heiden) und die Sieg hinauf bis Stockfurt (bei Sieglar). Was auf beiden Seiten des Flusses gefangen wird, gehört zum dritten Theil dem Kloster).

2) Lac. I, Nr. 350,

1) Lac. I 126, S. 77. Stumpf, Die Reichskanzlei 1865. G. 238. 3) Vgl. den Status des Stifts Vilich im Anhange. 4) Ueber die Fischerei bestand ein Weisthum von 1647 (Niederrheinischer Geschichtsfreund Jahrg. 1881, Nr. 14, S. 112). Demgemäß „fanget die fischergerechtigkeit unser Fraw Abtissin an von der Koffergassen den Rhein herunder bis nach Mondorf gegen die Kirchgaß in der Edder, davon die siegh herauf bis under sieghlar an die hangende Mülle, dazwischen soll niemandt fischen, als die vereydtte Fischer, und was dazwischen gefangen wird, darvon sollen die Fischer den dritten fisch dritten halben fuß auf den trucken Land der fraw Abtissin zu liebern schuldig sein“. . . . „Auf dem Weiher zu Bergheim wurde Sonntags nach Gertrudis von dem Schultheißen und den Scheffen des Stifts Vilich angezeigt, daß die Fischerei

Die Waldgerechtigkeit, Gesez und Gerichtsbarkeit zu Ramershemerosherth (Hardt) nebst dem achten Theil des Bodens und der Bäume, desgleichen zu Waltersholz im Lohmarerwald die Gerichtsbarkeit 1) und Trift für 1400 Schweine, vierzehn Lasten und vierzehn Wagen Holz zum Gebrauch des Klosters; im Kaldauerwald und im Wolkesheimerwald 2) die Gerichtsbarkeit und so viel als beliebt zu jedem Gebrauch; im Alden und Jungendagenburg 3) desgleichen; im Wald Vethelgarde die ganze Gerichtsbarkeit, vierzehn Wagen Holz und Trift für 200 Schweine; in Eitorf Bann und Gerichtsbarkeit über alle Wälder.

Zu dem Allodium der Vilicher (Stifts-) Kirche zu Wizlar (Wittlaer) gehörte ein Wald ,,buchinverlo", mehr als 150 Morgen groß, dessen Wildbann und Zehnten der Kölner Vogt Gerard und Gumpert von Elner als Beneficium des Kölner Erzstifts besaßen. Wildbann und Zehnten löst die Abtissin Elisabeth von Vilich ab mit zehn Mark, welche sie den beiden Beneficiaten und ihren Unterförstern entrichtet, und tritt mit Genehmigung des Erzbischofs Philipp in alle Rechte der frühern Inhaber ein. 1183 den 10. Juli *).

Auf dem Boden des Waldes „,buchinverlo", der meistens aus Buchen bestanden haben wird, ist wahrscheinlich der Verloer Hof entstanden, den wir später unter den Gütern des Vilicher Stifts verzeichnet finden 3).

Erzbischof Philipp bestätigt dem Stift Vilich das Dominium zu Gräfrath bei Düsseldorf, sowie die Verfassung, welche die Abtissin Elisabeth dem Kloster auf dem Vilicher Allodium daselbst gegeben hat, und stellt dasselbe unter die Obedienz und das Patronat der Abtissin von Vilich, 1187 den 31. Juli 6).

Papst Cölestin III. nimmt das Kloster Vilich in seinen Schuß und bestätigt dessen Besizungen und Privilegien nach Inhalt der Urkunde Kaiser Konrad's III. von 1144, 1195 den 29. April 7).

auf der Sieg dem Herzog von Berg so weit offen gelassen werden soll, daß ein Bürgernachen mit zwei Rudern zu beiden Seiten »ungelet« durchpassiren kann.“ Lac., Archiv III 287. Das Stift hatte das Recht des dritten Fisches wiederum gegen eine mäßige Summe an die noch bestehende Fischerei-Bruderschaft zu Bergheim verpachtet, welche es in den lezten fünfziger Jahren vom Fiscus ablöste.

1) Die Herren von Menden waren lange mit dem Waldschultheißenamt der Lohmarer Waldmark des Stifts Vilich belehnt: 1444 Frank von Menden, nach ihm meistens Edele von Selbach. Das Waldgeding wurde alljährig auf dem Kirchhof zu Lohmar abgehalten und das Weisthum vorgelejen. Müller II 357.

2) bei Wolsdorf.

3) Alden und Jungendagenbruch“ ist das Dambroich in der Gemarkung Niederpleis. Vgl. das Nähere bei dieser Pfarre. Lac., Archiv, neue Folge II, 2, 340.

4) Lac. I, Nr. 488, S. 344.

5) Buchinverlo“, jezt Verloerhof bei Bockum. 1. c. Note 2.

6) 1. c. I, Nr. 503, S. 353. 7) 1. c. 1, Nr. 545, S. 380.

Erzbischof Engelbert der Heilige bestätigt dem Kloster den Zehnten der ganzen Pfarre Vilich vom Rhönbach bis an den Siegfluß und den Novalzehnten von Aeckern und Weinbergen der Kirche, welche bis dahin urbar gemacht worden sind und noch später bepflanzt werden. 1218 den 27. August 1).

Kaiser Adolph bestätigt den Freiheitsbrief Heinrich's II. vom Jahre 1003, 1292 den 7. Juli 2).

In Anbetracht, daß die Einkünfte der Präbenden der Abtei durch Raub und feindliche Ueberfälle in dem Maße vermindert und schwach sind, daß sie zum Unterhalte des Klosters nicht mehr ausreichen, incorporirt Erzbischof Sifried von Köln demselben die Einkünfte der beiden Kirchen zu Himmelgeist und Wittlaer, deren Patronat dem Stifte Vilich zuständig ist, mit der Maßgabe, daß für die dienstthuenden Priester jener Kirchen ein angemessener Theil reservirt bleibe. 1292 den 17.

October 3).

Erzbischof Heinrich II. bestimmt die Zahl der Ordensschwestern, der Canoniker und ihre Pensionen.

1311, den 26. Juli1).

Bis in das 14. Jahrhundert hatte das Kloster eine beliebige Zahl 5) von Benedictinerinnen aus den vornehmsten Adelsfamilien aufgenommen. Eine entsprechende Zahl von Canonikern besorgte den Gottesdienst und wurde aus abteilichen Einkünften unterhalten.

Waren schon unter Erzbischof Sifried die Einnahmen des Klosters zur Bestreitung der Bedürfnisse nicht ausreichend gewesen, so sprach das allgemeine Gerücht,,fama publica", trog der von Sifried bewirkten Aufbesserung, zwei Jahrzehnte später unverhohlen von den Schulden der Abtei, und wenn keine Abhülfe eintrete, sei der Verfall in geistlichen und materiellen Dingen bevorstehend.

Dieses veranlaßte den Kölner Erzbischof Heinrich, den Vermögensstand eingehend an Ort und Stelle zu untersuchen, die Schulden zu be= rechnen, die Zahl des Personals in Betracht zu ziehen und schließlich mit Zustimmung der Abtissin) und des Convents zu verordnen, daß,

1) Gelen., Farrag., XXX, fol. 5. 2) Böhmer, Acta imp. selecta, p. 369. 3) Lac. IV, Nr. 676, S. 810.

4) Lac. III, Nr. 109, S. 78. 5) In einer Urkunde von 1208 werden außer der Abtissin sechszehn Jungfrauen des Klosters als Zeugen genannt.

6) Abtissin war des Erzbischofs Schwester, Gräfin Ponzetta von Virneburg, 1311 bis 1327. Sie hatte denselben zu den in Frage stehenden Maßnahmen veranlaßt. Nach Ponzetta folgte eine andere Schwester, Jutta. S. unten „Abtissinnen“.

Pfarreien (XXVIII. Königswinter).

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um die Abtragung der Schulden zu ermöglichen, nicht mehr als zwölf Jungfrauen nebst drei Priestern zur Besorgung des Gottesdienstes dem Kloster verbleiben und das bisherige Maß an Lebensmitteln (panis) für jede Person nicht überschritten werden solle.

Für Bier werden im Ganzen 100 Malter Hafer bestimmt, für weitere Bedürfnisse zwei Drittel aus dem kleinen Zehnten zwischen Sieg und Rhönbach und die Fischerei in der Sieg.

Die Jungfrauen sollen mit dieser Rate zufrieden sein und aus stiftischen Einkünften nicht mehr verlangen, bis der Erzbischof mit Rücksicht auf einen bessern Vermögensstand es für angemessen erachtet, anderweite Verordnung zu treffen.

Die Abtissin soll das Recht der Collation und der Belehnung, die Gerichtsbarkeit (der Herrlichkeit Vilich) haben und die damit verbundenen Gefälle nebst hundert Mark aus stiftischen Einkünften beziehen, die Fischerei in den fließenden Gewässern und den dritten Theil des kleinen Zehnten genießen. Alle andern Intraden von Höfen, Vieh, Wein, Blade, Zinsen, Renten, Gerechtsamen und Gerichten sollen zur Tilgung der Schulden verwendet werden.

Zum Ordner der Angelegenheit wird der Stiftscanonicus Rorikus von Argindorf, als der Geschäftsführung besonders kundig, angestellt, und die vier Ordensschwestern: Agnes von Neuenar, Gertrud von Greifenstein, Gertrud von Garderode als Schazmeisterinnen, und Beatrix von Binsfeld denselben als Beirath verordnet. Jedes Jahr zu St. Margaretha, wofern nicht anders bestimmt wird, soll vor dem Erzbischof oder dessen Commissar, Abtissin und Convent über Einnahme und Ausgabe Rechnung gelegt werden.

Uebersicht der Stiftsgüter.

1. Güter zu Bilich.

1. Das Stiftsgebäude neben der Kirche mit sechs Morgen Garten, von einer Mauer umschlossen, 170 Morgen Acker, 93 Morgen Wiesen.

2. Der Viehof mit Haus, Hof, Garten 6 Morgen 1 Viertel 15 Ruthen 8 Fuß, Länderei 187 Morgen 97 Ruthen, Wiesen 21 Morgen 1 Viertel 2 Pinten, Rahmbusch 13 Morgen 2 Viertel 7 Ruthen 1).

3. Die Windmühle zwischen Vilich und Schwarz-Rheindorf. Am 8. November 1778 ließ die Abtissin in der Kirche zu Vilich bekannt machen, daß die Eingesessenen kein „Gemahl“ auf eine andere Mühle

1) Nach dem öffentlichen Anzeiger ausgestellt mit 220 Morgen. Der Viehof, auch Binghof, ist jetzt Eigenthum des ehemaligen Landraths Herrn v. Sandt.

als die Windmühle zu Vilich abgeben sollten. Am 19. Januar 1779 protestirten die von Combahn dagegen, da seit unvordenklichen Zeiten kein Mühlenzwang geherrscht, sondern Jeder „sein Mahl“ mahlen lassen könne, wo er wolle. Als am 8. October 1781 Jemand Weizen nach einer andern Mühle schickte, wurde er vom Viehalfen (Pächter des Viehofs) und dem abteilichen Gerichtsdiener angehalten. Der Vorsteher von Combahn begab sich zur Abtissin und erlangte, daß der Karren freigegeben wurde.

Nach der Säcularisation verpachtete die königliche Regierung die Mühle der Reihe nach an Johann Schmitz, Engelbert Stieldorf und Ferdinand Schumacher. Unter dem Leßtgenannten brannte dieselbe in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 1882 ab und wurde nicht wieder aufgebaut.

4. Der Haushof, auch Schneckenburg genannt 1), ehemalige Burg der Ritter von Schillink. Ritter Johann Schillink von Vilich verzichtete, als er noch Knappe war, dem Erzbischof Wilhelm von Gennep gegen= über auf Weingüter zu Ahrweiler, weil dieser ihm Gelder zum baulichen Unterhalt der Burg Vilich gegeben hatte, 1361. Johann Schillink von Vilich, Edelbürger von Köln, war ein bedeutender Mann und erscheint häufig von 1365-1403 als Schiedsrichter und Geheimrath des Erzbischofs von Köln 2). Erzbischof Friedrich III. nennt ihn Hofmeister

magister curiae nostrae 3). Johann Schillink von Vilich, welcher 1419 als Ritter mit seiner Gattin Nella von dem Bongart1), genannt von Bergerhausen, vorkommt, war wohl der lezte seines Geschlechts. Er siegelte mit quergetheiltem Schild, in der linken Oberecke ein Adler, auf dem Helm wachsender Adler. Seine Wittwe heirathete 1424 Stat von dem Bongart, Jülich'schen Erbkämmerer.

Johann Schillink und Nelgin von Bergerhausen schenkten am 17. October 1419 dem Katharinen-Altar zu Gräfrath eine Jahresrente mit einem Ohm Wein, haftend auf einem Morgen Wingarts" zu Vilich, gelegen bei „unsen huis in der Lach" 5). (S. unten.)

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Als Ludwig von Blanckhard, Sohn Ludwig's und der Johanna von Gymnich-Vischel, auf Thomastag (21. December) 1532 die Eva Beissel von Gymnich heirathete, brachte er in die Ehe das Haus Vilich,

1) Der Name „Schneckenburg“ hat wahrscheinlich seinen Grund in der Bauform, wie bei dem Schneckenhaus“, welches Kurfürst Clemens August auf einer kleinen Insel im Brühler Park (1724) anlegte.

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2) Lac. III, Nr. 927, S. 820.

3) Günther III, Nr. 658, S. 937.

4) Der Name rührt her von dem Hof „Bungard“ an der sog. Baumschule bei Bonn.

Gef. Mittheilung des Herrn von Oidtman.

5) Gef. Mittheilung des Herrn E. von Claer.

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