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Sonntag den 26. Juni 1887 verkündete Herr Dechant Samans in der Nachmittags-Andacht die Erhebung von Beuel-Combahn zur Kapellen-Gemeinde.

B. Clave:

Nun schritt man unter dem Vorsiz des Herrn Peter Joseph Brodesser zu der Wahl von 8 Kirchenvorstehern und 24 KirchengemeindeVertretern. Erstere wurden einstimmig aus den Vorstandsmitgliedern' des Bauvereins gewählt und Herr Brodesser als Präsident. Rector Claren trat als gesetzliches Mitglied ebenfalls in den Kirchenvorstand ein.

in d. Rufn

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Den Küsterdienst übernahm Lambert Schmiß, als Einsammler von 4. Naf, ist Beiträgen zum Kirchenbau bewährt; die Orgel der Hauptlehrer und Max Z Dirigent des Kirchengesanges Johann Hilarius Nockher. Letterer führte kim tith nach dem Tode des Rendanten Johann Thiebes auch die Kasse derpf in Kirche und des Bauvereins.

Confeffioneller Kirchhof.

Der St. Josephs-Bauverein schenkte der katholischen Kapellen-Gemeinde zu Händen des Kirchenvorstandes ein am Vilicher Wege gelegenes Grundstück, groß 49 Ar, zu einem Kirchhof. Die Genehmigung des hochwürdigsten Herrn Erzbischofs erfolgte am 23. Mai 1888, die der königl. Regierung ließ, da von Seiten der Beueler der confessionelle Standpunkt betont wurde, noch mehrere Monate auf sich warten. Die Kapellen-Gemeinde stellte einen gesonderten Theil des Kirchhofs für Andersgläubige zur Verfügung, worauf die königl. Regierung am 6. August zustimmte 1).

So konnte am 2. December die Einweihung des katholischen Kirchhofs vollzogen werden. Es war ein Sonntag, wo Herr Dechant Samans unter Assistenz mehrerer Priester und großartiger Betheiligung den Weiheact vornahm und bei der feierlichen Schlußandacht in gefüllter Kirche eine herzergreifende Ansprache hielt.

Die katholische Gemeinde zu Beuel ist nach allen diesen segensvollen Ereignissen so weit fortgeschritten, daß die selbständige Pfarre in nahe Aussicht gestellt und ihre Errichtung nur eine Frage der Zeit ist.

Geislar.

Geislar mit 892 Einwohnern liegt an dem Siegufer, etwa 20 Minuten von Vilich, 30 Min. von der Siegmündung. Von diesem Ort schrieb sich ein adeliges Geschlecht, welches einen schwarz über weiß quergetheilten Schild und Helm mit ebenso getheiltem offenen Flug führte2).

') Die betr. Urkunden sind im Kirchenarchiv zu Beuel.

2) Gef. Mittheilung des Herrn von Oidtman.

Im Jahre 1247 ist Th. (?) von Geislar Zeuge in einer Urkunde des deutschen Ordens 1).

1405 ist Johann von Geislar der Junge, genannt Bruyninck, unter den Helfern des Grafen Heinrich von Leiningen in der Fehde gegen Adolph von Berg.

1436 Arnold von Geislar, Bevollmächtigter der Stadt Andernach bei dem Schiedsspruch zwischen Erzbischof Dietrich von Köln und der Stadt Neuß*).

1466 ist Gutgin, Wittwe Dietrich's von Geislar, Gattin Arnold's Kolb von Wassenach, und Jungfrau Hadwig von Geislar, Mutter Ailffs von Roida, genannt Kezer, eheliche Schwester Junker Hermann's und Sander's von Geislar selig. Junker Hermann von Geislar und Paize, seine eheliche Hausfrau, hatten eine Tochter Paige, vermählt mit Arnold von Stryffen; dessen Nachkommen besigen ein Gut zu Geislar.

Im Jahre 1672 hatte Freiherr von Blanckhart zu Gühofen adeligen Sit, 664 Morgen Artland, zu Geislar 42, zu Müllendorf 1124 Morgen, zusammen 120 Morgen, 9 Morgen Benden, 3 Morgen Weingarten *).

Ezbach (zu Dückeburg) den Roderhof, 412 Morgen Artland, im Grund 3 Morgen, alles zur Halbscheid; die andere Halbscheid 20 Morgen mit Artland und in Grund 31⁄2 Morgen hat Gerhard von Bonn.

Ezbach hat noch den Trapperhof 314 Morgen, 6 Morgen Artland, zu Müllendorf 3/4 Morgen 23 Ruthen, zu Geislar 2/4 Morgen.

Mit alias Hohen hat zu Geislar den Batlerhof (Ballerhof?) 424 Morgen, im Grund 4224 Morgen Artland, zu Müllendorf 174 zu Schwarz-Rheindorf 224, 12 Morgen Weingarten *).

Geistliche Güter zu Geislar.

Die Abtei Siegburg besaß in Geislar fünf Manjus und einige kleinere Aecker, welche Erzbischof Anno derselben im Jahre 1066 „aus dem Beneficium des Cono“ schenkte 3). Erzbischof Hidolph bestätigte 1076 der Abtei ihre Besitzungen zu Geislar 6), Erzbischof Friedrich I. im Jahre 11167). Später scheint das Gut der Abtei abwendig geworden zu sein; denn unter dem Abt Nicolaus von Siegburg wird das Beneficium zu Geislar von Becelius," dem damaligen Besizer, wieder eingelöst, und Erzbischof Reinald verbietet am 15. August 1166, Güter der Abtei zu veräußern oder als Lehen zu vergeben ).

1) Hennes, Codex dipl. ord. st. Mar. Teut. Urf. 76.

2) Lac. IV, Nr. 221, S. 261. Veranlassung gab die Stadt Neuß, welche den Erzbischof mit Waffengewalt genöthigt hatte, den wegen Raubfehde verhafteten Johann von Kriekenbeck auszuliefern.

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5) Lac.

- 4) l. c. 148. — î) 1. c. 278, . 180.

3) Steuerbeschreibung des Erzstifts Köln 1671/72 unter Vilich. I, 203, Note zu S. 131. 8) 1. c. 421, S. 337.

-6) 1. c. 228, S.

Der Siegburger Abtshof zu Geislar wurde bei der Säcularisation auf 10034 Morgen geschätzt und von der preußischen Regierung nach dem Jahre 1818 verkauft '), desgleichen der Bramerhof (der Abtisfin zu Vilich) mit 1902 Morgen 2); der Bergerhof mit 11914 Morgen *).

Das Stift Vilich besaß in Geislar drei lehnrührige Güter 4). Diese waren: 1. der Ballerhof, ein Mannlehn mit Haus, Hof, Garten, Baumgarten, hatte an 52 Morgen 2 Viertel 2 Pinten 34 Ruthen, an Wiesen 1 Morgen 3 Viertel, Weingärten 2 Morgen 1 Pinte 4 Ruthen 1 Fuß. Das Weidengewächs ist unbestimmt. Der Hof war im großen Busch“ berechtigt mit 32 Gewald, im Dambroich mit 12 Gewald, bezog im vollen Jahre 1 Chm weißen Wein, den Zehnten in Kommerich, an Grundpachten 1 Malter 1 Sümmer Korn und einige Hühner, war außer dem Zehnten und adeligen Simpeln lastenfrei. Letter Lehnträger war Ludwig Forsbach.

2. Der halbe Rodderhof, Mannlehn im Oberdorf. Haus, Hof, Stallungen und Garten haben an Grund 1 Morgen 2 Viertel, an Länderei 20 Morgen 2 Viertel 3 Pinten, an Weingärten 1 Morgen.3 Viertel 3 Pinten, an Wiesen 3 Morgen, an Büschen 14 Morgen 1 Viertel 1 Pinte. Dieser Hof war kurmüdig an das Hofgeding zu Siegburg-Müldorf, zahlte jährlich 1 Sefter Hafer, an Geld 1 Albus 6 Heller, war im großen Busch berechtigt mit 211⁄2 Gewald, hatte den Zehnten von 612 Viertel im Schnaufertsfeld, eine Rente von 152 Huhn oder für jedes Stück 6 Stüber, an Weinpacht 219 Viertel 1 Quart 2/3 Pinte, an Grundpacht 2 Malter 2 Viertel Korn und 2 Sümmer 22% Quart Weizen. Der Hof hatte die adeligen Simpeln an den General-Empfänger zu entrichten, den Zehnten von pflichtigen Stücken abzuführen und als Kurmut dem Münsterstist in Bonn jährlich 2 Hühner 6 hr (Heller) zu geben.

3. Die andere Hälfte des Rodderhofs hatte kein Haus, an Länderei 19 Morgen 3 Viertel 1 Pinte, Weingarten 1 Morgen 3 Viertel 2 Pinten, den Püßbongart, an Wiesen 1 Morgen 2 Viertel, welche lettere „der Vasall“ zwei Jahre, und die Gemeinde das dritte Jahr benugt; eine Wüstenei 1 Morgen 2 Viertel, und einen Busch 1 Morgen 4 Viertel 1 Pinte 1 Ruthe groß. Der Hof war im großen Busch mit 111⁄2 Gewald berechtigt, hatte den Zehnten von 62 Viertel im Scheunefeld, an Renten, Pachten und Lasten wie erste Hälfte, und zahlte an den Frohnhof zu Menden 1 Albus 6 Heller, und dem dasigen Schultheiß ein Fuder Hafer und 1 Albus 9 Heller. Lehnsträger der beiden Hälften des Rodderhofs war zur Zeit der Säcularisirung Servatius Congen.

Holzlar. Kohlkaul. Bechlinghofen. Hangelar. Holzlarer Weisthum.

Holzlar, ein kleines Dörfchen am Fuße des Hartberges, mit dem nahen Kohlkaul zur Specialgemeinde Hangelar in der Bürgermeisterei Menden, Kreis Sieg gehörig, bildete ehemals mit Kohlkaul und der Hälfte von Bechlinghofen (bei Püßchen) eine Honschaft im Amte Blanken= berg, während die andere Hälfte von Bechlinghofen dem Gerichte Küdinghofen im Amt Löwenburg zugetheilt war3). In Holzlar hatten die Herren von Löwenburg einen Hof. Durch Vergleich vom 12. October

1) Nach dem öffentlichen Anzeiger der königl. Regierung. — 2) 1. c. — 3) 1. c. — *) Verzeichniß der zur Abtei Vilich lehnrührigen Güter im Archiv des Bürgermeister-Amts. 5) Die in Annalen d. h. V. XXV, 233 auf Bechlinghofen gedeutete Stelle aus Lac. I Nr. 283 bezieht sich auf Birlinghofen in der Pfarre Stieldorf.

1396 zwischen Johann II. von Loën, Herrn zu Heinsberg und Löwenburg, und Johann von Stein kam dieser Hof bei der Löwenburg’schen Erbvertheilung sammt allem Zubehör an die Dynasten von Stein1). Nach dem Holzlarer Weisthum) bestand in dem Ort (Holzlar) das Gericht der Gebühren („Burengeding") der mit Grundbesig ansässigen Männer, welche in drei jährlichen Sizungen unter dem Präsidium des Baurmeisters mit Zuziehung von vierzehn Geburen Recht und Gerech tigkeit handhabten. Unter den Geburen war einer des Vilicher Stiftshofs (Kirmeshof) zu Bechlinghofen, einer vom Hof des Herrn von Stein (Steinen) zu Holzlar.

„Der Capitelshof ist ein freier Hof, also daß keine Person, aus was für Ursache es wäre, einen Verbrecher, der in dessen Bezirk seine Zuflucht nimmt, innerhalb dreien Tagen gefänglich angreifen darf“ (14).

Der Hof hält den Nachbaren der Honschaft eine Tränke, eine Lehmgrube, einen Stier. Der Halfmann des Hofes gibt dem Schüßen jährlich acht Garben (15).

Wer zum Gebur angesezt wird, gibt den Nachbaren einen Gulden Kölnisch (48).

Wann ein Einheimischer oder Auswärtiger sich in der Nachbarschaft „zu Haus sezt“, soll er den Nachbaren als „Erkenntniß“ zwei Gulden Kölnisch geben (47).

Wer von auswärts kommt, soll von der Obrigkeit Bescheid bringen über sein Verhalten in der frühern Nachbarschaft, und bevor ihm das neue Nachbarrecht ertheilt wird, fünfzig Reichsthaler Caution stellen und demnächst den Eid leisten.

Wer wegen Raub, Diebstahl, Mord oder Ehebruch angeklagt ist, wird von den Nachbaren ausgeschlossen und ganz „abgewiesen“, bis er beim Fürsten Geleit erlangt und das Urtheil bestanden hat (54).

Niemand soll bei nächtlicher Schlägerei, sei es Mann und Weib oder Andere, aufreizen, woher allerlei Fluchen und Schwören entsteht und Zorn Gottes sich erhebt (55).

So ein Nachbar etwas gegen den andern hätte und also seinethalben das Geding versammeln ließ, soll er vorher Caution für die Belohnung stellen, und nach gegebenem Urtheil derjenige, welcher im Unrecht befunden wird, jedem Nachbar 5 Schillinge zu geben schuldig sein (56).

Alle, so die Sonn- und Feiertage nicht halten, sondern mit ihrer Arbeit Aergerniß geben, sind der Obrigkeit mit Strafe und den Nachbaren mit der höchsten „Kühr“ verfallen.

Wann in der Nachbarschaft eine „Hauptleiche“ ist 3), soll jeder Nachbars-Mann „an der Laden helfen machen“, auch aus jedem Hause zwei

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Personen mitgehen zum Begräbniß und die Leiche, wie bräuchlich, zur Erde bestatten helfen. Wer ausbleibt, soll die gewöhnliche Strafe erlegen (58). Von einer Hauptleiche sind, wie von Alters, vier Gulden zu geben (59).

Ist ein Kind gestorben, so soll eine Person aus jedem Hause die Leiche zur Beerdigung begleiten und werden als Gebuhr gegeben 12 Albus (60).

Der sonstige Inhalt bezieht sich auf Wegerecht, Flurgrenzen und Viehtrift. Hangelar mit 638 katholischen und 8 protestantischen Einwohnern, 40 Minuten von der Pfarrkirche, tritt in der Geschichte gegen kleinere Dörfer bescheiden zurück. Nur in dem Holzlarer Weisthum1) wird erwähnt, daß das Oberhaupt der Geburen von Bechlinghofen, Holzlar und Kohlkaul seinen Sig in Hangelar hatte 2). Außer dem Landbau, welcher die vorherrschende Erwerbsquelle ist, beschäftigt eine Thonwaaren= fabrik an 130-140 Arbeiter. Unter den Fabricaten sollen die Verblendsteine sich durch ihre Qualität vortheilhaft auszeichnen.

Hangelar hat eine Kapelle zur heiligen Anna, mit Altar der Patronin, und zwei Glocken. Sie wurde im Jahre 1743 von Pastor Broichhausen benedicirt. Das Gebäude mißt bis zur Chorwand ungefähr 48 Fuß in der Länge, in der Breite beinahe halb so viel. Dem Mangel an Raum hat man durch eine weit hervorragende Bühne abzuhelfen gesucht, ohne dem Bedürfniß vollständig zu genügen. Rector Windmüller in Püßchen celebrirt jeden Sonntag und zwei Mal in der Woche in der Kapelle zu Hangelar.

Hangelar besißt eine Schule mit zwei Lehrern.

Schulen.

Unter den Verdiensten der h. Adelheid wird vor allem die Sorgfalt gerühmt, welche sie der Schule zuwendete. Die Schulchronik von Vilich berichtet, daß seit unvordenklichen Zeiten daselbst eine zum Eigenthum des Stifts gehörige Schule bestanden habe, welche von demselben unterhalten und von der Abtissin beaufsichtigt wurde. In späterer Zeit war das Amt des Lehrers mit dem Küsterdienste an der Stiftskirche verbunden, und der Lehrer als „Stiftsoffermann" bekannt. Die vereinigten Aemter haben sich lange in der Familie Stroof vererbt bis auf den lezten Inhaber, welcher Bürgermeister wurde und bis 1825 als solcher wirkte. Die dem Stift eigenthümlich zugehörige Küsterei diente als Schule und als Wohnung des Offermanns. Das lezte am Ende 1) Annalen des hist. V. XXV 241. 2) Von den confiscirten Gütern zu Hangelar finden sich im öffentlichen Anzeiger zwei Rottparcellen, 21 Morgen 71 Ruthen groß, durch die Domainen-Verwaltung zu Königswinter am 20. Sept. 1836 zum Verkauf ausgestellt.

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