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Erlasses zu seiner Legitimation bei der geistlichen Behörde mitzutheilen.

Die Patrone der Familie Fabri präsentirten am 5. Mai 1812 den Deservitor Plenz zu der Pfarrstelle, die er zur Zufriedenheit der Pfarrgenossen verwaltet, und erbaten auf Grund dessen beim großherzoglichen Mi:.isterium die landesherrliche Bestätigung. Der Minister ertheilte sie „auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers Napoleon" unter dem 31. Mai dess. I. Die Originalurkunde wurde dem Ernannten zu seiner allseitigen Legitimation übermacht. Schließlich ließ der Unterpräfect zu Mülheim dem Maire zu Königswinter die Bestätigungsurkunde zur weitern Beförderung mit dem Auftrag zugehen, den Dechanten der Christianität Siegburg auf die Nothwendigkeit, das Placet von der Einführung der Pfarrer einzuholen, aufmerksam zu machen.

Von einer Mitwirkung des erzbischöflichen Generalvicars findet sich kein Actenstück vor. Wir dürfen dieselbe wohl als nebenherlaufend still= schweigend vorausseßen.

Heinrich Neukirchen aus Troisdorf, 1821 bis 24. April 1845, war später Vicar zu Niederdrees.

Heinrich Joseph Thysen aus Gangelt, 1846–18491), seitdem Pastor in Sistig.

Peter Adam Schrey aus Hottorf. Nachdem die Pfarrstelle seit Ende 1849 wegen unzulänglichen Gehalts unbesezt geblieben war, erhielt derselbe die Ernennung nach Ittenbach unter dem 9. Februar 1852 und 27. August 1855 seine Beförderung nach Süsterfeel.

Wilhelm Lückerath aus Winterscheid, 1. September 1855 bis 7. September 1861, später in Langerwehe, wo er als Dechant des Dekanates Derichsweiler starb 3. November 1874.

Johann Gottfried Nybelen aus Birgden, 20. December 1861 bis 5. November 1869, 5. November 1869 Pfarrer zu Kazem.

Karl Goswin Franssen, geboren zu Schiefbahn am 10. Mai 1830, zum Priester geweiht am 30. August 1856, Rector in Süng, Pfarre Lindlar, seit 29. August 1860 Vicar an der Mühlenkirche zu Stolberg, 30. Januar 1862 Vicar in Eitorf, seit 23. November 1869 Pfarrer in Ittenbach. + 8.7. 1910.

Der Küster

bezog von Alters her aus jedem Haus ein Brod und eine Fruchtgarbe. Küster Radermacher beantragte im Jahre 1869 die Umwandelung dieser Naturalleistung in eine fixe Geldrente aus der Gemeindekasse.

1) Das Handbuch der Erzdiöcese von 1846 notirt: Ittenbach Pfarrstelle vacat.

Der Gemeinderath bewilligte diesem Antrag entsprechend am 29. Juli c. dem Küster ein festes Einkommen von 40 Thalern. Für Bedienung bei der Frühmesse waren am 7. Januar 1859 fünf Thaler aus der Gemeindekasse ausgeworfen. Dazu kam zufolge Beschlusses vom 23. Februar 1875 noch eine Gehaltszulage in gleichem Betrage. Das sonstige Einkommen besteht in zufälligen Gebühren.

Die Schule.

Bis in die zwanziger Jahre unsres Jahrhunderts bestand eine Privatschule ohne staatlichen Zwang. Den Unterricht ertheilte ein Mann der Pfarre, dem man die Befähigung zutraute, nur zur Winterszeit. Von jedem Schulkinde wurden monatlich 712 Stüber vergütet. Ein Gemeinde-Schulhaus aus dem Jahre 1819 bestand bis in die ersten fünfziger Jahre südöstlich von der Kirche. Dann erbaute man nach Niederlegung desselben einen Schulsaal mit Lehrerwohnung auf der füdwestlichen Seite der Kirche, und im Jahre 1885 einige Meter in dieser Richtung weiter die jezige Schule mit zwei geräumigen Schulsälen, und richtete die bisherige zu Wohnungen für zwei Lehrer ein. Der Staat hat zu dem Bau sowie zum Gehalt eines zweiten Lehrers und zur Beschaffung von Schulutensilien namhafte Beiträge geleistet. Der erste von der Kgl. Regierung angestellte und geprüfte Lehrer hieß Hembach; diesem folgten: Scharrenbroich, Staffel, Asbach, Schmiß, Breuer, Meng, Thomas.

Im Jahre 1866 wurde der Lehrer mit Genehmigung des Erzbisthumsverwesers Dr. Baudri provisorisch als Organist angestellt.

Küdinghofen.

Küdinghofen, 1144 Cudengoven 1), 1157 Kudinchoven 2), 1181 Godinghovin 3), 1333 Kudekoven *), bildet mit Ramersdorf, Limperich, Niederund Ober-Holtorf einen Pfarrbezirk in der Bürgermeisterei Vilich, der Kreisstadt Bonn schräg gegenüber.

Der Name (Godinghovin) wird, wie Godesberg, von einigen Etymologen auf eine Opferstätte des Gottes Wodan zurückgeführt, was auf ein sehr hohes Alter hindeutet. In dem Pfarrbezirk befinden sich 2418 katholische und 39 protestantische Einwohner, welche sich also vertheilen : Küdinghofen hat 707 Katholiken, 3 Protestanten in 116 Wohnhäusern. Ramersdorf mit Alaunhütte, Rheintraject und Cementfabrik 717 Katholiken, 29 Protestanten; Nieder-Holtorf 349 Katholiken, 2 Protestanten; Ober-Holtorf mit Fuchskaul 161 rein katholische Einwohner.

Der Pfarrbezirk wird bei Limperich der Länge nach von der BeuelLinzer Landstraße und der Eisenbahn durchschnitten. Die Stationen Beuel abwärts, Obercassel aufwärts sind beide in 20 Minuten vom Pfarrorte aus zu erreichen. Das Rheinufer, welches die westliche Grenze der Pfarre bildet, ist nur wenig über ein Kilometer von der Kirche entfernt.

Die bei Küdinghofen in buntem Wechsel von Wald und Feldflur, Wiesen und Saatfeld, Gärten und Rebhügeln ansteigende Landschaft ist als beliebter Ausflug den Freunden der schönen Natur vortheilhaft bekannt. An der Kirche vorbei steigt man nach dem Ennert hinauf, wo sich an Foveaux Häuschen, ungefähr 400 Fuß hoch, eine großartige Aussicht nach Köln, Bonn, dem Siebengebirge mit der ganzen Pracht malerischer Glanzpunkte vor dem Beschauer ausbreitet.

Küdinghofen war Sit eines Untergerichts mit Schultheiß und Scheffen im Amt Löwenburg. Seine Gerichtsbarkeit erstreckte sich über die Honschaften Küdinghofen, Ramersdorf, Bechlinghofen, die Hälfte von Limperich und Beuel 5).

Die Gerichtssitungen wurden in dem jezigen Hause der Gastwirthschaft „Zur schönen Aussicht“ auf dem Streffen gehalten. Eine Inschrift im Innern gibt das Jahr 1618 als Zeit der Erbauung an. Das

2) 1. c. 478, S. 338.

1) Lac. I 350, S. 238. 3) 1. c. II 447, S. 243. 4) 1. c. III 266, S. 215. — 5) Annalen d. hist. V. XXV 233 u. 272.

Bruchstück eines Steines erinnert angeblich an den Pranger. Der Richter (Schultheiß) bewohnte das jezige Vicariegebäude in Ramersdorf, welches noch heute als „Richterhaus“ im Kataster bezeichnet ist.

Küdinghofen stellte 24 Kugelschüßen zu der Ehrenwache der Herren von Löwenburg. Ueber die Bedeutung, Rechte und Pflichten derselben ist unter Honnef berichtet worden 1).

Im Jahre 1333 den 21. Januar tragen Heinrich von Löwenburg und seine Gattin Agnes dem Grafen Wilhelm von Jülich für 1500 Mk. und künftigen Schuß unter Anderm ihre Herrschaft und das Hofgericht in Küdinghofen mit den dazu gehörigen Dörfern Ramersdorf, Holtorf, Limperich und Beuel auf 2).

1338 „up Antdage sente Martins des heligen buschobes“ übergaben dieselben diese Besizungen unter denselben Bedingungen dem Grafen Dietrich von Loën und Chiny, Herrn von Heinsberg und Blankenberg *).

Zum Eigenthum der von Löwenburg gehörte auch eine Windmühle, unfern vom Rhein bei Obercassel, wovon der Stumpf noch vorhanden ist.

Die Herren gaben die Mühle mit der Berechtigung zum Zwangsmahlen für Küdinghofen, Limperich, Beuel, Ramersdorf, Holtorf, Bechlinghofen und Holzlahr in Erbpacht. Im dreißigjährigen Krieg ward dieselbe von den Schweden bis auf den Stumpf zerstört, scheint aber bald wieder hergestellt worden zu sein. Denn im Jahre 1661 war sie an Margaretha Katharina von Scheiffart, geborene von Stein und Erben verpachtet, und am 13. August dess. I. für zwölf Malter Roggen kölnisch dem Freiherrn von Gymnich zu Vlatten mit der Maßgabe übertragen, daß er von jedem Malter 1 Viertel Molter, wie herkömmlich und nicht darüber nehmen dürfe.

In dem Vertrag waren dem Herrn von Löwenburg für den Fall längern Rückstandes die sämmtlichen Güter des Erbpächters zum Unterpfand gestellt, jedoch wenn langwieriges Kriegswesen einfallen sollte, wodurch man von Haus und Hof zu laufen gezwungen wäre“, sollte Nachlaß eintreten *).

Der Mühlenweg über Beuel nach Vilich-Rheindorf hat bis heute den Namen Eselsweg (Esel trugen die Säcke) behalten.

Was die Sage über den Mühlenstumpf erfunden, und wie gelehrte Forschung ihn als Wartthurm mit dem Hexenthurm in Walberberg in Beziehung gebracht hat, können wir füglich mit Stillschweigen übergehen. Auf den Hartbusch bei Küdinghofen stellte der Herr von Löwenburg, beziehungsweise der Herzog von Berg einen Markgenossen, deren

1) Annalen, 1. c. 273. 2) Lac. III, Nr. 266, S. 215.
) So nach einer Rechnung der Löwenburgischen Rentmeisterei

3) 1. c. Note 2. in der Bonner Zeitung.

im Ganzen vierzig waren, wegen des Lehnhofs zu Holtorf. Das Märkerrecht war bei der Erkundigung von 1555 an Heinrich Berm verpachtet. 1732 war Hofrath Fabri in Bonn Inhaber desselben. Die Abtissin zu Vilich ernannte den Waldschultheißen ').

Geiftliche Güter.

Richwinus von Kempenich schenkt dem Frauenkloster auf der Insel Rolandswerth eine Wohnstätte (mansio) nebst einer Parzelle Weingarten und zwei Ackerparzellen in Küdinghofen, wovon im Herbst ein Sester Wein geliefert und die Ligatur der Trauben besorgt wird. Die Schenkung bestätigt Erzbischof Arnold I. im Jahre 11432).

Die Abtei Meer (bei Neuß) besaß in Küdinghofen ein Gut, welches sie dem Burggrafen Johann von Wolkenburg und dessen Gattin Agnes tauschweise gegen Weingärten in Rhöndorf überließ 11573).

Die Abtei Siegburg hatte daselbst 1166 einen Hof auf dem „Vinkenberg" von Becelin, einem Siegburger, erworben, wovon drei Schillinge gezahlt wurden1), und im Orte Godenghoven ein anderes Hofgut, welches zwei Mark kölnischer Währung einbrachte, und von Gerard von „Hachgine“ mit der Bestimmung geschenkt war, daß ihm die Gemeinschaft (societas) und Fürbitte des Klosters gewährt werde. Die Besigungen, welche der Abt Nicolaus der Abtei Siegburg erworben, wurden im Jahre 1166 den 15. August von Erzbischof Rainald und 1181 den 18. November von Papst Lucius III. derselben bestätigt 5).

Limperich.

Der Name Limperich oder Lindberg wird mythologisch durch Lint (basiliscus) erklärt 6), und von Einigen auf eine Besigung der Herren von Limburg zurückgeführt). Das Kloster der 11000 Jungfrauen in Köln besaß in dem Dorfe „Lintberge" einen Weinberg 9228). Kaiser Otto I. bestätigt dem Marienstift zu Aachen u. A. die von dem Grafen

1) Lacomblet, Archiv III, 2, 286. Vgl. Annalen d. h. V. XXV 274: „3u Küdekoven ist ein Busch, die Hart genannt, darzu ungefähr 40 Markgenossen gehörig, und sein Ihre churfürstl. Dhlt. wegen des Hauß zu Holtorp Markgenossen, so Johann Wilhelm Ohman sambt selbigem Hauß mit Appartenentien, nunmehro denen Erbgenahmen des Kammer-Rathen Schönenbeck zuständig, und ist zu jeßiger Zeit possessor Hoffrath Fabri binnen Bonn.“ Verständlicher würde der Tert, wenn es hieß, „dem p. p. Ohman früher, nunmehr dem p. Schönenbeck zuständig.

2) Günther I 133, S. 272. 3) Lac. II 447, S. 243. 4) Lac. I 421, 5) 1. c. 478, S. 337 f.

G. 292.

6) W. Arnold, Ansiedlungen, S. 477. 7) Nach einer Notiz des Hrn. Dechanten Samans. 8) Annalen d. H. V. XXVI–XXVII 338.

Pfarreien (XXVIII. Königswinter).

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