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Der Abt war der Meinung, falls seinem Protest keine Folge gegeben würde, das fragliche Gut als Eigenthum des Klosters Heisterbach einziehen zu können. Allein er täuschte sich. Seine Beschwerdeschrift hatte denselben Erfolg wie die demüthigste Bitte der Abtissin zu Vilich. Sie wurden einfach ignorirt, während die gerichtlichen Verhandlungen allerdings das Recht der katholischen Partei zum Ausdruck brachten, aber nur als schöne Decorationen, um dasjenige zu verhüllen, was hinter den Coulissen abgespielt wurde. Die Entscheidung fiel nicht anders aus, als man von einem Fürsten erwarten konnte, der sich durch den Religionsreceß vom Jahre 1672 vertragsmäßig die Hände gebunden hatte. „Die Renten der Pastorat zu Obercaffel sollen den Reformirten restituirt werden."

Nachdem die Renten den Katholiken troß allen Reclamationen und Protesten entzogen waren, drängten die katholischen Einwohner den Pastor Anton Weber, die Gemeindescheffen und Geschworenen in einem mit 69 Unterschriften und Merkzeichen versehenen Schriftstück vom 3. Februar 1683, bei Ihrer kurfürstl. Dlt. dahin zu wirken, daß dieselben an Stelle der abgegangenen Renten anderweite Unterhaltungsmittel für den katholischen Pastor genehmige oder beibringe.

Auf den bezügl. Antrag erfolgte die Entscheidung:

„Von Gottes Gnaden Johann Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog 2c.

Lieber Diener, demnach wir auf demüthigstes Suppliciren des katholischen Pastoris zu Obercassel Antonii Weber gütigst bewilligt haben, daß demselben zu seiner Sustentirung bey dasiger seelsorgl. Continuation ad interim, bis er mit einem beneficio providirt, auch bis zu anderweiter ggster Verordnung und ohne Einige uns nachtheilige Consequenz siebenzig Reichsthlr. aus den eingehenden Brüchten jährlichs mit Quartalen unfehlbar gereicht und gutgemacht werden sollen, als ist unser ggster Befehl hiemit, daß du dieser unser gnädigster Erklärung also einfolgest und dem Pastoren solche 70 Rthlr. a termino Martini negstlitten, als von welcher Zeit dessen utile cessirt hat, dergestalt gutmachest.

Düsseldorf, den 17. Martii 1683.

Aus hochgf. Ihrer hochfürstl. Dlt. gnädigstem Befehl
v. f. Leeradt mp." 1)

Das heißt: Alle der katholischen Pfarrstelle abgenommenen Renten, seien sie Eigenthum des Klosters Vilich oder der Abtei Heisterbach, ge= hören fortan der reformirten Gemeinde zu Obercaffel. Mit siebenzig

1) Abschrift aus dem Archiv der Pfarrkirche.

Reichsthalern aus eingehenden Strafgeldern ist alles gutgemacht.

In Betreff des Weingartens im Stüffgen fand nachträglich am 23. September 1686 ein Zeugenverhör in Honnef statt, in dessen Verfolg der ehemalige Pfarrer der katholischen Gemeinde zu Obercaffel, zur Zeit in Morsbach, sich mit den Reformirten unter Prediger A. Wurm dahin einigte, daß er (Weber) wegen Abnuzung des Weingartens in den Jahren 1683, 1684 und 1685 ein Mal für alle Mal 16 Reichsthaler zu 78 Stüber erhielt. Durch vorstehenden Vergleich hatten die Katholifen auf ihr bisheriges Besißthum verzichtet.

Später erneuerte der wackere Pastor und Dechant Peter Scheffer (1724–1739) die wohlbegründeten Ansprüche auf die Pastoralrenten. Männer im Alter von 70, 80 und 90 Jahren constatirten mit dem Pfarrer den bis 1683 ununterbrochenen Besigstand vor „Johannes Ar=" noldus Mary offenbarem päbstlichen und kaiserlichen Notarius". Aber das mit Petschaft und Unterschrift des Notars versehene Instrument konnte ein obsiegendes Urtheil an der Curie zu Düsseldorf nicht erkämpfen.

Es kam so weit, daß „gnädigste kurfürstliche Befehle" erlassen werden mußten, um die Zahlung der dem katholischen Pfarrer zuerkannten 70 Reichsthaler flüssig zu machen. Laut Befehl vom 17. Januar 1721 waren für das damals abgelaufene Jahr, sowie 1719, 1718, 1717, 1715, 1714, 1705 und 1683 noch im Rückstande.

Amtliches Verzeichniß der ehemaligen Dotationsgüter der katholischen Pfarrftelle in Obercaffel. 1)

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4. Am Grendel 4), so aus der Gemeinde, unwissend wannehr genommen

5. Im Schommert an fuhren Hupert Wolters

6. NB. dene beyzufügen Commissarii verordnet

im „Stöfgen“ gelegen, welche in designatione ausgelassen worden.

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1) Die Commissare von Brandenburg und Kurpfalz haben dem Verzeichniß von Vilich anderweite Renten zusätzlich beigefügt, so unter Nr. 6 den Weingarteu des Klosters Heisterbach im Stüffgen“, unter Länderei Nr. 5. Demnach scheint das hier vorliegende Verzeichniß die sämmtlichen festen Einkünfte der Pfarrstelle in früherer Zeit zu enthalten. Furche Grenze des Grundstücks.

2) (an) Fuhren

3) 4 Pinten

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=

=

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*) Grendel (Grindel) ist ein Falterthor zum Absperren von Wegen u. dgl.

Länderey.

1. An den beppaß-Weiden an fuhren Johann Drach
2. Im Schommert an fuhren Hermann Heinrichs
3. Im Hoßpath an fuhren Cörstchen Weinstock
4. Auf der Schleifen langs dem Gemeine Wegs

5. Alhier sind edirt, welche ebenfalß in Designation ausgelassen wor-
den an Weizenpacht Hupert Wolters

6. Hermann Heinrich und seine Söhne

1. Heilger Schneider zu Römlingkoven

2. Martin Stamm uff en Büchel

3. Hupert Weingarths in Broch

4. Hürters Wittib

5. Theiß Theves in Römlingkoven

Oligspacht.

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und kann catholischer Pastor sich vor diesmal nicht mehr besinnen.

An Büschen

sieben Oerter Busch, darab wegen nicht habender Information die Quantität und Furgenossen von den Weingärtnern zu entnehmen.

An Weinpachten

so jährlich nach Gewachs gegeben werden.

1. Die Herren von Trimborn von einem halben Morgen Wein

garten im Ellenberg

2. Peter Wolters von einem Ort daselbst

3. Peter Hanß von einem Weingart daselbst

4. Cörstchen Seyfert von 1/2 Viertel Weingart am Ellenberg 5. Claß im Broch von 1/2 Viertel Weingart daselbst

6. Lent Rohr von 1/2 Viertel Weingart daselbst

7. noch selbiger von 1/2 Viertel Weingart daselbst

8. Pitter Reyders Erben von 1/2 Viertel Weingart daselbst

9. Heinrich Diez vorhin Peter Hermans von 1 Viertel
10. Johann Hürter von einem halben Viertel Weingart
11. Peter Hermans von einem Bungart und seiner Hofrecht
12. Treudchen Graßfeld Hofrecht in Broch langs die Priorswiese
13. Adolph Metz von einem Viertel in seinem Hofrecht
14. Heinrich zu Berghoven von 1/4 Grund an derselben Fuhren
15. Krajen Erben vom Syborg von 1/4 Wingert oben ihrer Hofstadt
16. Pitter Hanß von einem halben Viertel auf der Püzgassen
17. Peter Hermans Erben von einem Ort Weingart uffen Ennert
18. Johannes von Syburg von einem Weingart uffen Ennert
19. Peter Theisen von 1/2 Viertel Weingart in der Bernsauer groffen
20. Selbiger an obiger Fuhren

21. Berenz (Lorenz?) Gratzfeld von einem Ort Weingart
22. Peter Lentzen uffen Büchel von 1/2 Viertel Weingart
23. item von 1/2 Viertel uffen Ennert 1 qu 1 Pint

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24. noch derselbe von seiner Hofstadt

25. Gisbert Bäßchen von einem Stück Land am Hilgenpük

26. Allhier seind addirt Kramers Erben uffen Ennert in Designation ausgelassen, geben von einem Oertchen

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Vorstehende Güter des Klosters Vilich sind wahrscheinlich im Jahre 1372 als Dotation der Pfarrstelle festgestellt worden, als die Rectoren der fünf von dem Kloster abhängigen Filialkirchen die Erhöhung ihrer Competenz beantragten und erhielten. Hierüber ist zu vergleichen, was bei Besprechung der Pfarrstelle zu Königswinter bemerkt worden ist.

Pfarrkirche zur h. Cäcilia.

Vom Rhein aus tritt vor allen Gebäuden die katholische Kirche von Obercassel mit ihrem altehrwürdigen romanischen Thurm in die Erscheinung. Es ist unstreitig die schönste Baustelle des Ortes und macht dem Geschmack der Erbauer alle Ehre.

Die Entstehung des Thurmes fällt nach dem Urtheil einiger Kunstrichter in das elfte oder zwölfte Jahrhundert. Mit dem Thurm ist zugleich eine Kirche in gleichem Stil, die bereits im zwölften Jahrhundert erwähnte Kapelle, unter dem Patronat des Klosters Vilich, errichtet worden, welche indeß weder Ueberreste hinterlassen hat, noch durch geschichtliche Beschrei= bung bekannt ist. So viel ist gewiß, die beim leßten Neubau abgebrochene kleine Kirche war die ursprüngliche nicht.

Sie war ohne alle stilgerechte Form westlich an den Thurm ange= baut. Das einzige Schiff ward vermuthlich von Pfarrer Peter Scheffer durch ein nördliches Seitenschiff erweitert. Hierauf deutet die mit großen persönlichen Opfern verbundene Bauthätigkeit dieses eifrigen Hirten, und ein beim Abbruch im Fundament des Seitenschiffs gefundener Grabstein mit der Jahreszahl 1657. Das Hauptschiff des Kirchleins maß nach

Angabe des Baumeisters Heinen nur 39 Fuß in der Länge, 17 Fuß in der Breite 1); der angebaute Abhang war 38 Fuß lang, 7 Fuß breit.

Diesem unbedeutenden Raumverhältniß gegenüber muß der Thurm durch seine Größe imponirt haben. Seiner massiven Bauart in Basalt 2) und Trachit ist es zu verdanken, daß er noch erhalten ist. Das einfache Mauerwerk des Thurmes ist mit Giebeln und zweitheiligen rundbogigen Schallöffnungen versehen. Der moderne Geschmack möchte statt des niedrigen Helmdaches lieber eine himmelanstrebende Spize sehen. Wir wollen über den Geschmack nicht streiten, halten aber den Thurm als ehrwürdiges Denkmal in Ehren.

Das Innere theilt sich in drei Stockwerke. Der untere Raum mit Kreuzgewölbe diente in der alten Kirche als Chor, jezt als Vorhalle; durch eine in die südliche Mauer eingelassene Treppe steigt man in die zweite Abtheilung, welche mit einem einfachen Tonnengewölbe abschließt und zum Läuten eingerichtet ist; endlich gelangt man in den Glockenraum, wo ein steinerner Fußboden den aus starken Eichenstämmen ge= bildeten Glockenstuhl trägt. Bis an die Spize des Helmdaches steigt als Stüße ein Gewölbe auf, der gothischen Bogenform sich nähernd.

Im Jahre 1822 beschädigte der Bliß den Thurm, die große Bannglocke und das Kirchendach, was einen Thurm- und Glockenkrieg zwischen Katholiken und Protestanten zur Folge hatte.

Die Katholiken beantragten die Herstellung des Thurmes und den Umguß der Glocken aus Gemeindemitteln. Die Protestanten erhoben Widerspruch und weigerten sich, zu den Kosten beizutragen, wiewohl die 1. Regierung ihre Verpflichtung anerkannte 3). Der Versuch der evangelischen Gemeinde, Beweise für ihre Befreiung von Beiträgen zur Reparatur des Thurmes beizubringen, scheiterte, da das Communalbudget vom J. 1815 eine Position zur Reparatur der evangelischen Kirche nachwies. Hinsichtlich der Bannglocke machte Graf zur Lippe, als Vertreter der Protestanten, den Vorschlag zu einem Vergleich, wonach die Evangelischen wegen des Nußens, den ihnen die Bannglocke gewähre, sich an dem Umguß betheiligen, wogegen die Katholiken zur Reparatur der den Evangelischen gehörigen Thurmuhr beitragen möchten. Diesen Vorschlag lehnte der katholische Pfarrer Hund mit dem Bemerken ab, daß die

1) Vermuthlich ohne den spätern Seitenbau.

2) Vgl. den eingangs gegebenen Bericht von Oberst Wulff.

3) In einem Schreiben k. Regierung d. d. Köln 26. November 1823 heißt es: „Da die evangelische Gemeinde zu Obercassel die von ihr angeführten Beweise, wodurch sie die Befreiung von den Beiträgen zur Reparatur des Thurmes an der katholischen Kirche daselbst darthun zu können glaubte, nicht beigebracht hat, so muß es bei der bisherigen Observanz bleiben“

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