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13. genießet ein zeitlicher Vicarius von einem freyadlichen Stift termino s. Joannis Baptistae zwanzig Gulden Kölnisch1);

14. genießet ein zeitlicher Vicarius bei einer zeitlichen Frau Abtissin jährlich acht Gulden Kölnisch, welche alle Jahr von denen vor der Frau Abtissin gepfachteten Ziehlhöner eingehalten habe;

15. von einer Wiese zu Geißlar drey Dahler;

16. bey Clare auf dem Sand von einer Bike 21/2 Dahler;

17. bei Jakob Meyer wegen Haus und Hof einen Goldgulden;

18. von Johannes Pick von seinem Haus und Hof einen Goldgulden;

19. bei H. Henrico Richark Capellanen zu Vilich 3 Guld. 12 Albus;

20. bei Tillmann Schölgen zu Vilich 4 Gulden 17 Alb. Kölnisch;

21. bei Arent Koscheid zu Vilich 13 Albus 4 Heller.

Dem Verzeichniß vorgemeldeten Einkünfte sind als Verpflichtungen beigefügt:

1. Muß ein zeitlicher Vicarius alle Donnerstage in einer Woche zu Vilich die Frühmeß halten am hohen Altar.

2. Am Feste der h. Adelheidis den zweiten Sonntag nach Ostern und am Feste des h. Marcus soll er die Meß dienen und denen Prozessionen beiwohnen.

Nach Aufhebung des Vilicher Stifts wurden die Güter von der Herzoglichen Regierung in Besiz genommen, unter dem Vorwande, daß die damit verbundene Verpflichtung aufgehört habe. Der Kirchenvorstand trug bei der königl. Regierung auf Zahlung an. Am 19. August 1820 forderte der Landrath den Kirchenvorstand zur Aufstellung der Pastoratseinkünfte auf. Das aufgenommene Verzeichniß lautet:

1. Bezieht der Pfarrer von Obercassel laut Herzogl. Verfügung d. d. Düsseldorf 19. Januar 1805 an jährlichem Gehalt 70 Reichsthaler aus der Domainenkasse zu Königswinter 2).

2. als Vicarius des Stiftes Vilich a) 8 Malter und 13 Viertel Korn; b) in baar 6 Rthlr.3); c) in baar 2 Rthlr. 40 Stüber wegen zweier Mahlzeiten, die er als Vicar des Stifts genoß; d) von einer Dachtröppe 1 Rthlr. aus der Domänenkasse *).

Ferner bezog der Pfarrer vom Stift Vilich 3 Malter Korn wegen Aufsicht über Ablieferung des Weinzehnten; werden von der Domaine nicht mehr gezahlt.

Vom Kloster Engelthal in Bonn zahlte der Rentmeister jährlich für drei Messen in der Traubenlese 9 Rthlr. 20 Stüber. Später hat Fürst Salm, als Ankäufer des dem (Engelthaler) Kloster gehörigen

1) zu Nr. 13 findet sich die Bemerkung des Pfarrers: In originali Registro be finden sich 7 Goldgulden und haben anno 1709 den 18. Februar den Rückstand begehrt, so aber nicht geschehen, sondern mich jährlich mit 20 Gulden contentiren müssen.

NB. zu bemerken, daß in obigen 7 Goldgulden folgende (Nr. 14) acht Gulden be= griffen sind.

2) Als Ersatz für die verlorene Vilicher Dotation.

3) Früher 12 Ohm Wein, item propter vicariam ss. Trinitatis in Vilich 5 Viertel Weingarten und aus den Zehnten der Abtissin 9 Malter Roggen. Bint. und Mooren II 1 48. — 4) Siehe oben S. 387.

Bischofshofs, diese Zahlung unter dem Vorwande verweigert, daß er die Weinberge, worauf die Rente lastete, als Land verpachte!

Die Commende zu Ramersdorf gab dem Pfarrer jährlich 6 Viertel Wein für Begleitung der Procession am St. Georgsfeste, welche Fürst Salm als Ankäufer der Commende ebenfalls verweigerte, indem er die Procession nicht zuließ.

Dem Verzeichniß ist beigefügt eine Rente von 12 Malter Korn, wovon die Kirche 1 Malter, die Chorfänger 1/2 Malter bezogen. Diese Rente haben die französischen Geseze abgeschafft.

Wie viel von den Gütern der Pfarrstelle und der damit verbundenen Beneficien der Altäre der h. Dreifaltigkeit und der h. Anna verloren und wie viel gerettet ist, läßt der folgende allerdings sehr geringe Bestand des gegenwärtigen Pfarreinkommens ermessen.

Aus der Domainen-(Staats-)Kasse bezieht der Pfarrer:

1. unter dem Titel „Cultuskosten“ 57 Thlr. 23 Sgr. 5 Pfgoder 173 Mark;

2. Competenzen 6 Thlr. 25 Sgr. 10 Pfg. = 22 Mark 53 Pfg.; 3. den Martinipreis von 8 Malter 14 Viertel Korn.

Die Pachtgelder der noch im Besiz der Pfarrstelle gebliebenen wenigen Grundstücke. Sie betrugen im Jahre 1880 192 Mark. Hierzu kommt die gefeßliche Staatszulage.

Die Pfarrer.

Henricus de Wintere 1372.

Mertens1) 1606-1611 Professordes Klosters B. M. V. zu Trier. Peter Buirmann (Baurmann) 1624-1631 zugleich Pastor in Küdinghofen, wird 1631 als Pastor in Niedercassel aufgeführt 2). Ein ungenannter Profeffus des Klosters Rommersdorf bei Coblenz. Volmarus, sacerdos singularis, Privatgeistlicher nach dessen Tode folgte

Johannes Hönlingen, Profeß aus Heisterbach, am 30. Juni 1643 investirt zu Bonn als Pastor von Obercassel und Küdinghofen. Johannes Refert seit 1647.

Reiner Resfilius um 1658.

Gerhard Münster, errichtet im Jahre 1662 die St. SebastianusBruderschaft, dieselbe wird 1666 durch

1) Mertens ist wahrscheinlich die Uebersetzung von Martinus. In einem Ersuchungsprotokoll von Dechant und Scheffen zu Obercafsel heißt es: „,anno 1606 usque 1611 administrata fuit (ecclesia) per dominum Martinum Trevirensem religiosum B. M. V. professum Treveris."

2) Protokoll im Archiv der Pfarrkirche Obercassel.

Bernard Vreitel (Fridel) 1666 erneuert. Vreitel war früher Prior der Cistercienser in Grevenbroich gewesen; in dem spanisch-holländischen Kriege von dort vertrieben, verwaltete er zwischen 1673 und 1697 die Pfarrstelle in Sechtem. (Vgl. Dekanat Hersel S. 243.) Anton Weber, aus Rosbach, 1668.

Adolph Custers, 1686.

Johann Wilhelm Popendahl, investirt 27. Mai 1690, zugleich Vicar ss. Trinitatis in Vilich, † 1699.

Petrus Scheffer, im Jahre 1671 zu Obercassel geboren, 1695 investirt 5. März, seit 1724 Dechant1) der Christianität Siegburg pastorirt bis 1739.

Jacobus Beucher, 1740-1762, † 19. Juli.

Henricus Heyder, 1762-1789.

Johann Anton Wirz, 1789-1800, später Pastor in

Asbach.

Peter Aloys Schmiz, 28. März 1800 bis Februar 1819. Franz Hund, September 1819-1827, am 27. Juni dess. I. zum Pfarrer in Seelscheid ernannt).

Jacob Weyland 1828-1831, war vorher Vicar zu Hermerath, Pfarre Neunkirchen.

Johann Franz Müller, 1831 October bis October 1845, geboren zu Volkmarsen in Hessen am 12. October 1797, zum Priester geweiht in Köln am 26. April 1827, war zuerst Vicar in Siegburg, zuleht, seit 1845, Pfarrer in Waldorf, Dekanat Hersel, wo er am 14. Januar 1874 starb. Er schenkte der Pfarrkirche 3000 Mark als Vicariefonds, eben so viel der Kirche in Bornheim.

Johann Kronenberg, 1845-1856, früher Vicar in Winterscheid, resignirte wegen Erkrankung.

Bartholomäus Hubert Wilhelm Reuff, 1856-1871, geboren zu Aachen am 1. Mai 1819, empfing die Priesterweihe am 30. August 1846, war Vicar in Hemmersbach, am 16. September 1856 Pfarrer in Obercaffel. Er machte sich um den Kirchenbau hochverdient, 24. Febr. 1871.

Johann Wilhelm Breuer, Dr. philosophiae, geboren zu Köln am 7. Februar 1831, zum Priester geweiht am 3. September 1855, am 3. November dess. I. zum Lehrer an der Stiftsschule zu Aachen ernannt, später Vicar zu Echt, seit 8. März 1863 Pfarrer zu Ginnick,

1) Nach Müller's „Siegburg und Siegkreis" II 336 wäre Dechant Petrus Scheffer seit 22. September 1658 Pfarrer in Much gewesen; ein offenbarer Irrthum. Vielleicht hat der Pfarrer in Much nur den gleichen Namen mit unserm Dechanten gemein. 2) Amtsblatt Stück 28, Jahrg. 1827.

Dekanat Nideggen, seit 28. März 1871 in Obercassel, starb daselbst 24. Februar 1874.

Die Culturkampfs-Geseze machten die Wiederbeseßung der Pfarrstelle unmöglich. Herr Dechant Samans zu Küdinghofen und Vicar Schröder zu Ramersdorf versahen aushülfsweise die Seelsorge; zulezt

Johann Joseph Rüssel, geboren zu Weiden bei Aachen am 5. October 1845, zum Priester geweiht in Paris am 29. Juni 1877, verwaltete die Pfarre Obercassel seit 2. März 1885 und erhielt am 31. Januar 1888 seine Berufung nach Dürler, Dekanat St. Vith.

Johann Frank, geboren zu Aachen am 27. August 1838, zum Priester geweiht am 2. September 1861, seit 1. October dess. I. Vicar zu Hückeswagen, 5. November 1864 zu Capellen-Gilverath, am 9. December 1887 zum Pfarrer in Obercassel ernannt.

Rüfterftelle.

Ueber die Küsterstelle spricht ein Schreiben des Pastors Peter Scheffer am 21. Januar 1719, worin derselbe darüber Beschwerde führt bei des Hoch-Edelherrn Rath Kochs zu Ramersdorf, daß der Rentmeister der dortigen Deutschordens-Commende dem Offermann zu Obercassel die schuldige Rente von vier Viertel Wein, da ein zeitlicher Pastor zu Obercassel mit dem Rentmeister, Leuthen genannt, in eine kleine Mißverständniß gerathen“, verweigert hat. Beiläufig wird in dem Actenstück bemerkt, daß außer der Commende Ramersdorf die übrigen freien Höfe, nämlich das „Gotteshaus Zissendorf, das Gotteshaus Heisterbach, das Gotteshaus Engelthal und der freie Hof des Herrn von Bernsau die gleiche Rente unweigerlich abzuzahlen pflegen. Pastor Scheffer lebt der Hoffnung, da der Offermann viel zu gering ist, sich in einen Rechtsstreit einzulassen, auch die katholische Gemeinde dazu keine Neigung verspürt, daß der Deutschordens-Commendeur eine solche Bagatelle, zumal nach mehr als hundertjähriger Possession, nicht absprechen werde.

Vermuthlich hat der Küster außer diesen Weinrenten noch die allgemein übliche Brodrente bezogen.

Für weltliche Bekanntmachungen hatte der Küster ein Zeichen mit der Bannglocke zu geben und erhielt dafür jedes Mal ein Maß Wein; seit Vertilgung der Weinberge im Jahre 1846 statt des Weines jährlich 30 Thaler von der Gemeinde.

Von 1874 wurde die Küster- und Organistenstelle durch den katholischen Lehrer versehen. Seit Ostern gedachten Jahres ist ein eigener

Küster, der auch als Organist fungirt, angestellt. Das Gehalt wird durch Umlage im Betrage von 150 Mark von der katholischen Gemeinde aufgebracht. Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden.

Schule.

1798 kam Strack, Sohn eines Ackerers in der Nähe von Siegburg, als Küster und Lehrer nach Obercassel für die katholischen Schüler, 30-40 an der Zahl. Von jedem Kinde bezog er jährlich einen Thaler Schulgeld, oder, wenn Schreibunterricht verlangt wurde, 1 Thlr. 5 Silbergroschen 1). Nach Strack kam im Jahre 1840 Lehrer Neu. Dieser erhielt in den lezten Jahren vor 1848 einen Präparanden zur Aushülfe. Sodann wurde (1848) eine neue Schule für zwei Klassen erbaut: die jezige Lehrerwohnung.

Katholiken und Protestanten haben gegenwärtig getrennte Schulen und Lehrerwohnungen.

In der katholischen Schule wirken drei Lehrer und zwei Lehrerinnen nach dem dreiklassigen System. Die obere Klasse ist (1880) nach den Geschlechtern getheilt, die beiden untern Klassen sind gemischt. Für eine sechste Lehrkraft ist ein Saal vorgesehen, welcher einstweilen als Wohnung für den zweiten und dritten Lehrer benußt wird.

In den lezten siebenziger Jahren, in der Blüthe des Culturkampfes, machte der Bürgermeister den Versuch, die katholische Schule mit der protestantischen zu simultanisiren. Sein desfallfiger Vorschlag wurde mit neun gegen drei Stimmen vom Gemeinderath verworfen, blieb jedoch nicht ohne nachtheilige Folge für die katholische Sache, indem der protestantische Lehrer die seiner Confession zugehörige Dienstwohnung vermiethete und die Wohnung des ersten katholischen Lehrers, wozu ein großer, schöner Garten gehört, bezog. Dieselbe bewohnt er noch heute mit den beiden katholischen Lehrerinnen.

Die „Kalkuhl'sche Lehr- und Erziehungsanstalt“, benannt nach ihrem Vorsteher Herrn Kalkuhl, der sie vor mehrern Jahren als Privat-Institut in's Leben rief, arbeitet nach dem Lehrplan für höhere Bürgerschulen und hat facultativen Lateinunterricht. Sie eignet sich daher für die niedern Klassen des Gymnasiums und für alle Klassen der Realschule. Die Anstalt zählt 60—70 meist evangelische Schüler aus Köln,

1) Vor Strack hatte ein protestantischer Lehrer Adrian die katholischen und protestantischen Schüler vereinigt.

Im Jahre 1840 5. Mai schrieb die Kgl. Regierung die Schullehrer- und Küsterstelle aus mit freier Wohnung und Gesammt-Einkommen („fir und accidentel“) von etwa 217 Thalern. Amtsblatt Stück 17, S. 144.

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