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dem Grafen noch dem Herrn der Unterdrückten Genugthuung oder Schadenersaz leisteten, so kommen wir dem Ersuchen willfährig entgegen, bewilligen und bestätigen den erbetenen Bann, so daß die drei dem Berge zugehörigen Burghöfe Sieglar, Geistingen und Pleis (Bleisa) mit ihren seitherigen Bezirken ungetrennt verbleiben." In dem weitern Verlaufe der Urkunde werden die Grenzlinien des Burgbannes der Abtei beschrieben 1). Die zur Pfarre Niederpleis gehörigen Ortschaften Siegburg-Müldorf und Buisdorf (Bozenlohe) waren in denselben eingeschlossen 2).

Schließlich wird das Recht der Fischerei in den fließenden und stehenden Gewässern im Bereich des Burgbannes in der Weise bewilligt, daß keiner ohne Erlaubniß des Abtes einen großen oder kleinen Fisch fangen darf, ohne der bestimmten Strafe zu verfallen.

Im Pleisbach hatten nach den Erkundigungen von 1555 die Herren von der Leien das Recht, zu fischen ").

Die Rechte und Privilegien der Abtei haben im Verlaufe der Jahrhunderte durch ihre Schirmvögte, sowie durch die Herzöge von Berg vielfachen Abbruch erfahren. „Die weise Anordnung des Stifters, daß das Gotteshaus einen Vogt (advocatus) zur Vertheidigung und zum Schuhe in weltlichen Dingen haben müsse, hatte im 15. Jahrhundert und vielleicht schon früher alle Bedeutung verloren, da die Vögte ihr Schußrecht vielfach dadurch bethätigten, daß sie dem Kloster und der Bürgerschaft möglichst viele Gerechtsame und Abgaben abzuringen suchten“ 4).

Als reichsunmittelbarer Fürst hatte der Abt seinen Theil an den Reichsumlagen zu tragen, konnte also zu den bergischen Landsteuern nicht rechtlich herangezogen werden. Aber die Herzoge von Berg erkannten besonders im 16. und 17. Jahrhundert diese Reichsunmittelbarkeit nur auf dem Papier an und behandelten die Bewohner der Stadt und der übrigen im Burgbanne gelegenen Ortschaften als bergische Unterthanen. Sie befehlen und verordnen unter Androhung von Ungnade und Strafe, daß ihre Befehle pünktlich befolgt werden 5).

Daß Niederpleis mit andern der Abtei angehörigen Pfarreien auch dem geistlichen Sendgericht unterworfen waren, scheint gar keinem Zweifel zu unterliegen, zumal die im Burgbann von Siegburg gelegenen. Dafür spricht noch besonders, daß auch auswärtige Pröpste abwechselnd mit Geistlichen der Abtei und dem Propst in Kruft bei Siegburg auf dem Send den Vorsiz führten. Das Sendgericht erkannte über Vergehen gegen Religion und Sittlichkeit.

1) Lac. I, Nr. 214, S. 138 f.

2) Bozenlohe, ursprünglich der Name eines einzelnen Hauses, von welchem das später entstandene Buisdorf benannt wurde, ist in die Grenzbestimmung ausdrücklich aufgenommen. 3) Lac., Archiv, III 2, S. 289. 4) Annalen d. h. V. XXIII 68. — 3) 1. c. S. 70. 29

Pfarreien (XXVIII Königswinter).

Vervollständigen wir die Uebersicht der Gerechtsame und Güter der Abtei Siegburg.

Erzbischof Anno II. übertrug der Abtei mit der weltlichen Herrschaft das Patronat der Kirche von Niederpleis und den Zehnten 1). Zu den abteilichen Gütern gehörte der Abtshof neben der Kirche. Ein Theil des Grundes, worauf die Schäferei sich befand, kam im Jahre 1870 an den Kirchhof. Das Land ist parcellirt.

Beatrix Semodis von Siegburg vermacht zur abteilichen Küsterei ihr Gut,,de cymeterio" in den Feldern von Niederpleis und Mühldorf zu ihrer und der Geschwister Jahrgedächtniß 13362).

Abt Pelegrin von Drachenfels (1388–1417) erwirbt einen Hof zu Niederpleis von Johann Buyrgenauen 1396 3).

Der Convent Engelthal in Bonn überträgt der Abtei Siegburg einen Hof im Burgbann der Abtei, welchen der Pastor von Niederpleis dem Kloster geschenkt hatte, gegen einen Erbzins von 61⁄2 Kaufmannsgulden 1444 auf St. Jacobustag (25. Juli)*).

Die Abtei erwirbt den Schmerbroicher 5) Hof gegen andere Güter 1752. Die Burg mit einem Hofgut von 1723/4 Morgen war seit unvordenklichen Zeiten im Besiß der Herren von Lüning (Lüeningk). Ihrem Namen entsprechend, führten sie als Wappen einen Sperling im silbernen Schilde ). Aus ihrem Geschlechte sind zu nennen: 1315 Menfried von Lüningk, Deutschordens-Comthur in Köln; 1408 Konrad und dessen Kinder Matthias, Canonicus in Knechtsteden, Christina, Nonne zu Dünnwald, Hilger und Agnes 7).

Als Herr zu Niederpleis findet sich 1472 Dietrich von Lüning, Jülich'scher Geheimrath, welcher mit Sophia von Sassen vermählt war. Ihr Sohn Dietrich, Jülich'scher Kanzler, Herr zu Niederpleis, heirathet Adelheid von Bellinghausen. Des Leztern Bruder Johannes, Conventuale zu St. Pantaleon, wird 1486 Pfarrer an St. Mauritius und 1502 Abt von St. Pantaleon in Köln († 1514) o).

Dietrich's II. Kinder waren: Gerhard, Conventuale in St. Pantaleon, Wilhelm (urkundlich 1503), Elisabeth und Dietrich, Droste zu 1) Vgl. „Kirchliche Verhältnisse“. 2) Müller, Siegburg und Siegkreis, I 304.

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5) Schmerbroich, ein Complex von 6 bis 7 Häusern in der Nähe der Lüning'schen Burg, zu dessen Eigenthum der Hof ehemals gehörte.

6) v. Mering X 79. 7) Müller, Siegkreis, II 296.

8) „Er befestigte die Disciplin, brachte die Einkünfte des Klosters auf ihren frühern blühenden Stand, hob den Gottesdienst, baute viel, restaurirte noch mehr, so daß auf ihn die Worte der H. Schrift angewendet wurden: »Er hat die zerstörten Mauern wieder aufgerichtet, die Thore befestigt und unsere Häuser wieder aufgebaut« (Sir. 49). Von ihm rührt auch das prachtvolle Doral in der Kirche St. Pantaleon." Thomas, „Geschichte der Pfarre St. Mauritius“, 145 f.

Ravensberg, Herr zu Wittenstein und Niederpleis, vermählt mit Anna von Kappeln (Haus bei Tecklenburg). Aus ihrer Ehe entsprossen zwei 1) Söhne: der eine, Heinrich, erbte Wittenstein und Kappeln, der andere, Joist v. Lüninck, Niederpleis und Honrath. Um 1550 war Joist von Lüninck mit Gisela von Ezbach verheirathet. Ihr Sohn

Johann von Lüninck, Herr zu Niederpleis, heirathet Margaretha von Blittersdorf. Dessen gleichnamiger Sohn (Johann), Herr zu Niederpleis, war pfälzischer Kämmerer und Amtmann zu Monheim. Seine Gattin, Katharina Raiß von Frenz, brachte ihm das Gut Fliesteden in die Ehe, 1647. Die Tochter Margaretha von Lüninck ehelichte Engelbert von Scheid, genannt Weschpfennig, Herrn zu Rott und Elßfeld 2), Rittmeister, Landeshauptmann und Amtmann zu Blankenberg, starb 1650. Johann's Sohn, Bertram v. Lüninck, Herr zu Niederpleis ), aufge= schworen am 6. Juli 1666, hatte zur Gemahlin Maria Katharina von Liesenkirchen und starb in demselben Jahre, sechs Kinder hinterlassend : 1. Maria Elisabeth Constantia, Abtissin zu Dalheim 1714; 2. Johann Walram, Herr zu Niederpleis und Isenburg, 3. Johann Bertram, pfäl= zischer Hauptmann, 4. Maria Margaretha, 5. Maria Christina, Nonne zu Zissendorf, 6. Johann Wilhelm, trat 1709 in den Jesuiten-Orden. Johann Walram von Lüninck, Gemahl der Maria Margaretha von Rottkirchen, starb vor 1735 und hinterließ einen Sohn

Johann Wilhelm, Herr zu Niederpleis und Isenburg. Dieser war in erster Ehe mit Maria Sophia von Riz vermählt, und als diese im Kindbett 1745 gestorben war, ehelichte er 1752 Maria Odilia Francisca von Gaugreben. Bei Gelegenheit dieser Heirath vertauschte er die Burg Niederpleis mit dem Schmerbroicher Hof und der dortigen Mühle an die Abtei Siegburg gegen die abteiliche Unterherrlichkeit EuenheimWißkirchen. Die Güter zu Niederpleis wurden mit den andern der Abtei nach 1803 säcularisirt.

Der Burghof war später Eigenthum eines Herrn Klostermann 4). Der jezige Besizer H. Krein in Neuß hat die Burg neu gebaut 5).

1) Auf Wilhelm von L. läßt A. Müller (1. c. 297) einen zweiten Sohn, „Johann, Mönch zu St. Pantaleon und Pfarrer an St. Mauritius, folgen". Allein einen solchen Pfarrer hat es nach dem eben genannten Abt gleichen Namens nicht gegeben, wie sich aus Thomas, Geschichte (1. c) ergibt.

2) Siehe über Rittersiz Elßfeld unter Oberpleis. Vgl. v. Mering X 83.

3) Von ihm meldet ein altes Collectantenbuch zu Winterscheid: „Lüning dedit duo imperiales" zum dortigen Kirchenbau.

4) Gefl. Mittheilung des Hrn. v. Oidtman. Die zum Burghof gehörige Morgenzahl, 17234, ist nach dem „Oeffentlichen Anzeiger" der königl. Regierung angegeben; jetzt soll das Areal ca. 300 Morgen betragen.

5) Gefl. Mittheilung des Pfarrers Binzenbach.

Haus Offenbroich der Herren von Landsberg. Ludwig von Landsberg, Sohn Johann's, schenkt dem Kloster Seligenthal fünf overländische Gulden vier Mark Rente von einer Mühlenwiese an seinem Hause Ossenbroich im Kirspel Niederpleis, 1510, 15. Juni ').

Der Lindenhof. Hermann Sybelo von Siegburg gibt dem Friedrich von Pleis seinen Hof und Länderei an dem Püß bei den Linden" zu Niederpleis in Erbpacht, 1483 auf Frohnleichnamsabend 2).

Der Hof der Jesuiten zu Düsseldorf, vor dem Dorf in der Richtung nach Menden, ist mit noch 110-120 Morgen jezt Eigenthum des Theodor Heider in Niederpleis.

Das Vilicher Broich.

In der Gemarkung Niederpleis befand sich der „große Busch“ Dambroich, jezt zur Pfarre Rott gehörig. Kaiser Konrad III. bestätigte dem Stift Vilich im Jahre 1144 die Gerichtsbarkeit über den alten und jungen Dambroich und daraus so viel Holz, als der Convent zu seinem Gebrauch verlangt3). Der lezte Status des Stiftes lautet: An dem großen Busch war das Stift Vilich zum vierten Theil berechtigt“ *). Die Abtissin des Stifts hatte das Recht, mit Rath der Märker einen derselben als Waldschultheißen anzustellen und war verpflichtet, diesem jährlich eine Ohm Wein und neue Amtskleidung zu geben 3).

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Der Abtissin stand es ferner zu, sich jährlich aus dem Walde zwei Scharbäume verabfolgen zu lassen. Wann die Scharbäume geholt werden, soll den Buschknechten ein Schinken 6), ein Brod und eine Flasche Wein, auch jedem drei Albus gegeben werden.

Auf Montag nach Sanct Gertrudis soll der neugewählte Schult heiß das Waldgeding am Püh halten, alle Kühren (Strafgelder) aufheben helfen und daraus das Gelag bezahlen. Was davon übrig bleibt, soll den sämmtlichen Märkern „zu gutem verbleiben“, wie auch, wann daran mangelt, sollen die Märker aus ihrem Beutel beilegen und das Gelag bezahlen helfen.

So bestimmt das Waldgeding von 1577, nachdem das Weisthum, welches die Gebrüder Lüning in Händen gehabt, verloren war.

') Copiar felicis vallis im Staatsarchiv.

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dem Hof am Püz wurde das Waldgeding abgehalten.

2) Müller, Siegkreis, I 318. Auf

3),,in silva Aldendagenburcg et in Jungendagenburcg omnem iustitiam et quantum volunt ad usum" Lac. 1, Nr. 350, S. 239. Der Name der Waldungen ist nach „Annalen“ XV 65 von einem ältern Besizer Dago herzuleiten.

4) Status des Vylicher Stifts im Anhange. 5) S. das Weisthum der Märker von 1577 in Lac., Archiv, Neue Folge, II 2, 340. 6) 1. c.

Nach den Erkundigungen von 1555 waren auch der Herzog von Berg und das Haus (Amt?) Blankenberg im Dambroich mitberechtigt.

„Item uß dem Villicher Broich genant der groißer Busch wirt meinem gn(edigen) hern (von Berg) mit der breider achs zuerkant noitturfftig brandholz, wan sein f. (fürstlich) gnaden zu Siberg sein. Uf dem alten Daembroich ist das huß Blankenberg berechtigt mit einem wagen holz. Uf dem jongen Daembroich aber mit II wagen holz; und uß diesen beiden zu der noitturfft ein zimmerholz und zu der müllen das huß Blankenberg. Item ist in diesem kirspel eine kleine gemark zu Bostorp (Buisdorf), daruß mein gn. her zu der noitturfft bawholß hat“ 1).

Kirchliche Verhältnisse.

Pfarrer Binzenbach spricht beachtenswerthe „Vermuthungen“ über die Zeit der Einführung des Christenthums aus: „Die Lage der Kirche in der Rhein- und Sieg-Ebene, zwei Stunden von Bonn, wo das Christenthum wahrscheinlich schon zur Zeit Constantin's des Großen vertreten war 2) und wo die Kaiserin Helena eine Kirche und einen Convent von Geistlichen errichtet haben soll, ferner der Umstand, daß der h. Martinus, der unter den fränkischen Königen so gern zum Patron genommen wurde, Kirchenpatron in Niederpleis 3) ist, endlich die Form der frühern (zulezt abgebrochenen) Kirche, welche auf ein hohes Alter hinwies, und das Fundament einer noch ältern Kirche), welches beim Abbruch im Jahre 1822 sich gefunden haben soll, machen es wahr= scheinlich, daß das Christenthum zur Zeit der fränkischen Könige daselbst eingeführt worden ist.

Auch der große Taufstein aus der Zeit, wo der Täufling noch untergetaucht wurde, wird mit Recht von Herrn Binzenbach als Bestätigung seiner Vermuthung für die frühe Christianisirung angeführt 5).

1) Lac., Archiv, III 287 f.

2) Der Hinweis auf Bonn als älteste Mutterkirche fällt sehr stark in's Gewicht, nicht nur für Niederpleis, sondern für die Christianisirung der ganzen Christianität, wo das Cassiusstift reich begütert war, wie in Blankenheim, Königswinter, Dollendorf, Rheindorf, Beuel, Kurscheid, Halberg u. a. O., dazu an mehrern Stellen mit den Gütern das Patronat verband, wie in Oberpleis (vor der Abtei Siegburg), Friesenhagen, Hamm, Much, Stieldorf, Uckerath, Waldbröl, Winterscheid. ( (Günther I, Nr. 154, S. 211 ff.) Dazu kommen nach Vinterim und Mooren (Erzd. I 341) noch mehrere zu Händen des Bonner Propstes.

3) Bei Bint. u. Mooren, Erzdiöc., II 138: Patronus s. Gregorius.

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4) Da die Sachsen im Jahre 778 die Kirchen auf dem rechten Rheinufer von Deut bis gegen Koblenz zerstörten (Binterim I 319 f.), so könnte diese eine der zerstörten Kirchen gewesen sein" (Binzenbach).

5) Das kreisrunde Taufbecken hat 21⁄2 Fuß im Durchmesser und ist eben so tief.

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