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wünschen, daß die Ausführung des löblichen Vorhabens nicht zu lange verschoben wird.

Die Glocken.

Im Hauptthurm befinden sich drei Glocken, eine vierte im Dachreiter. Unter den erstern ist die kleinste am merkwürdigsten wegen ihres hohen Alters und der eigenthümlichen Inschrift in gothischen Uncialen. Es ist folgende:

1. + SUD · UJLLANORÜ · SALTE · SED NON · MONACHORUM +

QAN · SAL · MICH · LÜDIN ·
Zȧ · STÜRME +

O REX · GLORIE · XÊE ·

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I AUD PA - ⱭE ÷

Vollständig lautet die Inschrift in Antiqua:

Sum villanorum saltem, sed non monachorum 1).

Man sal mich ludin zum Sturme.

O Rex glorie Christe.

Veni cum pace.

Die Gleichheit der Zeichen mit der Inschrift der Glocke im Dachreiter (Nr. 4) läßt auf gleiches Alter der beiden schließen, womit auch der Inhalt der dritten und vierten Zeile übereinstimmt. Vielleicht waren sie mit der im Jahre 1836 umgegossenen (Nr. 3) im Jahre 1442 entstanden, jedenfalls auf Kosten der Pfarreingesessenen, welche sie ihr Eigenthum nennen und dieselbe zum Sturmläuten bestimmt hatten.

2. Diese Glocke ist geweiht zu Ehren der H. Martyrin Felicitas, ward gegossen am 3. Februar 1836 und umgegossen am 31. Mai 1859 zur Zeit des Pastors Johann Hertel und des Bürgermeisters Peter Heuser für die Pfarre Oberpleis durch Christian Claren in Sieglar.“

3. „Diese (große) Glocke wurde zu Ehren des h. Pancratius, Schußpatron der Pfarrey Oberpleiß, gegossen im Jahre 1442, erneuert am

1) Deutsch: Ich bin wenigstens (Eigenthum) der Dorfleute, nicht der Mönche. Man soll mich läuten zum Sturme. O König der Ehre, Christus! Komm mit Frieden.

12. Mai 1681 und am 8. May 1733, zum dritten Mal umgegossen am 9. August 1836 unter dem zeitigen Bürgermeister Franz Gottfried Fröhlich und Pfarrer Gottfried Krein durch Georg Claren in Sieglar 1). Die Töne, von der dritten Glocke zur ersten aufsteigend, sind D, E, Fis.

4. Inschrift der Glocke im Dachreiter:

+ 0 REX : GLORIE : XRE : VENI: ⱭV :

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Stiftungen, Bruderschaften, Mission, Processionen.

Gestiftet sind: 51 Hochämter, 39 Lesemessen; eine wöchentliche Donnerstags-Segensmesse aus 1742 ist auf zwölf Applicationen reducirt.

Es bestehen zwei Bruderschaften an der Pfarrkirche: die eine von Jesus, Maria, Joseph ist vor Menschengedenken, wahrscheinlich unter Erzbischof Maximilian Heinrich, ihrem eifrigsten Beförderer, eingeführt. Am ersten Sonntag jeden Monats findet die übliche Andacht, an den Festen der Verkündigung und Himmelfahrt Maria's die halbjährige Versammlung statt.

Die andere Bruderschaft vom unbefleckten Herzen Mariä hat am 28. October 1858 ihren Geburtstag gefeiert, und zwar bei Gelegenheit einer von den Lazaristenvätern Müngersdorf, Vogels und Stollenwerk abgehaltenen Mission 2). An jedem dritten Sonntag im Monat ist Andacht mit Predigt, am Sonntag Septuagesima und am Feste Mariä Geburt halbjährige Versammlung.

Sacramentalische Processionen finden statt am Frohnleichnamsfeste und am Feste des h. Kirchenpatrons Pancratius, oder, wenn leßteres auf einen Werktag fällt, am darauf folgenden Sonntag. Der Procef= sionsweg geht über Boseroth und Auel, ungefähr eine Stunde weit.

Die Bittgänge an St. Marcus und in der Kreuzwoche bewegen sich nicht weiter als auf den Kirchhof.

Bisher war eine jährliche Procession nach der Kapelle auf dem Petersberg in Uebung. Da im Sommer 1889 das Plateau des Berges durch eine Zahnradbahn ein vielbesuchter Vergnügungsort ge= worden ist, so wird wegen der damit verbundenen Störungen wohl demnächst der Besuch frommer Pilger, also auch die Procession von Oberpleis, ihr Ende finden.

1) So die Inschriften. 2) Die Patres: Richen, von Rolshausen und Duplan hielten im Jahre 1868 eine zweite Mission.

Der Kirchhof

lag vormals zwischen der Propsteikirche und der Hauptstraße und ist jezt theilweise Spielplaß der muntern Dorfjugend. Nach dem Abbruch der alten Pfarrkirche im Jahre 1805 wurde die Baustelle auf etwa zwei Morgen zum neuen Kirchhof erweitert und in Form eines Rechtecks mit einer Mauer umgeben. Der neue Friedhof ist nur durch einen Dorfweg zwischen Hauptstraße und Pleisbach von der jezigen Pfarrkirche getrennt.

Ein großartiges Kirchhofskreuz gereicht demselben zur Zierde. Mit dem Schaft des Kreuzes erhebt sich der Baum der Erkenntniß im Paradiese, um den sich die Schlange mit dem Kopf eines Menschen windet. Statt der Früchte sind Todtenköpfe angebracht. So vereinigen sich die Symbole von Sünde und Strafe mit der vom Kreuze Christi ausgegangenen Erlösung. Zu beiden Seiten des Gefreuzigten befinden sich die lebensgroßen Standbilder von Maria und Johannes. Die gesammte Darstellung, der Ausdruck und die edele Haltung der Figuren sehen einen bedeutenden Künstler voraus. Nach Wiethase gehört das Werk dem 17. Jahrhundert an.

Die Pfarrftelle.

Die Pfarrwohnung aus älterer Zeit ist bereits vorher festgestellt worden in der gegenwärtigen erweiterten Lehrerwohnung. Das Lagerbuch bemerkt, daß „dieses alte Pfarrhaus unter Pastor Franz Jacob Mauritius Mappius (1739, † 11. Februar 1773) gebaut worden ist“. Nach der Säcularisation wurde die Propstei zu Wohnungen für die Pfarrgeistlichen eingerichtet, die ganze östliche Seite des bekannten Quadrums mitten durchgetheilt, die eine Hälfte nach der Kirche für den Pfarrer, die andere für den Vicar. Die Räume sind weit und hoch, an gelegenster Stelle, frei und ungestört nach Osten ausschauend. Ueber dem Eingang zur Vicarie vom Quadrum aus befindet sich das Wappen des Propstes Bertram von Ans (1642–1670), den wir demgemäß als Erbauer anzusehen haben.

Die Dotation der Pfarrstelle bestand aus einem Theile der Pachten und Zehnten, welche die Patrone von ihren Gütern derselben überwiesen. Da die Kirche der Abtei Siegburg incorporirt war, so hing es von der Großmuth ihrer Herren ab, wie viel sie ihren Conventualen oder andern Officianten zu ihrem Unterhalte zukommen ließen. Sie werden jedoch in der Regel die Güter oder den Theil des Zehnten dauernd bestimmt und festgestellt haben, welche den Grundstock eines festen Einkommens bildeten. So finden wir im 17. Jahrhundert, als die Propstei zu Ober

pleis das Patronat inne hatte, die Einkünfte in dem amtlichen Verzeichniß des Herzogthums Berg wie folgt angegeben: Reditus. Hat aus dem Propsthof zu Weiler (Weilerhof) 20 Mldr roggen, item ein schwein, item von dem Probsthof zu Oberdollendorf 3 ahmen weisen wein; der zehent im Stöckerfeld (Pfarre Ittenbach) thut 4 Midr roggen und 5 Mldr haber, und einige pacht schwein, zu Honneff ungefehr 1 ahm weißen wein 1).

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Wir sehen aber aus der Ernennungsurkunde 2) des Pastors Johann Herresbach vom 24. Juli 1642, wie Propst Bertram von Ans die Einkünfte vermehrt und so fixirt, daß der Ernannte sich später nicht beklagen kann, als seien ihm dieselben nicht zur rechten Zeit geliefert worden. „Darum habe ich," erklärt der Propst demselben, für die Dauer seiner Verwaltung, den sog. Weilerhof3) mit Zubehörungen zu freier Nußnießung zugetheilt, auch die Mühle dabei, doch so, daß er keine ungewöhnlichen Kunden zum Mahlen anzieht *), wodurch die Propstei zu Schaden komme, ferner habe ich einige Winterfrüchte, welche schon in den Aehren sind, auch Sommerfrüchte und die Cultur der übrigen Aecker von den Ansprüchen seines Vorgängers Johann Lockmann befreit. Desgleichen zwei Marken Holz im Gemeindewalde dem Herresbach angewiesen." Für gewisse kirchliche Dienste werden sodann noch besondere Vergütungen hinzugefügt. Darüber sagt der Propst weiter: „Der mehrerwähnte Herr Herresbach hat mir auch zugesagt, er sei bereit, an allen Sonntagen Nachmittags in der Pfarrkirche den Katechismus zu erklären ; so lange er das thut, soll er meine Weinpacht aus Breitbach erheben. Derselbe hat ferner übernommen, in der Propsteikirche wöchentlich eine heilige Messe zu celebriren. Dafür überlasse ich ihm den Genuß des Stöckerzehnten, jedoch unter dem ausdrücklich gegebenen Versprechen, daß er nicht anders als in Gemäßheit der römisch-katholischen Lehre und Gebräuche, und überhaupt sich so verhalte, wie es einem erfahrenen, eifrigen und treuen Priester geziemt, in Darbringung des h. Meßopfers, Verwaltung der Sacramente, Krankenbesuch, Beerdigungen, Predigt sowie in Beobachtung der andern althergebrachten römisch-katholischen Ceremonien. Beim Ausbruch von Krieg oder Irrlehre wird er die Kirche nicht verlassen, auch nicht aus irgend einer andern Ursache, ohne mir ein halbes Jahr vorher die Anzeige gemacht zu haben.“ Die dem

1) Binterim u. Mooren, Erzd., II 138 f. 2) Im Archiv der Pfarrkirche. 3) Vgl. über den Weilerhof die Urkunde des Erzb. Engelbert vom Jahre 1218. Lac. II 79, S. 43.

4) Es befinden sich noch gegenwärtig fieben Mühlen in der Pfarre, daher ist es klar, wie durch Anziehung der Weilermühle anderweite Gerechtsame der Propstei beeinträchtigt werden konnten.

Officianten gestellten Bedingungen waren nichts anderes, als die strenge Pflicht eines treuen Seelenhirten und in seinem Beruf als wesentliche und selbstverständliche Obliegenheiten eingeschlossen. Nichtsdestoweniger war es in diesem Falle nothwendig, die Pflichttreue des Priesters besonders einzuschärfen, zu der Zeit, wo die unheilvolle Glaubensspaltung die heiligsten Bande gelöst hatte und die Hochfluth des dreißigjährigen Krieges1) den Kirchen am Rhein und ihren Hirten die größten Gefahren bereitete 2). Uebrigens war die vom Propst zu Oberpleis angewandte Vorsicht in Uebereinstimmung mit der Praxis der Abtei Siegburg, welche grundsäßlich keine Protestanten auf ihren Besizungen duldete. Oberpleis kann die Erhaltung der katholischen Religion nächst Gott der warmen Fürsorge und der kraftvollen Vertheidigung der Abtei Siegburg in Dankbarkeit zuschreiben.

Die Dotation der Pfarrstelle ging in Folge des Deputationshauptschlusses von 1803 zwei Jahre später an die Bergische Staatsregierung und später an den preußischen Fiscus über. Der königliche Domainenempfänger zahlte dem Pfarrer bis 1874 fünfhundert Thaler jährlich als Entschädigung aus der Staatskasse. Die Ablöse folgte sodann mit 36 500 Mark und noch 207 Mark statt der Zehntgefälle. Außerdem hat der Pfarrer die Nußnießung von fünf Morgen Land.

Stolgebühren sind in Oberpleis nicht gebräuchlich mit Ausnahme einer Kerze an der Tumba bei Beerdigungen.

Die Pfarrer.

Wenn von gewisser Seite behauptet wird 3), in Folge der Incorporation der Pfarrkirche an die Abtei Siegburg durch Erzbischof Bruno III. und ihrer Bestätigung durch Papst Innocenz III. (1206) sei der Propst von Oberpleis per se zugleich Pfarrer dieses Sprengels gewesen, so ist dafür kein Grund ersichtlich. Vielmehr war der Abt von Siegburg nach damaligem Kirchenrecht verus pastor, eigentlicher, oder, wie man

1) Schon im Jülich-Bergischen Erbfolgekrieg hatten brandenburgische Soldaten die Propstei beraubt, Monstranz, Kelche und Paramente aus der Kirche entwendet. Im dreißigjährigen Kriege hatte die Festung Siegburg mehrere feindliche Ueberfälle von Seiten der Schweden zu bestehen und wurde 1632 durch ihren General Baudissin mit Sturm genommen und geplündert. In welcher Lage die Propstei zu Oberpleis sich befand, schutlos den wilden Kriegshorden gegenüber, kann man sich leicht vorstellen. Vgl. Müller, Siegburg und Siegkreis, Il 75 ff.; v. Mering, Burgen, VII 67.

2) „Die Pfarreingesessenen zu Ober- und Niederpleis melden dem Fürsten am 10. October 1638, daß bei gegenwärtigen wilden Kriegsläuften bei ihnen und an andern Orten, 3. B. in Stieldorf, die Weltgeistlichen Pastoren nicht Residenz halten und ihr Amt verabsäumen, bitten daher, für die Zukunft von Ordenspersonen pastorirt zu werden." (Staatsarchiv). — 3) Siegburg u. Siegkreis, II 295.

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