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Rauschendorf mit 660 Einwohnern und einer dreiklassigen Schule ist die bedeutendste Ortschaft der Pfarre. Auf sanft steigender Anhöhe nähert es sich bis auf 15 Minuten der Pfarrkirche, frei hinüberschauend in das jenseits aufsteigende Gebiet der sieben Berge.

Rauschendorf ist uns bereits durch das der Abtei Siegburg übertragene Lehngut des Burggrafen Franko bekannt. 1131 bestätigt Papst Innocenz II. dem Cassiusstift zu Bonn u. a. einen Hof zu Rauschendorf (Ruzenthorp). Der Bonner Propst Johann Gropper nennt bei einer Verpachtung vom 16. Januar 1558 als Grenznachbaren der Länderei die Herren von Bödingen, Junker von Plettinberg, Junker Boeß Johannes auf dem Löwenberg, Junker Mauritius von Nesselrode und die Bruderschaft zu Stieldorf 1).

Ferner ist daselbst zu erwähnen der Hof des Klosters Bödingen. Besizer desselben war 1360 Adolph von Grafschaft, nach ihm Simon von Yrlenhausen Wapelink (Ritter). Dieser verkauft den Hof 1400 an Pastor Peter Meisenberg von Geistingen für die von ihm erbaute Kirche zu Bödingen um „102 rynsche Gulden“. Zu diesem kaufte Pastor Meisenberg im Jahre 1406 noch einen andern Hof in Rauschendorf von Friedrich von Saarwerden, Scheffen in Andernach, Konrad von Elner in Köln und Johann Bucken in Siegburg, welchen Hof die Verkäufer von ihrem Schwager und Bruder von Bucken geerbt hatten 2).

Herzog Gerhard II. von Jülich und Berg (1437-1475) 3) vermachte dem Kloster Bödingen seinen halben Hof zu Rauschendorf, „Herren Erbe", im Kirspel „Steildorf“ mit der „Halfscheid alle syns rechten ind zobehoirs“ zu einer „Erfmemorie“, vier Mal jeden Jahres zu den vier ,,Quattertemperen" für benannte Verstorbene der herzoglichen Familie zu halten. 19. August 14754). Herzog Gerhard's Sohn Wilhelm und Gemahlin Elisabeth fügen dieser Stiftung die andere Hälfte des Hofes hinzu, 1474 den 14. Februar). Philippa von Heinsberg, Tochter Johann's Herrn zu Jülich, Löwenburg und Loen, Gemahlin des Grafen Wilhelm von Wied und Ysenburg, schenkt dem Kloster zu Bödingen u. a. eine jährliche Rente von drei oberländischen Gulden, zu heben von Ackerland in Rauschendorf, 1464.

1) Liber privilegiorum . . . jurium etc. Praepositurae Bonnensis p. 334. 2) Aus Urkunden des Klosters Bödingen im Staatsarchiv zu Düsseldorf, mitgetheilt von Herrn Pfarrer Cremer in Bödingen.

Wir fügen noch die bezügliche Notiz an:,,Henricus Nesen et Metza coniux ejus de Ruschendorp schenkten durch Vermittelung des Ritters Wilh. de Lapide (Wilh. v. Stein) dem Kloster 42 Florin, 1460. Memorienbuch Nr. 8.

3) Sein Sterbetag ist der 19. August. 4) Note zu Lac. IV, S. 480. 5) Lac. 1. c. Nr. 384.

Diese Güter waren später wahrscheinlich vereinigt. Den Bödinger Hof hatte Simon Heider 1798 auf zwölf um Petri Kettenfeier anfangende Jahre, jedoch mit Abstand von sechs oder acht Jahren, gepachtet für 40 Malter Roggen, 4 Malter Gerste, 1 Malter Rübsamen, 10 Pfund Wachs, 1 Kalb zu 50 Pfund, 8 Maß Butter, 2 Pfund Pfeffer, 2 Pfund Ingwer, 8 Pfund weißen Zucker und zu Neujahr 11 Reichsthaler 36 Stüber. Der Pächter hatte alle ordentlichen und außerordentlichen Lasten zu tragen. Der Realstatus des Klosters Bödingen hebt als auf dem Gut lastende Verpflichtung hervor:

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Auf Dinstag in der Kreuzwoche den Armen 4, und zu St. Petri Kettenfeier wieder 4 Brod zu Rauschendorf in der Straße auf den Bannen, in festo sancti Stephani auf die Propstei Oberpleis einen Jahrpacht von 8 Viertel Haber zu liefern."

Bei der Verkaufsausstellung durch die preußische Domaine gehörten zu dem Gut 2 Morgen Garten, 1143/4 Morgen Acker, 25 Morgen Wiese.

Kloster Bödingen war außerdem in der Umgegend von Rauschendorf vielfach begütert. Fügen wir gleich die zur Pfarre Stieldorf ge= hörigen Besitzungen an:

Der Heiderhof. Ritter Bertram von Nesselrode Herr zu Ehrenstein und Gemahlin Margaretha von Burtscheid († 1501) errichten in der Kirche zu Bödingen einen Altar und dotiren ihn mit dem Hof zur Heyden in der Pfarre Stieldorf 1).

Der Heiderhof hatte zum Herrenwagen" ein Pferd und einen halben Wagen zu stellen, in den Maischatz zwei Mark, Herbstschay ́eine Mark zu zahlen. Die Gesammteinnahme des Hofes war Ende des vorigen Jahrhunderts auf 171 Rthlr. 24 Stüber berechnet.

Der Schnorrenberger Hof bei Delinghofen, 20 Minuten von Stieldorf, wird dem Kloster Bödingen 1471 zur Hälfte von Klosterbruder Gerard Altenberg von Blankenberg geschenkt 2). 1625 verkauft Wilhelm Wurm dem Kloster Bödingen seinen Antheil an diesem Hof für achthundert fölnische Thaler (Dahler?). 1739 erwarb das Kloster noch ein Sechstel von einem ungenannten Besitzer. Dieser Hof war nach dem Realstatus des Klosters dem Hof des Herrn von Stein zu Limperich mit einem Pferd kurmütig und ferner verpflichtet, in denselben jährlich elf Albus zu zahlen, an die Kirche zu „Steeldorf“ wegen der Wirthhöfchen-Wiese zwei Viertel Roggen und in der Kreuzwoche auf den Kirchhof daselbst zwei Brod, in die kurfürstliche Rentei im Monat Mai 26 Albus kölnisch, im Herbst 52 Albuš, und in den „Erjesuitenhof“ zu Steeldorf ein halb Malter Roggen zu liefern.

„Den Hof hat Heinrich Brodesser 1790 auf 12 Jahre gepachtet und zu Martini stilo ferreo zu liefern: 24 Malter Roggen und statt 6 Malter dito 24 Reichsthaler, 1 Schwein zu 140 Pfund, 1 fettes Kalb, zum neuen Jahr 3 Reichsthaler 44 Stüber. „Der Pächter muß weiters die Ausgilden des Hofes einbüren und zur Canonie liefern; die Contributionen werden demselben zu drei Viertel vergütet.

1) Memorienbuch des Klosters Bödingen, Nr. 9. Gefällige Mittheilung des Pfarrers Cremer. Wilh. v. Nesselrode, Vater Bertram's, gestorben 1474, hatte dem Kloster bereits andere Güter geschenkt. Vgl. Siegburg-Müldorf unter Niederpleis.

2) l. c. Nr. 6. Bödinger Urkunden Nr. 52.

Nach einem andern Verzeichniß war der Gesammtertrag des Gutes auf 181 Reichsthaler 4 Stüber veranschlagt. Beim Verkauf durch den preußischen Fiscus wird die Größe des Gutes auf 152 Morgen angegeben.

Der Grooten-Winkelerhof, auch Rottwinkelerhof, zu Vinrel, 44 Morgen groß, gegen Uebernahme aflinger Lasten 1796 auf 12 stete Jahre verpachtet für 9 Malter Roggen, 4 Rthlr. 34 Stüber Neujahrsgeld, 3 Maß Butter, 4 Pfund Flachs, im Ganzen veranschlagt zu 52 Rthlr. 49 Stüber. Ein Sechstel dieses Gutes war noch im Jahre 1739 vom Kloster Bödingen erworben worden.

Schließlich nennt das Staatsarchiv noch den (sonst unbekannten) Hof „Klynkorgerbe“ dieses Klosters in der Pfarre Stieldorf.

In den Fluren von Stieldorf und Rauschendorf erhob dasselbe von verschiedenen Schuldnern an Grundpacht 20 Malter Roggen und 10 Stück Hahnen, wozu bemerkt wird: „Diese Länderei ist sehr versplissen.“ Die Hähne find vermuthlich in Halben und Vierteln geliefert

worden.

Vier Güter der Abtei Heisterbach 1).

Ein Gut zu Ettenhausen, verpachtet für 22 Malter Korn, 4 Malter Weizen.

Ungarden, verpachtet für 14 Malter Korn.

Velderhausen für 9 Malter Korn, 2 Malter Weizen.

Sonnenberg, verpachtet für 12 Malter Korn, 2 Malter Weizen.

Kirchliche Verhältnißse.

Stieldorf war niemals abhängig von einer auswärtigen Kirche, war schon 1131 im Besit einer Pfarrkirche mit dem Zehnten von 68 Villen 2). Beides deutet ein hohes Alter der Pfarrgründung an. Der liber valoris, welcher Stieldorf mit einer Taxe von VIII Mark 5 Schillingen aufführt3), läßt die Entstehung der Pfarre in der fränkischen Zeit, etwa im achten Jahrhundert, annehmen. Ob die Gründung vom Cassiusstift ausgegangen ist oder von anderer Seite, läßt sich nicht nachweisen. Sicher war das Bonner Stift seit der ersten urkundlichen Nachricht im Besit der Kirche, des Zehnten und somit des Patronats, und hat vor allen andern mit dem Besißstand die Vermuthung der kirchlichen Gründung für sich.

Mit dem Genuß des Zehnten war außer der Besoldung des Pfarrgeistlichen die Baupflicht der Kirche verbunden. Ob sich dieselbe auf das gesammte Gebäude erstreckte, oder der Pfarrer nach dem allgemein üblichen Recht das Chor und die Gemeinde den Thurm zu bauen bezw. zu unterhalten hatte, darüber waren die betreffenden Parteien nicht einig, und führte noch zu Streitigkeiten, als bereits das Cassiusstift aufgehoben und dessen Pflichten auf den Fiscus übergegangen waren.

Im Jahre 1804 war nämlich eine Reparatur nothwendig 4). Der Kostenanschlag betrug 99 Reichsthaler. Die herzogliche Landesregierung

1) Vgl. den Realstatus der Abtei von 1802 im Anhang.
2) Günther I, Nr. 104, S. 211.

3) Binterim u. Mooren, Erzdiöcese, I 318. 4) Gefl. Mittheilung des Herrn Pfarrers K. Unkel aus dem Staatsarchiv zu Düsseldorf.

beauftragte den Verwalter des Amtes Blankenberg unter dem 9. März, die Reparatur vornehmen zu lassen und die Kosten von der Gemeinde und den Decimatoren pro rata einzuziehen. Pfarrer Meys, den man auf Grund des Pfarrzehnten mit heranziehen wollte, protestirte, indem er ausführte, daß vor zweihundert Jahren nur 800, jest 1300 Communicanten und dazu 600 Kinder vorhanden, er deshalb seit fünfzehn Jahren genöthigt sei, einen ständigen Subsidiar zu halten, an manchen Festtagen sogar einen zweiten Hülfspriester zu beköstigen und somit von der Competenz nicht leben zu können, wenn er noch zu Reparaturen angehalten würde. Aus diesem Gründe sei er auch niemals, so wenig als seine Vorgänger, von dem Propst in Bonn zu der mindesten Concurrenz beim Kirchenbau angehalten worden.

Der Amtsverwalter befürwortete die Befreiung des Pfarrers von der Beitragspflicht, weil der Propst als Collator der Pfarrstelle bei mehrern Gelegenheiten pastor primarius zu Stieldorf genannt werde, weshalb der Pfarrer nur als Dienste leistender Stellvertreter anzusehen, daher auch wohl nicht vom Propst zur Reparatur verpflichtet sei. Dieses bestätigten auch die Thatsachen seit unvordenklichen Zeiten. Die Regierung stimmte dieser Ausführung bei unter dem 27. Juni 1805.

Nichtsdestoweniger kam unter preußischer Regierung der Conflict neuerdings zum Ausbruch. Dieselbe forderte nämlich den Pfarrer Dullye (1823-1842) auf, das Chor zu restauriren. Der Pfarrer antwortete ablehnend, indem er nachwies, daß die Kirche vorhin stets seitens des Cassiusstifts baulich unterhalten worden sei, nunmehr aber nach Einziehung der Stiftsgüter der Fiscus als deren Inhaber dieselbe Pflicht, und zwar für das ganze Kirchengebäude mit Einschluß des Chores, übernommen habe. Auch sei der Fiscus bereits unter seinem Vorgänger für Herstellung des Chores aufgekommen. Nach langwierigen Verhandlungen erklärte die Königliche Regierung am 4. September 1835, daß der Pfarrer von Stieldorf von allen Verpflichtungen, das Kirchenchor in Stand zu halten, entbunden sei.

Bei dem Neubau der Kirche 1850 hat der Fiscus sich mit sieben Zwölftel, die Gemeinde mit fünf Zwölftel der Bausumme betheiligt 1).

1) Aegidius Müller (Siegburg u. Siegfreis II 198) gibt das Verhältniß der Baupflicht folgendermaßen an: „Schiff, Chor und Sacristei baut der Fiscus mit 6000, die Gemeinde den Thurm mit 6825 von 12825 Theilen." Diese Angabe scheint so ohne Weiteres an einem Widerspruch zu leiden, indem für den Thurm der Anschlag viel höher ist, als Chor, Schiff und Sacristei zusammen. Demnach hat die andere (des Pfarrers Oswald), welche dem Staat mit sieben Zwölftel den größern und der Gemeinde mit fünf Zwölftel den kleinern Theil zur Last legt, mehr Wahrscheinlichkeit für sich. Aber auch so ist zu bemerken, daß beim Neubau der alte Thurm stehen blieb, also das Verhältniß der Baupflicht eine andere Erklärung erfordert. Der größere Beitrag der Gemeinde ist vielleicht darin begründet, daß die neue Kirche größer ist als die alte.

Kirche zur h. Margaretha.

Die eben erwähnte alte Kirche war, nach dem noch erhaltenen Thurm zu schließen, ein romanischer Bau aus dem zwölften oder dreizehnten Jahrhundert. Sie hatte zwei Seitenschiffe: das linke als „,contiguum" des Hauptschiffes, der Baupflicht des Fiscus gehörig, das rechte als späterer Anbau bezeichnet.

Diese Kirche hatte sich schon lange zu klein erwiesen, und alle Reparaturen konnten ihren baulosen Zustand nicht beseitigen.

So wurde denn im Jahre 1850 eine neue geräumige Kirche nach dem Plan des Dombaumeisters Zwirner mit Beibehaltung des alten Thurmes im Stil einer romanischen Basilika erbaut. Die Kosten be= trugen 16 000 Thaler, wovon der Fiscus, wie bemerkt, sieben Zwölftel übernahm, der Rest fiel der Gemeinde zur Last.

Am Sonntag nach dem 19. November 1851 vollzog Dechant Hertel zu Oberpleis unter Assistenz des Pfarrers Oswald und des Vicars Wüst die Benediction, und am 31. Mai 1858 erfolgte die feierliche Consecration durch den hochwürdigsten Weihbischof Herrn Dr. Baudri1). In den Hochaltar wurden bei dieser Gelegenheit Reliquien der h. Vincentia und von Genossinnen der h. Ursula eingeschlossen.

Bei ihrer einfachen edeln Form ist die Kirche ansprechend durch harmonische Verhältnisse. Die innere Länge vom Thurm bis zur Communionbank beträgt ungefähr 75 Fuß, die fernere bis zur Absis der Chorrundung 25—28 Fuß, die Gesammtbreite der drei Schiffe 60 Fuß, wovon 36 Fuß auf das Hauptschiff kommen. Lehteres trägt eine flache, in der Mitte wenig gehobene blaue Holzdecke. Sechs Paar rundbogige Fenster in den Seitenwänden und eben so viele oben im Mittelschiff vertheilen allseitig gleichmäßiges Licht; ein siebentes Paar ist von außen gegen den Thurm sichtbar.

Die Wandflächen sind für Malerei vorzüglich geeignet, und diese würde bei angemessener Ausführung zur Verschönerung des Innern wesentlich beitragen.

1) Die betreffende Urkunde lautet: Ao. milesimo octingentesimo quinquagesimo octavo die trigesimo primo Maji ejo Joannes Antonius Fridericus Baudri episcopus Arethusae i. p. i. suffraganeus Cardinalis de Geissel Archiepiscopi Coloniensis consecravi ecclesiam et altare hoc in honorem sanctae Margarethae et reliquias ss. martyrum Vincentiae et e societate s. Ursulae in eo inclusi et singulis Christi fidelibus hodie unum annum et in die anniversario consecrationis huiusmodi ipsam visitantibus quadraginta dies de vera indulgentia in forma ecclesiae consueta concessi. sig. Baudri episc. Arethusae i. p. i., decanus ecclesiae Metropolitanae, Praelatus com(es) S. Pont. assistens.

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