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war, faufte man, wahrscheinlich aus Gemeindemitteln, ein Haus in der „Lüningsgasse“, neben Herrn von Bossart und dem Gemeindepfade, nebst Garten, und richtete es zur Pfarrwohnung ein. Zugleich benußte der Pfarrer den Garten der alten Pastorat, welcher in der Folge der alte Pastoratgarten" hieß. Das Pfarrhaus, ein altes Bauernhaus, war bereits im Jahre 1728 in so verfallenem Zustande, daß die Pfarrer aus dem Jesuitenorden es vorzogen, in dem herrschaftlichen Hause des ihrem Collegium gehörigen Lohnhofes Wohnung zu nehmen. Nach Aufhebung des Ordens mußte der Pastor Schüller den Lohnhof verlassen, kaufte sich ein Haus aus eigenen Mitteln, die jeßige Pastorat, und ließ in dem alten Pfarrhause seinen Halbwinner wohnen.

Mit Genehmigung des Kurfürsten Karl Theodor wurde das alte Pfarrhaus nebst Garten, „im Grundmaß 2 Viertel 5 Ruthen 10 Fuß haltend," im Beisein der Scheffen Limbach und Proff sowie der Vorsteher Klüppel, Roches, Johann Schwippert und Heinrich Paetges an Adrian Tillwein für die Tare, 300 Reichsthaler, öffentlich verkauft, und Honnef hatte kein Pfarrhaus mehr.

Pastor Schüller legte im Jahre 1806 die Pfarrstelle nieder. Sein Nachfolger, Strunck, hatte als Kaplan bei Schüller gewohnt, mußte aber nachdem er die Pfarrstelle übernommen hatte, ausziehen und in gemietheten Zimmern bald hier, bald dort wohnen. Es kostete ihn große Mühe und vielen Verdruß, von der Gemeinde eine karge Entschädigung zu erwirken. Erst im Jahre 1818 bewilligte man ihm eine solche von 100 Francs, nicht von 1806, dem Antritt der Pfarrstelle an, sondern von 1810, dem Todesjahr Schüller's.

Strunck hatte 24 Jahre hindurch zu kämpfen, ehe er eine Pfarrwohnung erhielt, wo er in den letzten Jahren das müde Haupt niederlegen konnte. An Projecten fehlte es nicht. Schon im Jahre 1803 hatte man unterhandelt, um ein dem Gottfried Tillmann gehöriges Haus in der Kirchstraße neben dem Kirchhof zu erwerben. Nach mündlicher Absprache mit dem Ortsscheffen kaufte Adrian Tillwein das Haus als Pfarrwohnung an, wurde aber nachträglich im Stiche gelassen. Eine schriftliche Vollmacht konnte er nicht aufweisen und gerieth nun in sehr mißliche Vermögensverhältnisse, während das Haus neuerdings zur Versteigerung kam. So war die Erwerbung eines Pfarrhauses bereits damals vereitelt worden.

Im Jahre 1815 nahm man unter Pfarrer Strunck dasselbe Project, das Tillmann'sche Haus zu kaufen, wieder auf, und es wurde zum zweiten Male „durch hinterlistige Angeberei“ hintertrieben.

Hierauf nahm man den „Lohnhof“, das ehemalige Jesuitengut, als Pastorat in Aussicht, welcher mit 43 Morgen 1741⁄2 Ruthen Land dem

bergischen Schulfonds bei dem später am 15. Januar 1835 erfolgten Verkauf 6900 Thaler einbrachte 1). Die königl. Regierung erklärte (20. März 1818), dem bergischen Schulfonds könne nicht zugemuthet werden, für ein neues Pfarrhaus zu sorgen.

Nun sollte der Pfarrer das Zehnthaus, welches Pastor Broich aus eigenen Mitteln für seine Nachfolger erbaut hatte, behufs Erwerbung eines Pfarrhauses verkaufen. Nach langen Verhandlungen hierüber fand die königl. Regierung (1825), daß der Bau einer neuen Schule dringlicher sei. Einige Jahre später kaufte man das Schüller'sche Haus nebst Garten, und nachdem die Abtretung des alten Pfarrgartens (jezt Schulgarten) die Genehmigung des Erzbischofs und der königl. Regierung erhalten hatte, konnte Bürgermeister Schäfer am 17. September 1829 dem Pfarrer Strunck die Mittheilung machen, daß das Pfarrhaus zum Beziehen fertig sei.

Die Ereignisse drängen sich im Verlaufe der Zeit, wie die Wellen in der Fluth. Eine bessere Pfarrwohnung ist durch eine neue Zuwendung an die Pfarrkirche in Aussicht gestellt. Durch Testament vom 29. October 1864 vermachte Fräulein Katharina Kemp der katholischen Pfarrkirche zu Honnef ihr ganzes Vermögen und verfügte u. a. was folgt: „Das von mir gegenwärtig bewohnte Haus zu Honnef an der Bergstraße nebst dazu gehörigem Hofraume, Garten, Scheune, Stallung und Kelterhaus mit darin vorhandener Traubenpresse und sämmtlichem Keltergeräthe, ferner nebst dem Backhause und dem Siegburgerhofgebäude, haltend im Ganzen einen Flächenraum von einem Morgen hundert achtundsechszig Ruthen achtzig Fuß, sowie auch der dem Hause gegenüber liegende Garten im Schießgraben soll von dem jedesmaligen Pfarrer der gedachten Kirche als Pfarrhaus und Pfarrgut bewohnt und benutt werden. Dagegen müssen aus dem jezigen Pfarrhause und der Kaplanei zwei Wohnungen für die beiden Kapläne hergestellt werden“ 2).

Das Einkommen wird nach amtlicher Aufstellung aus dem 16. Jahrhundert bei Binterim angegeben wie folgt: „An Weingewächs in vollen Jahren 6 bis 10 Fuder, anjezo aber kaum die Hälfte; an Fruchtzehnten 8 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 5 Malter Hafer, 2 Sümmer Weizen; der nasse Zehnte thut an rothem Wein 5 Ohm, an weißem 1 Fuder, von 4 Morgen Wiesen 8 Rthlr., von 4 Morgen Artland 21/2 Malter Roggen, aus einem Höfgen in Oberpleis von 9 Morgen Land an Pacht 3 Malter Hafer und 4 Quart Butter. In der Kirche

1) An genanntem Tage wurden sämmtliche dem bergischen Schulfonds einverleibte Güter, in der Gemeinde Honnef liegend, in Königswinter verkauft und daraus 46 420 Thlr. erzielt. Amtsblatt der königl. Regierung zu Köln 1834, S. 389. Vgl. Urkundenbuch S. 152. — 2) Urkundenb. S. 193.

sind vorhin 10 Altäre gewesen, deren Renten mehrentheils vergangen, was übrig ist, ist der Pastorath incorporirt worden pro alendo sacellano in cura“ 1).

Das Einkommen des Pfarrers bestand nach Trips im dritten Theil des trockenen und nassen Zehnten 2), in den Einkünften der zum „Hause Gottes" gehörigen Löwenburger Güter, darunter ein Theil des Zehnten, das Peschfeld und die Peschwiese. Der Löwenburger Zehnte war begrenzt rechts von der Koppel ahn der Buch bis auf den Rhein zu (überall sind Fuhrsteine, Grenzsteine), bis an die Rohmerstorffer Bach und nit darüber" 3).

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„Im nassen Zehendhen," schreibt Trips, gibt man den 24. theil und darumb ward er genant der gnaediger zehendten, potiore jure (richtiger) der diebische zehendhe, weil, da sie von rechts wegen geben sollten vom fuder d. i. von 6 ahmen eine lael, von zulass eine beschütt, von 2 ahmen eine gehäuffte, von 1 ohmen ein büttgen, von 2 ohm ein sclotter et sic conquenter (und so fort), so geben sie, was ihnen gut dünkt" Trips meint, wenn Jeder gäbe, wie billig und recht, so würde er zwei Fuhren (plaustra), d. i. zwei Fuder erhalten haben, während er so nur eines erhielt. Pastor Broich ergeht sich ebenmäßig in Klagen über Vorenthaltung der nassen und trockenen Zehnten : „Welche und wie große Mißbräuche bei Entrichtung desselben vorkommen, ist widerwärtig zu schreiben. In Beziehung auf den Fruchtzehnten behaupten Viele, dieses oder jenes Grundstück sei zehntfrei, bringen aber nichts zum Beweise vor, als daß sie so und so lange nichts gezahlt haben. . . . Was den nassen oder Weinzehnten betrifft, so ist es Ortsgebrauch, den 24. Theil zu entrichten; ja, wenn sie ihn nur entrichteten! Aber hier gerade ist der Betrug um so häufiger, weil er leichter verdeckt werden kann, als beim Fruchtzehnten. Bei beiden ist die größte Wachsamkeit nothwendig."

Zum Eigenthum der Pfarrstelle gehörte das Zehnthaus in Rommersdorf. Es brannte im Jahre 1637 ab durch Unvorsichtigkeit einer

1) Binterim u. Mooren, Alte u. neue Erzd. II, 147.

2) Am 3. October 1376 war dem Pfarrer zu Honnef von Erzbischof Friedrich III. und Abt Wolfart von Nesselrode zu Siegburg dessen Zehntantheil von Ländereien in Honnef und Breitbach vertragsmäßig zugetheilt. (Vgl. Müller, Siegkreis, I 309. Nach dem Copiarum liber der Abtei Siegburg.) Die in Betreff des Zehnten von Trips ge= machten Angaben leiden an Einseitigkeit. Er spricht bei Aufzählung der Einkünfte nur von dem Zehnten des ,,Domus Dei" und bemerkt dazu:,,Decimae nunquam pertinue= runt ad sacellum, sed ad parochum." Urfb. S. 72.

3) 1. c. P. Broich gibt als Zehntgrenze der Pfarre richtig den Rhönbach an. Ur= kundenbuch S. 92.

Dienstmagd, welche beim Einsammeln des Zehnten beschäftigt war1). Pastor Broich ließ es auf eigene Kosten im Jahre 1719 auf den alten Fundamenten neu bauen. Jede Familie der Gemeinde leistete bei der Erbauung einen Arbeiterdienst von drei Tagen.

Die Zehntscheune wurde am 8. August 1834 von Notar Schäfer öffentlich zum Verkauf ausgestellt und dem Hermann Jacob Tillmann für 560 Thaler zugeschlagen. Eine Weinpresse erwarb auf der Verstei= gerung Gerhard Strunck für 30 Thaler, eine andere H. Jacob Tillmann für 15 Thaler. Der Verkauf der Zehntscheune mußte (aus nicht bekannten Gründen) am 28. Februar 1835 wiederholt werden, erhielt aber bei einem Angebot von 600 Thalern nicht die Ratification. Bei einem dritten Verkaufsversuch am 3. Juni 1835 erfolgte kein höheres Gebot, deshalb schloß der Kirchenvorstand einen Privatcontract mit Johann Michels in Rhöndorf auf 610 Thaler, welcher i. J. 1836 die höhere Genehmigung erhielt. Der Betrag floß am 25. Juli 1841 in die Kirchenkasse.

Eine Haferrente der Pfarrstelle Honnef 3. 3. im Betrag von 15 Maltern, veranschlagt zu 30 Thaler 6 Silbergroschen, aus Aegi= dienberg zu liefern, ging in Ermangelung durchschlagender Beweisstücke verloren; die beantragte Niederschlagung erhielt am 10. Juli 1845 die Genehmigung des erzbischöflichen Generalvicariats und am 27. August desselben Jahres die der königlichen Regierung).

Das gleiche Schicksal hatte das Gütchen zu Grazfeld. Dieses ist wohl das bei Binterim) aufgeführte Höfchen zu Oberpleis, in dessen Pfarrbezirk es liegt. Der Handelsmann Samuel David zu Königswinter kaufte das Gütchen am 7. August 1834 auf öffentlicher Versteigerung für 1000 Thaler mit Genehmigung der geistlichen und weltlichen Behörde vom 16. August, beziehungsweise den 9. September. Dagegen legten die seitherigen Pächter, Erben Matthias Bergmann, Verwahrung ein, indem sie sich als Eigenthümer erklärten, welche an die Pastorat nur eine Rente zu zahlen hätten. Der hierüber beim Landgericht zu Köln erhobene Proceß ging am 13. November 1837 für die Kirche verloren, weil kein schriftlicher Pachtvertrag vorlag und die zum Beweise des Eigenthumsrechts beigebrachten Urkunden nicht als beweiskräftig anerkannt wurden. Die Kirche hatte die Proceßkosten zu tragen und dem Samuel David eine Entschädigung von 185 Thalern zu zahlen*).

Eine bedeutende Aufbesserung der Pfarrstelle erfolgte durch den Verkauf des Peschfeldes und der Peschwiese 5). Das Peschfeld, nach altem

1) 1. c. 93. Nach einer andern Version „durch die Schuld eines Soldaten, der die Magd verfolgte". 2) Urkb. 102. 3) Binterim u. Mooren, Erzd., II 147.

4) 1. c. 102–103. — 5) Vgl. oben Kapelle,,Domus Dei“, S. 68. Pesch = pasculum.

Maß 8 Morgen 29 Ruthen 25 Fuß oder 2 Hectar 6 Are 94,9 Meter, „in der Burg“, und die Peschwiese, 2 Morgen 152 Ruthen 50 Fuß, ebendaselbst, gingen durch Vermittelung des Gütermaklers Philipp Anschel aus Königswinter am 7. Juni 1871 vor Notar Mosler verkaufsmäßig in den Besiz des Herrn Göring für 12000 Thaler über 1). Am 12. Juli ertheilte Erzbischof Dr. Paulus Melchers kraft apostolischer Vollmacht dem Vertrag die Genehmigung; die der königlichen Regierung folgte am 5. August desselben Jahres. Herr Göring erbaute auf dem Peschfelde eine jener Villen, welche Honnef zur Zierde gereichen. Die Göring'sche bezeichnet neben der andern des Herrn Geheimraths Bredt die Stelle der Burg und des zugehörigen Gebietes von dem ehemaligen Reitersdorf.

Das Einkommen des Pfarrers betrug im Jahre 1833 nach einer officiellen Taxe außer freier Wohnung, Garten und Stolgebühren 561 Thaler, nämlich Pacht vom Peschfelde 80, von der Peschwiese 40, dem Kaplansgarten 10, dem Gütchen zu Graßfeld 13, der Haferrente zu Aegidienberg 3, dem trockenen Zehnten 100, Weinzehnten 10, Ertrag der Pfarrweinberge 305 Thaler.

Der Pfarrer von Honnef hatte unter Pastor Trips die Pflicht:

1. Einen Kaplan zu unterhalten 2).

2. Für die ihm Zehntpflichtigen in Bondorf, Rommersdorf und Rhöndorf einen Zuchtstier zu halten.

3. Die Pflicht, die Kirche zu reinigen! Dieselbe sollte sich von verschiedenen Renten in Del, Geld, Wein sowie 2 Malter Weizen herleiten, welche dem Pfarrer als Einnahme angeblich verabfolgt wurden, während Trips behauptet, daß der Zehnte an Weizen durchschnittlich 2 Scheffel betragen habe. Trips meint aber, was die Reinigung der Kirche betrifft, es würde alles viel schöner und sauberer, wenn der Pastor das Waschen selber besorge, als wenn es von den Weibern der Bauern geschähe!

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4. Die Pflicht, das Dach des Kirchenchors zu unterhalten. Er soll alle zwei Jahre, längstens im dritten durch den Dachdecker nachsehen und ausbessern lassen.“

5. Eine Ohm Wein und eine fette Gans an den Collator der Kapelle „Haus Gottes" zu liefern.

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6. Eine Ohm Wein an den Kölner Kurfürsten. „Ein zeitlicher pastor," schreibt Trips,,,ist schuldig, alle jahr ein ohm weins dem churfürst zu Cöllen zu geben, wegen s. Mauritii lehn. Diese ohm ist lauffender pacht, nachdem die jahre seind, welches also geschicht, wen im herbst ein neuer bürgermeister erwöhlt ist. Dieser geht alsobald nach der churcölnischen kammer undt haltet an, umb ein vierdel dri... cl selbes jahrs pacht, welches ihm nach beschaffenheit der sachen auch einbewilligt wird. ex. g. ist das weinjahr ein halb iahr, so

1) Die Pacht des Peschfeldes brachte im Jahre 1833 80 Thlr., die Peschwiese 40 Thlr. ein. Demnach ist der aus dem Vortheil erzielte Verkauf zu berechnen.

2) Die Verpflichtung gründete sich auf die Vicarie der h. Anna, welche mit dazu gehörigen, nicht näher bezeichneten Gütern der Pfarrstelle incorporirt waren. Der Pfarrer hatte von den Gütern jährlich 3 Schahgulden zu entrichten im Werthe von 5 Kölner Florin. Pastor Trips wurde auf seinen Antrag an Scheffen und Geschworene von dieser Auflage befreit. Pfarreien (XXVIII. Königswinter).

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