Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, 88. cilt

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In Commission der Literarisch-artistischen Anstalt, 1881

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Popüler pasajlar

Sayfa 914 - Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist kein Mann noch Weib; denn ihr seid allzumal einer in Christo Jesu.
Sayfa 65 - Den Kantonen, sowie dem Bunde bleibt vorbehalten, zur Handhabung der Ordnung und des öffentlichen Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaften, sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger und des Staates, die geeigneten Maßnahmen zu treffen.
Sayfa 65 - Gewalt. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte darf durch keinerlei Vorschriften oder Bedingungen kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden.
Sayfa 65 - Die Kantone sorgen für genügenden Primarunterricht, welcher ausschließlich unter staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können.
Sayfa 876 - Reichseinrichtungen weitgreifende und schwierige Aufgaben bevorstehen, deren Lösung in der kurzen Frist einer Session nicht zu bewältigen ist, zu deren Anregung Wir Uns aber vor Gott und Menschen, ohne Rücksicht auf den unmittelbaren Erfolg derselben, verpflichtet halten, so macht es Uns um so mehr Freude, Uns über die Lage unserer auswärtigen Politik mit völliger Befriedigung aussprechen zu können. Wenn es in den letzten zehn Jahren, im Widerspruch mit manchen Vorhersagungen und Befürchtungen,...
Sayfa 77 - I) betrifft, so protestire ich zuvörderst gegen den Gebrauch einer unendlichen Grosse als einer Vollendeten , welcher in der Mathematik niemals erlaubt ist. Das Unendliche ist nur eine Facon de parier, indem man eigentlich von Grenzen spricht, denen gewisse Verhältnisse so nahe kommen als man will, während anderen ohne Einschränkung zu wachsen verstattet ist.
Sayfa 882 - Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden können.
Sayfa 65 - Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. Niemand darf zur Teilnahme an einer Religionsgenossenschaft, oder an einem religiösen Unterricht, oder zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen, oder wegen Glaubensansichten mit Strafen irgend welcher Art belegt werden. Über die religiöse Erziehung der Kinder bis zum erfüllten 16. Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt.
Sayfa 591 - Uebereinkunft und Anordnung der Eltern, bei unehelichen Kindern der Mutter allein, die auch nach deren Ableben zu befolgen ist, oder, wenn die Eltern ohne eine solche Uebereinkunft oder Anordnung zu treffen, verstorben seyn sollten, denjenigen überlassen, die überhaupt für die Erziehung dieser Kinder zu sorgen haben.
Sayfa 591 - Aeltern ohne eine solche Uebereinkunft oder Anordnung zu treffen, verstorben seyn sollten, denjenigen überlassen, die überhaupt für die Erziehung dieser Kinder zu sorgen haben. §. 53. Unter keinem Verwände ist Personen verschiedener Confession, die sich zu ehelichen gesonnen sind, ein Angelöbniß wegen der künftigen religiösen Erziehung der in ihrer Ehe zu erzeugenden Kinder abzufodern.

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