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endlich vollkommen, immer mit dir gewefen und in Allem dir gleich.

Bei der Taufe fagt die Armenische Liturgie: der heilige Glift ist mit dem Vater und Sohn gleiches Wesens und gleicher Herrlichkeit, wie Einerlei Wefen mit dem Vater und von Einer Anbetung mit dem Sohne.

Gregor Nariekens fagt: Der heil. Geißt, der aus dem Vater ausgehet, und gleich dem Sohne angebetet wird, ist vollkommener Gott, wie Vater und Sohn.

Am Pfingstfest singt die Kirche: Du Unerforschlicher nach der Natur und Unaussprechlicher, welcher vom Vater ohne Anfang ausgehet, und von dem nämlichen Wesen als der eingeborne Sohn bift: wir danken dir, Gott unserer Våter du vom Vater gesendeter unerschaffener Geift.

Also stimmt die Armenische Kirche mit der Griechischen über den Ausgang des heiligen Geistes überein, so daß kein Streit darüber seyn kann."

Aber defto augenscheinlicher ist die Abweichung des (bei uns sogenannten) dritten Artikels in der Armenischen Liturs gie. Er lautet so:

Wir glauben an den heiligen Geißt, den nicht gefchaffenen sondern gemachten, welcher in dem Gefeße in den Propheten und in dem Coangelium gesprochen hat, welcher auf den Jordan hernieder ges kommen ist, den verheißenen und ges fendeten, welcher in den Heiligen ge, wohnt hat.

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Statt deffen hat ihn die Russisch-Griechische Kirche blog:

Und in den heiligen Geißt, den Herrn, der da lebendig macht, der vom Vater aus

gehet, den wir fammt dem Vater und Sohn anbeten und verehren, und der durch die Propheten geredet hat.

In dem Bekenntniß steht noch: wir glauben an die heilige Dreieinigkeit u. f. w. an einen Willen. Davon ist die Erklärung:

Es ist nur Ein Wille der drei Personen, Eine Macht, Eine Schöpfung; der Vater wollte die sichtbaren und' unsichtbaren Geschöpfe schaffen, der Sohn hat sie vom Nichtseyn zum Daseyn gebracht, und der heilige Geist hat sie durch seine Weisheit ausgeschmückt. (Nierses.)

IX.

Kurze Nachrichten

aus Briefen.

Von den nachstehenden Nachrichten find mehrere schon fu meiner Fortsetzung von Henke's allgemeiner Kirchengeschichte Th. VII. 1. VIII, benußt, und zunächst dazu eingeholt worden. Aber einzelnen Theilen der Originalien, die ich durch sehr dank bar erkannte Mittheilung erhielt, gebührt noch hier diese Stelle.

1

Bei den Diensten, welche der Ruffische Archimandrit nach 1. den Jesuiten erwiesen hat, kann man an die Dienste gedenken, welche umgekehrt die Jesuiten erwiesen, als fie beim Abschlusse des Vertrags wegen der Niederlaffungen am Amur (Aug. 1689) die Ermäßigung der Forderungen der Chinesen, denen fie beiges ørdnet waren, beförderten.

1.

(Aus dem Russischeu. ›

Da wir in Europa so wenige Nachrichten über den jegigen Zustand der Jesuiten und des Christenthums in China ha: ben, so wird eine kurze Erzählung von der legten Verrols gung, die beide in Peking erlitten haben, von nicht gerins gem Intereffe feyn.

Die Ursache zu dieser Verfolgung, die 1805 statt hatte, war in Kurzem diefe. Es hatte sich zwischen zweien Miffionarien ein Streit über den Bezirk ihrer geiftlichen Ges richtsbarkeit erhoben; und da sie ihn unter sich nicht beis legen konnten, so beschloffen sie, die Sache nach Rom zu schicken und dem Papste vorzulegen. Die dahin gehdrigen . Aktenstücke, nebft einer Charte von China, auf der dies Land nach den verschiedenen Kirchsprengeln eingetheilt war, wurden einem andern Jesuiten übergeben, der sie mit sich nach Europa nehmen sollte. Unglücklicher Weise aber ward dieser auf der Reife angehalten und seiner Papiere beraubt, die man nach Peking schickte. Hier erregte die erwähnte Charte besonders Auffchen; denn die Chinesen glaubten, als sie ihr Land in ganz neue Provinzen getheilt sahen, daß eine Verschwörung gegen die jeßige Dynastie im Werke sei. Die in lateinischer, französischer und deutscher Sprache ver faßten Briefe wurden daher dem sich in Peking aufhaltenden Ruffischen Archimandriten übergeben, der sie durch die Schüler der chinesischen Sprache, Kamenski, Lipow; gom und Rowoffelow, zum Theil übersehen ließ ihnen aber befahl, alle Stellen auszulassen, die den Jesuiten

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