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IV.

Stiftungen

für das

nordische Institut zu Linz,

Aufhebung und Wiederherstellung.

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Da jede der merkwürdigen, får Erhaltung und Verbreitung der katholischen Kirche in `den nordischen Ländern gemachten Stiftungen bis zu ihren neuesten Schicksalen verfolgt werden muß: so habe ich mir auch über die Linzer die genaueßten Nachrichten zu verschaffen gesucht, und sie aus den Wiener Archiven selbst durch das Wohlwollen des K. Preuß. Herrn Gesandten, Generals lieutenants v. Krusemark Excell erhalten, indem Herr Dr. Clem, von Droßte die Güte gehabt hat, den nachfolgenden Auszug aus den Original- Akten aufzusehen, wofür ich hier dfs fentlich danke.

Stiftungen für das nordische Institut in Linz; Aufhebung und Wiederherstellung.

1. Den ersten Grund zu diesem Institute legte Franz Ottokar Graf v. Stahremberg, K. K. Gesandter am Schwedischen Hofe. Dieser bestimmte im Jahre 1698 zum Behuf einer Fundation jährlich 100 Reichsthaler, und gab den Zweck der Fundation mit den Worten an: „ut juventus Suecica et Boëtica educi posset, Lincii aliquamdiu interteneri, et instructa aliquando, si placuerit, in patriam redeat, ibique quantum possibile erit, Dei gloriae et fidei catholicae incremento quisque secundum statum suum adlaboret." Das Instis tut follte also eine Erziehungsanstalt für katholische Jungs linge aus dem Norden seyn. Zwey Jesuiten, Schwes den von Geburt, Gottseer und Galdenblat, befdr derten das Unternehmen, besonders der lezte, welcher von mehreren Reichsfürsten Beiträge sainmelte. Im Jahre 1707 schenkte auch der Kaiser Joseph I. dem Institute jährlich tausend Gulden aus dem Mauthamte zu Linz, und behielt sich in dem Schenkungs- und Beståtigungsbriefe die Benennung dreier Zöglinge,, aus der von unkatholischen Orten ankommenden und in Glaubensirrthum wandelnden Jugend" vor. Im Jahre 1710 gab der Graf Konrad v. Stahremberg, ein Sohn des oben genannten Otto

far, 6000 Gulden her, wovon das Stifthaus gekauft und ein Plch für einen Zögling geftiftet wurde. Gleich darauf gaben die Stände von Oesterreich ob der Enns jährlich 600 Gulden zum Unterhalt des Regens her. Der Kurfürst von Trier, Hochmeister des deutschen Ordens, gab 1711 als Fonds für einen Zögling aus dem Grogmeisters thum Preußen oder aus Liefland 2000 Gulden. Dann wies Carl VI. im Jahre 1712 aus, der Jbser Mauth jährlich 1000 Gulden für das Institut an, und in den Jahren 1713, 14, 15, schenkten die Kurfürsten und Fürsten von Mainz, Kölln, Pfalz, Baiern, Eicktådt, Würzburg und der Erzbischof von Prag, jeder ein Kapital von 3-, 4: bis 12000 Gulden, für einen, zwey, auch drey Zöglinge aus den nordischen Landen. Im Jahre 1716

bestätigte Kaiser Carl VI. das Institut mit Vorbehalt der Benennung dreier Zöglinge. Im nåmlichen Jahre gab der Erzbischof v. Salzburg 3000 Gulden zum Unterhalt eines Zöglings, und der Churfürst Carl Philipp von der Pfalz, dessen Vorfahren 7000 Gulden für zwei Zdglinge aus Schweden gegeben, hatten, gab noch 3000 Gulden für einen dritten Schweden. 1717 gab der Herzog Leopold v. Lothringen 4000 Gulden für einen Alumnen; 1724 vers machte eine Freyinn v. Aymann dem Stifte 8000 Gulden; 1744 fielen demselben 10,000 Gulden als ein Vermächtniß für,, 2 alumni conversio" aus akatholischen Ländern zu; 1747 schenkte der Kardinal Lamberg, Bischof von Passau, für 4 adelige Landsleute aus Oesterreich ob der Enns 25,500 Gulden, und 1748 noch 12,750 Gulden für zwei andere Adelige. Endlich vermachte ein Freiherr v. Ehrmanns der Stiftung 3000 Gulden, für einen Zögling, der von akatholischen Eltern oder in einem protestantischen Lande geboren sey.

Die Anstalt war von Anfang an den Jesuiten überges ben, und auf die Vorstellung des ersten Regens derselben, des erwähnten Paters Gottseer, wurde sie 1710 von Kaiser Joseph I. als ein besonderes Seminarium der Gesellschaft

Jehu durch ein kaiserliches Diplom, unter dem Namen Seminarium S. S. trium regum bestätigt, in Schuß ges nommen, und mit allen Freiheiten und Privilegien be schenkt, welcher die Kongregationen der Jesuiten genoss fen, Von dieser Zeit an kann man die Anstalt als eine Korporation und als eine eigentliche Erziehungsanstalt mit einem unveränderlichen und dauernden Zwecke betrachten; früher nicht; denn aus der Bestätigungs- und Stiftungsur kunde des Kaisers Joseph muß offenbar der Zweck und Geist des Instituts zunächst beurtheilt werden. In dieser Ansicht äußerte auch die K. K. Hofbuchhalterei, als von Verwendung der Einfünfte des Instituts zu Stipendien die Rede war:,, daß zwar nach den Stiftbriefen die Stiftun gen für nordische Stiftlinge, hauptsächlich für solche Knas ben bestimmt seyen, welche aus akatholischen Ländern ges bürtig wåren, nach den in diefem Stifthause vollendeten Studien aber in das Collegium S. Brigittae in Rom eins zutreten hätten, daselbst in den Glaubenskontroversen ges übt, und endlich als Missionåre in die nördlichen Länder ges fendet werden sollten. Nachdem aber der Kaiser Joseph I.. durch das Konfirmationsdekret vom 1. März 1710 diese. Verbindlichkeiten dahin bestimmt hätte, daß die von unfaz tholischen Orten und Låndern ankommende, in Glaubensirrthum geborene und erzogene Jugend zwar in dem katholischen Glauben unterrichtet, dabei aber nach eines Jeden Talent und Geschicklichkeit sowohl zum Studiren als zur Erlernung anderer freien Künfte oder Handwerke verwendet werden follte, so könnte nach dem buchstäblichen Inhalt dieses Defrets, außer Studirenden, auch auf die den freien Künsten sich. widmenden Tatente bei Vertheilung der Stipendien gez sehen werden."

Im Jahre 1716 wurde die Anstalt, auf Bitten des obengenannten Jefuiten Galdenblat, auch vom Kaiser Karl VI. in derselben Weise als ein den Jesuiten ganz über: gebenes Erziehungshaus bestätigt. So blieb sie beståndig unter der Aufsicht und Leitung der Linzer Jefuiten, bis zúr

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