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169. Rückblick. 170. Dr. Kraetzig. 171. Die Vorgänge am Gymnasium in
Braunsberg. Dr. Goebel. Dr. Wollmann. Erlass Falk's vom 29. Febr.
1872 über Dispens vom Religionsunterrichte. Prüfung. 172. Kirchensteuern.
Erlass v. Mühler's, Falk's vom 12. Febr. 1872. 173. Benutzung der Kir-
chen. Aufforderung des Unterstaatssekretärs Dr. Achenbach einen Entwurf
einzureichen. 174. Mein Entwurf über Auseinandersetzung der Alt- und
Neu-Katholiken vom 3. Oktober 1872. 175. Schreiben Dr. Petri's vom
9. Dez. 1872. Mündliche Erklärungen Falk's. Verhalten der Regierung.
176. Grundsätze über Errichtung von Parochieen. Erlass Falk's vom 19. Jan.
1874, 20. Aug. 1874, Kab.-Ordre 27. Juli 1874. Kritik.

Das preussische Altkatholikengesetz und dessen Ausführung.
a. Notwendigkeit. 177 . . .

b. Vorbereitung des Gesetzes.

178. Petri's Entwurf. Schreiben des F. Bismarck. Verhandlung darüber zwischen Petri, Förster, Hübler. Verschlechterung des Entwurfs.

c. Der Entwurf im Landtag. 179. 180. Prüfung. .

II. Die Ausführung des Gesetzes vom 4. Juli 1875 Lage. 181. Provinz Westfalen. Bochum. Dortmund. Hagen. Witten. Attendorn. 182. Schlesien. Breslau. Kattowitz. Gleiwitz. Gottesberg. Gross-Strehlitz. Hirschberg. Neisse. Sagan. Zobten. 183. Brandenburg. Sorau. Sagan-Sorau. Rheinprovinz. 184. Bonn. 185. Crefeld. Abdruck der amtlichen Aktenstücke. Düsseldorf. Essen. Köln. St. Johann-Saarbrücken. 186. Resultate. Boppard. Coblenz. Duisburg. 187. HessenNassau. Wiesbaden. Unausgesetztes Streben der Entziehung der Kirche, die im Juni 1886 erfolgte. Abdruck zahlreicher Aktenstücke. 188. Preussen. Braunsberg. Insterburg. Königsberg.

III. Sonstiges Verhalten der Staatsregierung. a) Bezüglich der Handhabung der kirchenpolitischen Gesetze.

189. Benennung der Geistlichen. Einsprüche. 190. Besetzung erledigter Pfarreien. 191. Staatsaufsicht über die Verwaltung des Kirchenvermögens. Keine Parität.

b) Die Zuwendungen aus Staatsfonds.

192. Die Begründung eines Staatszuschusses. 193. Andere Einstellung und Verfügung. Die Dotation des Bischofs in rechtlicher Hinsicht. Veränderung der Position im Staatshaushaltetat. Immediatvorstellung. Art der Zuwendung; Nichtzuwendung von Summen. Keine Stipendien für Studierende. Verweigerung der Zuwendung einer Stiftung. 194. Behandlung der Emeritierten. 195. Zuschüsse für die Gemeinden. Nichtergänzung von Kongruen. Verspätete Zuwendungen. Besserung seit 1883 infolge einer Eingabe des Bischofs.

c) Abgaben zu den römischen Kirchensteuern

196. Erlass Falk's vom 15. Juni 1877. Fruchtlosigkeit des Bemühens, die administrative Zwangsvollstreckung zu entfernen.

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d) In Bezug auf die Schulen, insbesondere den Religionsunterricht. 571 197. Einzelne Fälle. 198. Nichtanerkennung des altkatholischen Religionsunterrichts als schulplanmässigen an höhern Schulen. Eigentümlicher Vor

gang in Bochum.
199. Verfahren bezüglich der Schulen. Attendorn.
Bochum. Bonn. Dortmund. Essen. Witten.

Drittes Buch. Die innere Entwicklung seit Ende 1873.

Erstes Kapitel. Die Verfassung und Leitung

200. Synodal- und Gemeinde-Ordnung. 201. Bischof. Synodal-Repräsentanz. 202. Synode. 203. Pfarrer. Gemeindevertretung. 204. Mitglieder der Syn.Repr. 205. Firmungen. Synoden. Hirtenbriefe. 206. Bewegung im Klerus. Studierende der Theologie.

Zweites Kapitel. Die Gemeinden. Die Leistungen der Gemeinden und der Gesamtheit ..

I. Die Gemeinden. Statistik. Besitz von Kirchen und Pfründen: 207. Preussen; 208. Baden; 209. Baiern; 210. Hessen; 211. Württemberg; 212. Oberstein. 213. Statistik der Männer, Seelenzahl, Taufen, Trauungen, Beerdigungen.

II. Die Leistungen der Gemeinden. 214.
III. Die Leistungen der Gesamtheit

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215. Ausgaben für die Studierenden, Unterstützung von Geistlichen und Gemeinden, Pensionsfond, Bischofsfond.

Drittes Kapitel. Die Thätigkeit auf dem Gebiete der Lehre, des Kultus, des Rechts.

.

216. Allgemeiner Gesichtspunkt. I. Die Lehre. 217. Katechismus u. s. w. II. Der Ritus. 218. Rituale. Deutsche Sprache. Gebetbuch. 219. Feiertage. Prozessionen. III. Das Recht. 220. Standpunkt. a) Reformen, welche die Gesamtheit der Gläubigen berühren. 221. Abschaffung der Messstipendien, Stolgebühren, Gebetsgelder. Vorschriften über Darbringung der Messe. Beichte. Fasten, Abstinenz. 222. Ehe, Einsegnung. Führung der Kirchenbücher. 223. Kirchliches Begräbnis; Begr. von Selbstmördern.

b) Reformen, die den Klerus betreffen

224. Geschichte der Beseitigung des Zwangs-Cölibats. 225. Disciplin über den Klerus. 226. Pensions- und Unterstützungskasse für Geistliche.

Viertes Kapitel. Das Verhältnis der deutschen altkatholischen
Kirche zu den übrigen altkatholischen und zu den evangelischen.

I. 227. Zur altkatholischen Kirche in Holland.
II. 228. Zur christkatholischen Kirche der Schweiz
III. 229. Zur altkatholischen Kirche Österreichs .
IV. 230. Zur orientalischen (griechischen) Kirche

V. 231. Zur englischen (episkopalen amerikanischen) Kirche
VI. 232. Zur evangelischen Kirche, besonders in Deutschland

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I.

Die auf dem Vatikanischen Concil am 18. Juli 1870

verkündeten Dekrete.

a) Deutsche Übersetzung (aus: „Die in der IV. öffentlichen Sitzung des vaticanischen Concils verkündete erste dogmatische Constitution über die Kirche Christi." Übersetzt von Dr. Wilh. Molitor, Domkapitular in Speyer und päpstl. Theologen des Concils." Regensb. Pustet. 1870).

Pius, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, mit Zustimmung des

heiligen Concils, zum immerwährenden Gedächtniss.

Der ewige Hirt und Bischof unserer Seelen beschloss, um dem heilbringenden Werke der Erlösung immerwährende Dauer zu verleihen, die Gründung der heiligen Kirche, welche, als das Haus des lebendigen Gottes, alle Gläubigen mit dem Bande des einen Glaubens und der einen Liebe umfassen sollte. Desshalb hat er vor seiner Verherrlichung den Vater gebeten nicht nur für die Apostel allein, sondern auch für Jene, welche durch die Predigt derselben an ihn glauben würden, damit Alle Eins seien, wie der Sohn selber und der Vater Eins sind. Wie er daher die Apostel, welche er sich aus der Welt erkoren hatte, sendete, sowie er selbst gesendet war vom Vater: also wollte er auch, dass in seiner Kirche Hirten und Lehrer scien bis an das Ende der Zeiten. Damit aber der Episkopat selber Eins und ungetheilt sei, und die Gesammtheit der Gläubigen durch die unter sich verbundenen Bischöfe in der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft bewahrt werde, hat er den heiligen Petrus den übrigen Aposteln vorgesetzt, und so in demselben das fortdauernde Princip und sichtbare Fundament der einen und der andern Einbeit gegeben, auf dass über dessen Gewaltigkeit der ewige Tempel aufgerichtet werde und der erhabene Bau der Kirche, der bis in den Himmel zu ragen bestimmt ist, auf dieses Glaubens Festigkeit emporsteige. (Der heilige Leo der Grosse in seiner IV. [in and. Ausg. III.] Rede am Jahrestage seiner Erhebung, 2. Hauptst.) Und weil die Pforten der Hölle, um die Kirche, wenn es möglich wäre, zu zerstören, gegen deren von Gott gelegtes Fundament von Tag zu Tag mit grösserem Hasse allwärts sich erheben, so erkennen Wir es, zum Schutze der katholischen Heerde, zur Erhaltung ihrer Unversehrtheit.

v. Schulte, Altkatholicismus.

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und zur Förderung ihres Wachsthumes, für nothwendig, mit Zustimmung des heiligen Concils, die Lehre von der Einsetzung, Fortdauer und Natur des heiligen apostolischen Primates, in welchem der ganzen Kirche Kraft und Festigkeit beruht, allen Gläubigen vorzustellen, wie sie dieselbe zu glauben und festzuhalten haben, nach dem alten und beständigen Glauben der Allgemeinen Kirche, und die entgegenstehenden, der Heerde des Herrn so verderblichen Irrthümer zu verwerfen und zu verdammen.

Erstes Hauptstück.

Von der Einsetzung des apostolischen Primates in der Person des heiligen Petrus.

Wir lehren also und erklären, dass, gemäss den Zeugnissen des Evangeliums, der Primat der Jurisdiction über die ganze Kirche Gottes dem heiligen Apostel Petrus unmittelbar und direct von Christus dem Herrn verheissen und übertragen worden ist. Denn an Simon allein, dem er schon früher gesagt hatte: „Du wirst Kephas heissen (Joh. I. 42)", hat der Herr, nachdem jener sein Bekenntniss abgelegt: „Du bist Christus, der Sohn des lebendigen Gottes," die feierlichen Worte gerichtet: „Selig bist du, Simon, des Jonas Sohn, denn nicht Fleisch und Blut hat dir dies geoffenbart, sondern mein Vater, der im Himmel ist; und ich sage dir: Du bist Petrus (der Fels), und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen; und dir will ich die Schlüssel des Himmelreichs geben, und was immer du binden wirst auf Erden, wird gebunden sein auch im Himmel, und was immer du lösen wirst auf Erden, wird gelöst sein auch im Himmel (Matth. XVI. 16-19)." Und dem Simon Petrus allein übertrug Jesus nach seiner Auferstehung die Jurisdiction des höchsten Hirten und Leiters über seine ganze Heerde, indem er sprach: „Weide meine Lämmer, weide meine Schafe (Johann. XXI. 15-17)." Dieser so klaren Lehre der heiligen Schrift, wie sie von der katholischen Kirche stets verstanden worden ist, widersprechen offenbar die schlimmen Meinungen Jener, welche die von Christus dem Herrn in seiner Kirche. angeordnete Regierungsform verkehrend läugnen, dass Petrus allein im Vorzuge vor den übrigen Aposteln, sowohl vor jedem von ihnen einzeln genommen, als auch vor allen zusammen, mit dem wahren und eigentlichen Primat der Jurisdiction von Christus bekleidet worden ist; oder welche behaupten, dass dieser Primat nicht unmittelbar und direct dem heiligen Petrus selbst, sondern der Kirche, und durch diese erst jenem, als dem Diener ebendieser Kirche, übertragen worden sei.

Wer daher sagt, dass der heilige Apostel Petrus nicht von Christus dem Herrn als Fürst aller Apostel und als das sichtbare Haupt

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