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handelt". Er meint, wenn der Grundsatz entscheide, wäre nie ein Konzil nötig gewesen. Wohlan, der einzelne Gläubige hält sich an den zuverlässigen Führer, obwohl der Konzilsvater nicht begreift, dass das Konzil eben nur zu definieren hat, was stets, überall und allgemein geglaubt ist. Nach ihm haben ,,diejenigen [soll heissen „,abwesenden"] auf die Ausübung ihres Stimmrechts im vorliegenden Falle verzichtet und eben dadurch im Voraus dem Beschlusse des Concils sich stillschweigend unterworfen": In Nr. 2 wird geflunkert: ,,So ist denn auch die jetzt verkündigte Entscheidung der Kirche von dem unfehlbaren Lehramte des Papstes nicht eine neue Lehre; sie ist zu allen Zeiten die ausdrückliche Lehre der Römischen Kirche gewesen". Nach ihm hat sie auch in der Kölner Erzdiözese immer geherrscht. Beweis: Albertus Magnus habe sie gelehrt in Köln leider wird die mit dem Dekret vom 18. Juli übereinstimmende Stelle, wie überhaupt eine, nicht angeführt, ebenso Thomas von Aquin, die Kölnische Universität in einem Werke von 1703, der Katechismus von 1736 [trotz der von ihm angeführten Worte: „,Wann und wie erzeigt die Kirche ihre unfehlbare Gewalt im Lehren? Wenn die Kirche durch den Röm. Papst allein oder durch die mit. ihm versammelten Hirten oder Bischöfe etwas vorhält zu glauben"], der von 1765, ,,ähnliches in anderen Kölnischen Katechismen", Kölner Pronzial-Konzil von 1860,

,,indem es lehrt p. 57, dass der Papst, so wie er vor Allen den Glauben zu verteidigen verbunden, so auch berufen sei, die auftauchenden Glaubens-Streitigkeiten durch sein Urteil zu entscheiden und dass seine Entscheidung durch sich selbst unabänderlich sei."

Cap. XXIV (p. 57 sq.) des Kölner Provinzial-Konzils von 1860 lautet in wörtlicher Übersetzung:

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,,Von dem unfehlbaren Lehramt der Kirche. Damit die Kirche das empfangene Glaubensvermächtnis treu bewahre und allen Völkern die wahre Lehre Christi überliefere; damit sie die nach menschlicher Weise entstehenden Glaubensstreitigkeiten nach Gründen der Wahrheit schlichte; damit sie endlich von allen den ganzen dem lehrenden Christus selbst gebührenden Glaubensgehorsam sicher fordere: versprach Christus und gab den Geist der Wahrheit, der wie einst die Apostel, so deren Nachfolger die Bischöfe in alle Wahrheit führe und versprach er mit ihnen zu sein bis zur Vollendung der Zeit. Die Kirche also, „die Säule und Feste der Wahrheit", kann in dem, was sich auf den Glauben und die Sitten bezieht, nicht irren oder durch irgendwelche List und Gewalt der Menschen und der Untern in Irrtum geführt werden.

Die Bischöfe üben aber aus dies keinem Irrthum unterworfene Lehramt, wenn sie auf dem Konzil versammelt, feierlich, mit Zustimmung des Papstes, aussprechen, was zu glauben sei; denn das allgemeine Konzil repräsentiert die ganze Kirche. Sie üben

es gleicherweise, wenn sie, obgleich zerstreut auf der Erde, mit dem Papste in einer Lehre übereinstimmend einzeln ihre Heerde lehren; denn Christi Verheissung ist an den Ort nicht gebunden und von der Lehre auch der zerstreuten Hirten hängt der Glaube der Christen und die Beständigkeit der Kirche im Glauben ab. Sie üben es endlich aus, wenn sie folgen dem mit einer Sentenz vorangehen. den und kraft seiner höchsten Autorität Glaubensstreitigkeiten entscheidenden Papste, dem durch Petrus übertragen ist das Amt sowohl die Brüder zu stärken, als zu weiden die Schafe und Lämmer, als das Fundament und die Grundfeste der ganzen Kirche zu bieten, damit die Pforten der Hölle nicht überwältigen. Denn die römische Kirche, in der immer nach des Herrn Christus Wort: Du bist Petrus etc.,,unbefleckt bewahrt ist die Religion", ist die Mutter und Lehrerin aller Christgläubigen“, „und wie (der Papst) vor den andern gehalten ist die Wahrheit zu vertei digen, so müssen die etwa entstandenen Glaubensfragen durch sein Urteil entschieden werden", und er selbst ist aller Christen Vater und Lehrer, dessen Urteil in Glaubensfragen durch sich unabänderlich ist [zum letztern citirt Innoc. XI. Reprobation der Art. Cleri Gallicani].

Und dieses Lehramt der Kirche, in Sachen des Glaubens und der Sitten jedes Irrtums bar, ist jene grundsichere Burg und fester Schutz, wozu die Gläubigen immer, besonders so oft sie ihren Geist zweifeln fühlen, zu fliehen ermahnt und gewöhnt werden müssen."

Ist es nicht geradezu unfassbar, dieses Dekret, das mit dem Vatikanischen in unlösbarem Widerspruche steht und jetzt k etzerisch ist denn nach ihm üben stets die Bischöfe das unfehlbare Lehramt aus, entscheidet der Papst nur durch sein Urteil, das aber 1860 von Geissel, Arnoldi von Trier, Müller von Münster, Wedekin von Hildesheim, Martin von Paderborn, Melchers, damals Bischof von Osnabrück beschlossen und in Rom von Pius IX. approbiert wurde, zu citieren für den Glauben der Kölner Diözese an die Unfehlbarkeit des ex cathedra lehrenden Papstes und als Stütze für diese? In dem cap. XXII des Provinzialkonzils, wo von dem Papste die Rede ist, steht kein Wort von dessen unfehlbarem Lehr

So darf man wagen, die Gläubigen zu täuschen. Und drei jener Bischöfen wagten 1870 zu erklären, es sei nichts Neues gemacht, nachdem sie zehn Jahre vorher eine andere Lehre feierlich auf einem Provinzialkonzil bekannt hatten; Förster von Breslau war als hospes et synodalis honorarius auch zugegen. Mit welchem Worte sollte man diese vier wohl bezeichnen müssen?

Eberhard von Trier erzählt seinen Schafen, dass die Trierische Kirche auch stets an die Unfehlbarkeit des Papstes geglaubt habe. Er beruft sich 1) auf Nikolaus von Cues, der mit keinem Worte, auch nicht in den von Eberhard angeführten, lehrt was im Vatikanischen Dekret steht, 2) Ambrosius Pelargus (Storck † 1557), von dem

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er nichts dafür anzuführen weiss, als die vage Behauptung, dass er Dominikaner war, die thomistische Schule diese Lehre gehabt und ,,nicht der geringste Grund vorliegt zur Annahme, dass Pelargus in diesem Punkte von der allgemeinen Lehre seines Ordens bei uns abgewichen sei"; 3) auf 2 Provizialkonzilien von 1423 und 1549, deren citierte Worte absolut nichts davon sagen; 4) auf ein Edikt des Erzb. Karl Josef v. Lothringen von 1715, das dies ebensowenig sagt; 5) auf ein Edikt des Weihbischofs Matthias v. Eyss, das den Nepomuk-Kultus eingeführt und die Cathedra des h. Petrus die unfehlbare Cathedra und die Lehrerin der Wahrheit" nennt". Das soll beweisen. Martin S. 48 lehrt, es ist nicht de fide, und also keine verbindende Glaubenslehre, dass die Kirche unfehlbar sei in der Kanonisation der Heiligen"; 6) auf Predigten des Dompredigers Heimbach, dessen Worte nicht einmal entfernt das sagen und an sich erbauliche sind; 7) auf das Buch des Dominikaner Robert Bruns Kern des Christentums", den bekannten früheren Potsdamer Garnisonprediger und dessen Worte: „Ob aber der Papst für sich allein unfehlbar sei, solches ist von unserer allgemeinen Kirche noch nicht für einen Glaubensartikel erklärt und angenommen worden". Ist es nicht mehr als spasshaft, ja frivol, mit diesen Beweisen zu kommen? Noch spasshafter aber ist, was folgt: „Es wäre ein Leichtes, die Reihe solcher Zeugnisse über das Verhalten der Trierischen Diözese gegenüber der Lehre von der Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramts noch grösser zu machen". Freilich, da er nicht eins giebt, könnte er tausende geben, die auch keine wären.

Krementz, der in Rom (oben S. 174) bekundete, dass die Diözese Ermland von der Infallibilität des Papstes nichts wisse, verkündete, nachdem sein Hofhistoriker Hipler den in Nr. 12 des „Pastoralblatts“ abgedruckten Artikel,,Die Tradition der ermländischen Kirche über das unfehlbare Lehramt des Papstes", fertig gebracht hatte 1), der Diözese in dem oft genannten Hirtenbriefe vom 11. Nov.: ,,und wenn auch bei uns in den letzten fünfzig Jahren das Wort ,,unfehlbar" zur Bezeichnung des Lehramtes der römischen Kirche in Predigt, Katechese und theologischen Vorträgen kaum mehr gebraucht worden ist, so habt doch Ihr Alle, geliebte Diözesanen, an der Sache selbst festgehalten, habt es in der That nicht anders gewusst und im christlichen Unterrichte gelernt" u. s. w.

1) In diesem Artikel ist nur das, was Martin Kromer (1579-1589 Bischof von Ermland) und P. Gottfried Hannenberg in einer Schrift von 1725 sagt und etwa der Vorgang unter dem Fürstb. Carl v. Hohenzollern (1795-1803) wirklich dafür anzuführen; alles andere ist kein Zeugnis für die vatikanische Lehre, sondern nur für die Bewahrung des Glaubens in Rom, oder es ist Behauptung von der angeblich bei den Personen so und so anzunehmenden infallibilistischen Lehre.

Ketteler S. 88 macht sich die Sache leichter, indem er schlankweg behauptet:,,Die jetzt entschiedene Lehre ist seit Jahrhunderten offen in Deutschland gelehrt und vom Papste ohne Widerspruch geübt worden . . . . Sie wurde überall offen gelehrt" u. s. W. Damit vergleiche man, was er auf dem Konzil sagt (oben Seite 213).

Ein angeblich von Gott geoffenbartes Dogma, das in solcher Weise gemacht, begründet, verteidigt wurde, ist ein gewöhnliches menschliches Machwerk.

Sechstes Kapitel.

Die altkatholische Bewegung bis zum Kölner Kongress.

I. Die Bildung des Münchener Central-Komitee.

106. Nachdem mit dem Abfalie des letzten deutschen Bischofs die Hoffnung sich an die Bischöfe anzulehnen geschwunden war, entstand für alle, deren Gewissen die Unterwerfung oder das Schweigen. verbot, die Notwendigkeit gemeinsamen Vorgehens, um nicht vereinzelt unterzugehen.

Am 10. April 1871 beschloss eine in dem Museumssaale zu München gehaltene Versammlung, an welcher sich notorisch gute Katholiken und sozial hervorragende Männer beteiligten, eine Adresse, worin die Regierung gebeten wird zu verhindern, dass das neue Dogma in die Schule sich einschleiche und zu veranlassen, dass das Verhältnis von Kirche und Staat neu geregelt werde1). Gegen diese Adresse erliess der Erzbischof von München am 14. April (Aktenst. Nr. 28) einen „Hirtenbrief und legte in einer Vorstellung vom selben Tage dem Könige (Aktenst. Nr. 29) die sonderbare Bitte vor: „Nur Ein Wort aus Allerhöchstihrem Munde, und die so hochgehenden Wogen der Bewegung werden sich wieder legen, es wird wieder Ruhe und Friede zurückkehren, die für das Wohl eines Landes so nothwendig sind".

Am 18. teilte er dem König Döllingers Exkommunikation mit; dieselbe Kunde auch bezüglich Friedrichs gab er dem Ministerium und sämtlichen Ordinariaten Baierns.

Über des Königs Ludwig II. von Baiern persönliche Gesinnungen geben dessen folgende zwei ganz eigenhändige Briefe an Döllinger, welche ich am 4. April 1871 nach den Urschriften abgeschrieben habe, eine für die Geschichte bedeutsame Auskunft.

1) „Rhein. Merkur" 1871, S. 150. 161.

,,Mein lieber Stiftsprobst von Döllinger.

Ich hatte die Absicht, Sie heute zu besuchen, ward aber leider durch Unwohlsein verhindert, mein Vorhaben auszuführen, Ihnen persönlich zu Ihrem heutigen Geburtsfeste meine herzlichsten Glück- und Segenswünsche auszusprechen; ich sende sie daher auf diesem Wege. Ich hoffe zu Gott, Er möge Ihnen noch viele Jahre in ungetrübter Frische des Geistes und der Gesundheit verleihen, auf dass Sie den zu Ehren der Religion und der Wissenschaft übernommenen Kampf zur wahren Wohlthat der Kirche und des Staates glorreich zu Ende führen können. Ermüden Sie nicht in diesem so ernsten und folgenschweren Kampfe und mögen Sie stets von dem Bewusstsein getragen werden, dass Millionen vertrauensvoll zu Ihnen als Vorkämpfer und Hort der Wahrheit emporschauen und der sicheren Hoffnung sich hingeben, es werde Ihnen und Ihren unerschrockenen Mitstreitern gelingen, die jesuitischen Umtriebe zu Schanden zu machen, und dadurch den Sieg des Lichtes über die menschliche Bosheit und Finsterniss zu erringen. Das walte Gott, und darum will ich ihn bitten aus Grund der Seele.

Unter Erneuerung meiner aufrichtigen und innigen Wünsche für Ihr Heil und Wohlergehen sende ich Ihnen, mein lieber Stiftsprobst v. Döllinger, meine freundlichsten Grüsse und bleibe mit den Gefühlen des steten Wohlwollens und unerschütterlichen Vertrauens stets

den 28. Febr. 1870. Ihr sehr geneigter König Ludwig.

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Mein lieber Stiftspropst und Reichsrath Dr. v. Döllinger! Ich kann Ihr heutiges Geburtsfest nicht vorübergehen lassen, ohne Ihnen durch Übersendung meiner besten und innigsten Glückwünsche ein Zeichen meiner besonderen Gewogenheit zu geben. Gleich dem Lande bin ich stolz, Sie den Unsrigen nennen zu können und hege die frohe Zuversicht, dass Sie wie bisher als Zierde der Wissenschaft und in erprobter Anhänglichkeit des Thrones noch lange Ihr ruhmreiches Wirken zum Besten des Staates und der Kirche bethätigen werden. Kaum habe ich nöthig hervorzuheben, wie hoch mich Ihre so entschiedene Haltung in der Unfehlbarkeitsfrage erfreut; sehr peinlich berührt mich dagegen, dass Abt Haneberg seiner innern richtigen Überzeugung zum Trotz sich blindlings unterworfen hat, er that es, wie ich vermuthen darf, aus ,,Demuth". Diess ist meiner Ansicht nach eine sehr falsch verstandene Demuth, es ist eine niedrige Heuchelei, offiziell sich zu unterwerfen und nach aussen eine andere Überzeugung zur Schau zu tragen als jene, von welcher das Innere erfüllt ist. Ich freue mich, dass ich mich in Ihnen nicht getäuscht habe, ich habe es immer gesagt, dass Sie mein Bossuet, er dagegen nur mein Fenelon ist. Jammervoll und wahrhaft mitleiderweckend ist die Haltung des Erzbischofs, der sobald schon in seinem élan nachliess; sein Fleisch ist eben stark und sein Geist ist schwach,

v. Schulte, Alt katholicismus.

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