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er zu einer möglichst regelmässigen Befriedigung seiner gottesdienstlichen Bedürfnisse gelangen könne. Der Staatsminister des Innern. Jolly." thut1), ist gewiss zu bezweifeln. Denn der Erlass stellt gar keine weitere positive Norm auf, hatte neben der ganz klaren Vollzugsverordnung keinen Zweck und musste daher namentlich auf Streber den Eindruck machen, dass man am besten fahre, möglichst wenig den Altkatholiken entgegen kommend zu verfahren, der Ultramontanen aber sich anzunehmen. Es ist selbstredend schwer, dessen eigentlichstes Motiv nachzuweisen 2). Dem Grossherzoge machte vom ersten Augenblicke an die Möglichkeit der Einräumung von Kirchen an die Altkatholiken, weil die Römischen alsdann diese nicht mehr besuchen und so des Gottesdienstes entbehren würden, grosse Sorge. In der Audienz, welche er am 23. Nov. 1873 dem Bischof Reinkens und mir erteilte, sprach er sich ausführlich darüber aus. Wir zeigten, dass das Benehmen der Gegner doch nur auf Intoleranz ruhe und der Umstand, dass die Römischen aus Intoleranz und Fanatismus und lediglich, um dadurch das Volk aufzuhetzen, freilich auch wohl in der Gewissheit, Mittel genug zu besitzen, um ,,Notkirchen" zu bauen und sich den Märtyrerschein zu verleihen, nimmermehr Grund sein könne, den Altkatholiken, welche von jenen infolge ihrer Glaubenstreue und ihres loyalen Sinnes verfolgt würden, den Gebrauch zu versagen. Er forderte mich auf, ihm über den Gegenstand ein Promemoria zu übersenden. Noch mehr fand der Schmerz Wiederhall seitens der Frau Grossherzogin in der unmittelbar auf jene folgenden Audienz; die hohe Frau blieb dabei, dass aber dann doch die Römischen aus der Kirche gedrängt seien. Als Muster eines Geistlichen wurde von beiden der Karlsruher Stadtpfarrer Benz gelobt. Die Sanktion des Gesetzes vom 15. Juni 1874 hat dem Minister Jolly eine Mühe gekostet, deren Frucht wohl in dem angeführten Erlasse zu suchen ist.

Das von mir am 29. November 1873 an den Grossherzog abgesandte Promemoria entwickelt streng sachlich, dass es im Rechte nicht begründet ist, wenn die Römischen solche Kirchen meiden. Ein

1) Rieks, a. a. O. S. 132 sagt: „Diesen Erlass fassten die Meisten dahin auf, dass es für die kath. Beamten und alle, welche im Staate etwas werden oder von der Regierung etwas zu erlangen hofften, am besten sei, sich zu den Vatikanern zählen zu lassen und gegenüber der kath. Reformbewegung sich neutral zu verhalten" u. s. w. Ich muss dies zugeben, da mir gegenüber im Herbst 1874 altkath. und protest. Beamte diese Ansicht ausgesprochen haben.

2) Bei Rieks, S. 133 und noch mehr im „Deutschen Merkur" 1884 Nr. 2 S. 13 fg. sind Mitteilungen gemacht, welche die höchste Person betreffen und daher hier nicht weiter beachtet werden können.

Abdruck ist unnötig, weil seitdem (oben S. 360) dieses hinlänglich von Reusch dargelegt worden ist.

Die Ausführung des Altkatholiken-Gesetzes1).

162. Wir werden bezüglich der in Betracht kommenden Gemeinschaften kurz die Entwicklung erzählen, um dann im nächsten Abschnitte auf die Beseitigung einzugehen, halten uns aber der Einfachheit halber an die alphabetische Reihenfolge.

1. Baden-Baden. Seit dem Mai 1872 bestand ein Verein; seit März 1874 wurde in der ihm vom Ministerium überwiesenen Spitalkirche) Gottesdienst gehalten. Derselbe schritt um die Anerkennung ein, wurde aber am 19. November 1874 abschlägig beschieden, weil keine erhebliche Zahl vorliege. Am 29. Juli 1881 wurde ein neues Gesuch abgesandt, auf das nach mehrfachen schriftlichen Ersuchen um Entscheidung (im November 1882, August 1883) und mündlichen Bemühungen endlich am 4. Februar 1884 die Anerkennung erfolgte. Um diese zu erlangen, hatte die Gemeinschaft ausdrücklich auf den Mitgebrauch der Stadtpfarrkirche bis zur Erlangung der Majorität verzichten müssen. Aber es begnügte sich das Ministerium nicht damit, diesen Verzicht als Motiv anzugeben, sondern machte den sonderbaren Vorbehalt abändernder Bestimmungen. Die Gemeinschaft zählte 1883 über 140 Männer, darunter eine Reihe der angesehensten ansässigen Bürger der Stadt. Aber Baden gilt als eine Residenz, dient verschiedenen badischen und nichtbadischen vornehmen Hochadeligen als Aufenthaltsort in der Saison und hat alljährlich das Glück, dass die Kaiserin längere Zeit daselbst verweilt. Nach dem Realschematismus soll 1863 die Seelenzahl der Katholiken 5187 betragen haben. An dem Vermögen erhielt die Gemeinschaft keine Teilnahme. Der Realschematismus zählt Fonds auf mit dem Gesamtkapital von 263,898 Gulden.

2. Balters weil. Das am 20. Febr. 1875 abgesandte Gesuch wurde mit Erlass vom 22. Mai dahin gewährt, dass der anerkannten Gemeinschaft die Pfarrkirche und erledigte Pfarrpfründe bezw. 105 Männern waren 54 altkatholisch

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von 101

und am 22. Sept. 1875

1) Über die Geschichte der Gemeinschaften gibt auch Mitteilungen die angef. Schrift von Rieks; sodann siehe J. Rieks, Das badische Altkatholikengesetz und seine bisherige Ausführung. Heidelb. 1876. Ich halte mich überall an die Akten.

2) Dieselbe ist keine Pfarrkirche, gleichwohl sagen die „Offic. Actenstücke“ S. 21 „während die römisch-katholischen Besucher blos dieser Kirche, denen sie entzogen wurde, 800 Seelen stark waren". Ob und wie viele mehrere Seelen hatten, ist nicht gesagt. Diese neue Rubrik „Besucher" ist originell, wo es auf Behauptung von Unrecht ankommt; ebenso originell „,800 Besucher" anzugeben.

die Nutzniessung bezw. Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens überwiesen wurde. Im Dezember 1877 reichten die Römischen, unter der Angabe die Majorität zu bilden, ein Gesuch ein behufs Rückgabe der Pfründe an sie. Am 31. Dez. erging die Weisung an das Bezirksamt zur Feststellung, am 23. März 1878 erfolgte eine Anordnung über die Feststellung. Nun ergab sich die Zahl der Berechtigten im Kirchspiel betrug 113, davon 60 altkatholisch, 51 römisch, 2 neutral. Diese Abstimmung gründete sich auf frühere Erklärungen. Eine neue mit dem Zusatze, dass wer nicht erscheine, als für den Besitzstand stimmend gezählt werde, wurde am 10. Sept. darüber befohlen: ob sie die Pfründe für die Römischen wollten. Das Resultat der Abstimmung vom 1. Okt. war: 113 Berechtigte, davon 54 römisch. Nun wurde unterm 10. Okt. bestimmt: dies Resultat bleibe massgebend für die Dauer eines Jahres (3, 1878-79). Nachdem am 2. Dez. der Grossherzog die Pfründe dem Verweser Römer verliehen hatte, wurde dieser am 22. Dez. 1878 investirt. Der R.-S. giebt 1863 die Seelenzahl der Pfarrei mit 440 an.

3. Blumberg. Diese am 30. Sept. 1874 gestiftete Gemeinschaft wurde am 29. April 1875 unter Einräumung des Mitgebrauchs der Pfarrkirche anerkannt, ihr am 24. August, nachdem sie die Mehrheit erlangt, die erledigte Pfarrpfründe überwiesen nebst der Verwaltung des Kirchenvermögens. Der Rekurs der Römischen wurde. vom Grossherzog am 8. Dez. abgewiesen. Auf römisches Gesuch die Pfarrpfründe war durch den Tod des Pfarrers erledigt, welches die Mehrheit behauptete, wurde am 3. Juli 1879 vom Ministerium eine neue Feststellung angeordnet. Da diese angeblich die Gesamtzahl von 195 und 98 römische ergab, also die Altkatholiken nicht mehr die Mehrheit besässen, wurde die Pfarrpfründe den Römischen überwiesen mit Erl. v. 27. Dezember. Gegen denselben rekurrierte die Gemeinschaft sofort, der Bischof am 28. Jan. 1880, indem er geltend machte, dass er vor der Feststellung die Pfründe ausgeschrieben, der Patron nicht geantwortet habe, dass die Römischen nicht die Mehrheit hätten, da ein Römischer mitgezählt sei, der noch am 23. Juli daselbst sein Domizil gehabt, aber aufgegeben habe, ein erst am 19. Sept. gestorbener Altkatholik nicht gerechnet worden sei, ein vor dem Abstimmungstage verzogener ebenso nicht, die Abstimmung erst 5 Monate nach der Feststellung der Liste stattgefunden, wenn sie rechtzeitig geschehen, der Verstorbene noch hätte stimmen können. Am 20. Mai 1880 entscheidet nun das Ministerium: es waren 195 da, aber weil 1 sein Domizil am 25. Juli dort nicht mehr hatte, 1 zweiter protestantisch und für die Römischen seine Stimme abgab sie haben ihn später gewonnen blieben 193, davon 96 römisch, also nicht die Majorität, deshalb werde die frühere Entscheidung aufgehoben. Die Römischen legten Rekurs ein (Mittei

lung des Min. v. 14. Juni), am 13 Nov. monierte der Bischof wegen der Entscheidung, worauf dann am 19. Nov. 1880 der Rekurs abgewiesen wurde; die Schwebe für die Altkatholiken dauerte also über 4 Monate. Am 30. Nov. wurde der Pfarrer investiert nach 18 mouatlicher Vakanz. Der R.-S. 1863 giebt die Seelenzahl auf 800 an, und erst 16 Jahre später waren es 193 Männer.

4. Bühl (bei Baden). Das Gesuch um Anerkennung vom 28. Nov. 1874 wurde am 10. Dez. 1874 abgeschlagen wegen Nichterheblichkeit (33 Männer, 101 S.).

5. Bühl (bei Waldshut). Die Gemeinschaft wurde auf Bericht des Bezirksamts v. 26. Juli 1875 am 30. Sept. anerkannt und in den Mitgebrauch der Pfarrkirche gesetzt.

6. Durlach. Hier giebt es keine der kath. Kirche gehörige Kirche, sondern der Staat hat die ihm gehörige Schlosskirche zum Gebrauche verstattet, zugleich benutzt sie das Militair. Auf das Gesuch des Vereins erfolgte die Anerkennung der Gemeinschaft. Wegen Einräumung des Mitgebrauchs der Schlosskirche setzte man sich in Verbindung mit dem preuss. Kriegsminister v. Kameke. Dieser wünschte im Reskript vom 12. Febr. 1875 vorläufig nicht die Anerkennung. Die Altkatholiken hatten erwiesenermassen die Mehrheit, also ein Recht auf die Kirche nach dem Gesetze; die Soldaten hatten gar nicht abzustimmen. Man hatte aber eine Abstimmung unter ihnen in Szene gesetzt, wobei von 324 sich 273, von 3 Offizieren 1 sich nicht altkatholisch erklärt hatten, dank der Bemühungen eines Offiziers bezw. dessen Frau; die Schlosskirche war nach der Militärkonvention vom 25. Nov. 1870, Art. 11, im Staatseigentum Badens geblieben. Der Mitgebrauch wurde versagt.

7. Epfenhofen. Anerkannt am 3. Sept. 1874, erhielt sie die erledigte Pfarrpfründe, den Genuss und die Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens, am 11. Sept. die Mitbenutzung der Pfarrkirche.

8. Fützen. Auf das im Juli 1875 gestellte Gesuch erfolgte am 19. August die Anerkennung und Einräumung des Mitgebrauchs der Pfarrkirche.

9. Furtwangen. Das erste Gesuch vom 7. August 1874 wurde am 12. Nov. abgelehnt, ein neues, nachdem zahlreiche Beitritte erfolgt waren, am 25. Febr. 1875 unter Zuweisung des Gebrauchs der Pfarrkirche gewährt.

10. Gütenbach. Am 12. Nov. 1874 erfolgte die Anerkennung und Überweisung der Kirche, der Antrag auf Zuweisung der erledigten Pfarrpfründe wurde am 17. Aug. 1876 wegen mangelnder Mehrheit abgewiesen.

11. Heidelberg. Auf das am 28. Juli 1874 vom Bischof abgesandte Gesuch erfolgte am 20. August die Anerkennung und Über

weisung der Heiliggeistkirche, mit Erlass vom 16. Dez. 1875 die Überweisung des erledigten St. Anna-Beneficium.

12. Ho henthengen. Die Gemeinschaft wurde auf Antrag des Bischofs vom 17. Mai 1876 am 29. Juni anerkannt und in den Mitgebrauch der Pfarrkirche gesetzt. Im Jauuar 1878 suchte sie um die Teilung des Kirchenvermögens nach, worauf das Min. am 25. Jan. 1879 derselben jährlich 462 M. 13 Pfg. zuwies; der Rekurs dagegen wurde, nachdem der Bischof am 10. Okt. um endliche Entscheidung gebeten hatte, am 23. Nov. 1879 durch grossh. Staatsministerial-Entschliessung abgewiesen. Es dauerte also fast 2 Jahre, bevor eine ganz einfache Sache erledigt wurde.

13. Kappel wurde am 8. Jan. 1875 gebildet, am 25. Febr. anerkannt und in den Mitgebrauch der Kirche eingesetzt. Das Kirchspiel hatte 1186 Seelen nach dem R. S. 1863 aber 1250 86 selbstst. altkath. Männer.

und

14. Karlsruhe wurde erst nach langen Bemühungen aller Art im Juli 1877 anerkannt gegen Verzichtleistung auf den Mitgebrauch der Pfarrkirche.

15. Konstanz. Der am 6. Nov. 1876 anerkannten Gemeinschaft wurde die schon früher eingeräumte Spitalkirche zum ausschliesslichen Gebrauche, sodann die erledigte Spitalpfarrpfründe überwiesen. Wie bereits gesagt (Seite 358), wurde die Klage der Römischen rechtskräftig in letzter Instanz abgewiesen.

16. Ladenburg. Die am 20. Nov. 1874 konstituierte Gemeinschaft wurde am 5. Okt. 1876 anerkannt und ihr die St. Sebastianskapelle überwiesen, auch ein Anteil am Kirchenvermögen.

17. Lottstetten. Sie erhielt am 14. April 1875 die Anerkennung und den Mitgebrauch der Pfarrkirche, sodann einen jährlichen Anteil von 790 M. aus dem Kirchenvermögen, der am 9. Juni 1882 auf 640 M. herabgesetzt wurde.

18. Mannheim. Ein Gesuch um Anerkennung wurde am 16. Nov. 1874, ein zweites am 15. Juni 1875 sie hatte über 200 Männer abgeschlagen. Erst am 27. Mai 1877 wurde sie anerkannt und ihr die bereits früher zum Gebrauch verstattete Schlosskapelle zugewiesen, nachdem sie auf den Mitgebrauch der Pfarrkirche verzichtet hatte.

19. Messkirch. Das vom Bischof am 22. Aug. 1874 abgesandte Gesuch hatte am 16. Nov. durch Anerkennung, Mitgenuss der Pfarrkirche und Überweisung der zwei Pfründen ad S. Catharinam und ad S. Georgium seine Erledigung gefunden; der römische Rekurs wurde am 30. Jan. 1875 abgewiesen. An Stelle des St. GeorgBeneficium trat (22. Febr. 1877) das Frühmess beneficium; der Rekurs wurde abgewiesen.

20. Mundelfingen. Am 24. Febr. 1875 erfolgte die Aner

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