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Organen der Tagespresse wurde den Altkatholiken Sympathie ausgedrückt und ein staatliches auf Billigkeit ruhendes Entgegenkommen gewünscht1). Dabei gaben dann einzelne ihrer Ansicht Ausdruck, dass der Altkatholicismus zu sehr auf wissenschaftlich-theologischen Gründen ruhe, nicht entschieden genug gegen den Papst aufgetreten, mit den Reformen zu spät gekommen sei u. dgl. m.) Man muss

1) Siehe oben Seite 431 die Angaben über die Schriften von Zachariä, Hinschius, Friedberg.

2) Es seien angeführt: Franz v. Holtzendorff, Das deutsche Reich und die Konstituierung der christlichen Religionsparteien auf den Herbstversammlungen im J. 1871. Berl. 1872, Seite 8 ff. Th. Frommann, Die Dotation des altkath. Bischofs Dr. Reinkens, in „Deutsche Blätter" (Gotha) 1874.

Beide leiden an der genauen Kenntnis dessen, was die Altkatholiken so deutlich als möglich erklärt hatten. L. v. Bar, Staat und kath. Kirche in Preussen. Berl. 1883 S. 44 ff. weiss zwar zu sagen, was die Altkatholiken hätten thun sollen, legt ihnen Absichten unter, die lediglich auf Unkenntnis der Thatsachen ruhen und beweist durch die Behauptung, dass der „Altkatholicismus längst die Grundlagen der kath. Kirche verlassen hatte, welche vor dem Vatikanum, diesem freilich zweifelhaften Punkte galten“, lediglich, dass ihm das tiefere Verständnis davon fehlt, was in der kath. Kirche vor dem 18. Juli 1870 als Grundlage wirklich galt. Die 15 Seiten von Carl von Raumer, die Zukunft der katholischen Kirche vom politischen Standpunkte beleuchtet. Breslau 1876, ist trotz aller Wünsche für die Altkatholiken eigentlich nur eine Lobrede auf die „Staatskatholiken"; das S. 9 fg. Gesagte beweist, dass der Herr von den altkath. Schriften, Erklärungen u. s. w. blutwenig kennt. Begreift er doch nicht einmal, dass er mit dem Satze: „In der Benennung „Protestant" liegt mehr Aufrichtigkeit, in dem Namen „Altkatholik" mehr Berechnung“, seine Unkenntnis von der Entstehung des Namens „Protestant", den sich Luther und die Reformatoren nicht gegeben haben, sowie von der des Namens „Altkatholiken", den die Utrechter Kirche stets führte, den die Deutschen 1870 gebrauchten, als von Berechnung noch keine Spur vorlag. Die Schrift „Die Unfehlbarkeit des Papstes und die Schwäche der kirchlichen Opposition in Deutschland. Von einem Theologen der evangelischen Kirche in Baiern", Münch. 1871 ist lediglich die Ausführung, dass die Opposition Luther's Standpunkt annehmen müsse. Zu den wärmsten gehört die Broschüre „Die Bedeutung des Altkatholicismus für unsere Zeit. Flugblatt für das deutsche Volk. Von einem Protestanten." Hann. 1882 (Helwing'sche Verlagsbuchh.). Von den grossen politischen Blättern hat sich die „Kölnische Ztg.", „Allg. Ztg.", „Rheinisch-Westfälische Ztg.", "Crefelder Ztg." u. a. stets wohlwollend benommen, ebenso die eine oder andere konservative, z. B. „Rheinisch-Westfälische Post". Durchweg feindlich verhielt sich die „Frankfurter Zeitung", die freilich mit den Evangelischen keinen Zusammenhang hat. Die kirchlichen Zeitschriften haben, abgesehen von der von Prof. Dr. Luthardt redigierten „Evang. Allgem. Kirchenzeitung", die lange Zeit gar oft zu mäkeln wusste, neuestens aber gerechter geworden ist, ein wohlwollendes Verhalten gezeigt. Mit dem Altkatholicismus und insbesondere der Geschichte befassen sich die beiden Schriften: „Der Altkatholicismus. Eine geschichtliche Studie von Lic. Th. Förster." Gotha 1879, „Der Altkatholicismus. Historisch-kritisch dargestellt von Chri

es gewiss als richtig anerkennen, dass altkatholischerseits in keinerlei Weise für eine bestimmte Richtung innerhalb der protestantischen Kirche Erklärungen abgegeben wurden. Um auch den Schein davon zu meiden, habe ich die mir als Präsidenten der ersten Kongresse zugekommene wiederholte Einladung, als Gast den Sitzungen des ,,Protestantentages" beizuwohnen, in der höflichsten Weise abgelehnt; meines Wissens hat nie ein Altkatholik, der in der Bewegung eine Stellung eingenommen hat, daran teilgenommen. Es ist durch dieses gebotene Verhalten auch gerechtfertigt, dass die Altkatholiken von der christlichen Liebe der Evangelischen den Mitgebrauch von Kirchen annahmen, mochte sie bethätigt werden von Lutherischen, Reformierten oder Mennoniten.

Abgesehen von den nicht in der Provinz Hannover gelegenen ,,niedersächsischen conföderierten Gemeinden", findet die evangelische Kirche in jedem deutschen Lande ihre Spitze in dem Inhaber des landesherrlichen Kirchenregiments. Eine Verbindung mit irgend einer evangelischen Landes-Kirche hat bisher nicht stattgefunden.

Rückblick. Aussicht.

233. Wir haben (S. 341 ff. 358 ff.) gezeigt, dass der Widerstand gegen die vatikanischen Dekrete im Jahre 1870 ein mächtiger, alle Volkskreise umfassender war, sich bis in den Herbst 1871 hinein in Baiern auf der vollen Höhe erhielt, obwohl der deutsche Episkopat gleich dem Österreichs, der Schweiz, Frankreichs u. s. w. sich unterworfen hatte, dass in den Jahren 1872 und 1873 in Baden und Preussen die altkatholische Bewegung sich in stetiger Zunahme befand. Wir haben (S. 116 ff. 421 ff.) hervorgehoben, dass diese in den bestehenden Rechtszuständen und in der thatsächlichen Lage Hindernisse vorfand, deren Hebung nur möglich wurde, wenn die Staatsregierungen von der richtigen Einsicht in die Bedeutung des Kampfes gegen die päpstliche Vergewaltigung geleitet den ernsten

stian Bühler, Pfarrer. Eine von der Hager Gesellschaft zur Verteidigung der christlichen Kirche gekrönte Preisschrift." Leiden, 1880. Beide athmen einen für die Altkatholiken sehr wohlwollenden Geist. Die von Bühler hat verschiedene bedauerliche Irrtümer, z. B. Seite 327 den, dass für den Bischof Reinkens „vom Staate 16 000 Thlr. als Gehalt ausgesetzt wurden". In Wirklichkeit (oben S. 548) nur 4000 Thlr. Gehalt, 2000 für Reisen, 1000 für Wohnung, also lange nicht die Hälfte der angeblichen Summe.

Willen hatten und ausführten, sowohl im Wege der Verwaltung, als der Gesetzgebung die vorhandenen Hindernisse zu beseitigen und dadurch der Bewegung zu nützen und überhaupt den Altkatholiken mit Wohlwollen zu begegnen, nicht aus dem Grunde, weil sie als eine dem Staate freundliche Gemeinschaft mit politischem Charakter angesehen werden konnte, sondern weil deren Stützung in dem wohlverstandenen Interesse der Staaten liegen musste. Wir glauben den (S. 420, 436 ff.) Beweis erbracht zu haben, dass die Regierung in Baiern durch ihr negatives Verhalten aufs tiefste geschadet hat, dass in Baden und Preussen zwar versucht wurde, die Hindernisse durch Gesetze zu heben, dass diese Gesetze selbst aber, namentlich das preussische, sehr mangelhaft sind und deren Ausführung den ununterbrochenen Beweis dafür liefert, dass man nicht mehr thun wollte, oder nicht mehr thun zu können glaubte, als was nun einmal nach dem Wortlaut geschehen müsse, dass aber schliesslich seit dem Jahre 1877 von einem wirklichen Nutzen der Gesetze kaum die Rede sein kann. Gleichen Schritt mit dieser Erfahrung geht eine andere Erscheinung. Man darf wohl heute angesichts der Thatsachen offen aussprechen, dass in den Jahren 1871 bis 1875 keineswegs die Unterstützung der Altkatholiken, sondern die Vernichtung der politischen Macht der ultramontanen Partei, der sie beherrschenden römischen Hierarchie, als Aufgabe und Ziel der Staatsklugheit angesehen wurde. Die kirchenpolitischen Gesetze von 1871 bis 1875 waren für die Altkatholiken überflüssig und wertlos; das gilt auch von dem preussischen Gesetze vom 20. Juni 1875, weil die altkatholische Synodal- und Gemeinde-Ordnung bereits vorher der Gemeinde zu ihrem Rechte verholfen hatte; jene Gesetze haben ihnen geradezu geschadet, weil sie sich an dieselben nach ihrem Standpunkte der Loyalität binden mussten und auf Schritt und Tritt durch sie gehemmt wurden. Während man nun aber sehr bald den Altkatholiken gegenüber jedes in Thatsachen sich ausprägende Wohlwollen fahren liess, erlahmte man im Kampfe gegen den Ultramontanismus, fand sich ausser Fassung gesetzt durch die unerwartete Erscheinung, dass die kirchenpolitischen Gesetze den Widerstand schärften, dass die verurteilten Geistlichen. und des ,,Amts entlassenen" Bischöfe mit dem Märtyrerschein umgeben viel gefährlicher waren, als vordem. Einzig richtig war, wenn man solche Gesetze geben wollte, durch sie nur jene zu treffen, aus deren Benehmen oder Grundsätzen man ihre Notwendigkeit herleitete. Indem aber die Gesetze, insbesondere die preussischen vom 11., 12., 13. Mai 1873, allgemein auch auf die evangelische Kirche, welche durch nichts die Unterstellung unter sie verschuldet hatte, Anwendung fanden, wurde, wie der Erfolg gezeigt hat, die evangelische Geistlichkeit und ein grosser Teil der konservativen Protestanten in das Lager der Widersacher geführt und hierdurch die Macht der

ultramontanen Partei verstärkt. Als die parlamentarische Mithülfe der letztern aus politischen Gründen notwendig erschiene, verliess man seit dem Jahre 1878 den 1871 eingeschlagenen Weg. Anstatt aber sich nunmehr endlich auf den einzig richtigen Standpunkt zu stellen, vom rein staatlichen Gesichtspunkte aus das Verhältnis des Staats zur Kirche durch ein organisches Gesetz zu regeln 1), stellte man die gute Absicht des Staats, die Not der Katholiken zu heben, in den Vordergrund, gab also eigentlich indirekt zu, in das Kirchen- und Gewissensgebiet eingegriffen zu haben. Die Gesetze von 14. Juli 1880, 31. Mai 1882, 11. Juli 1883 beseitigten eine Anzahl von Sätzen der früheren; die ultramontane Partei fasste diese als einen ihr zu dankenden Erfolg auf, als Frucht des in ihren Augen berechtigten Widerstandes, behielt aber hinlänglichen Stoff an den in Kraft bleibenden, um den Widerstand fortzusetzen und dessen stückweises Aufgeben gegen weitere Konzessionen zu verwerten. Das Gesetz vom 21. Mai 1886 machte dann schliesslich die Gesetze der Jahre 1873 und 1874 zu einem Torso, welcher der ultramontanen Partei den gleichen Standpunkt noch immer festzuhalten möglich und rätlich macht. Während dieser ganzen Zeit bewegte man sich in einem dem Standpunkte, welcher im Jahre 1873 eingenommen wurde (Seite 430), schnurstracks zuwiderlaufenden Geleise. Hatte man damals sich zu dem Gedanken aufgeschwungen, dass in der römischen Kirche durch die Dekrete des 18. Juli 1870 eine Grundumwälzung eingetreten und daher der bisherige Standpunkt des Staats ihr gegenüber nicht mehr möglich sei, hatte man die Gesandtschaft beim Papste eingehen lassen, so stellte man sich seit 1878 auf den entgegengesetzten der Verhandlung mit dem Papste. Die Besprechungen des Fürsten Bismarck mit dem päpstlichen Nuntius in Kissingen (1878) und die Verhandlungen des Botschafters in Wien mit dem dortigen Nuntius (1880) führten zu keinem Resultate. Es zeigte sich die alte Erfahrung, dass die Kurie ihre Erklärungen nach Belieben auslegte. Da bot im Jahre 1885 eine internationale Frage (Karolinenfrage) die Gelegenheit, den „,friedliebenden" Papst als Vermittler deutscherseits anzurufen. Alsbald wurde von der Staatsregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher vorher nach Zeitungsangaben der Kurie mitgeteilt worden sein soll; um dessen Annahme zu erreichen wurde dem Landtage vom Ministerium die Erklärung des päpstlichen Kardinalstaatssekretärs vorgelegt. Die Staatsregierung acceptierte die wesentlichen Änderungen ihres Gesetzesvorschlags, welche ein Bischof im

1) Ich habe in den von mir verfassten fünf Leitartikeln in Nr. 312 bis 319 vom 10. bis 17. Nov. 1883 der „Kölnischen Zeitung" unter der Überschrift „Die Aufgabe der staatlichen Kirchenpolitik" diesen Gegenstand eingehend besprochen.

Herrenhause beantragt hatte; schliesslich gab der Papst im Juni 1886 die Entscheidung für die Bischöfe darüber, wie ein preussisches Staatsgesetz auszulegen sei bezüglich der Anzeigepflicht. So hatte man förmlich, was bis 1878 nur thatsächlich der Fall gewesen, den ganzen Standpunkt von 1871 bis 1875 ignoriert, die römische Kirche mit ihrem Haupte trotz der fundamentalen Veränderung als die katholische Kirche, welche der durch Gesetz vom 18. Juni 1875 aufgehobene Art. 15 der Verfassung vom 31. Januar 1850 kenut, behandelt. Während von 1875 bis 1880 bezüglich der Altkatholiken von Begünstigung nicht gesprochen werden darf, wurde seii 1880 schrittweise ihre Position (bezüglich des Staatshaushalts S. 550, bezüglich der Kirchen S. 518 ff., 526 ff.) schlechter.

Wir haben hier dieselbe Erscheinung vor uns, die das 16. und 17. Jahrhundert darbietet. Das Konzil von Trient hat eine Reihe neuer Dogmen geschaffen. Die Wissenschaft hat sie lange Zeit angefochten. Aber nachdem die gesamte römisch gebliebene Hierarchie zugestimmt hatte, sah man die neuen Schöpfungen jenes Konzils als katholisch an, mochte die Geschichte auch das Gegenteil als wahr erweisen. Wie heute der Wissenschaft zugemutet wird (oben S. 241), die neuen Dinge als die alten zu beweisen und dazu selbst von Bischöfen sofort der Anfang gemacht worden ist (oben S. 236), so galt es früher allein für katholisch, das mit dem alten Glauben nicht zu Vereinbarende als alten Glauben zu deduzieren. Der Kaiser Ferdinand I. fügte sich, ebenso alle anderen katholischen Fürsten. Die protestantische Kirche blieb als der einzige praktische Gegensatz bestehen. Mit Hülfe der Staatsregierungen siegte die Hierarchie und die neue tridentinische Lehre in den weltlichen deutschen Staaten; die protestantische erhielt sich nur, wo der Staat sie schützte. In Baiern, den Erblanden des Kaisers, in den geistlichen Staaten, in Frankreich durch Ludwig XIV. wurde er so gut wie vernichtet. Und gerade so handelt der jetzige Staat mit dem Unterschiede, den die moderne Entwicklung macht. In Österreich stützt man im Gegensatze zu den feierlichsten Aussprüchen (S. 434) nur das römische Kirchenwesen, verfolgt den Altkatholicismus, in Baiern thut man trotz derselben Erklärungen (S. 341) dasselbe, in Württemberg hat man von vornherein (S. 235) sich gefügt, in Baden hat man schrittweise die Ultramontanen zufrieden zu stellen versucht und sofort die Altkatholiken dies fühlen lassen (S. 453 ff.), in Preussen endlich seit 1880 Gesichtspunkte aufgestellt, welche gegenüber der römischen Hierarchie ein Wohlwollen herbeiführten, das seinen Gegensatz findet in der erwiesenen Behandlung der Altkatholiken. Die Besetzungen der Bischofssitze, die Begnadigung abgesetzter Bischöfe, die Berufung römischer in den Staatsrat und das Herrenhaus, die Teilnahme der hohen Staatsbeamten an den Festen zu Ehren der

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