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legenheit überhaupt weder um private Interessen, noch um Heimlichkeiten. Was in Rom 1869, 1870 und was seitdem geschah, gehört der Geschichte an. Diese und die Religion hat es mit der Wahrheit zu thun. Ihr gegenüber hören blosse Rücksichten auf Personen auf, die sich als fähig erwiesen haben, im Handumdrehen als Wahrheit auszugeben, was sie als Unwahrheit selbst feierlich erklärt hatten. Aus diesem Motive wurden die Briefe u. s. w. mitgeteilt, die von mir geschriebenen, die an mich oder andere gerichteten. Die zu der letztern Gattung gehörigen sind mir von den Empfängern selbst, oder von Personen, die sie von jenen erhielten, in Urschrift oder Abschrift mitgeteilt worden mit der einzigen Seite 112 Anm. 1 angegebenen, längst gegenstandslos gewordenen Ausnahme, ohne jegliche Beschränkung, manche mit der ausdrücklichen Bitte oder der ungesuchten Erlaubnis der Veröffentlichung. Alle Urschriften werde ich seinerzeit einem öffentlichen Institute übergeben, damit sie der Geschichte erhalten bleiben. Die Veröffentlichung vieler anderen. sehr interessanten erfolgt nicht, weil es nicht nötig schien, besondere Gründe entgegen stehen, der Stoff zu massenhaft geworden wäre; sie werden auf dieselbe Weise hinterlegt werden. Von den Seite 72 bis 273 mitgeteilten 97 Schriftstücken sind bereits veröffentlicht oder einem grösseren Kreise bekannt geworden die 24 auf Seite 94 f., 98, 101, 124, 127, 138 f., 159, 169, 175, 188, 190, 192 ff., 211 ff., 217 ff., 223, 230, 232, 235, 242, 244 abgedruckten.

Es war unerlässlich, die innere Berechtigung und Wahrheit der altkatholischen Bewegung darzuthun. Um jedem Leser ohne Herbeiziehung andrer Hülfsmittel die Prüfung zu ermöglichen, mussten die Vatikanischen Dekrete vom 18. Juli 1870 abgedruckt werden (S. 1-14) in Urschrift und für nicht lateinkundige Leser in einer von römischer Seite gemachten Übersetzung; auf solche Leser ist mit der einzigen Ausnahme S. 305, die sich nicht umgehen liess, stets Rücksicht genommen. Die sachliche Erörterung des 5. Kapitels B. 1. (S. 273-336) stellt die innere Unwahrheit jener Dekrete historisch und für die Wissenschaft fest.

In den Kapiteln 6 bis 8 des ersten Buchs wird die Geschichte der äussern Gestaltung bis zu dem durch die Anerkennung des Bischofs in Preussen, Baden und Hessen erfolgten Abschlusse dargestellt. Von den 42 (S. 336-420) Briefen u. s. w. waren die 12 Seite 339 Anm. 1, 351, 359, 383 f., 403, 405, 419, 416 f. gedruckten bereits früher veröffentlicht. Die Motive des Abdrucks sind dieselben. Einer Rechtfertigung für den Abdruck der S. 337 f. mitgeteilten Königsbriefe bedarf es nicht, weil Briefe eines Fürsten in solcher Sache und mit solchem Inhalt unmöglich geschrieben sind, um nicht bekannt zu werden.

Das zweite Burh enthält die Geschichte der rechtlichen Stellung, welche der Altkatholicismus in Preussen, Baden, Hessen erlangt hat und der Behandlung, welche ihm seitens der Regierungen dieser Staaten und von Baiern und Österreich zu Teil wurde. In demselben sind zahlreiche Aktenstücke bald ganz, bald in einzelnen Stücken wörtlich abgedruckt, bald nur inhaltlich angeführt; von denselben sind meines Wissens nur die wenigen auf Seite 442, 463, 469, 473, 486, 563 stehenden schon anderwärts veröffentlicht; wo, ist regelmässig angeführt.

Alle im K. 6-8 B. I und im Buch II mitgeteilten, bisher nicht veröffentlichten Aktenstücke standen mir zur Verfügung; die von altkatholischer Seite ausgegangenen, weil ich sie selbst verfasst und abgesandt habe, oder dabei thätig war, beziehungsweise deren Kenntnis erlangt habe als zweiter Vorsitzender der Synodalrepräsentanz; die anderen, soweit ich nicht selbst Empfänger war, in dieser angegebenen Eigenschaft. Da alle Aktenstücke zu meiner unmittelbaren Kenntnis kommen, bedurfte ich keiner Erlaubnis sie abzuschreiben. Keins dieser Aktenstücke ist auf Heimlichkeit berechnet. Zu der Veröffentlichung in der erfolgten Weise hielt ich mich für berechtigt aus folgenden Gründen. Nur dadurch wird es möglich, die wirkliche Entwicklung klar zu legen. So gut die Regierungen sich für berechtigt erachten, ihre diplomatischen Briefe u. s. w., Erlasse, interne amtliche Vorgänge - ein sprechendes Beispiel ist S. 535 angeführt - aus Zweckmässigkeitsgründen öffentlich bekannt zu machen, mit demselben Rechte muss dies dem andern Teile gestattet sein.

Ausser dem in dem Buche niedergelegten Stoffe ist noch ein reicher vorhanden, aus welchem bewiesen werden könnte, dass eine schwere Schädigung durch die Behandlung der Personen eingetreten ist. Es kann der Nachweis erbracht werden, dass altkatholische Lehrer an höheren Schulen, namentlich Gymnasien, Bewerber um andre Ämter aus dem Grunde nicht befördert oder nicht berücksichtigt wurden, weil sie Altkatholiken waren, und dass dies in einzelnen Fällen ausdrücklich erklärt wurde. Ich habe aber das diese Seite darstellende und ausgearbeite Kapitel nicht aufgenommen, weil ich das bloss Persönliche vermeiden wollte und der Ansicht bin, dass die lediglich auf das Recht gestützte Darstellung des zweiten Buchs genügt, um einerseits die Regierungen von dem Verdachte besonderen Wohlwollens für die Altkatholiken zu entlasten, andrerseits zu beweisen, dass diesen auch nicht einmal das überall voll, in manchen Fällen gar nicht geworden ist, was das Gesetz zuspricht. Aus demselben Grunde habe ich unterlassen zu zeigen, wie gegenüber dem Bischof Reinkens diejenigen Rücksichten, welche man bis 1871 überall und seit 1881 bezw. 1883 gegenüber den römischen Bischöfen

hat walten lassen, ausser Acht gelassen wurden. Durch diese Unterlassung wird allerdings verzichtet auf die Darstellung von Thatsachen, von denen einzelne das Staunen des Lesers hervorrufen würden, aber der Vorteil erzielt, die Thatsachen nur aus dem rechtlichen und sachlichen Gesichtspunkt zu prüfen. Der Geschichte soll auch das sonstige Material erhalten werden; seine Veröffentlichung kann erfolgen, sobald dies notwendig zu werden scheint.

Aus der Darstellung dürfte sich für den aufmerksamen Leser ergeben, wie wenig in einzelnen deutschen Staaten eine auf feste Grundsätze gebaute Verwaltungstradition oder auch nur Verwaltungspraxis eines und desselben Ministers besteht, wie vielmehr die Minister und die übrigen höheren Verwaltungsvorstände sich berechtigt erachten, nach Gutdünken, unter Umständen selbst gegen den Wortlaut der Gesetze, heute diesen, morgen einen andren Grundsatz aufzustellen und zu befolgen, wie der Begriff „Ministerium" fast ein fiktiver ist und die Minister nach Art der Souveräne im absoluten Staate verfahren. Dass in diesen Dingen eine Änderung wünschenswert sei und gegen ministerielle Akte allgemein eine Form des Rechtsweges geschaffen werden müsse, scheint mir klar vorzuliegen.

Das dritte Buch stützt sich, abgesehen von den auf den Protokollen der Synodalrepräsentanz ruhenden Angaben, ausschliesslich auf die gedruckten überall angeführten amtlichen Schriften: Verhandlungen der Synoden, Kongresse, amtliches Kirchenblatt, Berichte der Unions-Konferenzen u. s. w.

Die Verantwortlichkeit für die Veröffentlichung fällt mir allein zu. Ob die Schrift der Sache der Altkatholiken vielleicht dadurch nützen werde, dass sie durch die Bekanntmachung der Thatsachen ein ähnliches Verfahren verhindert, oder ob diese ungeschminkte Darstellung dazu veranlassen könnte, nun erst recht den Altkatholiken gegenüber jede Rücksicht auf Wohlwollen und Billigkeit bei Seite zu setzen, vermag ich nicht vorauszusagen. Die Synodalrepräsentanz hat keinen Anstand genommen, im „amtlichen Kirchenblatt" einzelne Vorgänge (Crefelder Sache in Nr. 5 vom 5. April 1880; die Änderung des Etats in Nr. 5 vom 1. Mai 1882; andre Etatsverhältnisse in Nr. 1 vom 4. Juni 1883; die Behandlung altkatholischer Soldaten in Nr. 44; die jüngsten preussischen Kammerverhandlungen in der Wiesbadener Sache in Nr. 48) zu beleuchten. Sollte aber mein Vorgehen die Billigung der Gesamtheit nicht finden, so hat sie es in der Hand, dies dadurch auszudrücken, dass die nächste Synode mich nicht wieder zum Mitgliede der Synodalrepräsentanz wählt. Ich habe sicher die Absicht zu schaden nicht, aber ich habe dies Buch auch ohne die eigentliche Absicht, die Regierungen günstiger zu stimmen, geschrie

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ben. Nach jahrelanger Überlegung und in der Überzeugung, dass die Altkatholiken ausschliesslich auf die Wahrheit und Gerechtigkeit ihrer Sache vertrauen dürfen, und dass nach den gemachten Erfahrungen keine persönliche Rücksicht von der vollen Mitteilung abhalten darf, habe ich in der eingangs unumwunden ausgesprochenen Absicht diese Veröffentlichung vorgenommen, weil ich allein das ganze Material zur Verfügung habe denn die bisher ungedruckten Briefe u. s. w. standen zu einem Teile nur mir allein, sämtlich niemand sonst zur Verfügung und weil ich endlich, nachdem ich bis zum September 1873 infolge des Vertrauens meiner Gesinnungsgenossen die wichtigsten Massregeln vorbereitet und ausgeführt habe, es mir selbst und auch denjenigen Männern, mit denen vereint ich bis zum heutigen Tage bei der Leitung der altkatholischen Gemeinschaft thätig gewesen bin, schuldig zu sein glaube, ohne Rückhalt die volle, wahrheitsgetreue, ungeschminkte Geschichte des Altkatholicismus in Deutschland zu veröffentlichen.

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Ich habe durchweg die Thatsachen dargestellt und, wo Kritik angewandt wurde, diese als eine sachliche vorgenommen. Meine persönliche Ansicht über die heutige Lage habe ich am Schlusse (Seite 672 f.) rückhaltslos ausgesprochen. Ob dieselbe von den Altkatholiken allgemein geteilt oder gebilligt werde, kann ich nicht ermessen. Aber ich halte nach der reifsten Überlegung für das Richtige, dass man altkatholischerseits die Hoffnung aufgebe, durch Gewinnung von Kirchen auf Grund des badischen und preussischen Gesetzes sich zu stärken; ich habe durch die Darstellung für die Geschichte festgestellt, was geschehen ist, halte nunmehr aber vom praktischen Gesichtspunkte aus für gut, für die Zukunft darüber hinweg zu sehen und den Regierungen die Alternative zu ersparen, zwischen der Ausführung von Grundsätzen und der Rücksicht auf die Massen zu wählen. Geschieht das, so können dieselben ohne Hindernis den Altkatholiken wohlwollend entgegenkommen. Wie der Altkatholicismus nach meiner Überzeugung gefördert werden müsse, habe ich offen Seite 673 ausgesprochen.

Zum Schlusse die Bemerkung, dass gedruckte Quellen lediglich benutzt werden mussten für veröffentlichte Schriftstücke, welche ich nicht unmittelbar kenne, sowie für Thatsachen, welche ich nicht handelnd oder als Zeuge erfahren habe. Insoweit das der Fall ist, wurden die Schriften, Sammlungen, kurz die Literatur angeführt; eine Aufzählung der Schriften, welche die altkatholische Bewegung behandeln, ist durch den Zweck und den Charakter dieser Schrift als eines authentischen Urkundenwerkes nicht geboten. Keine einzige der bisher erschienenen Schriften war im stande, für die Geschichte der gesamten Gemeinschaft aus andern als den im Druck

erschienenen Schriften u. s. w. zu schöpfen, höchstens noch aus vereinzelten Mitteilungen.

Möge diese Darstellung beitragen zur richtigen Würdigung des altkatholischen Strebens! Die Zukunft des Altkatholicismus liegt in der Hand Gottes.

Bonn, 28. August 1886.

Joh. Friedrich von Schulte.

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