Sayfadaki görseller
PDF
ePub

einzig der Wassertaufe zu. Warum? Es ist an ihr etwas ,,Besonderes", was bei den anderen Taufen sich nicht findet.1 Dieses Spezificum ist, wie Alexander ausführt, die Anrufung der Trinität in Verbindung mit der Ablution. „Das unerschaffene Wort", sagt Alexander ein andermal, „prägt durch erschaffene oder in der Anrufung der Trinität ausgedrückte Worte den Charakter ein." 3 Der Charakter wird von Gott bezw. dem Sohne mittels der Taufform eingeprägt. Zwischen dieser und dem Charakter besteht das Verhältnis von (werkzeuglicher) Wirkursache und Wirkung.1

Alexander bemerkt einmal ausdrücklich, daß er den Taufcharakter im Auge habe. Bei den anderen Sakramenten sei ein anderer Grund für die Einprägung des Charakters. Trotzdem bringt er später auch den Firmcharakter in eine ähnliche Beziehung zu Materie und Form der Firmung. Da die Firmung auch den Zweck hat, den Menschen in einen bestimmten Glaubensstand zu versetzen, so kommt ihr die Einprägung eines Charakters zu; „und dazu paßt als rechte Disposition die Anrufung der hl. Dreifaltigkeit und die äußere, erkennbare Zeichnung des Firmlings"; diese beiden Faktoren, Anrufung und Zeichnung, sind äußeres Zeichen und Disposition für die „innere Zeichnung" durch den Firmcharakter." Verfolgte man die hier von Alexander ausgesprochenen Gedanken weiter, so müßte man fragen, inwiefern die Materie

1 1. c. Resp. . . . ratio huius sumitur a quodam quod specialiter est in hoc baptismo et non in aliis.

2 1. c. Resp.: Dicimus ergo quod forma verborum expressiva trinitatis coniuncta cum elemento aquae et ablutione . . . est ratio, quare imprimatur ch. baptismalis in ipso baptizato. . . ergo ratio huius impressionis est ab ipsa forma verborum distincta, secundum tamen quod coniungitur ipsi ablutioni, que fit in aqua, quod specialiter est in baptismo Christi etc.

3 Al. Hal. IV, q. 5, m. 7, a. 1 (q. 7, m. 7, a. 1).

Al. Hal. IV, q. 8, m. 5, a. 1 (q. 15, m. 1) Ende: a verbo in

vocationis est effective character.

5 IV, q. 8, m. 8, a. 1, § 6 (q. 19, m. 6) Resp.: Baptismalis (sc. character) autem dico; quia alia est ratio imprimendi characterem in aliis sacramentis.

6 Al. Hal. IV, q. 9, m. 5, a. 7, § 2 (q. 28, m. 7, a. 2) Resp.: et huic consonat tanquam recta dispositio sanctae Trinitatis invocatio et confirmandi exterior et notabilis consignatio, quae exprimunt (Zeichen) et disponunt (Ursache) ad hoc quod confirmandus interius consignetur.

und mehr noch die Form bei Taufe und Firmung den Charakter bezeichnet und verursacht. Ist nämlich der Charakter eine Wirkung des sakramentalen Zeichens, so muß er demselben sakramental entsprechen, d. h. das äußere Zeichen muß Ähnlichkeit mit dieser seiner Wirkung haben,1 mit dem Charakter so gut wie mit der Gnade. Nun sagt Bonaventura einmal, daß gerade das Wasser vorzüglich die Wirkungen der Taufe bezeichne, und zwar auch den Charakter; insofern es nämlich durchsichtig sei und das Licht in sich aufnehme und durchscheinen lasse, bilde es den Charakter ab, der die Seele empfänglich macht für das Licht der Gnade.2 Inwiefern aber die Form der Taufe (und Firmung) den Charakter bezeichnet (ihm ähnlich ist), darüber erfahren wir bei unseren Autoren nichts. Alexander und seine Zeitgenossen haben diese Beziehung zwischen Form und Charakter nicht weiter verfolgt. Bezüglich des Weihesakramentes wird die Frage nach der näheren Ursache des Charakters nicht einmal aufgeworfen. Daß gerade bei der Taufe davon die Rede war, erklärt sich wohl mit aus der gerade in der Scholastik so sehr betonten Bedeutung der trinitarischen Form in der Taufe, vielleicht auch mit aus der Tatsache, daß in der Vorzeit die Taufform selbst oft „Charakter" genannt wurde. Vielleicht wird neues Material auch über diesen Punkt Licht bringen.

15. Die Unzerstörbarkeit des Charakters und deren

Begründung.

Wie die früheren Scholastiker, führen auch Alexander, Bonaventura und Albert die Nichtwiederholbarkeit dreier Sakramente zurück auf den Charakter, genauer auf dessen Unzerstörbarkeit. Über letztere findet sich bei Alexander

1 Vgl. oben S. 57 Anm. 3.

2 Bonav. IV, d. 3, p. 2, a. 1, q. 1, concl. Ratio 1: . . . tale autem est aqua, quia transparet et est pervia lumini, et ideo characterem significat. Vgl. ebenda wie oben: char. qui disponit animam ad susceptionem luminis gratiae, ut transparentia (scil. disponit) vitrum ad susceptionem luminis corporalis.

Al. Hal. IV, q. 4, m. 7, a. 1 (q. 7. m. 7, a. 1); q. 8, m. 12 (q. 23, m. 7); q. 9, m. 5, a. 7, § 1 (q. 28, m. 7, a. 1, Resp.). Bonav. IV, d. 6, p. I, a. un., q. 6; d. 7, dub. 6. Brevil. 6, 6, 3. Alb. IV, d. 7, a. 9 c. u. ad 2.

ein eigenes Kapitel, das Bonaventura fast wörtlich in die nun folgende quaestio herübergenommen zu haben scheint. Albert bietet hierüber nur eine kurze Erörterung in dem Artikel über das Verhältnis des sakramentalen Charakters zum character bestiae.1

Daß der sakramentale Charakter eine „unzerstörbare Eigenschaft" ist, wurde nach dem Zeugnis unserer Autoren allgemein angenommen. Nur die Versuche, diese Unzerstörbarkeit innerlich zu begründen, fielen verschieden aus. Man kann die von Alexander und Bonaventura zum Teil auch von Albert erwähnten Erklärungsversuche in drei Klassen teilen. Die eine Theorie ging aus von der letzten Ursache des Charakters, die andere von dessen Zweck, die andere endlich von seinem unmittelbaren Träger. Wirkursache des Charakters, so argumentieren die einen, ist Gott, und in seiner Unveränderlichkeit liegt auch der tiefste Grund für die Indelebilität des Charakters. Daß diese Argumentation verkehrt ist, zeigt ein Blick auf die Gnade und die Tugenden, die doch auch von Gott kommen und trotzdem verlierbar sind.* Andere betrachten den Menschen als Mitursache des Charakters, insofern er durch den freiwilligen Empfang des Sakramentes sich mit Christus für immer verbindet. So wird der Charakter zum „unlösbaren Band", ähnlich wie das Eheband es ist; und wie das Eheband so lange dauert als das Leben der Kontrahenten, so der Charakter, d. h. er dauert ewig, weil beide Kontrahenten, Gott und die Seele, unsterblich

1 Al. Hal. IV, q. 8, m. 8, a. 1, § 5 (q. 19, m. 5). Bonav. IV, d. 6, p. I, a. un., q. 5. Alb. IV, d. 6, a. 7. 2 Al. Hal. 1. c. § 5 (m. 5) Resp. proprietas indelebilis).

=

Bonav. q. 5 concl. (communis opinio

8 Al. Hal. § 5 (m. 5) Resp. bringt zunächst 1. eine quadruplex ratio perpetuationis characteris assignata a quibusdam, duplex ex parte causae efficientis (1. Klasse unserer Einteilung) et dupl. e. p. c. finalis (2. Klasse); dazu kommen zwei weitere Versuche (3. Klasse): 2. Praeterea alii dicunt quod quia char. est in anima secundum substantiam vel essentiam, und 3. alii dic. q. est in anima sec. potent. cognitivam. Bonav. q. 5, concl. hat n. 2 u. 3 an erster und zweiter Stelle, und den zweiten ex p. c. effic. (1. Klasse) als dritten (vgl. unten S. 125 Anm. 1).

4 Al. Hal. S5 (m. 5), Resp. Bonav. q. 5, opp. 3.

[ocr errors]

3

sind.1 Gegen diese Theorie wenden unsere Autoren ein, daß sie nur auf die Taufe zutrifft, nicht auf die anderen Sakramente. Auf den Zweck des Charakters sind folgende zwei nur von Alexander erwähnten Begründungen gebaut. Für das irdische Leben soll der Charakter eine stete Erinnerung an den im Sakramentsempfang gegebenen „Konsens“, an das Band zwischen Christus und der Seele sein, ähnlich wie der Ehering eine Erinnerung an das Eheband ist. Auch dieser Erklärungsversuch gilt nur von der Taufe.2 Im Jenseits, so erklären andere, soll der Charakter für die Verdammten ein ewiger Vorwurf sein. Auch diese Theorie ging offenbar von der Betrachtung des Taufcharakters aus und paẞt ungezwungen nur auf diesen. Alle diese Gedanken sind an sich durchaus brauchbar und probabel - das gibt Alexander auch zu -, aber es sind keine zwingenden Gründe. Dasselbe gilt von dem Versuche, die Ursache der Untilgbarkeit im Träger des Charakters zu suchen. Die Seele ist wohl ihrer Substanz nach unzerstörbar; damit ist aber doch nicht gesagt, daß alles, was in der Seele ist, auch ewig dauert. Wenn endlich manche den Grund der Indelebilität im Erkenntnisvermögen finden wollten, da dasselbe ja nicht so veränderlich sei wie der Wille, so spricht dagegen schon die Tatsache, daß auch

1 Al. Hal. § 5 (m. 5) Resp.: (Est etiam [causa] efficiens ex parte nostra . . consensus suscipiens sacramentum). Bonav. q. 5, concl. op. 3: (vinculum insolubile, quamdiu vivitur . . . matrimonium spirituale; et quoniam tam Deus quam anima sunt perpetuam durationem habentia, ideo char. semper durat).

2 Al. Hal. § 5 (m. 5) Resp.: ratione huius consensus perpetui inter Christum sponsum et animam sponsam datur animae character tanquam anulus qui ex sui memoria semper teneat animam in unitate ecclesiae vel si recedat semper quantum est de se revocet; et haec est causa finalis in praesenti quare char. sit perpetuus.

3

1. c. alia ratio e. p. causae finalis in futuro quoad damnatos . . in augmentum poenae, ut scil. sit in testimonium contra illos, quod plus deliquerunt ex eo quod iam coniuncti per sacramentum ecclesiae recesserunt impudice, vel ex eo quod habuerunt dispositionem ad coniunctionem sc. characterem et noluerunt coniungi.

1. c. Licet autem haec assignatio non omnino videtur carere probabilitate, videtur tamen carere necessitate.

die Erkenntnis Veränderungen und der Zerstörung unterworfen ist.1

Diesen Versuchen gegenüber entnehmen Alexander und Bonaventura die Unzerstörbarkeit des Charakters, vornehmlich aus seiner Stellung und Natur",2 m. a. W., aus seinem Zweck und seinem Wesen. Wohl setzt die Indelebilität des Charakters auch die Unvergänglichkeit der Seele voraus, da mit der Vernichtung der Seele auch die von ihr getragene Charakterqualität getilgt würde. Damit ist aber seine Dauer noch nicht gesichert. Er könnte ja aus dieser unzerstörbaren Seele ausgetilgt werden, sei es durch einen Gegensatz in dieser selbst, sei es durch Eingreifen Gottes. Ersteres geschieht z. B. bei den erworbenen und einem Teil der eingegossenen Habitus, zu welchen Gnade und Tugenden gehören, die zerstörbar sind. Der Charakter nun ist wohl auch ein von Gott der Seele eingegossener Habitus, eine innere, übernatürliche Beschaffenheit, aber von ganz anderer Natur und anderer Bestimmung als jene anderen Habitus und darum, nachdem er einmal eingegossen ist, nicht mehr vom freien Willen seines Trägers bezw. von dessen sittlichem Verhalten abhängig. Er könnte nur von Gott durch eine ,,entgegengesetzte Zeichnung der Seele" getilgt werden. „Gott aber wird niemals ein Zeichen einprägen, das ihm" und dem von ihm im Charakter bereits eingeprägten Zeichen „widerspricht". Demnach ist der letzte Grund für die Unzerstör

1 Al. Hal. § 5 (m. 5) Resp.

=

4

Bonav. q. 5, concl. op. 2: (per ignorantiam expelluntur habitus cognitivi sed non character).

=

2 Al. Hal. § 5 (m. 5) Resp. sec. ment. propr. Bonav. q. 5, concl. op. auctoris: perpetuitas characteris principaliter sumitur ab eius conditione

et natura.

× Al. u. Bonav. unterscheiden: 1. habitus innatus, 2. h. acquisitus, 3. h. infusus sive datus. 3. ist wieder a) datus ad dirigendum (Tugenden), b) impressus ad distinguendum (Charakter). Diese letzte Unterscheidung scheint erst an dieser Stelle für den Erklärungsversuch von Al. (u. Bonav.) gemacht worden zu sein.

* Die Einprägung selbst ist in gewisser Beziehung vom Willen des Empfängers abhängig, soweit nämlich die Gültigkeit des Sakraments durch seine Zustimmung bedingt ist. Vgl. Bonav. hier q. 5, opp. 3: voluntarie recipitur.

1. c. opposita consignatio... opposito signo signari... Sed ipse nunquam imprimit signum sibi contrarium.

« ÖncekiDevam »