Commentar zur Verfassungs-Urkunde für das Deutsche Reich

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Mohr, 1873 - 294 sayfa
 

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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri

a. o. Session Abgeordneten Absatz Aenderung Angelegenheiten Ansicht Antrag Ausdruck Ausführung Ausschuss Ausübung Baden und Südhessen bayerischen Bayern B.G.Bl Befugniss Bemerkungen Beschluss Beschlussfassung bestehenden Bestimmung des Art betr bezüglich blos Bundesgebietes Bundesgewalt Bundesglieder Bundesoberhandelsgerichtes Bundespräsidium Bundesrath Bundesrathsmitglieder Bundesstaaten Bundesverfassung Bundesvertrag Competenz constitutionellen Deutsche Reich deutschen Bundes eingeführt in Baden einzelnen Staaten Elsass Erklärung erlassen ersten Fall fassung Flösserei Frage Freizügigkeitsgesetzes Gegenstände gemeinsamen gemeinschaftlichen Gesammtheit Gesetz Gesetzgebung Grund Grundsatz hinsichtlich Indigenat Juni juristischen Personen Kaiser König von Preussen Landesgesetz letztere lichen Lothringen Martitz Mitglieder muss Natur nemlich norddeutschen Bundes norddeutschen Verfassung nöthig Nothwendigkeit November Präsidium Preussen preussischen preussischen Verfassung Recht rechtliche Regierungen Reichsgesetze Reichsgesetzgebung Reichskanzler Reichsverfassung Rönne sagt Satz schen Schlussprotokolls soll Souveräne Souveränetät Staatenbundes Staatsgewalt staatsrechtlichen steht Südhessen B.G.Bl Thatsachen Theil Thudichum unseres Artikels Verantwortlichkeit verbündeten verfassunggebenden Reichstage Sten Verfassungsänderung verfassungsmässige Vergl Verhältnisse Verordnungen Verträge Vertreter völkerrechtlichen Vorschriften wohl Worte Württemberg Ziff Zoll Zollgrenze Zollvereinsvertrages Zuständigkeit Zustimmung

Popüler pasajlar

Sayfa 49 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Sayfa 160 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Sayfa 42 - Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.
Sayfa 2 - Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine...
Sayfa 279 - Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Sayfa 112 - Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Sayfa 56 - Urkunden; 13) die gemeinsame Gesetzgebung über das Obligationenrecht, Strafrecht, Handels- und Wechselrecht und das gerichtliche Verfahren...
Sayfa 207 - Die Abgaben, welche in den Seehäfen von den Seeschiffen oder deren Ladungen für die Benutzung der Schiffahrtsanstalten erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen.
Sayfa 236 - Einheit in der Organisation und Formation, in Bewaffnung und Kommando, in der Ausbildung der Mannschaften, sowie in der Qualifikation der Offiziere hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Behufe ist der Kaiser berechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei vorgefundenen Mängel anzuordnen.
Sayfa 191 - Fahrpläne nöthigen Personenzüge mit entsprechender Fahrgeschwindigkeit, desgleichen die zur Bewältigung des Güterverkehrs nöthigen Güterzüge einzuführen, auch direkte Expeditionen im Personen- und Güterverkehr, unter Gestattung des Ueberganges der Transportmittel von einer Bahn auf die andere, gegen die übliche Vergütung einzurichten.

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