| 1863 - 398 sayfa
...Art. 13 wörtlich lautet: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, s« wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre «Zultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeits-Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 sayfa
...Abbruch geschehen. Art. 12. Die evangelische und die Römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichtsrichts und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 sayfa
...H. III, S. 82. 173 Art. 15: Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| 1860 - 488 sayfa
...§. 129. Kurhessen VU 1852, §. 20. Prenssen VU 1850, §. 12. anerkannt. Letztere bestimmt Art. 15: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet...Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuas der für ihre Cnltus,- Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 sayfa
...Die evangelische und die römisch - katholische Kirche, so wie jede andere Religions - Gesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig...und Genuss der für ihre Kultus- , Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. 16. Der Verkehr der Religions... | |
| 1862 - 494 sayfa
...December 1848) bestimmt nämlich: Die evangelische und römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten...selbstständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Cultus-, Unterrichtsund Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen.un'd Fonds. Bis dahin... | |
| Dr. Richard Dove - 1863 - 996 sayfa
...Artikel 15. wörtlich lautet: »Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft , ordnet und verwaltet ihre...und Genuss der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkatszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds ;c dass die in den Eingangsworten... | |
| Dr. Ernst Freihern - 1863 - 1024 sayfa
...„Dio evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religions-Geeellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszweeke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. * Art.... | |
| dr. ernst freiherrn h vering - 1867 - 984 sayfa
...Januar 1850 wörtlich also lautet: »Die evangelische und römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten...selbstständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Cultus-, Unterrichts und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.« In Erwägung,... | |
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