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der Universität allen Pfarrern bei Verlust ihrer Temporalien, irgend einen Franziskaner oder Augustiner in ihren Kirchen predigen, beichthören oder die Sakramente spenden zu lassen 1).

Eine zweite Bulle, welche Alexander V. von Pisa aus am 1. November 1409 erließ, war gegen Ladislaus von Neapel gerichtet, der von der Kirche schon so viele Wohlthaten empfangen, aber eidbrüchig das Schisma genährt, den Schismatiker und Häretiker Angelo Corrario (welchen Alexander unziemlich schmäht) unterstüßt, einen großen Theil des Kirchenstaats occupirt, zur Verhinderung der Pisaner Synode die Waffen ergriffen, Städte verwüstet und die Anerkennung des rechtmäßigen Papstes Alexander verboten habe. Er lade ihn nun vor's päpstliche Gericht, um die Sentenz, daß er wegen seiner Vergehen gegen die Kirche des Kirchenlehens Sicilien entsegt sei, selbst zu vernehmen 2).

Eine in Pisa ausgebrochene Seuche zwang jetzt den Papst (November 1409), nach Pistoja zu gehen, von wo er auf Bitte der Rhodiserritter und des Königs Sigismund von Ungarn zu einem neuen Kreuzzug gegen die Türken aufrief. Auch erließ er hier am 20. Dezember jene Bulle gegen Hus, worin er das Predigen in den Nebenkapellen verbot 3), und vernahm jetzt mit Freude, daß das Kreuz- und Bundesheer gegen König Ladislaus immer mehr Fortschritte machte. Am 13. Dezember 1409 wurde sogar die Stadt Rom wieder für Alexander gewonnen. Während sich die feindlichen Heere in der Nähe von St. Peter schlugen, erhob sich innerhalb der Stadt das Volk mit dem Ruf: „es lebe die Kirche und Papst Alexander!" Die Hauptanhänger des Ladislaus flohen, und die Truppen Alexanders konnten die Stadt in aller Ruhe bejezen, unter lautem Jubel des Volkes 4). Von allen Seiten rieth man dem Papste, und die Römer wünschten es dringend, daß er nun seinen Siz am Grabe des hl. Petrus aufschlage. Auch die Cardinäle waren dieser Ansicht, nur Balthasar Cossa hielt für besser, daß Alexander

1) Bullaeus, 1. c. p. 200-202. Gerson, Opp. ed. du Pin, T. II. p. 431 sqq. Schwab, a. a. D. S. 460 ff. Lenfant, hist. du Concile de Pise. T. I. p. 309-320. 2) Raynald., Contin. Annalium Baron. 1409, 85 sq.

3) Bzovius, Contin. Annal. Baron. 1409, 17. Raynald., 1409, 89. Lenfant, 1. c. p. 323. Ueber Hus und diese Bulle werden wir später reden.

4) Am besten aus italienischen Quellen dargestellt bei Christophe (Gesch. des Bapstihums während des 14. Jahrhunderts, deutsch von Ritter, 1854, Bd. III. S. 255-257) und Gregorovius, Gesch. der Stadt Rom, Bd. VI. 1867, S. 594 ff.

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(j. Bd. VI. S. 479). Bald erhielten auch die Augustiner - Eremiten
und die Carmeliten die gleichen Rechte. Aber der Pariser Theologe
Dr. Jean Poilly trat gegen diese Begünstigung der Mendikanten auf
und behauptete: wer ihnen gebeichtet habe, müsse dieselben Sünden auch
seinem eigenen Pfarrer wieder beichten, und dem Dekret der vierten
Lateransynode gegenüber (Bd. V. S. 793) habe selbst der Papst nicht das
Recht, die Parochianen von der alljährlich einmaligen Beicht beim eigenen
Pfarrer zu dispensiren. Papst Johann XXII. verdammte diese Behauptun-
gen im Jahre 1321; aber neuerdings waren die Privilegien der Mendi-
kanten abermals bestritten, die Säße Poilly's wiederholt, mit ähnlichen ver-
mehrt und die Mendikanten nicht für pastores sondern für fures erklärt
worden. Die Weltgeistlichen waren nämlich höchst ungehalten über die
beständigen Eingriffe der beim Volke so beliebten Bettelorden in die
Pastoration, zumal ihnen dadurch manche Einkünfte entgingen; aber
Alexander V. nahm sich der Mendikanten an, bestätigte in der Bulle
Regnans die Dekrete von Bonifaz VIII., Clemens V. und Johann XXII.,
und censurirte auch die neuen, den Poilly'schen ähnlichen Säße mit dem
Beifügen, daß Jeder, der sie fortan behaupte, ein Häretiker und ipso
facto der Excommunikation verfallen sei, auch von Niemanden als dem
Papste, außer in articulo mortis, absolvirt werden könne 1).

Kurz zuvor hatte die Pariser Universität am 2. Januar 1409
mehrere Säße des Minoriten Jean Gorel verworfen, der das Recht,
zu predigen, die Sakramente zu administriren und den Zehnten zu be-
ziehen, den Pfarrern (als solchen) absprechen und den Mönchen vindi-
ciren wollte 2). Unter solchen Umständen wurde die neue Bulle Ale=
randers V. von der Pariser Universität natürlich sehr übel aufgenommen,
und während die Mendikanten dieselbe jubelnd publicirten und in Pre-
digten ihren Inhalt (erweiternd) erörterten, veranstaltete die Universität
Predigten gegen die erschlichene" Bulle, und wir haben noch jezt eine
derartige Predigt von Gerson. In Folge hievon erklärten die Domini-
kaner und Carmeliten, daß sie diese päpstliche Verordnung nicht erbeten
hätten und auch davon keinen Gebrauch machen wollten; die beiden an-
dern Orden dagegen hielten das Erlangte fest und wurden aus der
Universität ausgeschlossen. Zugleich verbot der König auf den Wunsch

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1) Bullarium magnum, ed. Luxemb. 1730. T. IX. p. 221 sq. Bullaeus, hist.
Universit. Paris. T. V. p. 196 sqq. Schwab, Joh. Gerson, 1858. S. 459.
2) Bullaeus, 1. c. p. 189 sqq.

der Universität allen Pfarrern bei Verlust ihrer Temporalien, irgend einen Franziskaner oder Augustiner in ihren Kirchen predigen, beichthören oder die Sakramente spenden zu lassen 1).

Eine zweite Bulle, welche Alexander V. von Pisa aus am 1. November 1409 erließ, war gegen Ladislaus von Neapel gerichtet, der von der Kirche schon so viele Wohlthaten empfangen, aber eidbrüchig das Schisma genährt, den Schismatiker und Häretiker Angelo Corrario (welchen Alexander unziemlich schmäht) unterstützt, einen großen Theil des Kirchenstaats occupirt, zur Verhinderung der Pisaner Synode die Waffen ergriffen, Städte verwüstet und die Anerkennung des rechtmäßigen Papstes Alexander verboten habe. Er lade ihn nun vor's päpstliche Gericht, um die Sentenz, daß er wegen seiner Vergehen gegen die Kirche des Kirchenlehens Sicilien entsegt sei, selbst zu vernehmen 2).

Eine in Pisa ausgebrochene Seuche zwang jezt den Papst (November 1409), nach Pistoja zu gehen, von wo er auf Bitte der Rhodiserritter und des Königs Sigismund von Ungarn zu einem neuen Kreuzzug gegen die Türken aufrief. Auch erließ er hier am 20. Dezember jene Bulle gegen Hus, worin er das Predigen in den Nebenkapellen verbot 3), und vernahm jezt mit Freude, daß das Kreuz- und Bundesheer gegen König Ladislaus immer mehr Fortschritte machte. Am 13. Dezember 1409 wurde sogar die Stadt Nom wieder für Alexander gewonnen. Während sich die feindlichen Heere in der Nähe von St. Peter schlugen, erhob sich innerhalb der Stadt das Volk mit dem Ruf: „es lebe die Kirche und Papst Alexander!" Die Hauptanhänger des Ladislaus flohen, und die Truppen Alexanders konnten die Stadt in aller Ruhe besezen, unter lautem Jubel des Volkes 4). Von allen Seiten rieth man dem Papste, und die Römer wünschten es dringend, daß er nun seinen Siz am Grabe des hl. Petrus aufschlage. Auch die Cardinäle waren dieser Ansicht, nur Balthasar Cossa hielt für besser, daß Alexander

1) Bullaeus, 1. c. p. 200-202. Gerson, Opp. ed. du Pin, T. II. p. 431 sqq. Schwab, a. a. D. S. 460 ff. Lenfant, hist. du Concile de Pise. T. I. P. 309-320. 2) Raynald., Contin. Annalium Baron. 1409, 85 sq.

3) Bzovius, Contin. Annal. Baron. 1409, 17. Raynald., 1409, 89. Lenfant, c. p. 323. Ueber Hus und diese Bulle werden wir später reden.

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4) Am besten aus italienischen Quellen dargestellt bei Christophe (Gesch. des Papstihums während des 14. Jahrhunderts, deutsch von Ritter, 1854, Bd. III. 6. 255-257) und Gregorovius, Gesch. der Stadt Rom, Bd. VI. 1867, S. 594 ff.

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Tod Aleranders V. Ob Gift?

nach dem festen Bologna gehe, und hatte insofern auch Recht, als Rom und der Süden des Kirchenstaats immer noch nicht sicher vor Ladislaus waren, der den Krieg fortsette. Nach Dietrich von Niem fügte Cossa bei, er habe den Bolognesern versprochen, nicht ohne den Papst zurückzukehren. Zudem soll Cossa dem Papst und den Cardinälen beträchtliche finanzielle Unterstüßung in Bologna in Aussicht gestellt und ihnen dort auch wirklich Wein, Holz u. dgl., freilich weniger, als sie hofften, verabreicht haben. Dem Papst habe er sogar seine Bedienten bezahlt, und doch sei Alexander nicht zufrieden gewesen und habe nur aus Furcht nicht zu flagen gewagt 1).

Bald nach seiner Ankunft in Bologna erneuerte Alexander V. durch Bulle vom 31. Januar 1410 die Verdammung seiner beiden Gegner Angelo Corrario (Gregor XII.) und Peter von Luna (Benedikt XIII.) und ihrer Anhänger, und bestätigte zugleich das in Pisa Geschehene 2). Um die Römer, die im Frühjahr 1410 durch eine ansehnliche Gesandtschaft ihm die Schlüssel ihrer Stadt überreichen und ihre Wünsche vortragen ließen, einigermaßen zu befriedigen, gewährte er ihnen für das Jahr 1413 ein Jubiläum 3); und wenn er auch im Plane hatte, später wirklich nach Rom zu ziehen, so hinderte ihn daran der Tod, der ihn schon am 3. Mai 1410 ereilte. Dietrich von Niem und der treffliche Chronist von St. Denis erzählen, daß er vier Tage vor seinem Tode alle Cardinäle an sein Krankenbett berufen und eine sehr schöne lateinische Anrede an sie gehalten habe 4). Näherhin will Platina wissen, daß er die Cardinäle zur Einigkeit ermahnt und seine Ueberzeugung von der Rechtmäßigkeit der Pisaner Beschlüsse nochmals feierlich ausgesprochen habe 5). Er war nur 10 Monate und 8 Tage Papst gewesen und nahezu 71 Jahre alt geworden. Ein ziemlich verbreitetes Gerücht beschuldigte Cossa, ihn durch ein Klystier vergiftet zu haben, und noch mehrere Jahre später wurde dieser Verdacht in jener heftigen Anklageschrift wiederholt, die, wie wir sehen werden, auf der Constanzer Synode gegen Johann XXIII. auf

1) Theod. de Niem, de vita et fatis Joannis XXIII. bei Van der Hardt, Concil. Constant. T. II. p. 355 sqq.

2) Raynald. 1410, 6 sqq. Mansi, T. XXVII. p. 83 sqq.

3) Raynald. 1410, 16.

4) Theod. de Niem, de Schismate, lib. IV. c. 53. Chronicor. Caroli VI. (der Mönch von St. Denis), in den Documents inédits, lib. XXXI. c. 7. s. Bd. VI. G. 689.

5) Platina, in vita Alexandri V. ed. Colon. 1674, p. 256.

gelegt wurde 1). Ein irgend haltbarer Beleg für diese Anschuldigung ist nirgends gegeben, wohl aber wissen wir, daß man im Mittelalter, besonders in Italien, bei schnellen Todesfällen gar gern an Gift dachte. Alerander selbst deutete in seiner letzten Anrede an die Cardinäle mit feiner Silbe an, daß ein derartiger Gedanke und Verdacht in ihm selbst ausgestiegen sei; wohl aber stand er in einem Alter, wo man ohnehin dem Tod sehr nahe ist. Wer möchte endlich glauben, daß die Cardinale, und zwar einstimmig, den Mann zum Papst wählten, den man öffentlich als Mörder und Giftmischer bezeichnete!

Schon bei Lebzeiten Alexanders V. hatte Carl Malatesta seine zu Pija (Bd. VI. S. 862) unterbrochenen Bemühungen für kirchliche Union wieder aufgenommen 2); nach Alexanders Tod aber schickte er zu gleichem Zweck abermals einen Gesandten nach Bologna, um rasche Vornahme einer Neuwahl zu verhüten. Insbesondere verhandelte sein Deputirter mit Balthasar Cossa und suchte ihn gegen die übrigen Cardinäle mißtrauisch zu machen, die ihm nicht geneigt seien, und leichtlich einen Gegner von ihm wählen könnten. Cossa erwiederte: die von Malatesta vorgeschlagenen Wege zum Frieden seien nicht passend: die via synodi sei zu langwierig, die via renunciationis aber unmöglich, weil Ladislaus den Errorius (j. Bd. VI. S. 767 Note 2) in seiner Hand habe und nicht frei handeln lasse. Auch sei es für die Cardinäle zu Bologna nicht möglich, längere Zeit ohne Papst zu bleiben. Sie hätten ja nicht, wovon sie leben könnten, auch würden alle Curialbeamten davon laufen und sogar die Stadt Rom wieder verloren gehen. Was seine eigene Person anlange, jo habe noch kein Cardinal davon gesprochen, daß er seine Stimme ihm geben wolle. Uebrigens könne er sich wohl mit allen seinen Collegen messen, und wenn man ihm auch vorwerfe, daß sein Gewissen nicht das beite sei (quod non sit magnae conscientiae), so habe er doch mehr als alle Andern für die Kirche gethan. Werde ein ihm genehmer Mann zum Papst gewählt, so sei es gut; aber vielleicht für seine Seele noch besser, wenn ein Gegner erhoben werde. Ueberdieß verlange die Stadt Bologna dringend eine Neuwahl, um die Curie zu behalten, und es hätten die Cardinäle bereits mit dem Herrn von Imola über den Ort des Conclaves verhandelt. Der Herr von Imola selbst habe ihm dieß

1) Van der Hardt, 1. c. T. IV. p. 197. Lenfant, 1. c. p. 327, und die Note Mani's zu Raynald. 1410, 17.

2) Martene, Vet. Script. ampl. Collect. T. VII. p. 1162 und 1188 sqq.

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