| Prussia (Kingdom) - 1826 - 788 sayfa
...(wo. <2w.) . Art. t<. Artikel 1l. Kanal«, Schleusm«, Brücken-, Fahr-, Hafen-, Waage-, Krahnenund Niederlage-Gebühren und Leistungen für Anstalten,...die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, werden von dm Unterthanen der andern kontrahirenden Etaatm auf völlig gleiche Weise, wie von den eigenen... | |
| 1835 - 632 sayfa
...Hafen«, Wag-, Krahnen- und Nicderlagsgebühren und Leistungen für Anstalten, die zur Erleich, terung des Verkehrs bestimmt sind, sollen nur bei Benutzung wirklich bestehender Einrichtungen erhoben, und in der Re'get nicht, teinenfalls aber über den Betrag der gewöhnlichen Herstellung^- undUnterhnltungskdsten... | |
| Baden (Germany) - 1836 - 578 sayfa
...13. Canal«, Schleusen-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Waage-, ssrahnen« und Nieder, läge «Gebühren und Leistungen für Anstalten, die zur Erleichterung...Benutzung wirklich bestehender Einrichtungen erhoben , und in der Regel nicht, keinenfalls aber über den Betrag der gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltungskosten... | |
| Georg Friedrich Martens - 1837 - 858 sayfa
...Brucken-, Fahr-, Hafen-, Waage-, Krahnen- und Niederlage-Gebiihren und Leistungen fiir Anstalten, die ziir Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, sollen nur...Benutzung wirklich bestehender Einrichtungen erhoben, und fiir letztere nicht erhohet, auch iiberall von den Unterthanen der anderen contrahirenden Staaten auf... | |
| Georg Friedrich Martens - 1838 - 820 sayfa
...Schleusen-, Briïcken-, Pahr-, Hafen-, Waage-, Krahnen- undNiederlage-Gebiïhren und Leistungen (Tir Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt...Benutzung wirklich bestehender Einrichtungen erhoben und in der Regel nicht, keinenfalls aber iiber den Betrag der gewohnlichen Herstellungs - und Unterhaltungskosten... | |
| Georg Friedrich Martens - 1844 - 656 sayfa
...vorschreiben. Art. 16. Kanal-, Schleusen-, Fähr-, Hafen-, Waage-, Krahuen - und INiedßrlagegebühren und Leistungen für Anstalten, die zur Erleichterung...Benutzung wirklich bestehender Einrichtungen erhoben , und in der Regel nicht , keinenfalls aber über den Beirag der gewöhnlichen Herstel- 1841 lungs - und... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, Frédéric Murhard, J. Pinhas, Julius Hopf - 1845 - 770 sayfa
...durch eine auf völliger Reciprozttät beruhende Uebereinkunft sich weiter zu verständigen. Art. 13. Kanal-, Schleusen-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Waage-,...nicht erhöhet, auch überall von den Unterthanen des ändern contrahirenden Theiles auf völlig gleiche Weise, wie von den eigenen Unterthanen, erhoben... | |
| Georg Friedrich Martens - 1845 - 766 sayfa
...weiter zu verständigen. Art. 13. Kanal-, Schleusen-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Waage-, Krahiien - und Niederlage-Gebühren und Leistungen für Anstalten,...nicht erhöhet, auch überall von den Unterthanen des ändern contrahirenden Theiles auf völlig gleiche Weise, wie von den eigenen Unterthanen, erhoben... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, Frédéric Murhard, J. Pinhas, Julius Hopf - 1845 - 770 sayfa
...sich weiter zu verständigen. Art. 13. Kanal-, Schleusen-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Waage-, Rrahnen- und Niederlage-Gebühren und Leistungen für Anstalten,...für letztere nicht erhöhet , auch überall von den Untertlianen des ändern conlrahirenden Theiles auf völlig gleiche Weise, wie von den eigenen Untertlianen,... | |
| Alexander Miruss - 1848 - 982 sayfa
...zulassen oder vorschreiben. Artikel l*. Kanal-, Schleusen-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Waage-, Kralmen - und Niederlage-Gebühren und Leistungen für Anstalten...Einrichtungen erhoben, und für letztere nicht erhöhet, aucli überall von den Unterthanen der anderen contrahirenden Staaten auf völlig gleiche Weise, wie... | |
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