| Austria. Statistische Zentralkommission - 1855 - 632 sayfa
...Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, in Ansehung der letzteren aber die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der...und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. Bei Begrünzung der Landgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - 1856 - 304 sayfa
...Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der Letzteren die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der...Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande... | |
| Austria - 1856 - 778 sayfa
...Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der letzteren, die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der...Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande... | |
| Ludwig Ritter von Heufler - 1856 - 938 sayfa
...königliehen nnd landesfürstliehen Städte sn berücksichtigen. 8. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz...in jedem Lande näher zu bezeichnenden Bedingungen TOB de» Verbände der Ortsgemeinden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern untergeordnet... | |
| L. von Heufler - 1856 - 936 sayfa
...Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der letzteren , die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der...und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 8. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosso Grundbesitz unter... | |
| Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 sayfa
...Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der letzteren, die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der...Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landcsgemcinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 752 sayfa
...und Stadtgemeinden, und besonders in Ansehung der letzteren die frühere Eigenschaft und'besondere Stellung der königlichen und landesfürstlichen Städte...Lande näher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbande der Ortsgemeiuden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern untergeordnet werden. Mehrere... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 756 sayfa
...Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden , und besonders in Ansehung der letzteren die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der...grosse Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande naher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbände der Ortsgemeinden ausgeschieden und unmittelbar... | |
| 1860 - 28 sayfa
...eigener Gutsgebiete *) §. 9. Bei der Bestimmung der Landgemeinden kann der vmmols herrschaftliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher...zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbände der Ortsgemeinde» a«sgeschieden und unmittelbar den Neziiksiimteru untergeordnet werden. als Norm aus,... | |
| Vienna (Austria) - 1868 - 548 sayfa
...zu berücksichtigen. 3. Bei der Bestimmung der Landgemeinden kaun der vormals herrschastliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbande der Ortsgemeinden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern untergeorduet werden. Mehrere... | |
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