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III. Erste kirchliche Acte in Baiern. Erklärung der Regierung 1).

108. Das Vorkommnis bezüglich des Prof. Dr. Zenger, dem von Prof. Messmer die Beichte abgenommen und von Prof. Frie

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zugegangene Erklärung des Herrn Professor Berchtold, dass derselbe meinen in der Times" veröffentlichten Brief durchaus missverstanden und von diesem Missverständniss einen vorschnellen Gebrauch, der Oeffentlichkeit gegenüber, gemacht hat.

Es ist völlig richtig, dass ich, besonders auf Ihre gütige Aufforderung hin, einer Sitzung deutscher Katholiken und zwar derjenigen beigewohnt habe, in welcher der Entschluss gefasst wurde, die bevorstehende Erklärung Döllinger's namentlich zu unterzeichnen.

Dass dieser Vorschlag auch mich, den zufällig anwesenden Fremden, einschliessen sollte, konnte ich in keiner Weise vermuthen, da die Versammlung ohne irgend eine internationale Beimischung lediglich eine deutsche war, entschlossen an deutsche Regierungen zum Schutze ihrer religiösen Interessen zu appelliren, wie sie es auch seither gethan hat. Ich hatte in keiner Weise das Recht einer Betheiligung, und fand mich daher auch nicht veranlasst, über die Gründe mich auszusprechen, welche mir dieselbe verboten hätten. Als trotzdem Lord Acton's Name und der meinige, beide ganz unrichtig geschrieben, unter Döllinger's Erklärung erschienen, blieb mir nichts anders übrig, als den wahren Sachverhalt anzugeben, und dem englischen Publikum zu sagen, was es längst selbst gesehen hatte, nämlich: dass wir unsere Namen richtig geschrieben haben würden, wenn wir selbst unterzeichnet hätten.

Die Organe verschiedener Parteien in der englischen Presse bemerkten diesen Brief und ärgerten sich, dass er nichts sage, als dass wir dieses specielle Aktenstück nicht unterzeichnet hatten. Ich glaubte also meinen Zweck erreicht, bis nach vierwöchentlichem Nachdenken Herr Professor Berchtold zu einem anderen Resultat gelangte als das gesammte englische Publikum, und dasselbe in der Allgemeinen veröffentlichte. Meine einzige Erklärung hierfür muss ich darin finden, dass er entweder den authentischen Text meiner paar Zeilen nie gelesen, oder wenn er dies gethan, wegen mangelhafter Kenntniss der englischen Sprache und englischer Verhältnisse nicht verstanden habe. In beiden Fällen hätte er da er Zeit genug dazu hatte besser gethan, sich zuerst

an mich, statt an die Oeffentlichkeit zu wenden.

Ihm dahin zu folgen verbietet mir meine englische Anschauung vom Werthe einer Zeitungspolemik, und die Rücksichten, welche mir meine Gesinnungen für Sie alle in München und besonders meine Verehrung für Sie, lieber Herr Professor, und unsern hochverehrten Herrn Stiftspropst auferlegen.

Es lag mir aber daran, Ihnen persönlich meine Stellung klar zu machen. Herrn v. Döllinger sind die hiesigen Verhältnisse viel zu bekannt, als dass er auch nur einen Augenblick die Beweggründe missbilligt oder missverstanden hätte, welche meinen Brief veranlassten. Wir wissen, dass es gegen seinen Rath war, wenn Herr Professor Berchtold unsere Namen mit unterzeichnete.

Wollen Sie, lieber Herr Professor, den Ausdruck meiner besonderen Verehrung Herrn Stiftspropst übermitteln und für Sie selbst meine besten Empfehlungen empfangen. Ihr ganz ergebenster Rowland Blennerhassett."

1) Die Korrespondenz in den Aktenst. Nr. 80 bis 96.

drich das Abendmahl und die Ölung gespendet worden, wozu derselbe die Materie von Pfarrer Renftle in Mering geholt hatte, führten zu der Eingabe der Altkatholiken vom 1. Juli, worin gebeten wurde: eine der Münchener Kirchen samt den dem Gottesdienste geweihten Sachen und den entsprechenden Einkünften dem Professor Dr. Friedrich und andern altkath. Geistlichen behufs Ausübung ihrer kirchlichen Funktionen zur ausschliesslichen Benutzung zu überweisen und den Pfarrern aufzutragen, unweigerlich die passive Assistenz behufs der Eheschliessung zu gewähren. Im Eingange derselben (gedruckt in Aktenst. Nr. 78, bei Friedberg, Aktenst. zum vatik. Concil S. 200) wird hervorgehoben, dass die frühere dem Ministerium unterbreitete Adresse 18 000 Unterschriften gefunden habe, darunter von mehr als 8000 Münchener Einwohnern, zum grössten Teile Familienväter der gebildeten Kreise der Stadt. Sie ist unterzeichnet von 20 Herren, darunter J. v. Döllinger, Gf. v. Moy, v. Wolf u. a. Gegen diese Adresse rekurrierte und protestierte das Ordinariat am 7. Juli (Aktenst. 79). In dieselbe Zeit fällt die Enthebung des geistl. Prof. Dr. Hermann Streber von der Stelle des Religionslehrers am Wilhelms-Gymnasium, dann der höheren Töchterschule durch die Regierung (Aktenst. 97 bis 112), welche eine wunderliche Korrespondenz hervorrief; eine weitere erzeugte die am 17. Aug. von Friedrich in der Gasteig-Kirche mit Erlaubnis des Magistrats vorgenommene Einsegnung einer Ehe (Aktenst. 117 bis 123). Während aller dieser Vorgänge hatte sich das k. bair. Ministerium in Schweigen gehüllt. Nachdem dann am 21. August ein neuer Ministerpräsident Graf v. Hegnenberg-Dux und drei neue Minister: des Innern S. v. Pfeufer, der Justiz Dr. Fäustle (früher Lutz, nebst Kultus seit Dez. 1869), des Handels Schubert (provisorisch) ernannt worden waren, während blieben: Lutz (Kirche und Schule), Pfretzschner (Finanzen), v. Pranckh (Krieg), und ,,nunmehr unter sämtlichen Mitgliedern der Staatsregierung volle Übereinstimmung hinsichtlich der Haltung besteht, welche gegenüber den neuesten Vorgängen in der katholischen Kirche einzunehmen ist" - so im Eingange des Erlasses, wurde das lange Schweigen gebrochen durch die Antwort auf die erzbischöfliche Eingabe vom 14. April in dem Erlasse des Kultusministers vom 27. August 1871 (Aktenst. 124), welcher in Abschrift den übrigen Bischöfen mitgeteilt wurde. Dieser Erlass entwickelt eine grosse theoretische Schärfe; er erklärt durch die Dekrete vom 18. Juli 1870 und deren Verkündung seitens der Bischöfe sei der Augenblick gekommen, wo die Gemeinsamkeit der Interessen des weltlichen Regiments und der Kirche aufgehört habe; er spricht unumwunden aus, das Dogma sei eine Neuerung, dasselbe alteriere nicht blos die innern Verhältnisse der katholischen Kirche, sondern auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat, sei staatsgefährlich, mögen

jetzt viele oder wenige Bischöfe die Infallibilität zu interpretieren, für den oder jenen Erlass die Eigenschaft der Excathedra-Entscheidung in Abrede stellen, da selbst ein Excathedra-Ausspruch eines Papstes bezüglich früherer Erlasse keine Beruhigung gewähre; in der Publikation durch die Bischöfe liege eine offenbare Verletzung der Verfassung"; er hebt die Rücksichtslosigkeit des Vorgehens hervor, geisselt ihre Deduktionen, erklärt, dass die Bischöfe,,für sich als die Organe der Kirche den baierischen Staatsgesetzen gegenüber eine Art von souveräner Stellung, die Stellung einer ebenbürtigen, auf dem Fusse des Mitcontrahenten an einem Staatsvertrage, dem Staate gegenüberstehenden Macht in Anspruch nehmen, welche ihnen die baierische Staatsregierung niemals zugestehen kann. Die baierische Staatsregierung hält fest daran, dass die baierischen Erzbischöfe und Bischöfe den Gesetzen des Staates unterworfen sind." Die Regierung,,werde jede Mitwirkung zur Verbreitung der neuen Lehre und zum Vollzuge von Anordnungen verweigern, welche von den kirchlichen Behörden in Rücksicht auf die neue Lehre und zu deren Durchführung getroffen werden; sie wird an dem Grundsatze festhalten, dass den Massregeln, welche die kirchlichen Behörden gegen die das Dogma nicht anerkennenden Mitglieder der katholischen Kirche ergreifen, jede Wirkung auf die politischen und bürgerlichen Verhältnisse der davon Betroffenen versagt bleiben muss, und wird erforderlichen Falls solche Vorkehrungen treffen, welche die Unabhängigkeit des bürgerlichen Gebietes vom kirchlichen Zwange verbürgen."

IV. Der Münchener Kongress.

109. In der Pfingstversammlung zu München war beschlossen worden, Ende September in München einen Kongress abzuhalten. Eine am 5. und 6. August zu Heidelberg gehaltene Versammlung1) setzte den 22. bis 24. September als die Zeit fest und nahm einen von Prof. Joh. Huber entworfenen und von den Komitees in München und Köln gebilligten Organisationsentwurf mit einzelnen Änderungen an. Danach schied man geschlossene Sitzungen, zu denen nur Delegierte und von den Aktionskomitees besonders Geladene Zutritt haben sollten, und öffentliche. In jene fiel der Schwerpunkt, die Beratung und Beschlussfassung der innern Organisation, die letztern

1) Über dieselbe eine Notiz in dem stenogr. Bericht des 1. Congresses S. XIV, ausführlicher Rieks, Der Altkath. S. 14 ff. Es nahmen gegen 40 Personen teil, darunter die Prof. v. Windscheid, Friedrich, Huber, Reinkens, Knoodt, Reusch, Lutterbeck; Staatsanwalt Streng, Dr. Zirngiebl aus München; Dr. Tangermann, Pf. Renftle; Prof. Langen aus Münster; Dr. Petri, Reg.-R. Keller aus Aarau u. s. w. Windscheid präsidierte.

zu Reden bestimmt hatten ihre eigentliche Bedeutung für die äussere Manifestation. Infolge dieses Beschlusses erliess das Münchener Komitee die im Rhein. Merk." vom 27. Aug. 1871 Nr. 35 und andern Blättern abgedruckte Einladung, welche ausserdem einzelnen Personen zugesandt wurde.

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110. Der Kongress zu München1) zählte über 300 Delegierte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, und zwar waren diese gekommen in Baden aus 9, Baiern aus 99, Hessen 1, Preussen 16, Württemberg 1, Österreich 7, Schweiz 3 Orten. Zu diesen kamen vier Pfarrer der holländischen (Utrechter) Kirche, die seit Jahrhunderten zum erstenmale wieder mit Deutschland in Verbindung trat, Katholiken aus Frankreich, Spanien, Brasilien und Irland. Aus der griechischen Kirche, der anglikanischen, amerikanischen waren Geistliche anwesend, und auch evangelische Gäste fehlten nicht; es mögen nur aus Deutschland R. v. Mohl und Sohn, Pf. und Abgeordneter Kraussold, Prof. Lembke, Weingarten, aus der Schweiz Staatsrat Dr. Gelzer und Ströhlin genannt werden.

Das Präsidium — man nannte das in München vorsichtigerweise wegen des Vereinsgesetzes Ehren-Präsidium des Kongresses wurde mir, das Vice- (Ehrenvice-) Präsidium Geheimrat Prof. Dr. v. Windscheid aus Heidelberg und Nationalrat Dr. Keller aus Aarau übertragen.

Die drei Delegiertenversammlungen fanden am 22. Morgens 91/2 bis 1, Nachmittags 312-61⁄2 und am 23. Morgens 914-1 Uhr statt, die beiden öffentlichen am 23. und 24., jedesmal von 3 Uhr Nachmittags an. In diesen hielten Reden: Prof. Huber, Pfarrer van Thiel aus Enkhuyzen (Holland), P. Loyson, v. Schulte, Prof. Reinkens, Oberlehrer Stumpf, Pfarrer Dr. Tangermann, Prof. Dr. Michelis; ausserdem hielten Ansprachen Windscheid, Anton, Schwicker, Prof. Dr. Munzinger aus Bern.

Die beiden öffentlichen Versammlungen im Glaspalast zählten an 8000 Zuhörer und zwar nur Männer, da der vorsichtige Vorstand des Münchener Komitees, Herr Oberstaatsanwalt v. Wolf, die Teilnahme von Frauen gemäs dem baierischen Vereinsgesetze für unzulässig hielt, weshalb ausdrücklich Frauen ausgeschlossen wurden. Es war das ein grosser Nachteil, weil dadurch gerade den Frauen die Gelegenheit entging, sich von der Wahrheit der Bewegung zu überzeugen, dies erschien aber besonders in München notwendig, wo die Frauen aus den bessern Ständen fast noch mehr als anderwärts in den Händen von Geistlichen waren und sind, die à la Haneberg

1) Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Katholiken-Congresses, abgehalten vom 22. bis 24. September 1871 in München. München. Theodor Ackermann 1871. XX und 223 Seiten.

es verstehen, milde, süss und frömmiglich sich und die Schafe unversehrt im Stalle des Unfehlbaren zu halten. Der Eindruck des Kongresses nach aussen war, das muss jeder Teilnehmer zugestehen, ein grossartiger1). Wo man hinkam, herrschte Begeisterung. Wenn ich in den nächsten Tagen nachher über die Strassen ging, wurde ich unaufhörlich gegrüsst, und doch kannte man mich nur als Vorsitzenden aus den öffentlichen Versammlungen. Hätte Herr v. Lutz den Mut gehabt, eine zur Verfügung des Staates stehende grosse Kirche in der Stadt die winzige Gasteigkapelle in Haidhausen konnte nicht ziehen einzuräumen, und hätte Döllinger es über sich gebracht, in den ihm unterstehenden Kirchen selbst zu fungieren und Friedrich und andere fungieren zu lassen: München und mit ihm Baiern wäre gewonnen worden.

111. Die Bewegung im Grossen schöpfte aus dem Kongress eine mehrfache Förderung, erstens durch das vom Kongresse angenommene Programm, welches oben Seite 22 ff. abgedruckt ist.

Dieses Programm enthielt. in Übereinstimmung mit den in Nürnberg und zu Pfingsten in München erlassenen Erklärungen die Grundsätze und Folgerungen, auf welche die fernere Bewegung ihre Thätigkeit aufbauen konnte. Sie waren: halten am alten katholischen Glauben; festhalten der Rechte als Katholiken; Verwerfung der neuen Dogmen; festhalten an der Verfassung der alten Kirche unter Abweisung jeder mit dem wirklichen Glaubensbewusstsein der Kirche nicht harmonierenden Satzung des Glaubens; Reform der Kirche mit verfassungsmässiger Teilnahme des Volks; Anbahnung der Wiedervereinigung der christlichen Konfessionen; Reform der Erziehung und Stellung des Klerus; halten zum Staate gegen die Übergriffe des Ultramontanismus; Verwerfung der Gesellschaft Jesu"; feierliche Protestation zur Erhaltung der Ansprüche als Katholiken auf die realen Güter und Besitztitel der Kirche.

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112. Der zweite Beschluss von hoher Wichtigkeit war die Annahme des von mir gestellten Antrags 2):

1) Die Wut der Ultramontanen entlud sich in masslos gemeinem Schimpfen. Eine kleine Probe teilt mit der „Rhein. Merkur“ 1871 S. 390.

2) Ich verweise für die Motive und Diskussion auf den stenograph. Bericht S. 104-143 und bemerke, dass ich Döllinger die Reinschrift des Stenogramm eingehändigt habe, dass er diese längere Zeit bei sich gehabt und seine Reden selbst durchkorrigiert hat. Ich habe absichtlich nur Fehler der Stenographen verbessert bezw. redaktionell gebessert. Wie der Wortlaut im stenogr. Bericht jetzt steht, so hat entweder der Redner gesprochen, oder er hat infolge seiner Korrektur gewollt, dass dieser Wortlaut als der seiner Rede angesehen werde. Niemand hat reklamirt. Man kann also unbedingt Gebrauch davon machen. Das hier Gesagte gilt von all den folgenden Kongressen, denen ich als Präsident beigewohnt habe.

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