Sayfadaki görseller
PDF
ePub

Der Altkatholicismus.

Geschichte

seiner

Entwicklung, inneren Gestaltung und rechtlichen Stellung

in

Deutschland.

Aus den Akten und andern authentischen Quellen dargestellt

von

Dr. Joh. Friedrich von Schulte,

Geheimem Justizrate und ordentlichem Professor der Rechte in Bonn.

[merged small][merged small][merged small][ocr errors]
[merged small][ocr errors]

Vorwort.

Zweck dieses Buches ist: eine auf Akten, andre Schriftstücke und Urkunden gestützte Darstellung der Bildung des Altkatholicismus und seiner Stellung in Deutschland zu geben, welche jeden verständnisvollen Leser, mag er altkatholisch, römisch oder evangelisch sein, in die Lage setzt, sich ein wirkliches Urteil zu bilden. Es soll für die Geschichte festgestellt werden, was geschehen ist und wie es geschehen ist.

Von selbst ergab sich die durch die einzelnen Bücher und Kapitel angedeutete Scheidung.

Die förmliche Gestaltung des Altkatholicismus wurde nötig und erfolgte, weil auch die deutschen Bischöfe der Konzils-Minderheit gegen ihre in Rom bekundete Überzeugung sich der von Pius IX. am 18. Juli 1870 vollbrachten Gewaltthat unterwarfen und die am alten Glauben Haltenden zu verfolgen begannen. Die in Rom bekundete Überzeugung, das auch nach dem 18. Juli fortgesetzte Halten an dieser bei verschiedenen Bischöfen, die in Rom ausgesprochenen Befürchtungen und Erklärungen, wie allmählig die Überzeugung aufgegeben wurde, wie dann verfahren wurde, ist im ersten Buche, ersten bis vierten Kapitel gezeigt worden im Zusammenhange mit den Versuchen, dieses traurige Ergebnis zu verhindern. Hierzu bedurfte es der Mitteilung der abgedruckten Briefe und Erklärungen. Soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind, kann nichts darauf ankommen, ob diese Schriftstücke in der Absicht der Veröffentlichung gemacht sind, oder an einzelne Personen gerichtet waren. Denn die Bischöfe als solche haben weder auf dem Konzil noch überhaupt in Sachen der Religion die Stellung von Privatpersonen; die im Juli 1870 von mir angeregte Erklärung, das in gleicher Absicht in Nürnberg, Königswinter und Bonn Unternommene war selbstredend nicht begonnen, um für eine kleine Anzahl von Personen interessante heimliche Notizen zu sammeln; es handelt sich in dieser für die ganze katholische Menschheit, die Kirche, die Gesellschaft wichtigen Ange

legenheit überhaupt weder um private Interessen, noch um Heimlich-
keiten. Was in Rom 1869, 1870 und was seitdem geschah, gehört
der Geschichte an. Diese und die Religion hat es mit der Wahrheit
zu thun. Ihr gegenüber hören blosse Rücksichten auf Personen auf,
die sich als fähig erwiesen haben, im Handumdrehen als Wahrheit
auszugeben, was sie als Unwahrheit selbst feierlich erklärt hatten.
Aus diesem Motive wurden die Briefe u. s. w. mitgeteilt, die von
mir geschriebenen, die an mich oder andere gerichteten. Die zu
der letztern Gattung gehörigen sind mir von den Empfängern selbst,
oder von Personen, die sie von jenen erhielten, in Urschrift oder Ab-
schrift mitgeteilt worden mit der einzigen Seite 112 Anm. 1 ange-
gebenen, längst gegenstandslos gewordenen Ausnahme, ohne jeg-
liche Beschränkung, manche mit der ausdrücklichen Bitte oder der
ungesuchten Erlaubnis der Veröffentlichung. Alle Urschriften werde
ich seinerzeit einem öffentlichen Institute übergeben, damit sie der
Geschichte erhalten bleiben. Die Veröffentlichung vieler anderen
sehr interessanten erfolgt nicht, weil es nicht nötig schien, beson-
dere Gründe entgegen stehen, der Stoff zu massenhaft geworden
wäre; sie werden auf dieselbe Weise hinterlegt werden. Von den
Seite 72 bis 273 mitgeteilten 97 Schriftstücken sind bereits veröffent-
licht oder einem grösseren Kreise bekannt geworden die 24 auf
Seite 94 f., 98, 101, 124, 127, 138 f., 159, 169, 175, 188, 190, 192 ff.,
211 ff., 217 ff., 223, 230, 232, 235, 242, 244 abgedruckten.

',

Es war unerlässlich, die innere Berechtigung und Wahrheit der
altkatholischen Bewegung darzuthun. Um jedem Leser ohne Herbei-
ziehung andrer Hülfsmittel die Prüfung zu ermöglichen, mussten die
Vatikanischen Dekrete vom 18. Juli 1870 abgedruckt werden (S. 1-14)
in Urschrift und für nicht lateinkundige Leser in einer von römischer
Seite gemachten Übersetzung; auf solche Leser ist mit der einzigen
Ausnahme S. 305, die sich nicht umgehen liess, stets Rücksicht ge-
nommen. Die sachliche Erörterung des 5. Kapitels B. 1. (S. 273—336)
stellt die innere Unwahrheit jener Dekrete historisch und für die
Wissenschaft fest.

In den Kapiteln 6 bis 8 des ersten Buchs wird die Geschichte
der äussern Gestaltung bis zu dem durch die Anerkennung des Bi-
schofs in Preussen, Baden und Hessen erfolgten Abschlusse darge-
stellt. Von den 42 (S. 336—420) Briefen u. s. w. waren die 12
Seite 339 Anm. 1, 351, 359, 383 f., 403, 405, 419, 416 f. gedruckten
bereits früher veröffentlicht. Die Motive des Abdrucks sind die-
selben. Einer Rechtfertigung für den Abdruck der S. 337 f. mitge-
teilten Königsbriefe bedarf es nicht, weil Briefe eines Fürsten in
solcher Sache und mit solchem Inhalt unmöglich geschrieben sind,
um nicht bekannt zu werden.

Das zweite Burh enthält die Geschichte der rechtlichen Stellung, welche der Altkatholicismus in Preussen, Baden, Hessen erlangt hat und der Behandlung, welche ihm seitens der Regierungen dieser Staaten und von Baiern und Österreich zu Teil wurde. In demselben sind zahlreiche Aktenstücke bald ganz, bald in einzelnen Stücken wörtlich abgedruckt, bald nur inhaltlich angeführt; von denselben sind meines Wissens nur die wenigen auf Seite 442, 463, 469, 473, 486, 563 stehenden schon anderwärts veröffentlicht; wo, ist regelmässig angeführt.

Alle im K. 6-8 B. I und im Buch II mitgeteilten, bisher nicht veröffentlichten Aktenstücke standen mir zur Verfügung; die von altkatholischer Seite ausgegangenen, weil ich sie selbst verfasst und abgesandt habe, oder dabei thätig war, beziehungsweise deren Kenntnis erlangt habe als zweiter Vorsitzender der Synodalrepräsentanz; die anderen, soweit ich nicht selbst Empfänger war, in dieser angegebenen Eigenschaft. Da alle Aktenstücke zu meiner unmittelbaren Kenntnis kommen, bedurfte ich keiner Erlaubnis sie abzuschreiben. Keins dieser Aktenstücke ist auf Heimlichkeit berechnet. Zu der Veröffentlichung in der erfolgten Weise hielt ich mich für berechtigt aus folgenden Gründen. Nur dadurch wird es möglich, die wirkliche Entwicklung klar zu legen. So gut die Regierungen sich für berechtigt erachten, ihre diplomatischen Briefe u. s. w., Erlasse, interne amtliche Vorgänge - ein sprechendes Beispiel ist S. 535 angeführt aus Zweckmässigkeitsgründen öffentlich bekannt zu machen, mit demselben Rechte muss dies dem andern Teile gestattet sein.

Ausser dem in dem Buche niedergelegten Stoffe ist noch ein reicher vorhanden, aus welchem bewiesen werden könnte, dass eine schwere Schädigung durch die Behandlung der Personen eingetreten ist. Es kann der Nachweis erbracht werden, dass altkatholische Lehrer an höheren Schulen, namentlich Gymnasien, Bewerber um andre Ämter aus dem Grunde nicht befördert oder nicht berücksichtigt wurden, weil sie Altkatholiken waren, und dass dies in einzelnen Fällen ausdrücklich erklärt wurde. Ich habe aber das diese Seite darstellende und ausgearbeite Kapitel nicht aufgenommen, weil ich das bloss Persönliche vermeiden wollte und der Ansicht bin, dass die lediglich auf das Recht gestützte Darstellung des zweiten Buchs genügt, um einerseits die Regierungen von dem Verdachte besonderen Wohlwollens für die Altkatholiken zu entlasten, andrerseits zu beweisen, dass diesen auch nicht einmal das überall voll, in manchen Fällen gar nicht geworden ist, was das Gesetz zuspricht. Aus demselben Grunde habe ich unterlassen zu zeigen, wie gegenüber dem Bischof Reinkens diejenigen Rücksichten, welche man bis 1871 überall und seit 1881 bezw. 1883 gegenüber den römischen Bischöfen

« ÖncekiDevam »