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OESTERREICH'S

NEUGESTALTUNG

1848-1858.

VON

CARL FREIHERRN VON CZOERNIC

Sectionschef im k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentl. Bauten, Präses der
k. k. Central-Commission für Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, k. k. Director
der administrativen Statistik, Dr. der Rechte, Ritter 11. Classe des kaiserl. Ordens der
eisernen Krone und des kön. preussischen rothen Adlerordens, Commandeur des kön.
sächsischen Albrechtsordens I. Classe, des kön. würtembergischen Kronenordens und des
herz. anhaltischen Ordens Albrechts des Bären, Officier der kais. französischen Ehren-
legion, Ritter des grossh. badischen Ordens des Zähringer Löwen, des herz. parma'schen
Const. St. Georgsordens I. Classe und des herz. parma'schen Ludwigsordens II. Classe,
corresp. Mitglied der kaiserl. Akademie der Wissenschaften zu Wien, Ehrenmitglied und
Mitglied vieler anderen gelehrten Vereine etc. etc. etc.

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Buchdruckerei der J.G. Cotta'schen Buchhandlung in Stuttgart und Augsburg.

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In dem kürzlich veröffentlichten grossen ethnographischen Werke über den österreichischen Kaiserstaat Ethnographie der österreichischen Monarchie von Carl Freiherrn von Czoernig mit einer ethnographischen Karte in vier Blättern, herausgegeben durch die k. k. Direction der administrativen Statistik I. Band erste Abtheilung, II. und III. Band. Wien 1857. Staatsdruckerei" behandelt die erste Abtheilung des ersten Bandes das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, das Stammland der Dynastie, in welchem Wien, die Haupt- und Residenzstadt, zugleich der Sitz der Central-Regierung des ganzen Reichs, gelegen ist. Es ergab sich hierbei von selbst, dass in der historisch-ethnographischen Darstellung die öffentliche Verwaltung, insbesondere der Einfluss derselben auf die Wohlfahrt des Landes, auf Landwirthschaft, Industrie und Handel, zur Behandlung kam und dass hierbei, namentlich in der neueren Zeit, Rücksicht auf die öffentliche Verwaltung von Gesammt - Oesterreich, weil sich das Erzherzogthum in dieser Beziehung nicht wohl ausscheiden liess, genommen wurde. In dieser Art ward die Darstellung bis zum Jahre 1848 fortgeführt. Hier aber

So

konnte dieselbe nicht abgebrochen werden, denn wer die heutigen Zustände von Gesammt-Oesterreich nach den Verhältnissen vom Jahre 1847 beurtheilen wollte. der würde einen gewaltigen Anachronismus begehen; er stände mit seinem Urtheile näher dem Jahre 1758 als dem Jahre 1858. Es erschien daher nothwendig, einige Paragraphe über die seit 1848 eingetretenen Aenderungen in der Verfassung, der Gesetzgebung und der Verwaltung beizufügen. Bei näherer Erwägung stellte sich jedoch die Unmöglichkeit heraus, die gewaltige Umgestaltung, welche Oesterreich in dem kurzen seither verflossenen Zeitabschnitte erfuhr, auf wenigen Seiten darzulegen, ohne in Verwirrung und Unklarheit zu verfallen und somit den Zweck zu verfehlen. Es mangelten alle Vorarbeiten hierzu, die man hätte benützen, auf die man hätte verweisen können. nach musste entweder mit dem Jahre 1848 abgebrochen oder eine einlässliche Darstellung von Oesterreich's Neugestaltung versucht werden. Der Unterzeichnete wählte, obwohl er sich der Grösse der hiermit gestellten Aufgabe bewusst war, das Letztere. Keine Epoche der thatenvollen Geschichte Oesterreich's ist in vielseitigster Beziehung lehrreicher, als jene der gewaltigen Bewegung der Jahre 1848 und 1849, welche das Reich erschütterte, seinen Bestand bedrohte und unter dem Schutze der Vorsehung mit Hilfe der eigenen Thatkraft zu der Wiederherstellung des Rechtes und der Ordnung, zu der Begründung eines neuen staatlichen Lebens mit Gleichstellung aller Staatsbürger und eines materiellen Aufschwungs, dessen allenthalben sichtbaren Anfänge auf seine künftige Ausdehnung schliessen lassen, führte.

Neue Verhältnisse waren durch die Bewältigung der Bewegung entstanden, und veraltete Zustände, mit den Anforderungen der Gegenwart unvereinbar, waren ihr zum Opfer gefallen. Die neuen Zustände erforderten eine neue Regelung der Verfassung, der Gesetzgebung und der Verwaltung. Rasch und energisch wurde an das Werk geschritten, der ausgesprochene Grundsatz der Neugestaltung Oesterreich's in allen Richtungen durchgeführt, so dass keines der öffentlichen Verhältnisse von der Reform unberührt blieb. Neun Jahre erfolgreicher Thätigkeit reichten hin, ein Gebäude aufzuführen, welches, wenn auch noch nicht in allen seinen Einzelnheiten vollendet, zu einem Umfange gediehen ist, den sonst Jahrhunderte nicht zu Stande brachten. Schwierig, die Kräfte des Einzelnen fast übersteigend, war das Unternehmen, die lange Reihe von Reformen in den verschiedensten Zweigen der Gesetzgebung und Verwaltung, die dadurch bedingten Einrichtungen und deren bisher erzielte Erfolge zu übersehen, sie nach Ausscheidung der nicht mehr geltenden Uebergangsbestimmungen zu sichten und dieses gesammte, Tausende von gehörig festzustellenden Thatsachen in sich begreifende Material in einer geordneten Darstellung zusammenzufassen. Wenn dessenunge

achtet der Unterzeichnete es wagte, eine solche Darstellung der Geschichte der Gegenwart zu unternehmen, so fand er sich hierzu durch mehrfache Gründe bewogen. Schon das allgemeine culturgeschichtliche Interesse erweckt im Vaterlandsfreunde den Wunsch, die grossen Reformen der Neugestaltung Oesterreich's überblicken, den gegenwärtigen Stand desselben in den

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